Am 24. Mai 2018 wurde im Rahmen einer Konferenz im Europäischen Parlament in Brüssel das Ergebnis des Permanent Peoples‘ Tribunal vom 15./16. März 2018 in Paris bekannt gegeben. Verantwortet und durchgeführt wurde die Konferenz von drei Fraktionen im Europäischen Parlament: Greens/EFA (Grüne/Freie Europäische Allianz), GUE/NGL (Vereinigte Europäische Linke / Nordische Grün-Linke) und S&D (Sozialisten und Demokraten).

Nach dem die stellvertretende Sprecherin der kurdischen Freundschaftsgruppe im Europäischen Parlament, Marie-Christine Vergiat, die Konferenz eröffnet hatte, wurde zunächst von Phillippe Texier das Ergebnis des Tribunals von Paris vorgestellt.

Phillippe Texier ist der Präsident des Permanent Peoples‘ Tribunal und ehrenamtlicher Richter am französischen „Cour de Cassation“ (der entspricht in der BRD in etwas dem Bundesgerichtshof) und er was Mitarbeiter des UN High Commission for Human Rights (UNHCR).

Von Jürgen Klute

Das Permanent Peoples‘ Tribunal ist kein Gericht im eigentlichen Sinne. Es geht daher auch nicht um eine Verurteilung von Personen, sondern es geht um eine rechtliche Bewertung politischen Handelns im Lichte internationalen Rechts und und der Klärung, wer die Verantwortung für das inkriminierte politische Handeln trägt. Das PPT als internationale zivilgesellschaftliche Instanz wurde aktiv, weil weder ein nationales noch ein internationales Gericht sich bisher einer rechtlichen Bewertung und Aufarbeitung des Konfliktes zwischen dem türkischen Staat und den Kurden angenommen hat. In dem Entscheid (Verdict) des PPT heißt zur Aufgabenstellung dementsprechend:

„In Ermangelung einer internationalen oder nationalen gerichtlichen Instanz, die die Gerichtsbarkeit über diese Verbrechen ausüben könnten, ist das PPT aufgefordert, zu den folgenden Punkten die vorgelegten Beweise zu gewichten, ein Urteil darüber abzugeben und Empfehlungen zu formulieren:

(1) die Anerkennung der Verleugnung und Verletzung des Rechts auf Selbstbestimmung des kurdischen Volkes  durch den türkischen Staat als wesentliche Ursache für diese Verbrechen (siehe Abschnitt IV);

(2) die Existenz eines internen bewaffneten Konflikts zwischen dem türkischen Staat und der PKK (siehe

Abschnitt V);

(3) die Anweisung von Kriegsverbrechen gegen Kurden in Süd-Ost-Anatolien vom 1. Juni 2015 bis 31. Dezember 2017;

(4) die Verantwortung des türkischen Staates, sowie von Präsident Erdogan für Kriegsverbrechen während dieses Zeitraums und die Verantwortung von General Huduti für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 15. Juli 2016;

(5) die Anweisung staatlicherseits von Verbrechen gegen die Kurden in der Türkei und im Ausland, seit 2003;

(6) die Haftung des türkischen Staates und Präsident Erdogans für diese staatlicherseits in Auftrag gegebenen Verbrechen;“ (Übersetzung: J. Klute)

Es geht also um vier Punkte:

  1. um Kriegsverbrechen,
  2. um Verbrechen gegenüber Einzelpersonen, die vom Staat zu verantworten bzw. in Auftrag gegeben worden sind,
  3. um das Recht auf Selbstbestimmung der Kurden,
  4. um den Charakter des bewaffneten Konfliktes zwischen der PKK und dem türkischen Staat.

Bei letzterem geht es um die Klärung der Frage, ob es sich um einen internen bewaffneten Konflikt handelt oder ob die PKK eine Terrorgruppe ist, deren Handeln als kriminell einzustufen ist.

In diesen Punkten sind die sieben Mitglieder der Jury des PPT on Turkey and Kurds, Teresa Almeida Cravo, Madjid Benchikh, Luciana Castellina, Domenico Gallo, Denis Halliday, Norman Peach und Philippe Texier (die Mitglieder der Jury werden auf der Webseite des PPT kurz vorgestellt) zu folgendem Ergebnis gekommen

Nach einer ausführlichen Prüfung der Fakten, die auf der öffentlichen Sitzung des PPT am 15. und und 16. März 2018 in Form von Zeugenaussagen, schriftlichen und fotografischen Dokumenten vor getragen wurden, sieht die Jury es als gegeben an, dass die kurdischen Bürgerinnen und Bürger der Türkei systematisch von ökonomischen und politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen wurde. Dieses Vorgehen des türkischen Staates über Jahrzehnte hin, so das PPT, zielte und zielt auf eine vollständige Zerstörung der kurdischen Kultur in Form des Verbots des öffentlichen Gebrauchs der kurdischen Sprache, des systematischen Verbots kurdischer politischer Parteien und der Verfolgung und Inhaftierung von Führungspersönlichkeiten und Aktivist*innen solcher Parteien (vgl. Verdict EN, S. 16).

