Von Jürgen Klute

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Die Kurdische Arbeiterpartei PKK sowie ihr Mitgründer und langjähriger Vorsitzender Abdullah Öcalan stehen seit vielen Jahren auf der Terrorliste der USA und der EU. Öcalan wurde 1999 verhaftet und an die Türkei ausgeliefert. Dort wurde er zunächst zum Tode verurteilt. Im Rahmen der kurz danach begonnenen Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der EU wurde die Todesstrafe 2002 in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt. Seit rund drei Jahren hat Öcalan, der auf der Gefängnisinsel İmralı im Marmarameer gefangen gehalten wird, keine Kontakte zu seiner Familie und auch nicht zu seinen Rechtsanwälten. Dieser Sachverhalt wird unter anderem im Türkei-Bericht 2023 der EU-Kommission bestätigt (S. 18).

Derzeit wir der Mittlere Osten durch verschiedene und auf komplexe Weise miteinander verknüpften bewaffneten Konflikte erschüttert. Außerdem stehen die die Länder des mittleren Ostens, deren ökonomische Basis die Förderung und der Export von Gas und Öl ist, infolge des aus klimapolitischen Gründen nötigen schnellen Ausstiegs aus der Nutzung fossiler Energieträger vor enormen Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Beendigung der bewaffneten Konflikte und eine politisch-diplomatische Lösung dieser Konflikte dringend nötig. Eine zentrale Rolle in einem solchen Friedensprozess spielen der Konflikt zwischen den Kurden und dem türkischen Staat, auch wenn die kurdischen Siedlungsgebiete sich über insgesamt vier Staaten erstrecken. 2013 sah es für eine kurze Zeit so aus, dass der seit Jahrzehnten andauernde bewaffnete Konflikt zwischen der PKK und der Türkei endlich in einen Friedensprozess einmündet. Doch 2015 hat die türkische Regierung diesen Prozess abgebrochen und greift seitdem regelmäßig grenznahe kurdische Siedlungsgebiete in Nordsyrien und im Nordirak an. Die Türkei begründet ihre völkerrechtswidrigen grenzüberschreitenden Angriffe damit, sich gegen die von ihr als Terrororganisation eingestufte PKK verteidigen zu müssen.

Voraussetzung für eine Wiederbelebung des von der Türkei abgebrochen Friedensprozesses wäre eine Beendigung der türkischen Angriffe auf kurdische Siedlungsgebiete und ebenso eine rhetorische Abrüstung in der Form, dass die PKK nicht mehr als Terrororganisation bezeichnet, sondern von türkischer Seite als Verhandlungspartner akzeptiert wird.Weiterhin wäre eine Freilassung oder zumindest eine internationalen Standards entsprechende Behandlung von Öcalan sowie die Freilassung von inhaftierten kurdischen Politikern und Politikerinnen, Journalisten und Journalistinnen, Rechtsanwälten und Menschenrechtsaktivisten.

Da die Türkei derzeit keine Bereitschaft dazu erkennen lässt, wäre politischer Druck von außen nötig, um die türkische Regierung zum Umdenken zu bringen. Noch vor rund 15 Jahren war daran kaum zu denken. Mittlerweile gibt es aber in der EU und in den USA Anzeichen für ein Umdenken in der Bewertung der PKK und des kurdischen Kampfes um politische und kulturelle Selbstbestimmung.

Im September 2017 hat das belgische Berufungsgericht (Cour d’appel) in Brüssel in einem Urteil festgestellt, dass die PKK keine Terrororganisation ist, sondern Konfliktpartei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, also in einem Bürgerkrieg. Das deutschsprachige öffentlich-rechtliche belgische Nachrichtenportal Flanderninfo schrieb zu dem damaligen Urteil:

“Dieses Urteil ist das erste Urteil seiner Art in der Europäischen Union, dass den türkisch-kurdischen Konflikt als Bürgerkrieg qualifiziert und nicht als terroristische Angelegenheit. Nach Ansicht der belgischen Justiz müsse hier das internationale Kriegsrecht angewendet werden, da es sich bei diesem Bürgerkrieg um einen bewaffneten Konflikt handelt. Der Anwalt der PKK-Angeklagten in Brüssel zeigte sich im Namen seiner Klienten zufrieden darüber, dass die belgische Justiz diesen Konflikt als einen Bürgerkrieg ansieht.”

