Beitrag von Jürgen Klute

Am 16. Juli 2019 stellte EU-Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen – zu der Zeit noch als Kandidatin für die EU-Kommissionspräsidentschaft – ihre politischen Prioritäten dem Europäischen Parlament in Straßburg vor.

Als letzten ihrer insgesamt sechs Schwerpunkte stellte sie neuen Schwung für die Demokratie in Europa in Aussicht: „Ich will, dass die Bürgerinnen und Bürger bei einer Konferenz zur Zukunft Europas zu Wort kommen, die 2020 beginnen und zwei Jahre laufen soll“, so von der Leyen im Wortlaut.

Der Ausschusses für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments (AFCO) hat diesen Schwerpunkt der neuen EU-Kommissionspräsidentin aufgenommen und am 4. Dezember 2019 eine öffentliche Anhörung unter dem Titel „Lehren aus den Wahlen 2019 und Vorschläge im Hinblick auf die Debatte über die Zukunft Europas“ im Brüsseler Gebäude des Parlaments durchgeführt.

Im Rahmen dieser Anhörung sind sowohl Politiker*innen als auch Wissenschaftler*innen zu Wort gekommen.  (Zum Programm mit der Liste der Referent*innen geht es hier.)

Bürgerbeteiligungskommunikation als Lösungsweg

Eröffnet wurde das Hearing mit einem Beitrag des Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments (EP), Othmar Karas (EVP). Karas verwies darauf, dass die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2019 die höchste seit der Einführung der Direktwahl des EP war. Besonders hoch – ca. acht Prozentpunkte höher als im Schnitt – sei die Beteiligung jedoch in einigen ausgesuchten Gebieten gewesen, in denen eine gezielte Kommunikationsstrategie mit den Bürger*innen praktiziert wurde. Für Karas bestätigt dieses Ergebnis die Bedeutung der Kommunikation der europäischen Institutionen mit den Bürger*innen.

Europas Zukunft sieht er in einer straken europäischen Demokratie und in Rechtsstaatlichkeit, die den Bürger*innen Vertrauen geben. Im Zentrum einer europäischen Demokratie steht für Karas das Parlament als Kammer der Bürger*innen.

Im Blick auf die geplante europäische Zukunftskonferenz betont Karas, dass es sich dabei nicht um ein einmaliges Ereignis handelt darf, sondern um einen Prozess, der auf drei Säulen stehen muss: auf einer inhaltlichen Säule, auf einer prozessualen und auf einer kommunikativen Säule. Auf keinen Fall dürften die EU-Institutionen nur zu den Wähler*innen sprechen, sondern es müsse zu einem Austausch kommen, zu einem Dialog, in dem die Bürger*innen erfahren, dass sie gehört werden. Allerdings reiche es nicht, nur den Bürger*innen zuzuhören. Es müsse auch gehandelt werden. Die Bürger*innen müssen erfahren, dass der Dialog mit den EU-Institutionen zu konkreten Verbesserungen führt. Die Konferenz, so Karas, muss daher zu einer Bürgerbeteiligungskommunikation werden. Dazu seien Transparenz, eine solide Methodik und eine gute Vorbereitung und ein kontinuierliches Feedback erforderlich.

Kommunalpolitiker und Bürgermeister zu überzeugten Europäern machen

Karl-Heinz Lambertz (SP), Vorsitzender des Ausschusses der Regionen bei der EU (AdR), unterstrich, dass letztlich die Bürger*innen die Instanz sind, die über die EU entscheiden. Und sie entscheiden nach Bauch, Herz und Verstand. Europa, so Lambertz, muss für die Bürger*innen einen materiellen Mehrwert haben.

Als AdR-Vorsitzender ist Lambertz im engen Kontakt mit der regionalen und der kommunalen politischen Ebene in der EU. Dem entsprechend lenkte er die Aufmerksamkeit auf deren politische Akteure. Auf europäischer und nationaler Ebene, so Lambertz, gäbe es ca. 10.000 Volksvertreter*innen. Auf kommunaler Ebene hingegen rund eine Million. Dazu gehörten rund 100.000 Bürgermeister*innen. Sie würden viel zu wenig gewürdigt. Gelänge es, sie alle zu überzeugten Europäer*innen zu machen, dann bräuchte man sich keine Sorgen um Europa mehr zu machen. Aber noch sei das eben nicht der Fall.

Auch Lambertz würdigte die relativ hohe Wahlbeteiligung, fragte aber, was mit den gut 40 % sei, die nicht an der Wahl teilgenommen hätten. Schließlich hätten auch nicht alle, die an der Wahl teilgenommen haben, für Europa gestimmt, wie die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments zeigt. Das sei ein Zeichen dafür, dass etwas nicht richtig funktioniert in und mit der EU. Aus der Sicht Lambertz haben die Vertreter Europas diese Probleme zu lösen. Da könne man Konferenzen machen soviel man wolle. Lambertz sieht keine Möglichkeit, mit Europa einfach von vorne anzufangen. Man müsse letztlich auf der Grundlage der gegebenen Möglichkeiten arbeiten und mit den Unzulänglichkeiten umgehen, um sie zu verbessern.