In eben diesem Vorgehen des türkischen Staates gegen die kurdische Minderheit sieht das PPT die Ursache der blutigen Konflikte und auch des bewaffneten Kampfes der PKK seit 1984 gegen den türkischen Staat.

Die Fakten selbst sind dabei unstrittig und im großen und ganzen vielfach auch medial dokumentiert und öffentlich bekannt. Sie werden im Prinzip auch nicht von er türkischen Regierung bestritten.

Der Konflikt dreht sich vielmehr um die politische und rechtliche Bewertung dieser Fakten. Oder anders formuliert und gefragt: Umfasst die Souveränität eines Staates – im konkreten Fall die der Türkei – das Recht, eine ethnische Minderheit – im konkreten Fall die Kurden – von ökonomischen und politischen Entscheidungen auszuschließen und die Instrumente des staatlichen Machmonopols in der dokumentierten Form zur Durchsetzung dieses Ausschlusses, also zur Unterdrückung einer Minderheit bis hin zur Zerstörung der Kultur einer Minderheit einzusetzen?

Der türkische Staat beantwortet diese Frage mit einem eindeutigen JA.

Diesem JA des türkischen Staates setzt das PPT ein ebenso eindeutiges NEIN entgegen. In seiner Begründung bezieht sich die Jury des PPT auf die gleichlautenden Artikel 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN Zivilpakt – ICCPR) und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN Sozialpakt – ICESCR) von 1966:

Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.

(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.

In dem Vorgehen des türkischen Staates sieht das PPT vor allem eine Verletzung des Absatz (3).

Diese Qualifizierung ist wiederum grundlegend für die Einordnung des bewaffneten Konfliktes zwischen der PKK und des türkischen Staates. Das PPT sieht in dem bewaffneten Vorgehen der PKK gegen den türkischen Staate eine Reaktion auf die jahrzehntelange Unterdrückung und Ausgrenzung der Kurden.

Die Genfer Konvention von 1949 erkennt in Artikel 3 ausdrücklich nicht internationale bewaffnete Konflikte an, für die – ebenso wie für internationale bewaffnet Konflikte – bestimmte Regeln einzuhalten sind:

Artikel 3

Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten, wenigstens die folgenden Bestimmungen anzuwenden: (…)

Die Jury des PPT verweist allerdings auch darauf, dass weitere Kriterien, die im Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zur Genfer Konvention aufgeführt sind, im Blick auf die PKK zu berücksichtigen sind. Dort heißt es in Artikel 1:

Sachlicher Anwendungsbereich

1. Dieses Protokoll, das den den Genfer Abkommen vom 12. August 19491 gemeinsamen Art. 3 weiterentwickelt und ergänzt, ohne die bestehenden Voraussetzungen für seine Anwendung zu ändern, findet auf alle bewaffneten Konflikte Anwendung, die von Art. 1 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vorn 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) nicht erfasst sind und die im Hoheitsgebiet einer Hohen Vertragspartei zwischen deren Streitkräften und abtrünnigen Streitkräften oder anderen organisierten bewaffneten Gruppen stattfinden, die unter einer verantwortlichen Führung eine solche Kontrolle über einen Teil des Hoheitsgebiets der Hohen Vertragspartei ausüben, dass sie anhaltende, koordinierte Kampfhandlungen durchführen und dieses Protokoll anzuwenden vermögen.

2. Dieses Protokoll findet nicht auf Fälle innerer Unruhen und Spannungen wie Tumulte, vereinzelt auftretende Gewalttaten und andere ähnliche Handlungen Anwendung, die nicht als bewaffnete Konflikte gelten.

Die Jury des PPT sieht auch diese Bedingungen seitens der PKK als erfüllt an. Zum einen, darauf verweist das PPT, ist die PKK eine bewaffnete Gruppe unter einem einheitlichen und zentralem Kommando, dass auch tatsächlich ausgeübt und durchgesetzt wird, und hat über einen langen Zeitraum – seit 1984 – einen organisierten bewaffneten Kampf durchgeführt.

