In einer Dringlichkeitserklärung hat das Europäische Parlament auf seiner Sitzung in Straßburg am 18. September 2019 gefordert, dass die Repressionen des türkischen Staates gegen die demokratische Opposition im Land umgehend beendet werden müsse.

Die Resolution wurde von den Europaabgeordneten Miguel Urban Crespo und Özlem Alev Demirel (beide GUE/NGL) initiiert, teilte das Büro von Demirel mit.

In der Debatte zur Resolution betonte Demirel, dass in den vergangenen Tagen weitere Kommunen unter Zwangsverwaltung gestellt wurden und derzeit etwa 5.000 Mitglieder der demokratischen Oppositionspartei HDP sowie Journalist*innen und Oppositionelle in der Türkei von Repressionen und Strafverfahren bedroht seien oder hinter Gittern säßen, unter ihnen der frühere Co-Vorsitzende der HDP, Selahattin Demirtaş.

In der anschließend verabschiedeten Resolution mit der Überschrift ‚Zur Lage in der Türkei, insbesondere zur Absetzung der gewählten Bürgermeister‘ verurteilt das Parlament „die Entscheidung der türkischen Behörden, demokratisch gewählte Bürgermeister aufgrund fragwürdiger Beweise aus ihrem Amt zu entfernen; betont, dass diese Maßnahmen weiterhin die Fähigkeit der politischen Opposition untergraben, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre demokratischen Rollen wahrzunehmen; fordert die türkischen Behörden auf, die im Rahmen der Niederschlagung aller im Land geäußerten Meinungsverschiedenheiten festgenommenen Mitglieder der Opposition unverzüglich und bedingungslos freizulassen und alle gegen sie erhobenen Anklagen fallen zu lassen.“

Bereits in der letzten Woche hatten 48 EU-Abgeordnete in einem von Özlem Alev Demirel initiierten Schreiben an den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan gegen die willkürliche Absetzung dreier gewählter Oberbürgermeister*innen in der Türkei protestiert.

Dokumentation

Im folgenden sind die wichtigsten Passagen der Resolution des Europäischen Parlaments “zur Lage in der Türkei und insbesondere zur Absetzung gewählter Bürgermeister” dokumentiert


1. [Das Europäische Parlament] verurteilt die Entscheidung der Staatsorgane der Türkei, auf der Grundlage fragwürdiger Beweise demokratisch gewählte Bürgermeister ihres Amtes zu entheben; betont, dass durch diese Maßnahmen die Möglichkeiten der Opposition, ihre Rechte wahrzunehmen und ihren Aufgaben in der Demokratie nachzugehen, weiter ausgehöhlt werden; fordert die Staatsorgane der Türkei auf, die Mitglieder der Opposition, die im Rahmen des scharfen Vorgehens gegen alle Andersdenkenden festgenommen wurden, umgehend und bedingungslos freizulassen und alle Anklagepunkte gegen sie fallenzulassen;

2. kritisiert auf das Schärfste, dass gewählte kommunale Amtsträger durch nicht gewählte und der Regierung treu ergebene Personen ersetzt wurden, wodurch die demokratische Struktur der Türkei weiter ausgehöhlt wird; fordert die Staatsorgane der Türkei auf, sämtliche Bürgermeister und alle anderen gewählten Mandatsträger, die aus der Kommunalwahl vom 31. März 2019 siegreich hervorgingen und daran gehindert wurden, ihr Amt anzutreten oder mittels unbegründeter Vorwürfe abgesetzt und durch nicht gewählte und der Regierung treu ergebene Personen ersetzt wurden, wiedereinzusetzen;

3. missbilligt mit aller Entschiedenheit das politisch motivierte Urteil gegen Canan Kaftancıoğlu, die damit eindeutig dafür gemaßregelt wird, dass sie im erfolgreichen Wahlkampf des Bürgermeisters von Istanbul eine Schlüsselrolle spielte, und fordert die sofortige Aufhebung dieses Urteils;

4. verurteilt die Drohungen der Staatsorgane der Türkei, weitere gewählte Amtsträger abzusetzen, und fordert die Türkei auf, von weiteren Einschüchterungsmaßnahmen abzusehen;

5. erachtet es unverändert als wichtig, gute Beziehungen zur Türkei zu unterhalten, und zwar auf der Grundlage gemeinsamer Werte, der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, freier und demokratischer Wahlen (und damit auch der Respektierung von Wahlergebnissen), der Grundfreiheiten und des universellen Rechts auf ein faires Verfahren; fordert die Regierung der Türkei auf, die Achtung der Menschenrechte all jener zu gewährleisten, die in der Türkei leben und arbeiten, was auch für jene gilt, die internationalen Schutz benötigen;

