Von Frederik D. Tunnat
Die aktuelle Krise um die Ukraine ist, als überaus komplexe historische Angelegenheit, weitaus komplizierter angelegt, als uns dies Herr Putin und seine zaristischen russischen Allmachtphantasien glauben machen wollen. Allen „Russland-Verstehern“ in Deutschland und anderen Gegenden Europas, sei dringend ein Blick in die Geschichtsbücher empfohlen, um sich so peinliche, geradezu krude, aus Putins unhistorischem Geschichtsbild entlehnte Entgleisungen, wie jüngst in der „Bochumer Erklärung“ zu lesen, zu ersparen. Wir als Deutsche haben eine weit größere historische und moralische Verantwortung gegenüber der souveränen Ukraine, als uns die allrussische Propaganda glauben machen will.
Das, was Putin aktuell betreibt, indem er behauptet, die Ukraine sei bereits immer Teil Russlands gewesen, ist ungefähr ebenso zutreffend, wie die Behauptung, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, ginge auf die römische Republik zurück. Wo wollen die Nationalisten a la Putin denn bitteschön die zeitliche Grenze ziehen für ihre abstrusen Behauptungen, irgendwelche Gebiete seien seit ewigen Zeiten in ihrem Besitz gewesen, wie er es aktuell von der Ukraine behauptet. Und angebliche, sog. deutsche Intellektuelle, machen sich anheischig, Putins unzulässigen und falschen Behauptungen auf den Leim zu gehen.
Untersuchen wir einmal Putins hauptsächliche Behauptung, die Ukraine sei die Wiege Russlands und schon immer ihr zugehörig gewesen. Da sich Putin in seiner nonchalanten Art nicht nur ein fremdes Territorium, sondern auch noch fremde Nationalitäten zu eigen machen will, sprich dies zu russifizieren, müssen dem die historischen Fakten entgegen gehalten werden. Die sog. Wäräger, bei denen es sich um Wikingerstämmige, d.h. nordeuropäische Menschen handelt, die als Wikinger, Nordmänner, Normannen etc. durch die frühmittelalterliche Geschichte geistern, haben rein nichts mit dem gemeinen Russen oder der gemeinen Russin zu tun. Zwar behauptet eine aktuelle, groß angelegte DNA-Studie, die die überlebenden Nachkömmlinge der russischen, ukrainischen, polnischen, weißrussischen und litauischen Hocharistokratie untersuchte, dass deren DNA ein Gen aufweise, dass sie, als Teil der adligen Führungsschicht ihrer ehemaligen Länder – wir reden hier von mindestens fünf historischen wie aktuellen Ländern – auf die DNA des ersten, sagenhaften, da nie tatsächlich nachgewiesenen ersten Herrschers der ukrainischen Herrscherdynastie, Rurik, zurück zu führen sei. Obwohl es keine historisch verbrieften Belege für Ruriks Existenz gibt, er ist eine sagenhafte Gestalt, kennen wir heute also dessen DNA und die seiner inzwischen zahlreichen Nachkommen. Da die Wikinger/Wäräger, wie das damals und bis in die Gegenwart bei Soldaten üblich war, wenn sie ein gebiet erobert hatten, sich mit den Frauen ihrer besiegten Feinde paarten, existieren heutzutage speziell in den genannten Ländern, vorwiegend in Litauen, Lettland, Estland, Belarus, der Ukraine und ja, ein wenig sogar in Russland Menschen, die besagtes Rurik Gen in ihrem Blut haben. Ich vermute, Putin hält sich, als ehemaliger Junge aus den Slums von Leningrad/St. Petersburg, ebenfalls für einen Nachkommen Ruriks, und leitet daraus seinen Herrschaftsanspruch über die Ukraine und ganz Osteuropa ab. Aber wieso sollten dann die echten, originalen Nachkommen der Vorgänger Ruriks, die Norweger und Schweden und Dänen, nicht weit ältere Ansprüche auf die Ukraine erheben können??? Wo will man bei derart kruden Ideen eigentlich die zeitliche Grenze ziehen?