Zweiten, so das PPT weiter, haben Repräsentanten der PKK erklärt, die Genfer Konvention zu respektieren ebenso wie die internationalen Menschenrechte einschließlich des Verbots von Landminen und einer menschlichen Behandlung von Soldaten und Zivilisten im Konfliktgebiet.

Und schließlich, so das PPT, hat die türkische Regierung durch die Friedensverhandlungen mit offiziellen Repräsentanten der PKK in 2013 de facto den Konflikt mit der PKK als nicht internationalen bewaffneten Konflikt anerkannt.

Damit ist aus Sicht der Jury des PPT dieser Konflikt als nicht internationaler bewaffneter Konflikt im Sinne der Genfer Konvention anzuerkennen.

Die rechtlich zwingende Konsequenz aus dieser Einschätzung ist, dass der bewaffnete Konflikt zwischen der PKK und dem türkischen Staat unter internationalem Recht steht und nicht unter türkischem Recht bzw. unter türkischer Terrorgesetzgebung, da die PKK nach internationalem Recht nicht als Terrororganisation einzustufen ist.

Schließlich kommt die Jury das PPT im Blick auf die militärischen Auseinandersetzungen in den kurdischen Städten von Januar 2015 bis Januar 2017 zu dem Ergebnis, dass die türkische Armee gegen Artikel 3 der Genfer Konvention verstoßen hat und somit sich der Ausübung von Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat. Dort heißt es:

1. Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschliesslich der Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache ausser Kampf gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden, ohne jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der Farbe, der Religion oder des Glaubens, des Geschlechts, der Geburt oder des Vermögens oder aus irgendeinem ähnlichen Grunde. Zu diesem Zwecke sind und bleiben in bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und jedenorts verboten:

a. Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung;

b. Gefangennahme von Geiseln;

c. Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung;

d. Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordnungsmässig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet.

2. Die Verwundeten und Kranken sollen geborgen und gepflegt werden.

Eine unparteiische humanitäre Organisation, wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, kann den am Konflikt beteiligten Parteien ihre Dienste anbieten.

Die am Konflikt beteiligten Parteien werden sich anderseits bemühen, durch besondere Vereinbarungen auch die andern Bestimmungen des vorliegenden Abkommens ganz oder teilweise in Kraft zu setzen.

Die Anwendung der vorstehenden Bestimmungen hat auf die Rechtsstellung der am Konflikt beteiligten Parteien keinen Einfluss.

Das Permanent Peoples‘ Tribunal als internationale zivilgesellschaftliche Instanz verfügt nicht über Mittel und Kompetenzen, seine Entscheidung (Verdict) durchzusetzen. Sie ist ein rechtlich gut fundierter Appel an die demokratischen Staaten und insbesondere an die Europäische Union, was aus dem Ort der Verkündung – dem Europäischen Parlament in Brüssel – der Entscheidung der Jury deutlich wird.

Die Jury hat es aber nicht nur bei der rechtlichen Bewertung der Fakten belassen, sondern auch Empfehlungen ausgesprochen, die – wie auch weitere Auszüge aus dem Verdict – weiter unten in deutscher Übersetzung dokumentiert sind. Es ruft den türkischen Staat dazu auf, als Voraussetzung für eine politische Lösung des Konfliktes das kurdischen Volkes und sein Recht auf Selbstverwaltung anzuerkennen, betont dabei aber, dass eine solche Anerkennung keine territoriale Abspaltung der kurdischen Region von der Türkei bedeutet. Die Jury verweist auf Südtirol mit seiner deutschsprachigen Minderheit, die dem türkischen Staat und den Kurden als Vorbild einer politischen Lösung ihres Konfliktes dienen könne.

Als weitere Empfehlung formuliert die Jury die unmittelbare Freilassung inhaftier Journalisten und kurdischer Politiker.

Weiterhin ruft die Jury den türkischen Staat dazu auf, die begangenen Kriegsverbrechen und staatlichen Verbrechen aufzuklären und Verantwortliche und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Erst auf der Grundlage eines Friedensvertrages, so die Jury weiter, könne es zu einer allgemeinen Amnestie von Verurteilten auf allen Seiten geben.

Über diese konkreten Empfehlungen der Jury an die Konfliktparteien hinaus lassen sich aus dem Entschluss der Jury aber auch weitere politische Folgerungen ziehen. Die unmittelbarste Schlussfolgerung hätte der Europäische Rat z ziehen, indem er auf der Grundlage der Entscheidung des PTT die PKK unverzüglich von der sogenannten EU-Terrorliste streicht.

