Von Frederik D. Tunnat

Es sind stets unvorhergesehene, urplötzliche Ereignisse, außerhalb von uns, als menschlicher Persönlichkeit,  die uns oft binnen Sekunden oder Minuten zwingen, uns zu positionieren, Entscheidungen zu treffen, und diese dann, so gut uns das möglich ist, umzusetzen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob, wie Anfang 2020 ein Virus zuschlägt und eine weltweite Pandemie auslöst; ob Jemand mit Macht über ein Land und dessen Militär einen Krieg vom Zaum bricht, wie im Februar 2022 Russlands Putin oder September 1939 Deutschlands Hitler. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Attentäter plötzlich wild um sich oder auf uns schießt; ein Amokläufer sein Auto auf uns als Passanten lenkt. Oder ob wir unfreiwillig Zeugen einer Straftat werden, etwa wenn ein Mann eine Frau vergewaltigt, oder auf seine Partnerin und/oder Kinder einprügelt.

Ganz gleich ob und wie derartige Ereignisse ausgelöst werden: sobald sie uns direkt, als Beteiligte mittel- oder unmittelbar betreffen, sind wir gezwungen, uns dazu zu positionieren. In der Regel wird die Mehrheit von uns, sollten wir per schlagender Gewalt, per Auto, per Gewehr bedroht werden, bzw. Zeugen einer solchen Bedrohung Anderer sein, sich versuchen in die Büsche zu schlagen, sich unbeteiligt zu geben, so man nicht persönlich attackiert wird. Wegschauen, weglaufen, im Fall selbst betroffen zu sein, Opfer durch Gewalt zu sein, werden die Meisten von uns Angst zeigen, bitten, flehen, um Gnade bitten, kurzum, sich der ausgeübten Gewalt kampflos ergeben.

Problematisch wird dies immer dann, wenn man Zeuge von Gewalt gegenüber Anderen wird, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im öffentlichen Raum. Denn da greift eigentlich ein Gesetz, das uns verpflichtet, im Rahmen unserer Möglichkeiten Hilfe zu leisten, sprich den Opfern von Gewalt zu Hilfe zu eilen, sich ihren Angreifern oder Peinigern in den Weg zu stellen. Liegt man, gemeinsam mit Anderen durch einen Heckenschützen oder Amokläufer unter Beschuss, dürfte sich die eigene Hilfeleistung auf Hilferufe, den Anruf bei einer Notfallnummer etc. beschränken. Kein Gesetz dieser Welt kann uns verpflichten, unser eigenes Leben aufs Spiel zu setzen, um das Anderer zu retten. Dieses zweifelhafte Privileg haben nur all jene Sicherheitskräfte, wie Polizisten, Soldaten, Sicherheitsleute etc. Die sind schon von Berufswegen dafür angestellt und ausgebildet, um in solchen Situationen das Leben Anderer zu schützen, Opfern von Gewalt zu helfen.

Langer Eingangsrede kurzer Sinn: aktuell tobt, je nach Wohnort, ein paar hundert, bis 2 oder 3 tausend Kilometer entfernt von uns ein Krieg auf Leben und Tod, in der Ukraine, die im Morgengrauen des 24. Februar 2022, vor nunmehr rund 115 Tagen, von einem Nachbarn, nämlich Russland, auf Befehl dessen Präsident und Oberbefehlshaber der russ. Armee, Wladimir Putin, angegriffen wurde, und seither mit Krieg überzogen wird.