Hitler wollte, obwohl er alles andere als ein blonder Teutone war, sich von den blonden, blauäugigen Germanen abstammen lassen, also Ariern, wie die Wikinger und eben Rurik. Dumm nur, dass auch der Georgier, der nichts, aber auch gar nichts mit der Ukraine oder Russland zu tun hatte, nämlich Stalin, ebenfalls ein Russe, somit ein Wäräger und Nachkomme Ruriks sein wollte, und damit seinen Herrschaftsanspruch über Russland, Europa und Asien u.a. begründete.
Wir kennen das ja. Keine 100 Jahre zuvor, reklamierten sowohl die Franzosen, als die Deutschen sich als einzig legitime Nachkommen Karls des Großen und sahen daher ihre gegenseitigen Besitzansprüche auf ehedem fränkisches Reichsgebiet von um 800 n. Chr. legitimierten.
Was für ein Blödsinn in angeblich historisch begründbaren Gebietsansprüchen liegt, wird deutlich, wenn man herginge, den heute auf dem Gebiet des historischen Rom wohnenden Menschen, also den Italienern, da die Römer ehedem Frankreich (Gallien), das linksrheinische Deutschland, Belgien, Holland etc. besetzt hatten, heute den Besitz über diese Landstriche Europas zuzugestehen, wie Putin die Ukraine für sich, reklamiert.
Dabei existierte im 12. Jahrhundert auf dem Gebiet der Ukraine das Fürstentum Halytsch-Wolhynien. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurde es ein Vasall der mongolischen Goldenen Horde. (Insofern könnten mit gutem Grund die heutigen Mongolen mit weit älterem Besitzanspruch als Putin, diesen Teil der Ukraine für sich beanspruchen). 1253 ließ sich Fürst Daniel Romanowitsch von Galizien zum Rex Rusiae („König von Russland“) krönen. Obwohl sein Königreich im 14. Jahrhundert zerfiel, hätten somit die Westukrainer weit ältere Rechte an Russland, als Russland an der Ukraine. Der nordöstliche Teil des erwähnten Fürstentum/Königreichs, wurde nach der Schlacht am Irpen Teil des Großfürstentums Litauen. Den südwestlichen Teil des Gebietes, („Rotruthenien“, „Galizien“) eroberte nahezu zeitgleich König Kasimir der Große von Polen. D.h., ab dem 14. Jahrhundert teilten sich Litauen und Polen die Ukraine, wobei Litauen den größten Teil besaß. Insofern hätte das heutige Litauen, historisch gesehen, folgte man Putin’scher Logik von historisch begründetem Besitzstand, weitaus begründeteren Anspruch auf die Ukraine, als das zu jener Zeit noch weitgehend von den Mongolen unterjochte Russland. Die angefügte Karte beweist, Litauen hat weit ältere Rechte, als Putins Russland, um die westlichen Regionen Russlands, ganz Belarus, Teile Ostpolens, sowie den größten Teil der heutigen Ukraine für sich zu reklamieren. Erhebt sich die Frage: wo fangen wir an, wo hören wir auf, mit historisch begründeten Besitzansprüchen?
Der Einfall der Mongolen und die Zersplitterung des Kiewer Reichs hinterließen ein politisches Vakuum, dass der litauische Großfürst Vytautas füllte. (Auch er laut DNA ein Rurik Nachkomme)
Einige Teilfürstentümer der Rus wurden durch Litauen unterworfen, vor allem nach der Schlacht am Irpen, schlossen sich mehrere russische Fürstentümer freiwillig Litauen an. 1362 wurde die historische Ukraine in der Schlacht am Blauen Wasser besiegt, Großfürst Vytautas zog in Kiew ein. Damit unterstanden Belarus, die Ukraine und Westrussland dem Supremat des litauischen Großfürsten. Die Großfürsten von Litauen sahen sich – wie dies Putin lächerlicherweise aktuell versucht – als rechtmäßige Erben des untergegangenen Reiches der Kiewer Rus: “Omnis Russia ad Litwinos deberet simpliciter pertinere” („Die ganze Rus gehört den Litauern“). Aus diesem Grund trugen die späteren polnisch-litauischen Herrscher den Titel „Magnus Dux Littwanie, Samathie et Rusie“. Das verschweigt Herr Putin, vermutlich deshalb, weil er es nicht weiß, da sein Geschichtswissen bei Katharina der Großen endet.