Für die Außenpolitik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten sowie für die Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei bedeutet die Entscheidungen des PPT, alle Verhandlungen und Verträge mit der Türkei an die Beendigung aller rechtswidrigen Handlungen des türkischen Staates gegenüber den Kurden und auch anderen Minderheiten in der Türkei sowie an eine Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen mit der PKK zu knüpfen. Den Konflikt zwischen der PKK und dem türkischen Staat zu einem friedlichen Ende zu bringen liegt auch im Interesse der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsländer.

Die Vertreter der politischen Gruppen im Europäischen Parlament, die diese Konferenz getragen und ermöglicht haben, teilen diese Einschätzung und haben dies in einer Resolution zum Ausdruck gebracht, die ebenfalls unten in deutscher Übersetzung dokumentiert ist.

Video von der Verkündung der Entscheidung des PPT am 24. Mai 2018 im Europäischen Parlament in Brüssel

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https://youtu.be/P6M9Dimo-Po

Dokumentenanhang

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Auszüge aus der Entscheidung (Verdict) der Jury des Permanent Peoples’ Tribunal


Schlussfolgerung

Im Hinblick auf die überzeugenden Beweise, die vorgelegt wurden, und unter Berücksichtigung der technischen Berichte, die während der mündlichen Anhörung vorgestellt und diskutiert wurden, und auf der Grundlage des bestehenden Konsens über die Grundsätze und die allgemein anerkannten Lehrmeinungen des Völkerrechts im Zusammenhang mit Fragen, die in dieser Sitzung verhandelt wurden, hat die Jury des Permanent Peoples‘ Tribunal einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

1) Der türkische Staat ist als verantwortlich anzusehen für die Verweigerung des Rechtes des kurdischen Volkes auf Selbstbestimmung, für den Zwang, eine türkische Identität anzunehmen, für das Verbot einer Identität des kurdischen Volkes und deren öffentlicher Präsenz sowie für die Unterdrückung der Beteiligung des kurdischen Volkes am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Türkei als Kurden, da das als eine Bedrohung der Autorität des türkischen Staat angesehen wird.

2) Auf der Grundlage der vorgelegten detaillierten Beweise für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 1. Januar 2017 ist der türkische Staat für folgende Taten verantwortlich zu machen:

  • Kriegsverbrechen in Städten im kurdischen Südost-Anatolien, einschließlich von Massakern und dauerhaften Vertreibungen von Kurden, sowie die offenkundige Absicht einer physischen Vernichtung eines Teils der kurdischen Bevölkerung.
  • Im staatlichen Auftrag durchgeführte Verbrechen, einschließlich gezielter Morde, außergerichtlicher Hinrichtungen und Verschleppungen, die durchgeführt wurden von verschiedenen Abteilungen der staatlichen Sicherheitskräfte und Geheimdienste sowohl in der Türkei als auch im Ausland, insbesondere in Frankreich. Das Fehlen ernsthafter Untersuchungen der zugrunde liegende Verantwortung der türkischen Behörden wird ergänzt durch eine gezielte Politik der Straffreiheit seitens des Staates.

3) Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan trägt direkte Verantwortung für die Kriegsverbrechen und staatlichen Verbrechen, die in den Südost-Anatolien Städte begangen wurden. Darüber hinaus hat Präsident Erdoğan mit seiner wiederholten und wahllosen Bezeichnung der in den Konfliktgebieten lebenden Kurden und deren gewählten Vertreter als “Terroristen”, die politische Stimmung aufgehetzt und die unverhältnismäßige und unterschiedslose Gewalt der Operationen der Sicherheitskräfte gegen die bewaffneten kurdischen Kämpfer sowie gegen die kurdische Zivilbevölkerung legitimiert.

General Adem Huduti, Befehlshaber der 2. Armee der Türkei, trägt als der Hauptarchitekt der kombinierten Operationen von Militär, der Polizei und bewaffneten Milizen ebenfalls direkte Verantwortung für die oben genannten Verbrechen. Der unverhältnismäßige Einsatz von Gewalt hat  schwere Verluste unter Zivilisten verursacht, die nicht in militärischen Operationen involviert waren, sowie zur absichtlichen massiven Zerstörung historischer und religiöser Stätten und ziviler Infrastrukturen geführt.