6. ist nach wie vor zutiefst besorgt darüber, dass sich die Lage der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei weiter verschlechtert, und verurteilt den Rückgriff auf willkürliche Verhaftungen, Einschüchterungen durch den Justiz- und Verwaltungsapparat, Ausreiseverbote und weitere Maßnahmen zur Verfolgung tausender Staatsbürger der Türkei, zum Beispiel von Politikern und gewählten Amtsträgern, Menschenrechtsverfechtern, Mitgliedern unabhängiger Organisationen der Zivilgesellschaft, Akademikern und zahllosen einfachen Bürgerinnen und Bürgern; ist besorgt angesichts von Berichten darüber, dass nach wie vor Strafverfolgungsmaßnahmen und Ermittlungen wegen zu weit gefasster und zu vage definierter Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Terrorismus durchgeführt werden;

7. fordert die Türkei nachdrücklich auf, ihre Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung mit den internationalen Menschenrechtsnormen in Einklang zu bringen; bekräftigt, dass die weit gefassten türkischen Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung nicht dazu herhalten sollten, Bürger und Medien für die Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung zu bestrafen oder gewählte Mandatsträger willkürlich zu entfernen und sie durch der Regierung treu ergebene Personen zu ersetzen;

8. fordert die Staatsorgane der Türkei auf, die internationalen Grundsätze zu wahren, Pluralismus und Vereinigungs- und Meinungsfreiheit zu gewährleisten, sich nach bewährten Verfahren zu richten und denjenigen, durch deren Wahl der Wille der Bevölkerung der Türkei frei und fair zum Ausdruck gebracht wird, ein für die Ausübung ihres Amtes förderliches Umfeld zu garantieren; betont, dass mit den genannten Entscheidungen gegen das Recht auf freie Wahlen, das Recht auf politische Teilhabe und das Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen der EMRK verstoßen wird;

9. bekräftigt seine Besorgnis über den übermäßigen Rückgriff auf Gerichtsverfahren gegen auf kommunaler Ebene in der Türkei gewählte Mandatsträger und ihre Ersetzung durch ernannte Beamte – eine Praxis, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Demokratie vor Ort schwerwiegend beeinträchtigt;

10. fordert die Regierung der Türkei auf, dafür zu sorgen, dass alle Bürger Anspruch auf rechtliches Gehör und darauf haben, ihren Fall im Einklang mit den internationalen Normen von einem unabhängigen Gericht, das Wiedergutmachung – etwa für Entschädigungen für die verursachten materiellen und immateriellen Schäden – anordnen kann, überprüfen zu lassen; fordert die Türkei auf, die operative, strukturelle und finanzielle Unabhängigkeit der türkischen Institution für Menschenrechte und Gleichstellung und des türkischen Bürgerbeauftragten sicherzustellen, damit diese beiden Einrichtungen wirksame Überprüfungs- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten bieten, und fordert die Türkei auf, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu befolgen;

11. verurteilt, dass der Oppositionsführer und Präsidentschaftskandidat Selahattin Demirtaş nach wie vor in Haft ist, und fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung; weist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in seiner Rechtssache hin, in dem die Staatsorgane der Türkei aufgefordert werden, ihn umgehend freizulassen;

12. ist zutiefst besorgt darüber, dass die Staatsorgane der Türkei Plattformen der sozialen Medien überwachen und Konten in den sozialen Medien schließen;

13. fordert den EAD und die Kommission auf, dem Parlament einen umfassenden Bericht über die Themen vorzulegen, die am 13. September 2019 im Rahmen des politischen Dialogs EU–Türkei erörtert wurden;

14. fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre türkischen Gesprächspartner auf die Lage von verhafteten Mitgliedern der Opposition, Menschenrechtsverfechtern, politischen Aktivisten, Rechtsanwälten, Journalisten und Akademikern anzusprechen und ihnen diplomatische und politische Unterstützung zu leisten, was die Beobachtung und Überwachung von Gerichtsverfahren umfasst; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, stärker von Soforthilfen für Menschenrechtsverfechter Gebrauch zu machen und dafür zu sorgen, dass die Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern uneingeschränkt umgesetzt werden;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Staatspräsidenten, der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln, und ersucht darum, dass diese Entschließung ins Türkische übersetzt wird.

Titelfoto: privat

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden die bei Beschlüssen des Europäischen Parlaments üblichen Vorbemerkungen und Erwägungsgründe in der nebenstehenden Dokumentationweggelassen und nur die Forderungen an die türkische Regierungen wiedergegeben. Der komplette Text der Resolution einschließlich er Erwägungsgründe und Vorbemerkungen kann hier eingesehen werden:

Zum vollständigen Text des Gemeinsamen Entschließungsantrages des Europäischen Parlaments zur Lage in der Türkei und insbesondere zur Absetzung gewählter Bürgermeister (2019/2821(RSP)) auf seiner Sitzung in Straßburg vom 18.09.2019 geht es hier (DE)

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