In dem schon erwähnten Türkei-Report 2023 findet auch die Europäischen Kommission in mehreren Passagen recht klare Worte zur Menschenrechtslage in der Türkei und im türkischen Strafvollzug. Zwar betont der Bericht, dass die PKK nach wie vor auf der EU-Terrorliste steht und gesteht der Türkei das Recht zu, sich gegen Terror zu schützen. Gleichzeitig fordert der Bericht die Türkei auf, sich an internationale Standards und an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu halten. Ebenso verweist der Türkei-Report 2023 darauf, dass die Türkei mehrfachen Aufforderungen des Europarats und dessen Ausschusses zur Vermeidung von Folter, sicherzustellen, dass Menschenrechte eingehalten werden, bisher nicht nachgekommen ist. Die EU-Kommission bestätigt damit die vielfach von Kurden und auch anderen Oppositionellen in der Türkei erhobenen Vorwürfe gegen den türkischen Staat, die türkischen Sicherheitskräfte und die türkische Justiz, Menschenrechte zu ignorieren.

Während der Türkei-Report der EU-Kommission in seiner Beurteilung der Menschenrechtslage noch diplomatisch-moderat formuliert, findet der vor wenigen Tage veröffentlichte Report „Global Terrorism Threat Assessment 2024“ des Center for strategic and international Studies (CSIS) in Washington deutlichere Worte.

Die Autoren des Reports sehen eher die Türkei in der Verantwortung für die Instabilität der Region. Auf Seite 80 heißt es:

„Die türkische Regierung hat ihre Kampagne gegen kurdische Gruppen über die Landesgrenzen hinaus ausgeweitet. Die Zahl der Angriffe in der Türkei ist seit 2020 zurückgegangen, aber die Gewalt zwischen türkischen Streitkräften und kurdischen bewaffneten Gruppen außerhalb der Türkei hat im gleichen Zeitraum drastisch zugenommen. Der Konflikt zwischen der Türkei und der PKK ist weiterhin ein Grund für die regionale Instabilität und indirekt auch für den Terrorismus im weiteren Nahen Osten. Die Türkei hat ihre Rhetorik gegen kurdische nationalistische Gruppen, einschließlich der Volksverteidigungseinheiten, die einen beträchtlichen Teil der von den USA unterstützten Syrischen Verteidigungskräfte (SDF) ausmachen, verschärft.“

Weiterhin schreiben die Autoren:

„Terroristische Anschläge stellen innerhalb der Türkei eine geringere Bedrohung dar, obwohl der türkisch-kurdische Konflikt nach wie vor eine bedeutende Ursache für Gewalt und Instabilität in der gesamten Region ist. […] Dieser Rückgang der terroristischen Gewalt in der Türkei geht mit einer erheblichen Zunahme der Konflikte zwischen der Türkei und der PKK im Irak einher. […] Die PKK stellt für die westlichen Länder mit Ausnahme der Türkei keine direkte Bedrohung dar. […] Eine Bedrohung der territorialen Integrität der Türkei durch die PKK ist ebenfalls zweifelhaft. Die Gruppe ist nicht in der Lage, das türkische Militär direkt herauszufordern, wie bei den türkischen Interventionen in Nordsyrien und im Nordwesten des Irak immer wieder deutlich geworden ist. Die PKK akzeptiert offiziell die derzeitigen Grenzen der Türkei und hat ihre Forderungen nach Unabhängigkeit durch Forderungen nach mehr Selbstbestimmung ersetzt. Gegenwärtig vertritt die PKK eine Ideologie, die Öcalan als “demokratischen Konföderalismus” bezeichnet und die Selbstbestimmung anstrebt, “ohne die bestehenden politischen Grenzen in Frage zu stellen”[65]. Die öffentlichen Erklärungen der PKK lassen zumindest darauf schließen, dass die Gruppe keine nennenswerte Bedrohung der territorialen Integrität der Türkei darstellt.“

Die Autoren dieses CSIS-Reports bestätigen letztlich mit ihrer Analyse, was das belgische Berufungsgericht 2017 zur PKK feststellte: Sie ist keine Terrorgruppe. Tatsächlich bedroht die PKK weder die USA noch die Europäische Union. Und sie bedroht auch nicht die Türkei in ihrer territorialen Integrität. Nimmt man all diese Einschätzungen ernst, dann spricht heute nichts mehr dagegen, die PKK endlich von der Terrorliste der USA und von der Terrorliste der EU zu streichen. Damit würde ein Tor zur Wiederbelebung eines dringend nötigen Friedensprozesse in der Türkei und letztlich im gesamten Mittleren Osten geöffnet, weil die destabilisierende Wirkung dieses Konfliktes ihr Ende fände. Eine Streichung der PKK von den genannten Terrorlisten wäre ein klares politisches Signal an die türkische Regierung, sich auf eine Wiederbelebung des Friedensprozesses einzulassen. Ohne ein solches Signal wird sie das wohl nicht tun. In diesem Sinne und mit diesem Ziel sollten politische Initiativen entwickelt und ausgeübt werden.

Titelbild: PKK-Verbot aufheben by Kai Schwerdt CC BY-NC 2.0 via FlickR

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