Obwohl Litauen einen Großteil seiner russischen Gebiete friedlich erwarb, konnte es damals, falls nötig, eine enorme militärische Stärke entwickeln. Litauen war der einzige Staat in Osteuropa, der die Goldene Horde effektiv bekämpfen und besiegen konnte. Putins Russland hingegen war so schwach, dass es jährlich Tribut entrichtete und ein Vasall der Mongolen war. Das zur korrekten historischen Einordnung.
Versuche der Goldenen Horde, Litauens Ost-Expansion zu behindern, schlugen fehl. In den Jahren 1333 und 1339 besiegten die Litauer große mongolische Armeen beim Versuch, das heute russische Smolensk Litauen zu entreißen. Bis 1355 eroberte Litauen einen großen Teil des Territoriums der Goldenen Horde bis an den Dnepr. Auf einem Kreuzzug gegen die Goldene Horde, 1398, fiel Litauen auf der Krim ein und errang einen deutlichen Sieg. 1399 verlor Litauen in der Schlacht an der Worskla die östlichen Steppengebiete und den Zugang zum Schwarzen Meer.
1386 bestieg der litauische Großfürst Jogaila nach seiner Taufe als Władysław II. Jagiełło den polnischen Thron, was zum Vertrag von Krewo führte, in dem ein Bündnis zwischen Polen und Litauen sowie eine Personalunion der Herrscher beider Länder vereinbart wurde. Regent Litauens war und blieb Jogailas Vetter Großfürst Vytautas, der eine eigenständige Großmachtpolitik betrieb – wie es aktuell Herr Putin versucht – weshalb Litauen unter Vytautas Herrschaft seine größte territoriale Ausdehnung erreichte. (s. Karte oben) Vytautas Bündnis- und Heiratspolitik verschaffte ihm großen Einfluss bis nach Moskau, und machte ihn in den andauernden Machtkämpfen innerhalb der Goldenen Horde zum Schiedsrichter und Zünglein an der Waage.
Um 1450 begann der Druck Moskaus sowie des Osmanischen Reichs auf Litauen zuzunehmen, welches das, aus der Konkursmasse der Goldenen Horde entstandene Krim-Khanat unter seine Oberhoheit bringen konnte. Diese Aktionen erforderten eine immer engere Zusammenarbeit der litauisch polnischen Bündnispartner. Deshalb wurde die bisherige verträgliche Personalunion 1569 durch die Lubliner Union zur Realunion erweitert, was zum Polnisch-Litauischen Doppelstaat („Republik beider Völker“) führte. Damals trat Litauen seine Territorien in der heutigen Ukraine an Polen ab. Die Verteidigung gegen das Osmanische Reich und seine Vasallen, die Krimtataren, war nun Aufgabe des polnischen Reichsteils.
Da sich Polen-Litauen im frühen 17. Jahrhundert aus dem verheerenden Dreißigjährigen europäischem Krieg heraus hielt, besaß es die militärischen Ressourcen, um weiter nach Osten zu expandieren, so dass es im Polnisch-Russischen Krieg von 1609–1618 den Kreml in Moskau (1610) eroberte und anschließend die Küste entlang des Schwarzen Meers besetzte. Erst die Folgen des Zweiten Nordischen Krieges sowie zunehmende innere Querelen sowie das Erstarken Russlands und Brandenburg-Preußens beendeten die Hegemonie Polen-Litauen in Osteuropa. Der Versuch, das Königreich als dreiteilige Adelsrepublik Polen-Litauen-Ruthenien zu reformieren, scheiterte. 1772 umfasste Polen-Litauen 729.900 km², einschließlich der Ukraine, und hatte rund 12 Millionen Einwohner. (siehe Karte)
Durch die drei Teilungen Polens und Litauens in den Jahren 1772, 1793 und 1795 wurde die westliche Ukraine, mit Ausnahme Ost-Galiziens, das zu Österreich kam, russisch. Die bisher fast unbewohnten Steppengebiete im Südosten wurden urbar gemacht und größtenteils mit Russen, aber auch mit zahlreichen (Wolga) Deutschen bevölkert. Katharina die Große, eine Deutsche, um historisch korrekt zu bleiben, (Zarin von 1762 bis 1796) förderte die Ansiedlung von Ausländern, speziell ihrer deutschen Landsleute, in Russland. Die Kern-Ukraine wurde damals als „Kleinrussland“ bezeichnet, wie die östlichen Provinzen Ostpreußens als „Klein-Litauen“.