Empfehlungen

Das Permanent Peoples’ Tribunal wurde einberufen, um die Ereignisse vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Januar 2017 in vielen südost-anatolischen Städten mit mehrheitlich kurdischer Bevölkerung zu bewerten, sowie andere Verbrechen, die in der Türkei und im Ausland verübt wurden seitdem Recep Tayyip Erdogan im Jahr 2003 das Amt des Premierministers übernahm.

Das Tribunal sah sich nicht in der Lage, sich mit weiteren Ereignissen zu befassen – insbesondere nicht mit der im Januar 2018 begonnen Offensive der türkischen Streitkräfte gegen die Enklave Afrin in Syrien und der kurdischen Region Rojava. Im Hinblick auf diese weitere Entwicklungen und Ereignisse, die während der Sitzung in Paris am 15. und 16. März 2018 stattfanden, hat das Permament Peoples‘ Tribunal die folgenden Empfehlungen ausgesprochen.

1) Die Türkei muss sofort alle militärischen Operationen, die von ihrer Armee in Syrien durchgeführt werden, beenden und ihre Truppen auf türkisches Gebiet zurückziehen.

Die türkische Offensive, die gegen die Enklave Afrin und andere syrische Bereiche, in denen die Mehrheit der Bevölkerung kurdisch ist, eingeleitet wurde, ist eine eindeutige Verletzung des Völkerrechts. Sie steht im Widerspruch zum Prinzip der Nicht-Anwendung von Streitkräften, wie in Artikel 2, Absatz 4, der Charta der Vereinten Nationen festgehalten, und stellt gemäß Artikel 5 des Römischen Statuts des internationalen Strafgerichtshofs eine kriminelle Aggression dar.

Die Fakten belegen, dass militärische Operationen gegen dicht besiedelte Städte oder Regionen zu Kriegsverbrechen führen gemäß Art. 8, Absatz 2, des Römischen Statuts des internationalen Strafgerichtshofs, wie Morde, Folter, massive Zerstörung von Eigentum, die nicht durch militärische Operationen zu rechtfertigen sind, Deportationen oder Zwangsumsiedlungen. Daher stellen diese Tatsachen schwere Verletzungen der Genfer Konventionen von 12. August 1949 dar, vor allem des Artikel  147 der IV-Konvention, an den die Türkei gebunden ist.

2) Die Türkei ist verpflichtet, die Kriegsverbrechen, die durch das Permanent Peoples‘ Tribunal für den Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Januar 2017 in Südost-Anatolien ermittelt wurden, zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zu bestrafen.

Diese Empfehlung basiert auf der vertraglichen Verpflichtung, auf die Bezug genommen wird, der übereinstimmenden Regelung der vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 (Artikel 49 I, Artikel 50 des II, Artikel 129 des III und Artikel 144 der IV), die folgendes vorsieht: “Jede Vertragspartei ist zur Ermittlung der Personen verpflichtet, die der Begehung oder der Erteilung eines Befehls zur Begehung der einen oder andern dieser schweren Verletzungen beschuldigt sind und hat sie ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit vor ihre eigenen Gerichte zu ziehen.“ (Gemäß offizieller Übersetzung der Schweizer Regierung: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490186/index.html)

Diese Verpflichtung wurde bekräftigt durch Artikel 85 des ersten Zusatzprotokolls, das am 8. Januar 1977 in Genf verabschiedet wurde, und erstreckt sich auch auf den Fall nicht-internationaler bewaffneter Konflikte, wie im zweiten Zusatzprotokoll vermerkt ist.

Das Permanent Peoples’ Tribunal ist sich dessen bewusst, dass eine Untersuchung der Verbrechen und die Bestrafung der Täter nicht möglich sein wird, ohne dass die Mechanismen und Garantien der Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt werden, vor allem die Unabhängigkeit der Justiz und die Informationsfreiheit. In der Türkei wurden nach dem gescheiterten Putsch vom Juli 2016 4.279 Justizbeamte (Richter und Staatsanwälte) entlassen, 3.000 von ihnen befinden sich in Untersuchungshaft, Hunderte von Medien wurden geschlossen (Radio, Zeitungen, Webseiten) und derzeit sind 150 Journalisten inhaftiert, während Tausende von Lehrern an Universitäten und in Schulen auf allen Stufen entlassen wurden.

Diese Maßnahmen unterbinden die Wahrnehmung einer gesetzlichen Kontrolle von Amtsmissbrauch durch Vertreter der Regierung, die nur möglich ist, wenn die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet ist und freie und unabhängige Medien garantiert sind, die auf die öffentliche Meinung Einfluss nehmen.