Wie Putin inzwischen zugab, erfolgte der völkerrechtswidrige Angriff auf die friedliche Ukraine und ihre 45 Millionen Einwohner nicht, wie er zunächst propagandistisch behauptete, weil sich Russland militärisch von der Ukraine und NATO, wirtschaftlich von der EU bedroht fühlte, sondern, weil Putin allen Ernstes davon überzeugt ist, weil andere Länder Europas früher, vor 30 bis vor 300 Jahren irgendwann und irgendwie mal zu Russland gehörten – in der Regel, weil Russland die betreffenden Länder per Krieg überfiel und sie zwang, sich anzuschließen – er, Putin, nun das Recht habe, all diese Länder und Gebiete erneut in Besitz zu nehmen. Dass er dazu Gewalt, sprich Krieg, einsetzen muss, gegen jegliches Völkerrecht verstößt, das jedem Land seine Grenzen, seine Souveränität und seine eigenen Entscheidungen zugesteht, ob es ein eigener Staat sein möchte, oder sich mit einem anderen Land zusammenschließen will. Doch Putin beging noch weit mehr Verbrechen gegen das Völkerrecht, das das Zusammenleben auf dem Planet Erde regelt, weil ohne dieses gemeinsam begründete und respektierte Recht, Jeder gegen Jeden kämpfen würde, und keine Grenze, kein geschlossener Vertrag gültig wäre. Putins Vorgänger im Amt, Präsidenten Russlands, hatten vor rund 30 Jahren mit der Ukraine einen völkerrechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, der, da das in der ungarischen Hauptstadt Budapest geschah, Budapester Memorandum genannt wird, demzufolge sich die Ukraine bereit erklärte Russland auf ihrem Staatsgebiet stationierten Atomwaffen auszuhändigen, gegen die GARANTIE, nun quasi wehrlos, niemals von Russland angegriffen zu werden. Russland bestätigte der Ukraine darüber hinaus, seine staatliche Souveränität anzuerkennen, diese zu respektieren und gemeinsam mit anderen Garantiemächten, sprich Vertragspartnern, zu garantieren. Neben Russland garantierten damals die USA und Großbritannien als Atommächte die Souveränität der Ukraine. Später kam als Garantiemacht noch China, inzwischen ebenfalls Atommacht, hinzu, indem dessen Regierung dem Budapester Memorandum beitrat, d.h. dessen Verpflichtungen übernahm.

Putin und damit Russland hat diesen völkerrechtsrelevanten Vertrag mit seinem Angriffskrieg auf die Ukraine gebrochen. Doch ebenso sind die USA, Großbritannien und China verpflichtet, ihren Zusagen an die Ukraine nachzukommen, d.h. dessen Unverletzlichkeit der Grenzen und seine staatliche Unabhängigkeit in den Grenzen von 1990 zu garantieren. Da Russland die Ukraine angegriffen und mit Krieg überzogen hat, müssten laut Memorandum besagte Länder nun ihrerseits Russland den Krieg erklären, und der Ukraine zu Hilfe kommen. Soweit die Theorie und das mit Füßen getretene Völkerrecht.

Niemand – obwohl vertraglich dazu verpflichtet – eilt dem Opfer Ukraine zu Hilfe. Statt Truppen zu senden und ihre jeweiligen Waffen und Armeen gegen Russland in Stellung zu bringen, worauf die Ukraine einen Anspruch, ja ein verbrieftes Recht hat, unterstützt China lieber den Angreifer Putin, während USA und England angesichts ihres schlechten Gewissens ein paar Waffen und Munition liefern, ansonsten aber so tun, als hätten sie vor 30 Jahren nicht versprochen, für die Freiheit und Unabhängigkeit der Ukraine zu kämpfen, sollte diese je angegriffen werden.

Weshalb tun sie dies nicht? Aus derselben Angst heraus, die Zuschauer von Gewaltverbrechen beschleicht, wenn ihnen bewusst wird, sich selbst in Lebensgefahr zu begeben, falls sie die Opfer persönlich schützen würden. Putin brauchte nur mit den, damals der Ukraine abgenommenen Atomwaffen zu drohen, und alle Welt, selbst die beiden Garantiemächte USA und England stehen am Rand, schauen ein wenig betreten zu, laufen auf und ab, den Kopf in den Himmel gestreckt, pfeifen sich selbst Mut zu, im Interesse ihrer Bürger das richtige zu tun, indem sie Völkerrecht brechen und einen Krieg zulassen, dessen Ausbruch sie sich verpflichtet haben, zugunsten der Ukraine zu verhindern.

