Dieses Dossier enthält Links auf die wichtigsten Rechtstexte zu Menschen- und Grundrechten der Europäischen Union, des Europarats und der UNO sowie zu wichtigen Institutionen, die die Einhaltung der Menschenrechte beobachten und durchsetzen sollen.
Zur Verbindlichkeit dieser Rechtstexte in der Bunesrepbublik Deutschland
Die unten aufgeführten Rechtstexte gehören zum Bestand des internationalen Menschenrechtskodex, der in Artikel 1 zum unveräußerlichen Bestandteil des Grundgesetztes bestimmt worden ist.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) sind Teil des Vertrages von Lissabon. Nach dem Grundgesetz gilt in der Bundesrepublik europäisches Recht und es ist dem Recht dder Mitgliedsstaaten übergeördnet, also auch dem deutschen Recht, wie in den Europäischen Verträgen vereinbart..
Die unten stehenden Rechtstexte sind darüber hinaus vom Bundestag ratifiziert, abgesehen von dem etwas anderen Charakter des EU-Recht. Der internationale Menschenrechtskodex besteht also aus völkerrechtlich verbindlichen Verträgen, zu deren Anwendung sich die Staaten verpflichtet haben, deren Parlamente diese REchtstexte ratifiziert haben. Damit haben sich die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, den Menschenrechtskodex zur Grundlage ihres Rechts und ihrer Rechtssprechung zu machen.