Um es also nochmals unmissverständlich deutlich zu machen: der angeblich historisch begründete „Anspruch“ Russlands auf die Ukraine ist gerade einmal 200 Jahre alt. Der Litauens 600 Jahre alt und dauerte mehr als 300 Jahre lang an. Sollte also tatsächlich irgendein „Russland-Versteher“ über die souveräne, unabhängige, eigenständige heutige Ukraine aus historischen Gründen entscheiden wollen, und Ansprüche ableiten, so ist unbestritten, dass Litauens und Polens historische „Rechte“ weitaus schwerer wiegen, als die sehr kurzen, jungen russischen. Damit wäre Putins angeblich historisch begründeter Anspruch auf ein angeblich „immer“ russisches Gebiet als das entlarvt, was es immer war: eine unbegründete, krude Behauptung ohne jeglichen historischen Bezug.
Obige Karte verdeutlicht, wie und wann Russland, durch reine militärische Macht, ohne die betroffenen Menschen je zu fragen, sich in den Besitz großer Teile der heutigen Ukraine setzte.
Selbst die Behauptung, seitdem, also seit 1796, hätte die Ukraine stets zu Russland gehört, ist falsch, Geschichtsklitterei, wie stets bei Putin. Denn bereits Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich in der russisch okkupierten Ukraine ein eigenständiges Nationalbewusstsein. Der ukrainische Historiker Mychajlo Hruschewskyj schuf im habsburgisch-österreichischen Lemberg die Grundlage für eine ukrainische Nationalbewegung. Dann, 1917 proklamierte die Zentralna Rada, die Volksversammlung, die Ukrainische Volksrepublik als autonomen Staat. Ebenfalls 1917 fanden Wahlen statt. Mitte Dezember 1917 organisierten die Bolschewiki einen Aufstand in Winnyza. Danach wurden die ostukrainischen Gebiete durch russische und ukrainische Rote Garden erobert. Im Dezember fand in Charkiw der erste Kongress der Delegierten der Bauern-, Arbeiter- und Soldatenräte statt, der die Beschlüsse der Zentralna Rada für ungültig erklärte. Am 26. Dezember eroberten die Bolschewiki Charkiw. Am 30.12.1917 proklamierte das Zentrale Exekutivkomitee der Sowjetukraine die Ukrainische Volksrepublik der Sowjets. Am 7. Februar 1918 eroberten sowjetrussische und -ukrainische Truppen Kiew. Am 9. Februar 1918 schloss die Ukrainische Volksrepublik mit den Mittelmächten den sogenannten Brotfrieden von Brest-Litowsk. Im Januar 1919 eroberten die Bolschewiki Kiew und gründeten die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik. Im März wurde die erste Verfassung verabschiedet. Bis 1920 kam das gesamte Territorium der östlichen Ukraine unter russische Kontrolle.
Im ehemals österreich-ungarischen Kronland Galizien und Lodomerien bildete sich im November 1918 die Westukrainische Volksrepublik. Die Westukrainische Volksrepublik vereinigte sich im Januar 1919 mit der Ukrainischen Volksrepublik.
Die im Südwesten des Landes gelegene Karpato-Ukraine, die bis 1919 zu Ungarn gehörte, fiel am 10. September 1919 an die neugegründete Tschechoslowakei.
1921 musste die Westukrainische Volksrepublik nach dem Polnisch-Ukrainischen Krieg kapitulieren. Nach dem Krieg zwischen Polen und Sowjetrussland wurde Ost-Galizien polnisch. In der Zentral- und Ostukraine setzte sich die sowjetische Herrschaft durch. 1922 wurde die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik offiziell Teil der neu gegründeten Sowjetunion.
