Bis zum 21. April 2021 läuft die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Stop Global Warming“ bzw. in der deutschsprachigen Version „Ein Preis für CO2 zur Bekämpfung des Klimawandels“. Da die EBI noch ein ganzes Stück entfernt ist von der erforderlichen Mindestanzahl an Unterstützungsunterschriften, wirbt sie intensiv um Unterstützung. In diesen Tagen ist auf YouTube nun auch ein deutschsprachiges Video erschienen (siehe unten), in dem die Organisator*innen der EBI erklären, wie sie sich eine sozial gerechte Bepreisung von CO2 – also eine sozial gerechte CO2-Steuer – vorstellen.

In der Bundesrepublik hat die EBI mittlerweile mehrere prominent Unterstützer aus der kommunalpolitischen Ebene:

  • den früheren Oberbürgermeister von Dortmund, Ullrich Sierau (SPD);
  • den amtierenden Oberbürgermeister von Dortmund, Thomas Westphal (SPD);
  • den amtierenden Oberbürgermeister von Frankfurt (Main), Peter Feldmann (SPD).

Konkret fordert die EBI die Europäische Kommission auf, ein EU-Gesetz vorzulegen, mit dem fossile Brennstoffe zurückgedrängt und sowohl Energiesparmaßnahmen als auch erneuerbare Energiequellen gefördert werden, damit die Erderwärmung gestoppt und der Temperaturanstieg auf 1,5° C zu begrenzt wird.

Als wichtigste Ziele einer solchen Gesetzgebung schlägt die EBI vor:

  • Einen Mindestpreis für CO2-Emissionen – von 50 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2020 bis zu 100 Euro im Jahr 2025.
  • Gleichzeitig will die EBI die kostenlosen Emissionszertifikate für die Verursacher in der EU abschaffen und ein Ausgleichssystem für Importe aus Drittländern einführen, um die niedrigeren Preise für den CO2-Ausstoß im Ausfuhrland zu kompensieren.
  • Die Mehreinnahmen aus der CO2-Abgabe sollen für EU-weite Energiesparmaßnahmen und für erneuerbare Energiequellen sowie zur steuerlichen Entlastung niedriger Einkommen verwendet werden.

Eine Europäische Bürgerinitiative gibt Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht, auf EU-Ebene Gesetzesvorschläge zu machen. Gelingt es einer EBI, innerhalb von 12 Monaten (aufgrund der Corona-Pandemie gibt es derzeit Verlängerungen dieser Frist) mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten zu sammeln, dann hat sie das Recht, die EBI der Europäischen Kommission vorzulegen. Die EU-Kommission muss dann innhalb von drei Monaten entscheiden, ob sie einen entsprechenden Gesetzgebungsakt auf den Weg bringt oder nicht. Wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, keinen Gesetzesvorschlag zu machen, muss sie das schriftlich und öffentlich begründen.

Zum Abspielen bitte auf den Pfeil in der Mitte des Videos klicken!

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Titelbild: Ende Gelände | Foto: Jens Volle CC BY-NC 2.0 via FlickR

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