Auf Initiative der Abgeordneten Gökay Akbulut (DIE LINKE) veröffentlichte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags am 28. Februar 2024 eine Einschätzung zu den türkischen Militäroperationen in Nordsyrien als „Kurzinformation Türkische Militäroperation in Nordsyrien aus völkerrechtlicher“ (WD 2 – 3000 – 010/24 (28. Februar 2024)). Im folgenden veröffentlicht Europablog eine Stellungnahme der Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V. (KON-MED) zu dieser Einschätzung.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat auf Initiative der Bundestagsabgeordneten ein Gutachten zu den türkischen Militäroperationen in Nordsyrien im Rahmen des Völkerrechts verfasst.

Der wissenschaftliche Dienst stellt u.a. fest, dass die Zerstörung des Kobane Medical Center einen Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 lit. e) iv) IStGH-Statut darstellen könnte.

Die im Gutachten zitierte Aussage des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan “Wir haben unsere Sicherheitskräfte angewiesen, alle terroristischen Elemente, die sie entdecken, zu vernichten, unabhängig davon, wer sich neben, in der Nähe oder hinter ihnen befindet”, erinnert an seine Aussage 2006. Hier hatte er im Kontext der Tötung von Zivilist:innen durch Sicherheitskräfte in Diyarbakır gesagt “Ob es sich um Frauen oder Kinder handelt, das Notwendige wird getan”. Das türkische Verfassungsgericht hatte dazu im Jahr 2020 eine Rechtsverletzung festgestellt. Wir stellen somit erneut Kontinuitäten der kriegerischen, antikurdischen Politik des türkischen Staates unter Erdoğan und seiner AKP fest.

Das Gutachten weist zudem auf wesentliche Problempunkte hin: die eingeschränkten Möglichkeiten für eine Gerichtsbarkeit sowie die Zurückhaltung von Staaten bzw. staatlichen Akteuren im Kontext des NATO-Mitglieds Türkei.

Die im Gutachten eingangs genannten militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Türkei und der Kurdenmiliz YPG, einem militärischen Arm der Syrischen Demokratischen Kräfte, sind Angriffe der Türkei auf die Gebiete der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES). Die Volksverteidigungseinheiten YPG sind Teil der Demokratischen Kräfte Syriens (SDF), die das Verteidigungsorgan der DAANES darstellen. Der Begriff Kurdenmiliz erinnert an Begrifflichkeiten wie Kurdendemo und Kurdenführer, die in Deutschland gerne im medialen Kontext verwendet werden, deren Sinnhaftigkeit bei Übertragung auf andere, vor allem westliche Volksgruppen allerdings fraglich erscheint.

In dem Gutachten wird bezüglich der Angriffe auf zivile Infrastruktur auf eine Erklärung der SDF und die Einschätzung der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte verwiesen. Statt Bezug auf das Verteidigungsorgan bieten sich die unabhängigen Darstellungen des Rojava Information Center an, welches Daten- und Bildmaterial liefert. Sie wären eine gute Ergänzung zur Einschätzung der Beobachtungsstelle gewesen.

Dass kurdische Medien von der Zerstörung des Kobane Medical Center berichtet haben, ist richtig. Aber auch Prof. Dr. Gerhard Trabert, Leiter des in Mainz ansässigen Vereins Armut und Gesundheit e.V., welcher Träger des Centers ist, hat sich dazu geäußert und entsprechendes Bildmaterial veröffentlicht, das er von im Center beschäftigten ärztlichen Kolleg:innen aus erster Hand erhalten hat.

Trotz unserer Kritik an dem Gutachten ist es unerlässlich, dass es in der Politik Berücksichtigung finden muss. Auch das 2019 veröffentlichte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zu völkerrechtlichen Aspekten der türkischen Militäroperation “Friedensquelle” in Nordsyrien ist äußerst relevant, da es das Recht auf Selbstverteidigung, auf das sich die Türkei beruft, hinterfragt.

Aus unserer Sicht darf die Politik, insbesondere das Außenministerium, die Feststellungen des wissenschaftlichen Dienstes nicht ignorieren. Eine entsprechende Anpassung der Türkeipolitik ist notwendig.

Titelbild: Honza Kuliš CC BY-NC 2.0 DEED via FlickR

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