Es ist in etwa so, als vergewaltigte eine Gruppe von Männern eine Frau auf einem öffentlichen Platz. Am Rand stehen zwei ziemlich starke Männer, denen zwar unwohl ist, zumal sie der vergewaltigten Frau vor 30 Jahren versprachen, sollte sie je angegriffen werden und ihr Gewalt widerfahren, würden sie, die beiden starken Männer, herbei eilen und sie beschützen und verteidigen. Sonst hätte die Frau damals niemals ihr Pfefferspray, ihre Pistole und sonstigen Möglichkeiten, sich gegen einen stärkeren Gegner zu verteidigen, her gegeben.

Wie auch immer man es dreht und wendet, wie immer man es benennt: es handelt sich um Vertragsbruch auf höchster Ebene (Bruch des Völkerrechts durch Putins Russland) und um unterlassene Hilfeleistung (durch Deutschlands Kanzler Scholz), denn die paar Waffen und das bisschen Munition, das Kanzler Scholz bisher der Ukraine genehmigte und lieferte, kann man in etwa damit vergleichen, dass die einer Vergewaltigung zuschauenden Männer der vergewaltigten Frau ein paar Kondome zuwerfen, damit die Ansteckungsgefahr mit tödlichen Krankheiten etwas reduziert wird.

Ein wirklich schreckliches Schauspiel, dass sich da innerhalb unseres angeblich gemeinsamen Hauses Europa vor unser aller Augen abspielt. An dieser Stelle kommen wir, Deutschland, als größtes Land in Europa, ins Spiel. Repräsentiert und vertreten werden wir durch Olaf Scholz, der sich trickreich nach der letzten Wahl zum Kanzler geschummelt hat. Gewählt wurde er nicht, schon gar nicht von einer Mehrheit der Bevölkerung. Aber er hat sich der Gesetze bedient, die unseren Parteien die Möglichkeit geben, den angeblichen Wählerwillen per Auslosung bzw. ins Glas schauen, auszuknobeln.

Damit haben wir Kanzler Scholz also seit sieben Monaten buchstäblich an der Backe, ohne dass dies auch nur eine hinreichende Mehrheit der wählenden Bevölkerung überhaupt gewollt hätte. Wer mir nicht glaubt, für den zur Erinnerung die offiziellen Ergebnisse der letzten Bundestagswahl:

  • Wahlbeteiligung: 76,6%, d.h. nur gut Dreiviertel der 60,4 Millionen Wahlberechtigten im Jahr 2021 gaben überhaupt ihre Stimme ab. Das bedeutet 14,1 Millionen Deutsche oder 23,4%  machten erst mal keinen Gebrauch von ihrem Wahlrecht. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Resultate der Bundestagswahl auf den Stimmen von nur 46,3 Millionen Bürgern beruhen
  • davon erhielt die SPD 25,7%, d.h. 11,9 Millionen, die Grünen 14,8%, d.h. 6,85 Millionen, die FDP 11,5%, d.h. 5,3 Millionen Stimmen. Die Ampelkoalition repräsentiert somit ganze 45,15% jener 46,3 Millionen Wähler, die ihrerseits gerade einmal 55,4% der Gesamtbevölkerung von ca. 83,5 Millionen Bundesbürgern repräsentieren. Anders ausgedrückt bestimmen Politiker die gerade einmal knapp 25% der Bürger der Bundesrepublik Deutschland

Damit kein falscher Verdacht aufkommt. Das Ganze ist gemäß unserer Gesetze und unseres Grundgesetzes (jener 1949 vorläufig in Kraft gesetzten Verfassung, die laut eigenem Gesetz durch eine vom Volk, also uns Wählern, nach einer Wiedervereinigung neu erstellten und durch eine extra Wahl abgesegneten endgültigen Verfassung ersetzt werden sollte. Dies haben Kanzler Kohl und sein damaliger Adlatus Schäuble trickreich verhindert, weshalb wir Deutsche noch immer mit einer provisorischen, statt einer vom Volk legitimierten Verfassung leben müssen) gesetzeskonform und legal. Da sich die Parteien dank ihrer im Bundestag sitzenden Abgeordneten ja eh jedes Gesetz auf ihre Bedürfnisse und Wünsche zuschneiden können.

