Beitrag von Jürgen Klute

Die von der extremen Rechten befeuerte Debatte um Flüchtlinge wird in Deutschland äußerst meinungsstark geführt – und ebenso ahnungslos oder Fakten resistent. An dieser seit 2015 andauernden Debatte beteiligen sich bedauerlicherweise auch die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren berüchtigten Talkshows. Obgleich sie damit in Widerspruch zu ihrem gesetzlich festgehaltenen Auftrag geraten (siehe Kasten am Ende des Artikels).

Angesichts des Weltflüchtlingstags (20. Juni) ist ein Blick auf die realen Zahlen der Flüchtlinge, die jährlich nach Deutschland kommen, geboten. Dann zeigt sich schnell, dass die Flüchtlingsdebatte eine Schein- bzw. Verhinderungsdebatte ist.

Auf dem Webportal Statista finden sich ausführlich Zahlenreihen zu Flüchtlingen und Zuwanderern. Nicht alle Zuwanderer kommen als Flüchtlinge. Flüchtlinge sind also eine Teilmenge der Zuwanderer, die nach Deutschland kommen. Diese Unterscheidung ist deshalb nötig, weil für Flüchtlinge ein besonderer rechtlicher Schutz gilt, der in der Genfer Flüchtlingskonvention und in der Europäischen Menschenrechtscharta festgeschrieben ist, die beide auch für die Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben. Genaueres zur Rechtslage kann man in dem Beitrag von Dana Schmalz „Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann“ auf dem Verfassungsblog nachlesen.

Nun aber zu den Zahlen. Die Zahl der der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge hat sich nach einem einmaligen Höhepunkt im Jahr 2015 wieder in etwa auf dem Niveau eingependelt, dass vor 2015 üblich war, wie der folgende Überblick zeigt (Quelle: Statista):

2014: 238.676 Flüchtlinge;
2015: 1.091.894 Flüchtlinge;
2016: 321.361 Flüchtlinge;
2017: 186.644 Flüchtlinge;
2018 (Januar – April): 54.790 Flüchtlinge.

Selbst wenn diese Zahlen im Detaille etwas schwanken mögen, muss man festhalten, dass der Zuzug von Flüchtlingen die aktuelle Debatte nicht im geringsten rechtfertigt.

Noch weniger rechtfertigt sich die Debatte, wenn man nicht allein auf die Zahl der Flüchtlinge schaut, sondern auf die Zahl der Zuwanderung insgesamt. Die Zahl der Flüchtlinge macht nur einen kleineren Teil der gesamten jährlichen Zuwanderung nach Deutschland aus.

Statista weist derzeit nur Zahlen bis einschließlich 2016 auf. Somit legt sich ein Vergleich der Jahre 2014 bis 2016 nahe (Quelle: Statista):

2014: 1.464.724 Zuwanderer;
2105: 2.136.954 Zuwanderer;
2016: 1.965.122 Zuwanderer.

Der Zuwanderung steht allerdings auch eine Auswanderung aus Deutschland gegenüber. Für den zuvor genannten Zeitraum beträgt die Auswanderung (Quelle: Statista):

2014: 914.241 Auswanderer;
2015: 997.552 Auswanderer;
2016: 1.365.178 Auswanderer.

Die Zuwanderungssalden für die genannten Jahr betragen demnach für

2014: 550.483 mehr Zuwanderer als Auswanderer;
2015: 1.139.402 mehr Zuwanderer als Auswanderer;
2016: 599.944 mehr Zuwanderer als Auswanderer.

Bei einer Einwohnerzahl von rund 82,18 Millionen (Stand Ende 2015; Quelle: Statista) stellt die Nettozuwanderung nach Deutschland keine außergewöhnliche Belastung und Herausforderung dar.

Die gegenwärtige, von der extremen Rechten befeuerten Debatte über Flüchtlinge steht also in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Zahlen. Stellt man dann zusätzlich noch in Rechnung, dass keineswegs alle Flüchtlinge als Asyl berechtigt anerkannt werden, dann verringert sich die Zahle derer, die letztendlich für eine längere Zeit in Deutschland bleiben dürfen, noch einmal ganz erheblich.

Angesichts dieser Zahlen kann man im Blick auf ein so reiches Land wie Deutschland keineswegs von einer sozialen oder ökonomischen Überforderung reden.

