Am 22. November 2023 hat das Europäische Parlament auf seiner Plenarsitzung in Straßburg den „Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Vorschlägen des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verträge (2022/2051(INL))“ mit einer Mehrheit von 291 zu 274 Stimmen angenommen. 44 der zur Abstimmung anwesenden 609 Abgeordneten haben sich der Stimme enthalten.

Erarbeitet und ausgehandelt wurde die Entschließung von einem Ko-BerichterstatterInnenteam des Ausschusses für Konstitutionelle Fragen (AFCO), dem Guy Verhofstadt (Renew, BE), Sven Simon (EPP, DE), Gabriele Bischoff (S&D, DE), Daniel Freund (Greens/EFA, DE) und Helmut Scholz (The Left, DE) angehörten.

Einen Tag vor der Abstimmung hatten sich 16 NGOs aus der EU mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt und sie aufgefordert, diesem Antrag zuzustimmen. Das Schreiben ist weiter unten im Wortlauf (EN und DE) dokumentiert.

Die vom AFCO vorgelegte Entschließung knüpft an zwei historische Dokumente an, die als Gründungsdokumente der heutigen Europäischen Union angesehen werden: das 1941 verfasste Manifest von Ventotene und die Schuman-Erklärung von 1950.

Screenshot

Die Entschließung fordert den Rat der Europäischen Union auf, einen Verfassungskonvent einzuberufen, um die bestehenden EU-Verträge zu überarbeiten.

Ziel der Entschließung ist es, die Arbeitsweise der an der Gesetzgebung beteiligten EU-Institutionen im Sinne der EU-Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und die EU-Entscheidungen und -Politiken einer stärkeren demokratischen Kontrolle zu unterziehen.

Begründet wird die angestrebte Reform zum einen mit den anhaltenden geopolitischen Herausforderungen und den anstehenden Erweiterungen der Europäischen Union. Zum anderen haben die EU-Bürgerinnen und Bürger, zum Rahmen der „Konferenz über die Zukunft Europas“ eine Reform der EU-Verträge eingefordert. Dem entsprechend knüpft der Vorschlag des AFCO an die Arbeiten der Konferenz über die Zukunft Europas an. An dieser Konferenz haben mit einigen hunderttausend Teilnehmern und Teilnehmerinnen zwar nur eine überschaubare Anzahl der rund 450.000 EU-Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Gleichwohl gilt die Konferenz als ein erfolgreiches Experiment partizipativer Demokratie.

Die wichtigsten Anliegen der Entschließung

Die Entschließung tritt zum einen für eine Neugewichtung des institutionellen Gleichgewichts der EU ein. Konkret geht es um eine Stärkung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Die Bedeutung des Europäischen Rats soll hingegen reduziert werden und zugleich soll der Rat zu mehr Transparenz verpflichtet werden.

Zudem spricht sich die Entschließung für eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Union aus und für eine stärkere Observanz der Politik der EU-Mitgliedsstaaten durch die EU. Konkret schlägt das Parlament dazu vor, das Parlament und den Rat in ein gleichberechtigtes Zweikammer-System zu transformieren. Damit soll dann dem Parlament auch ein direktes (statt des bisherigen indirekten) Rechts auf Gesetzesinitiativen zugesprochen werden. Die EU-Kommission soll auf eine Größe von 15 Mitgliedern begrenzt werden.

Auch die Zuständigen für Politikbereiche will die Entschließung neu ordnen. Nach ihr soll der EU die ausschließliche Zuständigkeit für den Schutz der Umwelt, der biologischen Vielfalt einschließlich der Verhandlungen über den Klimawandel übertragen werden.

Die Bereiche öffentliche Gesundheit, Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit (besonders bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren), Katastrophenschutz, Industrie, Bildung (besonders bei grenzüberschreitenden Fragen) und Energie soll nach den Vorstellungen der ParlamentarierInnen zukünftig einer geteilten Zuständigkeit (zwischen EU und Mitgliedsstaaten) unterliegen.

Auf im Bereich der Sicherheitspolitik soll es Veränderungen geben. Die Rolle von Europol und der Europäischen Staatsanwaltschaft soll gestärkt werden. Zudem soll eine “Verteidigungsunion” aufgebaut werden, die eine ständige schnelle Einsatzfähigkeit unter dem operativen Kommando der Union umfasst und einen eigenen Haushalt für die gemeinsame Beschaffung und Entwicklung von Rüstungsgütern.

Schließlich soll die Durchsetzung Europäischen Rechts in den EU-Mitgliedsstaaten durch die vorgeschlagenen Reformen verstärkt werden.