Trotz gesetzlich einwandfreier Wahl und Stimmauszählung mitsamt anschließender Koalitionsbildung, stelle ich die Legitimität der aktuellen Kanzlerpartei SPD samt ihres Kanzlers Olaf Scholz im Zusammenhang mit einem existenzbedrohenden Konflikt, wie dem Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine, in Frage. Denn, wie oben aufgeführt repräsentiert die SPD gerade mal 11,9  Millionen Bundesbürger, die ihr die Stimme gaben. Da wir wissen, dass es innerhalb der SPD diverse Flügel, sprich politische Fraktionen gibt, deren lauteste, die linke, zugleich den kleinsten Anteil an Parteimitgliedern stellt, dennoch aktuell dem Kanzler dessen Außenpolitik diktiert, ist die Legitimität des aktuellen Handelns bzw. Nichthandelns der Bundesregierung durch ihren SPD Kanzler Scholz sehr wohl zu hinterfragen, ja in Abrede zu stellen. Es handelt sich unzweideutig um die Ansichten und politischen Vorstellungen einer verschwindend kleinen Gruppe von Menschen im Verhältnis zu den Bundesbürgern, die gewählt haben, und deren Meinung und berechtigte Interessen schon von Amts wegen vom Kanzler parteiübergreifend zu vertreten sind. Stattdessen fährt Kanzler Scholz einen selbst innerhalb der eigenen Partei SPD umstrittenen Schlingerkurs, der weder seinem Amtseid gerecht wird (Schaden vom Land und uns als seinen Bürgern abzuwenden), noch auch nur im Ansatz die Auffassung seiner Koalitionsparteien berücksichtigt.

Meines Erachtens läuft das, was Teile der SPD und Kanzler Scholz aktuell veranstalten auf Verfassungsbruch, wenn nicht sogar auf Landesverrat hinaus, da zahlreiche seiner Entscheidungen im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg gegen eine Reihe übergeordneter deutscher Staatsinteressen verstoßen, stattdessen auf landesverräterische Weise das diktatorische, kleptokratische Regime Putins in Russland in geradezu krimineller Weise unterstützen, statt den europäischen und freiheitlich demokratischen Interessen der EU und Deutschlands – vom Angriffsopfer Ukraine ganz zu schweigen – zu dienen. Hier sägen Mitglieder einer Regierungspartei in Einheit mit dem Bundeskanzler sehr bewusst und in landesverräterischer Absicht den Ast auf dem die Demokratie Deutschlands, wie die Werte und Normen der EU beruhen, sehenden Auges ab.

Dank umfangreicher Vernebelungsaktionen, die stets dem gleichen Muster folgen: bombastische Ankündigung, um entweder den Partnern und Alliierten scheinbar entgegenzukommen; anschließend Rücknahme oder konkrete Sabotage der eigenen Ankündigungen.

Diese Form landesverräterischer Politik – landesverräterisch, da sie ohne Zweifel dem Gegner, der Diktatur Russland und ihrem Diktator Putin nützten, wie sie zugleich den vitalen Interessen Deutschlands, der EU, der Nato und der Ukraine schaden – findet seit dem 24. Februar 2022 in einer Form statt, die es Scholz und seiner Putin-Russland-Fraktion in der SPD zusehends schwerer macht, ihre tatsächlichen Absichten und Ziele hinter schwülstigen Worten zu verbergen. Zwar verfängt die Vernebelung und Propaganda von Scholz und den SPD Linken bei einem Teil der deutschen Bevölkerung, doch ist inzwischen dem denkenden Teil unserer Bevölkerung, wie den Menschen und Politikern im Ausland klar geworden, dass Kanzler Scholz eine Politik betreibt, die nicht nur zum Nachteil der unrechtmäßig angegriffenen Ukraine gereicht, sondern massiv die Interessen von Nato und EU tangiert, ja diese hintertreibt, untergräbt, konterkariert; kurzum in landesverräterischer Art und Weise dem Aggressor und Diktator Putin zuarbeitet, statt den vitalen und legalen Interessen Deutschlands, der EU und speziell der Nato zu dienen.

