Beitrag von Jürgen Klute
Auf der Klausur der CSU Landesgruppe im Kloster Seeon hat CSU-Chef Markus Söder laut Deutschlandfunk ein kostenfreies Basis-Bankkonto für jedermann gefordert (siehe Deutschlandfunk-Bericht „Söder kämpft an vielen Fronten“ vom 06.01.2020).
Doch den Rechtsanspruch aller legal in der EU lebenden Bürger und Bürgerinnen auf ein Basiskonto gibt es EU-weit bereits seit 2016. Grundlage dafür ist die EU-Zahlungskonten-Richtlinie von 2014.
Allerdings überlässt die Zahlungskontenrichtlinie der EU es den Mitgliedsländern, ob ein Basiskonto in ihrem jeweiligen Geltungsbereich kostenfrei anzubieten ist oder nicht. Die Richtlinie schreibt jedoch vor, dass ein Basiskonto das preisgünstige im Angebot einer Bank oder Sparkasse sein soll.
Die Bundesrepublik hat bei der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie darauf verzichtet, die Banken und Sparkassen zu verpflichten, ein Basiskonto kostenfrei anzubieten. Söders Vorschlag würde dem entsprechend nur Sinn machen, wenn er eine Nachbesserung der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie einfordert, die die Banken und Sparkassen zu einer kostenfreien Bereitstellung eines Basiskontos verpflichtet.
Als nächstliegender Schritt wäre jedoch wichtig, strikt zu kontrollieren, dass Banken und Sparkassen wie von der Richtlinie vorgegeben das Basiskonto tatsächlich als deutlich preisgünstigere Alternative zu anderen Kontenmodellen anbieten.
Außerdem verpflichtet die Richtlinie sowohl die Mitgliedsländer als auch die Banken und Sparkassen, Bürger und Bürgerinnen umfassend über das Angebot von Basiskonten zu informieren. Hier gibt es in Bundesrepublik einen gewissen Nachholbedarf. Und der kann ohne komplizierte Gesetzgebungsverfahren aufgrund bestehenden Rechts bereits heute zügig und unkompliziert umgesetzt werden.
Wenn Söder seinen Vorschlag ernst meint, dann sollte er an diesen beiden Stellen gleich heute ansetzen. Wenn dann zusätzlich in vielleicht ein, zwei Jahren der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto auch noch kostenfrei wäre, wäre das durchaus im Sinne der EU-Zahlungskontenrichtlinie und ein gelungener Abschluss der Umsetzung der Richtlinie.
Titelbild: Winterliches Kloster Seeon | Foto: bratispixl via FlickR CC BY-NC 2.0
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