Das zeigt, weder die gesamte Ukraine war seit 1796 ununterbrochen Teil Russlands, noch kann man die Versuche der Ukrainer ignorieren, sich zwischen 1917 und 1921 selbständig und unabhängig von Russland zu machen. Von 1922 bis 1941 bestand die Ukraine erstmals als ein Teil der Sowjetunion, die jedoch nicht identisch ist mit Russland. 1941 traten die deutschen Nazis auf den Plan und eroberten die Ukraine, die sie zum Reichskommissariat Ukraine benannten, das zwischen 1941 und 1944 in den westlichen und zentralen Teilen der Ukraine als Teil Nazideutschlands bestand. Das Reichskommissariat Ukraine wurde vom Berliner Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete verwaltet, geleitet vom NS-Chefideologen Alfred Rosenberg. Die von ihm verfolgten politischen Hauptziele waren die vollständige Vernichtung der jüdischen Bevölkerung und die Germanisierung der Ukrainer.
Da die Ukrainer mit der gewaltsamen Besetzung ihres Landes durch die Deutschen nicht einverstanden waren, tobte zwischen 1943 und 1947 ein erbitterter Partisanenkrieg, erst gegen die deutschen Besatzer, später jener der nationalistischen Unabhängigkeitsbewegung (Ukrajinska Powstanska Armija) gegen die erneute Besatzung durch die Sowjetunion. Nach Besiegung der ukrainischen Nationalisten durch die Sowjetarmee, wurden mehr als 300.000 Ukrainer auf Befehl Stalins nach Sibirien verbannt.
Die Neuaufteilung Europas in zwei Interessensphären – genau das, was Putin aktuell wieder zu erzwingen versucht – wurde auf den Kriegs- und Nachkriegskonferenzen (Teheran-Konferenz November 1943, Konferenz von Jalta Februar 1945 und Konferenz von Potsdam Juli/August 1945) beschlossen. Von der Sowjetunion wurden jene westlich und südwestlich ihrer ursprünglichen Grenzen gelegenen Gebiete einbehalten, die laut des Hitler-Stalin-Pakts zugeteilt worden waren. Die Grenzen der Ukraine wurden damit zu Lasten Polens, Rumäniens und der Tschechoslowakei weit nach Westen und Südwesten vorgeschoben. Die Politik Stalins zielte darauf ab, die in den Friedensverträgen von Brest-Litowsk 1918 und Riga 1921 von Russland erzwungenen Gebietsabtretungen rückgängig zu machen, die zahlreichen Minoritäten durch Umsiedlungen auszuschalten, um so eine hegemoniale russische Rolle in Ost- und Mitteleuropa zu garantieren.
In diesem Zusammenhang muss auf die damit zusammenhängende Verschiebung Polens von Ost nach West eingegangen werden, da dies auch Gebiete der Ukraine umfasst. Nach dem Angriff Hitler-Deutschlands auf Polen 1939, waren in Übereinstimmung mit dem deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts, die ostpolnischen Gebiete durch die Sowjetunion besetzt worden. Im Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939 wurde der Grenzverlauf zwischen Hitler-Deutschland und der Sowjetunion festgelegt, der in etwa der Curzon-A-Linie von 1920 entsprach. Ost-Galizien und Wolhynien fielen dabei der Ukrainischen SSR zu. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs verblieben diese Gebiete im Machtbereich der Sowjetunion bzw. der Ukrainischen SSR. Der Grenzverlauf zwischen der Sowjetunion und Polen entsprach dabei fast genau der Linie, die zwischen der Sowjetunion und Hitler-Deutschland im Hitler-Stalin-Pakt bzw. im Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vereinbart worden war.
Bereits Juli 1944 hatte sich in Moskau das kommunistische „Polnische Komitee der Nationalen Befreiung“ in Opposition zur Londoner Exilregierung Polens konstituiert. Das Lubliner Komitee sollte die Macht ergreifen, sobald die Rote Armee die Curzon-Linie überschreiten würde. Dies geschah am 22. Juli 1944. Im Januar 1945 wurde das Komitee von der Sowjetunion offiziell als provisorische polnische Regierung anerkannt. Das Lubliner Komitee schloss am 27. Juli 1944 mit der Sowjetunion einen (Geheim-)Vertrag über die Abtretung der Gebiete östlich der Curzon-Linie. Am 16. August 1945 folgte ein Grenzvertrag mit der Sowjetunion, der die Westverschiebung Polens und den gegenseitigen Bevölkerungsaustausch regelte. Das beinhaltete Umsiedlungsverträge mit den Regierungen der Sowjetrepubliken Ukraine, Weißrussland und Litauen. Diese Verträge regelten die Umsiedlung der polnischen Bevölkerung nach Westen, wie die der Ukrainer, Weißrussen und Litauer nach Osten. Aufgrund dieser Regelungen verloren bis Ende 1948 rund 1.200.000 Polen aus den ehemaligen polnischen Ostgebieten ihre Heimat. Viele dieser Menschen fanden in den deutschen Gebieten Pommern, Schlesien und im südlichen Ostpreußen ein neues Zuhause. Bis Mitte 1946 wurden rund 482.000 Ukrainer aus Polen in die Ukraine abgeschoben. Darüber hinaus wurden im Sommer 1947 140.575 Ukrainer in das deutsche Oder-Neiße-Gebiete gebracht und dort angesiedelt.