Vor diesem Hintergrund ist mehr als fragwürdig, weshalb sich weder die Opposition, repräsentiert durch CDU/CSU, sowie die Koalitionspartner Grüne und FDP, nicht längst dazu entschlossen haben, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag, den Interessen Deutschlands und nicht denen einer fremden, zudem noch diktatorischen Macht, zu dienen. Unsere provisorische Verfassung, das Grundgesetz stellt dafür mindestens ein probates Mittel bereit: das konstruktive Misstrauensvotum. Um politische Verhältnisse wie in der Weimarer Republik zu verhindern, die es den Nazis ermöglichten, an die Macht zu gelangen, sieht unser grundgesetzt vor, dass das konstruktive Misstrauensvotum, d.h. die Abwahl des amtierenden Bundeskanzlers, erst erfolgen darf, wenn sich die Bundestagsabgeordneten, die ihrerseits trotz verfassungsmäßigem Recht auf unabhängige Meinung stets tun müssen, was ihre Parteien vorgeben, da sie andernfalls bei der nächsten Wahl nicht aufgestellt werden, auf einen Nachfolger, sprich neuen Bundeskanzler verständigt haben.

Damit setzt das Grundgesetz voraus, dass vorab Parteien Gespräche führen, sich verständigen, und zumindest die notwendige Stimmenmehrheit zur Ab- und Neuwahl des Bundeskanzlers aufbringen. Das muss naturnotwendig nicht bedeuten, dass zuvor eine neue Koalition verabredet wird, doch bisher – 1982 – lief das genauso. Die FDP, Koalitionspartner der SPD, verließ die Koalition, schloss sich dem Misstrauensvotum der CDU/CSU an und wählte Kohl zum Kanzler. Anschließend bildete die FDP mit CDU/CSU eine Koalition. Es existiert noch ein weiterer Weg im Grundgesetz, um sich eines Kanzlers zu entledigen, der, wie aktuell Scholz, gegen die Interessen des Landes agiert und dem Land, wie seine Vorgängerin im Amt, Frau Merkel, erheblichen Schaden zufügt.

Wir können und dürfen nicht länger warten. Das gilt in ganz besonderer Weise für unsere Abgeordneten und die sie tragenden Parteien. Es ist an der Zeit, zu erkennen, dass der amtierende Bundeskanzler eine Politik macht, die nicht nur den aktuellen Interessen Deutschlands, der EU und Nato schadet, sondern Deutschlands Zukunft noch mehr und existenzbedrohender in die Hände einer ausländischen Macht transferiert: in die des Diktators Putin, der sich selbst in maßloser Selbstüberschätzung für den legitimen Nachfolger der Zaren hält, und begonnen hat, deren Imperium auf Kosten anderer Nationen wieder zu errichten. Wer dem nicht augenblicklich Einhalt gebietet, macht sich mitschuldig. Insofern Herr Habeck, Frau Baerbock, Herr Lindner, aber besonders Herr Merz und ja, auch der ungekrönte König Bayerns, Herr Söder, sie alle sind aktuell in herausragender Weise gefordert. Es bedarf ihres aktiven, schnellen Handelns, um diesen Kanzler und dessen verfassungswidrigen, teils landesverräterischen Kurs zu stoppen. Das Grundgesetz gibt ihnen dazu Instrumente an die Hand, die sie bitte nutzen sollten, und ein einziges Mal in ihrem Leben und in ihrer politischen Laufbahn das eigene Interesse hinter das des Landes und Kontinents zurück zu stellen. Sie verfügen über die Möglichkeiten und die politische Macht, um eine verhängnisvolle Entwicklung zu stoppen. Machen sie was daraus, im Interesse unseres Landes, Europas, der Nato, der Überlebenschance Deutschlands und Europas.

Die Ukraine, die aktuell unsere Werte gegen Putins diktatorisches Russland verteidigt, benötigt unsere Waffen und unbeschränkte Solidarität. Die SPD und Kanzler Scholz verweigern dies. Deshalb müssen sie, im Interesse Deutschlands, Europas, der Nato und der Ukraine gestoppt werden. Das konstruktive Misstrauensvotum wäre ein verfassungsmäßiger Weg. Welchen Weg auch immer sie wählen, warten sie nicht länger, handeln sie jetzt!

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Titelbild: Olaf Scholz by Holger Rings CC BY-NC-ND 2.0 via FlickR

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