Siehe auch:

Dokumentation

Offener Brief

Offener Brief: NGOs fordern die Europaabgeordneten auf, die Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Änderung der EU-Verträge anzunehmen sowie den Europäischen Rat dazu auf, einen Konvent zur Überarbeitung der Verträge einzuberufen

Brüssel, 21. November 2023

Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,

Sehr geehrte Ständige Vertreter der EU-Mitgliedstaaten,

Sehr geehrter Präsident des Europäischen Rates Charles Michel,

zivilgesellschaftliche Organisationen in der gesamten Europäischen Union fordern seit mehreren Jahren beharrlich eine Reform der EU. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen haben aktiv an der Konferenz über die Zukunft Europas (CoFoE) von 2021 bis 2022 teilgenommen, und seitdem haben wir die Umsetzung der CoFoE-Schlussfolgerungen verfolgt und die Zivilgesellschaft und die Beteiligung der Bürger an der Entwicklung der Demokratie in der EU kontinuierlich unterstützt.

Gemeinsam mit den Unterzeichnern dieses Schreibens fordert Civil Society Europe (CSE) die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) auf, den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (AFCO) über die Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Änderung der EU-Verträge während der Plenarsitzung in der Woche vom 20. November anzunehmen. Dieser Bericht ist eine wichtige Folgemaßnahme der Konferenz über die Zukunft Europas und anderer Bemühungen zur Weiterentwicklung der EU und insbesondere der Demokratie in der EU. Obwohl wir nicht mit allen Vorschlägen des Berichts einverstanden sind, sind wir dennoch der Meinung, dass er einen wichtigen Schritt nach vorne darstellt, der Unterstützung verdient.

Wir fordern die EU-Mitgliedstaaten außerdem auf, über den Europäischen Rat Artikel 48 des EU-Vertrags geltend zu machen und damit einen Konvent zur Überarbeitung der EU-Verträge einzuberufen. Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO), einschließlich derjenigen in den Beitrittsländern, sollten als Teilnehmer zu einem solchen Konvent eingeladen und in alle Phasen der Vorbereitung des Konvents einbezogen werden, einschließlich der Phase der Festlegung der Tagesordnung und der vorbereitenden Sitzungen zum Entwurf der Vertragsänderungen.

Insgesamt sollten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Mitgliedstaaten die Vorschläge des AFCO-Berichts zu Demokratie, zivilem Dialog (d.h. Dialog zwischen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen) und Grundrechten stärken, wie dies von zivilgesellschaftlichen Organisationen in der gesamten EU gefordert wurde. Dies kann erreicht werden, indem ehrgeizige Vorschläge für eine bessere und umfassende Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Bürger in die Politik- und Entscheidungsfindungsprozesse der EU gemacht werden, auch wenn es um die Reform der EU-Verträge geht. Solche anspruchsvollen Vorschläge würden auch die Achtung und Umsetzung der Grundrechte garantieren.

Unter anderem halten wir es für unabdingbar, Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zu stärken, durch die Einrichtung einer interinstitutionellen Vereinbarung über den zivilen Dialog, die den zivilen Dialog als wesentliches Element der partizipativen Demokratie in der EU anerkennen und die Standards für den zivilen Dialog harmonisieren würde, sowie durch die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen – gegebenenfalls auch in den Beitrittsländern – am Entscheidungsprozess der Union.

Vertragsänderungen sollten parallel zu den Erweiterungsprozessen erfolgen, um sicherzustellen, dass die Reformdynamik sowohl in der EU als auch in den Beitrittsländern erhalten bleibt. Reformen auf beiden Seiten sind der Schlüssel zur Vorbereitung der künftigen erweiterten EU zur Bewältigung der Herausforderungen von heute und morgen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es vorrangig, dass der Bericht des AFCO-Ausschusses im Plenum angenommen wird und dass der Europäische Rat Artikel 48 (EUV) zur Anwendung bringt. Danach werden wir als zivilgesellschaftliche Organisationen gerne mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um die dringend erforderlichen und ehrgeizigeren Reformen in den Bereichen Demokratie, ziviler Dialog und Grundrechte vorzuschlagen.

Weitere Informationen über die Visionen und Empfehlungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen finden Sie im Bericht zur Lage der Zivilgesellschaft in der Union 2023, der am 6. September 2023 veröffentlicht wurde und von fast 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen der Arbeitsgruppe “Lage der Zivilgesellschaft in der Union” von Civil Society Europe erarbeitet wurde.

Liste der Unterzeichner

Europäisches Umweltbüro (EEB)
Europa-Festival
SOLIDAR
Volonteurope
Demokratie International
Die ECI-Kampagne
Zentrum für Europäische Freiwilligenarbeit (CEV)
Natura Kommune
Eurogroup für Tiere
Soziale Plattform
Kultur Aktion Europa (CAE)
Europäische Studentenunion (ESU)
Briten in Europa ASBL (BiE)
Michael Culture Association (MCA)
Verein Philanthropie Europa (Philea)
Junge Europäische Föderalisten (JEF Europa)

Zur englischsprachigen Originalversion bitte hier klicken!

Titelbild: Guilhem Vellut CC BY 2.0 via FlickR

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