Die Karte verdeutlicht, in welch großem Umfang sich die Sowjetunion 1945 polnische, litauische und ukrainische Gebiete aneignete, und Polen großzügig mit deutschem Staatsgebiet „entschädigte“. Dies ist im Zusammenhang mit den polnischen Reparationsforderungen an Deutschland von Bedeutung. Statt von Deutschland Schadenersatz zu fordern, sollte Polen Russland um Kompensation angehen. Deutschland unter der Regierung Brandt/Scheel war es immerhin, die der völkerrechswidrigen Verfügung über deutsches Staatsgebiet nachträglich zustimmten, indem sie im Namen Deutschlands offiziell Verzicht auf das ehemals deutsche Staatsgebiet bekundeten. Mit der Überlassung halb Ostpreußens, Schlesiens und Pommerns, sowie Teilen Brandenburgs, hat Deutschland mehr als „Reparationen“ an Polen geleistet. Es überließ – zwangsweise – Polen ein von seiner Infrastruktur sehr gut erschlossenes und modernes, zudem weitgehend unzerstörtes Gebiet, das ungefähr 25% des ehemaligen Staatsgebiets entsprach. Zudem entschädigte die Bundesrepublik sämtliche zwangsweise Vertriebenen und Umgesiedelten großzügig mit Geld für die erlittenen Vermögensschäden. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass Deutschland für seine sog. Ostgebiete bereits zweifach bezahlt hat, einmal, indem es das ihm zustehende Staatsgebiet 1971 offiziell an Polen abtrat, und ferner alle Vermögensschäden seiner Staatsbürger auf eigene Kosten regelte. Nun ein drittes Mal zur Kasse gebeten zu werden, für die Zerstörungen im restlichen Polen, ist unverhältnismäßig. Für seine zwangsweise abgetretenen Ostgebiete sollte Polen dagegen von Russland Entschädigung verlangen, dann wird ein Schuh daraus.
Abschließend sollte Jedem, der diese Ausführungen gelesen und deren Inhalt verstanden hat, deutlich geworden sein, dass und weshalb es auch nicht einen legalen Hauch für Putins krude Argumente geben kann, die Ukraine sei ein Teil Russlands, sei dies immer gewesen, und deshalb stehe dem Land keine Unabhängigkeit, kein von Russland unabhängiger Staat zu.
Wer so argumentiert, schnürt die gesamte Nachkriegsordnung auf. Wieso sollte dann Polen nicht seine Ostgebiete, die es zwangsweise an Russland abtreten musste, zurückfordern, Deutschland seine Ostgebiete etc. Wo wollen wir bei derlei Schwachsinn anfangen? Wo aufhören?
Wer mit angeblich historischen Argumenten, weil irgendein Gebiet irgendwann mal zu diesem und jenem Land gehörte, habe es Anspruch in der Gegenwart darauf, Gebietsansprüche oder Verhandlungen einfordert, das führt uns genau dorthin, wohin Hitler 1939 die Deutschen und Europa führte: in einen weltumspannenden Krieg, der nur Verlierer kennt. Es gibt und kann keinerlei Raum für irgendein und wie auch immer geartetes Verständnis für Putins Ansinnen in Bezug auf die Ukraine geben. Stattdessen sollten die wohlmeinenden Putin Versteher diesem den entscheidenden Satz des Völkerrechts zitieren: pacta sunt servanda. Er sollte sich erst mal an von Russland unterzeichnete und garantierte Verträge halten, bevor er von anderen neue oder veränderte Verträge fordert.
Titelbild: privat
Auch ein Blog verursacht Ausgaben ...
3281
Leave A Comment