Daher unterstützt das PPT das Statement der Plattform für eine unabhängige Justiz in der Türkei, das folgende Forderungen formuliert:

3) Die Türkei muss die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen, die noch inhaftierten Richter, Staatsanwälte und Journalisten freilassen, die Rechte der Lehrer, Richter und Staatsanwälte, die seit Juli 2016 zurückgetreten sind oder entlassen wurden, wieder in Kraft setzten, die Presse- und Informationsfreiheit wiederherstellen, den Ausnahmezustands beenden und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte vollständig umsetzen.

Die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch das PPT ermittelt wurden, sind Folge der Weigerung des türkischen Staates, das Recht des kurdischen Volkes auf Selbstbestimmung anzuerkennen. Daraus leitete die Türkei das jahrelange Verbot der kurdischen Sprache im öffentlichen Leben ab, die Verfolgung kurdischer politischer Parteien und ihrer Führer, die Unterdrückung kurdischer Medien und die Inhaftierung kurdischer Politiker und Journalisten. Diese Eskalierung diskriminierender Maßnahmen führte zur Entstehung verschiedener Formen des Widerstandes, einschließlich der Guerilla-Aktionen, die von der kurdischen Arbeiterpartei PKK durchgeführt wurden.

Die militärischen Offensiven, die im Südosten Anatoliens durchgeführt und auf kurdische Gebiete  jenseits der Grenze ausgeweitet wurden, werden offiziell von der türkischen Regierung mit der Behauptung gerechtfertigt, den Terrorismus zu unterdrücken sowie die nationale territoriale und politische Integrität zu schützen. Allerdings kann die Sicherheit des Staates nicht durch die Verweigerung der Identität eines Volkes gewährleistet werden, das gezwungen ist, mit der türkischen Bevölkerung innerhalb bestehender Grenzen zu leben. Im Gegenteil, nur durch die Anerkennung der Identität des kurdischen Volkes ist es möglich, den Konflikt zu beenden und damit eine lange Periode des Kampfes und des Leidens auf  beide Seiten.

Den Konflikt zu beenden, ist der einzige Weg, Sicherheit zu gewährleisten. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung des kurdischen Volkes in keiner Weise eine Abspaltung bedeutet, weil die Grundsätze der Unverletzlichkeit der Grenze und der Achtung der territorialen Integrität eines jeden Staates nicht in Frage gestellt werden können, wie durch die Schlussakte von Helsinki von 1975 bestätigt wurde. Deshalb ist die Anerkennung der Identität und Würde des kurdischen Volkes und sein Recht auf ein friedliches Zusammenleben mit den anderen Völkern, die auf dem Gebiet des türkischen Staates leben, der Schlüssel zu Sicherheit, Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit für alle Bürger der Türkei. Infolgedessen vertritt die PPT folgende Auffassung:

4) Nach vorheriger unmittelbarer Verkündigung des Endes aller militärischen Aktivitäten muss die Türkei in guter Absicht die Verhandlungen für eine friedliche Lösung des Konflikts, die am 30. Oktober 2014 unterbrochen wurden, wiederaufnehmen und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zum Abschluss bringen.

Während der Verhandlungen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Klima der Feindseligkeit zwischen den Parteien abzubauen, insbesondere eine Freilassung der Gefangenen, die Wiederzulassung von Zeitungen und anderen Medien und die Wiedereinsetzung lokaler Repräsentanten, die aus ihren Ämtern entfernt wurden. Es ist nicht Aufgabe des PPT spezifische Lösungen aufzuzeigen, wie dem kurdischen Volk ein Recht auf Selbstbestimmung zu gewähren ist, dass seinen Bedürfnissen für ein Zusammenlebens und für eine gute Verwaltung innerhalb des türkischen Staates entspricht.

Solche Lösungen müssen nicht schwierig sein; es gibt historische Präzedenzfälle. Man kann auf den besonderen Autonomiestatus verweisen, den die italienische Republik der Region Alto Adige/Südtirol einräumt, die durch die Präsenz einer starken ethnischen Gruppe von Deutschen und Österreichern geprägt ist. Zum Abschluss der Friedensverhandlungen muss eine Amnestie erfolgen für alle Verbrechen, die von beiden Parteien sowohl in der Türkei als auch im Ausland verübt wurden. Nur unter diesen Bedingungen könnte die Türkei von der Verpflichtung entbunden werden, die Verantwortlichen für die Kriegsverbrechen und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch das PPT gemäß Punkt 2 ermittel wurden, zu bestrafen.

