Von Jürgen Klute

Nicht nur Wirtschaft und Freizeitverhalten sind vom Corona-Virus stark betroffen. Auch Instrumente der partizipativen Demokratie sind mit Einschränkungen aufgrund der Coronakrise konfrontiert. Das betrifft unter anderem Auch die Europäische Bürgerinitiative (EBI), mit der eine Million Menschen, die in einem Viertel der Mitgliedsstaaten wohnen, die Kommission auffordern können, einen Rechtsakt vorzuschlagen, um die EU-Verträge umzusetzen. Das Werben für eine EBI und das Sammeln von Unterschriften geht aber nicht ohne Kontakt.

Das hat auch das Europäische Parlament registriert und es hat darauf auch reagiert, wie der verfassungspolitischer Sprecher der LINKEN im Europäischen Parlament Helmut Scholz in einer Mitteilung vom 18. Juni 2020 bestätigt: „Seit dem Ausbruch von Covid-19 in Europa äußerten fast alle Organisatoren von EBIs ernsthafte Besorgnis darüber, dass die Pandemie und die anschließenden nationalen Eindämmungsmaßnahmen ihre Aktivitäten stark einschränkten. Unterschriften auf Papier konnten nicht mehr gesammelt werden. Auch die Erfassung von Online-Unterschriften ist stark eingebrochen. Vor diesem Hintergrund“, so erklärt der Europaabgeordnete weiter, „habe ich im Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten darauf gedrängt, einen Brief an Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová zu schicken, um genau auf diese Schwierigkeiten aufmerksam zu machen. Daraufhin verabschiedete die Kommission am 20. Mai einen Vorschlag für eine Verordnung, um die Wirksamkeit der Europäischen Bürgerinitiativen auch während der Pandemie zu erhalten und den Organisatoren Sicherheit und Rechtsklarheit zu geben. Ich begrüße den Vorschlag sehr, vorübergehende Maßnahmen einzuleiten, mit denen die Fristen für die Sammlung und Überprüfung von Unterschriften und die Prüfung von Bürgerinitiativen verlängert werden.“

Der Vorschlag der EU-Kommission ist zeitlich begrenzt auf die Corona-Krise und soll daher nur eine bis zum 31. Dezember 2022 befristete Geltung haben. Vorgeschlagen werden verschiedene Verlängerungsfristen. Für EBI, für die am 11. März 2020 bereits Unterstützungsbekundungen gesammelt wurden, ist eine maximale Verlängerung von sechs Monaten vorgesehen. Grundsätzlich sollen Verlängerungen von drei Monaten genehmigt werden können. Im Falle eines erneuten Ausbruchs der Pandemie können Verlängerungen erneuert werden. Als maximale Verlängerung  sind 12 Monate vorgesehen – also eine Verdoppelung der regulären Sammlungsfrist. Einem entsprechenden Durchführungsrechtsakte zur Verlängerung der Fristen soll die EU-Kommission nach dem Vorschlag erlassen können, „wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten oder eine Reihe von Mitgliedstaaten, die mehr als 35 % der Bevölkerung der Union repräsentieren, zur Anwendung von Maßnahmen gezwungen ist, die die Organisatoren dieser Initiativen in der gleichen Weise betreffen“. Entsprechende Verlängerungen sind zudem für die Prüffristen vorgesehen. 

Titelbild: European Citizens’ Initiative “Housing for All”; GUENGL CC BY-SA 2.0 via FlickR

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