Freihandelsabkommen stehen stark in der Kritik, wie die Proteste und öffentlichen Debatten anlässlich von TTIP und CETA, den beiden Freihandelsabkommen der EU mit den USA bzw. Kanada, gezeigt haben.

Aber ist die Forderung nach einem generellen Stopp von Freihandelsabkommen die richtige Konsequenz aus der berechtigten Kritik an dem heutigen Zuschnitt der EU-Handelsabkommen?

Giovanni Gruni forscht zur Integration nachhaltiger Entwicklung in Freihandelsabkommen. In dem folgenden Artikel wirft er einen etwas anderen Blick auf Freihandelsabkommen. Er sieht in ihnen auch Chancen für die Stärkung nachhaltiger Entwicklung und von Arbeitnehmerrechten auf globaler Ebene. Für Gruni gibt es bereits Ansätze dazu; die bedürfen aber einer deutlichen Ausweitung und Stärkung.Wie eine Stärkung erfolgen könnte, dazu hat Giovanni Gruni unlängst mit seinem Kollegen Marco Bronckers Vorschläge ausgearbeitet.

Der Artikel erschien ursprünglich am 18. Februar 2019 in englischer Sprache auf Social Europe. Die Übersetzung und die Wiedergabe der Übersetzung des Artikel auf Europa.blog erfolgt mit Zustimmung von Giovanni Gruni und Social Europe.

Beitrag von Giovanni Gruni

Freihandelsabkommen haben große Kontroversen über Klauseln ausgelöst, die eine unternehmerische Herausforderung zulassen. Doch sie können zur Durchsetzung von Arbeitsnormen genutzt werden.

Die Europäische Union ist ein äußerst aktiver internationaler Akteur im Handelssektor und ist umfassend an der Aushandlung und dem Abschluss von Freihandelsabkommen (Freihandelsabkommen) mit Partnerländern beteiligt. Viele von ihnen, wie das CETA mit Kanada, das inzwischen abgebrochene transatlantische TTIP oder das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, haben Schlagzeilen gemacht und eine intensive soziale Debatte angestoßen.

Alle Freihandelsabkommen der neueren Generation enthalten eine Klausel zur nachhaltigen Entwicklung zwischen den Vertragsparteien, die unter anderem eine Reihe von Arbeitsnormen sowie die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation umfasst. So enthalten die meisten Freihandelsabkommen der EU Bestimmungen zum Schutz des Rechts auf Tarifverhandlungen und Vereinigungsfreiheit, sogar zum Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Rechtsdurchsetzung war Gegenstand einer institutionellen und politischen Debatte, in der das Europäische Parlament seit Jahren eine bessere Durchsetzung der Umweltvorschriften fordert. Auch der französische Präsident Emmanuel Macron und unter anderem die regierende deutsche Koalition haben stärkere Verpflichtungen und eine bessere Durchsetzung gefordert.

Am 17. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission zum ersten Mal in der Geschichte Konsultationen mit einem Partnerstaat, Südkorea, wegen der Nichteinhaltung einer arbeitsrechtlichen Verpflichtung in einem EU-Freihandelsabkommen aufgenommen. Dies ist eine begrüßenswerte Entwicklung, die fast zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens und dem nach wie vor bestehenden Versäumnis des asiatischen EU-Partners, vier der acht grundlegenden ILO-Übereinkommen zu ratifizieren und umzusetzen, erfolgt.
Arbeitsnormen

Es ist jedoch noch ein langer Weg, um die Diskrepanz zwischen der Durchsetzung der Arbeitsnormen und den anderen Verpflichtungen in den Freihandelsabkommen der EU in Bezug auf Handel, Investitionen und geistiges Eigentum zu überwinden. Nach der EU-Handelshemmnisverordnung (HVO / TBR) können EU-Unternehmen eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen, wenn ein Land einer Verpflichtung aus einem solchen Abkommen nicht nachkommt. Dies führt zu einer Untersuchung durch die Kommission und es können eine Reihe von Maßnahmen gegen den betreffenden Staat ergriffen werden. Ein solches System ermöglicht es privaten Parteien, aktiv an der Durchsetzung der im Rahmen von Freihandelsabkommen eingegangenen Verpflichtungen mitzuwirken – wobei es den Vorteil hat, dass es die Durchsetzung auf EU-Ebene ermöglicht, bevor es den schwerfälligeren und diplomatisch gewichtigeren Mechanismus zur Beilegung internationaler Streitigkeiten im Abkommen selbst auslöst. Arbeitsnormen und Umweltschutzverpflichtungen sind allerdings derzeit von dem Rechtekatalog ausgeschlossen, der über die HVO/TBR durchgesetzt werden kann.

Dies gilt auch dann, wenn die Freihandelsabkommen der EU bereits konkrete Verpflichtungen zur Ratifizierung und Umsetzung der einschlägigen ILO-Übereinkommen enthalten, einschließlich der grundlegenden Arbeitsnormen. Diese Situation beeinträchtigt die Möglichkeiten der EU, ihre Arbeitsnormen durchzusetzen, erheblich und lässt die meisten Arbeitsverletzungen unbeachtet.

In einem kürzlich erschienenen Papier haben Marco Bronckers und ich einen Vorschlag unterbreitet, der die Durchsetzung der Arbeitsnormen im Rahmen eines privaten Beschwerdeverfahrens im Rahmen der TBR bei der Kommission vorsieht. Dies würde den Vertretern der Sozialpartner die erforderliche Rechtsstellung verschaffen, um eine Beschwerde einreichen zu können, wenn ein Staat gegen eine arbeitsrechtliche Verpflichtung in einem EU-Freihandelsabkommen verstößt.

Erst wenn das Verfahren auf EU-Ebene nicht zur Einhaltung der Vorschriften geführt hat, würden wir dann ein vollwertiges Drittgerichtssystem in dem Freihandelsabkommen selbst vorsehen. Im Falle anhaltender Verstöße schlagen wir als letztes Mittel ein System von Geldstrafen und Handelssanktionen vor, das derzeit noch in keinem der Freihandelsabkommen der EU enthalten ist.

Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass die Arbeitsnormen in den Freihandelsabkommen der EU ganz und gar Teil der EU-Handelspolitik sind und den gleichen rechtlichen Status haben wie jede andere Verpflichtung der Freihandelsabkommen. Mit der Ermöglichung der Durchsetzung der Arbeitsnormen im Rahmen eines privaten Beschwerdeverfahrens würde die EU die Kohärenz zwischen ihrer Handelspolitik und ihrer Sozial- und Menschenrechtspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union fördern. Zudem würde sie den Arbeitsnormen die gleiche Durchsetzungsfähigkeit verleihen wie den anderen Verpflichtungen aus den Freihandelsabkommen der EU.

Übersetzung: Jürgen Klute

Titelfoto: Demo gegen Freihandel | Foto: Uwe Hiksch CC BY-NC-SA 2.0

Autoreninfo

Giovanni Gruni hat an der University of Oxford im Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht promoviert. Er unterrichtet Welthandels- und EU-Recht. Sein Forschungsschwerpunkt liegt auf der Integration nachhaltiger Entwicklung in Freihandelsabkommen. | @giovannigruni

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