Ganz anders sieht das in den Ländern aus, die den Großteil der Flüchtlinge aufnehmen. Der UNHCR-Chef Filippo Grandi hat kürzlich die Zahlen zum Thema Flucht und Flüchtlinge für 2017 vorgestellt. Laut UNHCR (UNO-Flüchtlingshilfe) ist die Zahl der Flüchte in 2017 um 4,6 % auf weltweit insgesamt 68,5 Millionen gestiegen. In dem entsprechenden Bericht des in Luxemburg erscheinenden Tageblatt heißt es dazu:

Die größte Bürde tragen ärmere Länder, wie UNHCR-Chef Filippo Grandi betont: “Manche Leute glauben, die Flüchtlingskrise sei eine Krise in den reichen Ländern. Das ist nicht der Fall.” 85 Prozent der Flüchtlinge lebten in teils bitterarmen Ländern oder solchen mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Er appellierte an die humanitäre Verantwortung reicher Staaten. “Niemand wird freiwillig zum Flüchtling. Aber wir anderen können helfen.”

Schaut man sich die Zahlen und Entwicklungen an, dann leuchtet es keineswegs ein, dass die real in Deutschland aufgenommene Zahl an Flüchtlingen ein so schwer zu bewältigendes Problem darstellen, das die aktuelle Debatte zumindest nachvollziehbar machen könnte. Diese realen Zahlen und Entwicklungen können auch nicht als tatsächlicher Grund für das Erstarken extrem rechter und faschistischer Parteien, wie der AfD, ausreichen.

Diese Zahlen sprechen eher dafür, dass der bulgarische Politologe Ivan Krastev mit seiner Analyse richtig liegen dürfte, dass weniger die reale Zuwanderung den Nährboden für extrem rechte Parteien bildet, sondern die Abwanderung bzw. Entvölkerung ganzer Landstriche (mehr dazu in: J. Klute / A. Troost: Entvölkerung, der Rückzug des Staates aus der Fläche und der Streit um Flüchtende und Asylsuchende auf diesem Blog).

Schließlich soll hier noch auf einen anderen Zusammenhang von Flucht und Migration verwiesen werden. Es gibt nicht nur den Weltflüchtlingstag. Vier Tage davor, am 16. Juni, gibt es auch den Internationalen Tag der Geldüberführungen an Angehörige. Benjamin Schraven | vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) hat dazu am 13. Juni 2018 einen interessanten Artikel auf Euractiv.de veröffentlicht: Ist Migration die bessere Entwicklungshilfe? Schraven verweist in seinem Artikel darauf, dass die Rücküberweisungen von Migranten an ihre Familien in ihren Herkunftsländer in der Summe mehr als drei Mal so hoch sind als die staatliche Entwicklungshilfe. Die Rücküberweisungen haben also eine erheblich ökonomische Bedeutung für die Herkunftsländer der Migranten.

Wer also polternd einen Stopp von Flüchtlingen und Migration fordert, sollte sich zunächst einmal anhand dieser Zahlen klar machen, was das für ökonomische Rückwirkungen in den Herkunftsländern hätte. Fluchtursachen – die ja nicht allein in Bürgerkriegen liegen – würden durch solche kurzsichtigen Beschlüsse nicht abgebaut, sondern verstärkt werden.

Sich solche Fakten und Zusammenhänge anlässlich des Weltflüchtlingstages bewusste zu machen, wäre ein wichtiger Schritt in Richtung einer sinnvollen, rationalen Flüchltings-, Asyl- und Migrationspolitik, deren Ausgangspunkt die Genfer Flüchltingskonvention, die Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtscharta sind.

Es geht im Blick um Flüchtlinge darum, wie Dana Schmalz in ihrem Artikel auf dem Verfassungsblog schreibt, dass die Unsicherheit im Blick auf die Berechtigung des Anspruchs auf Asyl, die in jedem Einzelfall zu prüfen ist, nicht dem Asylsuchenden aufgebürdet wird:

„Die Unsicherheit, welche an der Grenze besteht, soll dem Recht nach vom Staat getragen werden, der ein Verfahren betreiben kann. Sie soll nicht von den Asylsuchenden getragen werden, die allenfalls zu Unrecht und ohne anderen Ausweg abgewiesen werden. Diese Verteilung, die das Recht vornimmt, verlangt dem Staat etwas ab. Aber sie ist richtig, denn das Flüchtlingsrecht hat zum Ziel, Menschen vor Verfolgung zu schützen – nicht Staaten vor Menschen.“ (Quelle: https://verfassungsblog.de/weshalb-man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann/)

Der Weltflüchtlingstag ist eine Mahnung an Bürger*innen und an Politiker*innen, sich dieses Rechtsprinzips zu erinnern, es sich zu vergegenwärtigen und ihm in der alltäglichen Praxis gerecht zu werden.

Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Öffentlich-rechtliche Anbieter haben die Aufgabe der Grundversorgung der gesamten Bevölkerung ohne Rücksicht auf Einschaltquoten. Grundversorgung meint die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Es soll ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung sichergestellt werden. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab, der die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit regelt, und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet. Demzufolge soll der Rundfunk durch die Auswahl von Programmen und Themen die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Ferner soll er mit seinem Angebot der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung den Rezipienten dienen.

Im Rundfunkstaatsvertrag wird im zweiten Abschnitt § 11 Satz 1 darauf verwiesen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihren Angeboten “einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben” haben. Dadurch soll die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern gefördert werden.

(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung – http://www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/medienpolitik/237014/bildungsauftrag-und-informationspflicht-der-medien)

Titelbild: Wut auf der Strasse CC BY-NC-ND 2.0

Weitere Links zum Thema

EU Joint Statement on World Refugee Day 2018

Brussels, 20 June 2018

On the occasion of World Refugee Day, Frans Timmermans, First Vice-President of the European Commission, Federica Mogherini, High Representative of the Union for Foreign Affairs and Security Policy and Vice-President of the Commission, Johannes Hahn, Commissioner for European Neighbourhood Policy and Enlargement Negotiations, Neven Mimica, Commissioner for International Cooperation and Development, Dimitris Avramopoulos, Commissioner for Migration and Home Affairs, Christos Stylianides, Commissioner for Humanitarian Aid and Crisis Management, and Vera Jourová, Commissioner for Justice, Consumers and Gender Equality, made the following statement:

“Every minute, every day, nearly 31 people are forcibly displaced. Today, more than 68.5 million people have been forced to leave their homes due to conflicts and violence, persecution, natural disasters or the very real consequences of climate change –25.4 million of them are refugees.

More than 67 years after the 1951 Geneva Convention on the Status of Refugees, its international principles remain more valid than ever. These principles are enshrined in the EU’s asylum acquis, and the EU remains committed to continue standing up for those who are in need of help.

As a global player, we are working to tackle and solve the main crises through diplomatic means. As the leading global aid donor in the world, we provide humanitarian assistance and support to refugees, asylum seekers, displaced people, inside and outside Europe. We have shown unprecedented support during the migratory crisis of 2015 and 2016 by accommodating hundreds of thousands of refugees fleeing war and persecution, and we continue to provide protection to those in need: in 2017 alone, EU Member States granted protection to more than 538 000 people.

Our support also reaches those displaced by long-standing conflicts, from Afghanistan to Colombia to the Horn of Africa, while responding to emerging crises, such as the displacement of the Rohingyas. It has given a lifeline to millions of Syrian refugees and their host communities inside the country and across the region.

In this endeavour we work hand in hand with our partners around the world, certain that only a global response can match the challenge ahead. To this end we are building an ever closer relation with the United Nations High Commissioner for Refugees, responding to the plight of refugees worldwide and developing innovative solutions. For example, in November 2017, together we put in place an Emergency Transit Mechanism to evacuate those in need of international protection from Libya for further resettlement to Europe and have so far already helped over 1,600 people. These very same principles of solidarity, shared responsibility, multilateralism and engagement will be guiding us towards the adoption of the UN Global Compact on Refugees later this year.

But challenges remain. We must continue our work together with our Member States to establish more legal and safe pathways and close the dangerous and irregular migration routes. Over the next two years, Member States have committed to resettle more than 50,000 of the most vulnerable persons and provide them with a new home in the EU. We must also reach, without delay, an agreement on the reform our Common European Asylum System based on the principles of responsibility and solidarity. And we must work harder to foster the integration of those who receive protection in the European Union and in particular the most vulnerable, such as women and children.

In times of increasing divisive rhetoric against vulnerable people fleeing war and persecution, the EU is and will continue to protect those in need, and we will continue to endeavour to bring stability where there is conflict.”

For More Information

Factsheet – Forced displacement: refugees, asylum-seekers and internally displaced people (IDPs)

Website – The EU Facility for Refugees in Turkey

Website – EU Regional Trust Fund in Response to the Syrian Crisis

Event in Brussels (19/06/2018) – Cultural night with Syrian, Iraqi, Palestinian and Belgian artists

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