5) Zum Abschluss des Friedensabkommens muss eine Amnestie für die Verbrechen, die von allen Parteien während des Konflikts begangen wurden, erlassen werden und alle noch inhaftierten politische Gefangenen müssen freigelassen werden.

Es ist zusammenzufassen: Die Tragödie, die den Südosten Anatoliens gepeinigt und dem kurdischen Volk unsägliches Leiden zugefügt hat, ist abwendbar.  Sie folgt aus den über lange Zeit belastenden Fehlern eines nationalistischen Dogmas, das den Völkermord an den Armeniern vor einem Jahrhundert auslöste.

Die türkischen und kurdischen Menschen können ein ähnliches Schicksal vermeiden, indem sie die derzeitige Politik tiefgreifend verändern und deren Wurzeln ausmerzen. Obgleich heute noch die tödlichen Rituale der Feindseligkeit und Verleugnung weitergehen, könnte das Morgen eine Wiederherstellung und ein Aufblühen der Gerechtigkeit, der Freundschaft und des Frieden sehen.

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Resolution der Konferenz vom 24. Mail 2018 zur Veröffentlichung der Entscheidung des Permanent Peoples’ Tribunal on Turkey and Kurds

Anlässlich der Sitzung des Permanent Peoples’ Tribunal vom 15. und 16. März 2018 zum türkisch-kurdischen Konflikt. Mehr als 400 interessierte Menschen nahmen an der Sitzung in Paris teil und verfolgten das Verfahren. In den zwei Tagen der öffentlichen Anhörungen hörte das aus sieben Richter*innen bestehende Tribunal Zeugen zur Weigerung des türkischen Staates, den in der Türkei lebenden Kurden, politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Rechte zu garantieren.

Die heutige Konferenz zur Verkündung der Entscheidung wurde von den vier initiierenden Organisationen des Tribunals in Zusammenarbeit mit den Fraktionen im Europäischen Parlament, der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (S & D), der Europäischen vereinigten Linken – Nordisch Grün-Linken (GUE-NGL) und den  Grünen / Europäische Freie Allianz (Grüne-EFA), organisiert.

Resolution: Fazit und Empfehlungen im Überblick

Wir, die Unterzeichnenden, fordern alle Regierungen, Parlamente, internationale Organisationen und Gremien auf, dem Urteil Rechnung zu tragen, das am 24. Mai 2018 in Brüssel (Belgien) durch das Permanent Peoples’ Tribunal (PTT) in seiner Sitzung bezüglich der “Vorwürfe der Verletzungen des internationalen Rechts und der internationalen Menschenrechte durch die Türkische Republik und ihre Repräsentanten gegenüber dem kurdischen Volk und dessen Organisationen” ausgsprochen wurde.

Das Tribunal bestand aus 7 Richtern einschließlich Professoren des Völkerrechts, Juristen, die höchste richterliche Ämter in ihren Ländern inne hatten, einem ehemaligen stellvertretenden Generalsekretär der Vereinten Nationen und einem hoch angesehenen Journalisten. Sie nahmen Zeugenaussagen zur Kenntnis, lasen zahlreiche Dokumente und verhörten Zeugen im Laufe der zwei Tagen vom 15. bis 16. März 2018.

Die Entscheidung des Permanent Peoples’ Tribunal enthält wichtige Erkenntnisse und Empfehlungen, die als Leitlinien für alle relevanten internationalen Gremien und Institutionen dienen sollten.

  • Das PPT sieht den türkischen Staat als verantwortlich an für die Verweigerung des Rechts auf Selbstbestimmung des kurdischen Volkes, die Verneinung der Identität des kurdischen Volkes und seiner Präsenz und für die Unterdrückung der Beteiligung des kurdischen Volkes am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in der Türkei. Diese Rechte werden offiziell als eine Bedrohung der Autorität des türkischen Staates interpretiert. Das PPT identifizierte die Verweigerung des Rechts auf Selbstbestimmung als die eigentliche Ursache des bewaffneten Konflikts zwischen Kurden und der Türkei.
  • Das PPT kam zu dem Schluss, dass die bewaffnete Konfrontation zwischen der Türkei und den Kurden sich zu einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt entwickelte, für den das internationale Völkerrecht gilt. Das PPT lehnte die Charakterisierung des Konflikts durch den türkischen Staat als Terrorismus, der nach der Anti-Terrorismus-Gesetzgebung zu behandeln sei, ab.
  • Das PPT kam zu dem Schluss, dass der türkische Staat, der türkische Präsident Recep Tayip Erdogan und der Kommandeur der militärischen Operationen gegen die kurdischen Städte zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 1. Januar 2017, General Adem Huduti, verantwortlich sind für die Kriegsverbrechen, die während dieses Zeitraums begangen wurden. Das PTT kam zu dem Schluss, dass Präsident Erdoğan für die Anstiftung zur und Legitimierung der unverhältnismäßigen, wahllosen Gewalt der Operationen gegen die bewaffneten kurdischen Kämpfer und die Zivilbevölkerung verantwortlich ist, da er wiederholt und wahllos die in der Konfliktregion lebenden Kurden und deren Repräsentanten als “Terroristen” charakterisierte.
  • Das PTT kam ebenfalls zu dem Schluss, dass der türkische Staat verantwortlich ist für Staatsverbrechen – einschließlich gezielter Morde, außergerichtlicher Hinrichtungen, Verschleppungen –, die von verschiedenen Abteilungen der staatlichen Sicherheitskräfte und der Geheimdienste in der Türkei und im Ausland verübt wurden, insbesondere in Frankreich.

