Nicht erst seit dem Konflikt zwischen Warschau und Brüssel steht das Verhältnis von Europäischem Gerichtshof (EuGH) und den Verfassungsgerichten der Mitgliedsstaaten in der Diskussion. Und diese Diskussion ist auch keine spezifisch polnische. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sieht den Anspruch des EuGH, in der Rechtshierarchie über den mitgliedsstaatlichen Verfassungsgerichten zu stehen, ebenfalls schon seit längerer Zeit kritisch.
Was aktuell dazu zu sagen ist, hat Christian Rath in einem taz-Artikel vom 20. Oktober 2021 zusammengefasst:
Titelbild: EuGH, Kirchber, Luxemburg; by Valeria Fernández-Astaburuaga CC BY-SA 2.0 via FlickR
Auch ein Blog verursacht Ausgaben ...
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