Als Konsequenz aus den gewonnenen Erkenntnissen, hat das PPT empfohlen (siehe unten), die türkischen Truppen aus Syrien abzuziehen und alle militärischen Operationen der türkischen Armee in diesem Land einzustellen, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, die noch immer inhaftierten Justizbeamten, Journalisten, Lehrer etc. freizulassen, die Presse-und Informationsfreiheit wieder herzustellen, den Ausnahmezustand zu beenden und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte vollständig umzusetzen.

Das PPT empfahl schließlich die sofortige Wiederaufnahme der Friedensgespräche in guter Absicht und eine allgemeine Amnestie, die zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Friedensabkommens erlassen werden soll.

Wir, die Unterzeichnenden, bringen unsere uneingeschränkte Zustimmung mit diesen Ergebnissen und Empfehlungen, die den einzigen Weg zur Lösung des lang andauernden Konflikts und zur vollständigen Verwirklichung der Rechte aller Völker der Türkei aufzeigt, zum Ausdruck. Es gibt keine Alternative zu dem von dieser Resolution aufgezeigten Weg.

Wir appellieren an alle relevanten Akteure, unverzüglich Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Feststellungen und Empfehlungen des Permanent Peoples‘ Tribunal zu ergreifen.

Dies ist nicht nur eine moralische Verantwortung, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung für alle Staaten. Artikel 2 des UN-Menschenrechtspakte von 1966 besagt: “Die Vertragsstaaten, …, haben entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.” (offizielle Übersetzung von Art. 1 (3) des UN-Zivilpaktes von 1966 nach: https://www.zivilpakt.de/internationaler-pakt-ueber-buergerliche-und-politische-rechte-355/ – Anm.d.Ü.)

Die Schaffung von Bedingungen, die dem kurdischen Volk ermöglichen, uneingeschränkt die Festlegung seines politischen Status wahrzunehmen und in Freiheit seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu verfolgen sowie frei über seine natürlichen Reichtümer und Ressourcen zu verfügen, ist der Schlüssel zur Lösung des Konflikts.

Eine Anerkennung des Konfliktes als nicht-internationalen bewaffneten Konflikt, für den das internationale Völkerrecht gilt, steht im Einklang mit dem Völkerrecht und hilft den Parteien, eine Verhandlungslösung zu suchen. Andere Konflikte, die tatsächlich so eingestuft wurden, wurden dadurch gelöst. Daher sollten Staaten die kontraproduktive und kriminalisierende Betrachtung der kurdischen Partei in diesem Konflikt aus der Perspektive der Anti-Terror-Gesetze aufgeben.

Darüber hinaus sind Staaten aufgrund der entsprechenden Artikel jeder der vier Genfer Konventionen (Arts 49, 50, 129 und 146 der jeweiligen Konventionen) aufgefordert, nach mutmaßlichen Tätern, die verdächtigt werden Kriegsverbrechen begangen zu haben, “unabhängig von ihrer Nationalität” zu suchen und sie entweder vor ihre eigenen Gerichte zu stellen oder sie an einen anderen Vertragsstaats zu übergeben. Straflosigkeit ist ein Krebsgeschwür und eine ständige Ermutigung für Verbrecher. Straflosigkeit zerstört eine Gesellschaft und stellt nicht nur eine Bedrohung dar für die Grundrechte in dem Land, in dem die Verbrechen begangen werden, sondern auch für die internationale Stabilität.

Im Original folgen an dieser Stelle die Empfehlungen aus der Entschließung (Verdict) des PPT – siehe oben Dokument 1.

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