Die Konferenz, so Lambertz, komme durchaus zum richtigen Zeitpunkt. Wichtig sei allerdings, die Bürger*innen mitzunehmen, sie auch emotional anzusprechen. Und es müsse klar sein, dass es nicht nur beim Reden bleibt, sondern dass es irgendwann auch Ergebnisse geben muss, das Reden also im Handeln mündet.

Wichtig sei weiterhin, nicht nur diejenigen in den Bürgerdialog einzubinden, die ehe der europäischen Idee zustimmen. Als Methode der Auswahl für die Teilnahme an den Bürgerdialogen regte Lambertz ein Losverfahren an – wie es u.a. bei der Zusammensetzung der in diesem Jahr in Ostbelgien, der Herkunftsregion Lambertz, eingeführten Bürgerdialoge angewandt wird (mehr dazu im nebenstehenden Kasten “Losverfahren”).

Für eine Klärung der beiden miteinander verbundenen Themen „Spitzenkandidaten“ und EU-Wahlkreise hält Lambertz die Zukunftskonferenzen jedoch für den falschen Ort. Dazu brauche es politischen Mut in den zuständigen Entscheidungsgremien, also im EU-Rat und im Europaparlament.

Die Zukunft der EU liegt in ihrer Vergangenheit

Die Politikwissenschaftlerin und engagierte Vorkämpferin einer Europäischen Republik Ulrike Guérot hat die Idee der Europäischen Zukunftskonferenz einer weitaus kritischeren Analyse unterzogen. Schon vor 30 Jahren, so Guérot, wurde im Maastricht-Vertrag über eine politische Union als Vollendung der damals beschlossen Währungsunion verhandelt. Sie sollte Schritt für Schritt in Folge des Maastricht-Vertrages aufgebaut werden. Seit der Zeit werde zwar regelmäßig über Ziele diskutiert, aber zur Umsetzung komme es nicht.

Befremdlich sei auch, dass in den bisherigen Papieren zu den geplanten Zukunftskonferenzen viel über formale Dinge zu lesen sei, aber nichts über Inhalte und den Zweck der Konferenzen, nichts über Fragen und Ziele, die mit den Bürger*innen diskutiert werden sollen. Was die Bürger*innen von der EU erwarten, sei zudem hinlänglich aus Umfragen bekannt: soziale Gleichheit, Fairness, eine gute Umwelt- und Klimapolitik und eine Lösung der seit langem von der EU unbeantworteten Migrationsfrage. Was solle also die neue Befragung von Bürger*innen im Rahmen der Zukunftskonferenzen Neues bringen?

Ungeklärt sei zudem, wie gesichert werden soll, dass die Ergebnisse der Konferenzen nicht nur nationaler Ebene erfasst werden, sondern europaweit, und dass auch untere soziale Schichten in die Konferenzen einbezogen werden. Ebenso sei ungeklärt, ob auch die als Populisten bezeichneten Bürger*innen als Akteure in den Konferenzen erwünscht seien. Denn gerade mit denen, die in den letzten Jahren Vorbehalte gegen die EU aufgebaut haben, wäre es wichtig über die Zukunft Europas zu diskutieren.

Laut Eurobarometer-Daten wollen 71 % der EU-Bürger*innen harmonisierte Löhne, 77 % harmonisierte Renten und 66 % harmonisierte Sozialleistungen. Statt neuer Befragungen wäre es angebrachter, erst einmal einfach das zu tun, was Bürger*innen von der EU erwarten. Diese Eurobarometer-Daten zeigten, so Guérot, das die Bürger*innen einem europäischen Fortschritt mehrheitlich nicht im Wege stünden. Anders die europäischen Eliten. Sie wüssten nicht, was sie in und mit Europa wollten – bzw. die Eliten wollten eben nicht das, was die Bürger*innen wollen.

Das eigentlich Problem der EU läge also in der mangelnden Umsetzung dessen, was Bürger*innen wollen. Das Umsetzungsproblem lasse sich aber nicht über Konferenzen lösen.

Unter diesem Vorzeichen drohen die Konferenzen aus Guérots Sicht zu dem zu werden, was in der Politikwissenschaft als simulative Demokratie tituliert wird: Eine ausschließlich auf ihre Formen – also im Wesentlichen Diskurse, Partizipation und Befragung – reduzierte Art von Demokratie, ohne hingegen inhaltliche Fragen zu entscheiden. Als Indizien dafür sieht die Politikwissenschaftlerin sowohl die im Kontext der Konferenzvorbereitungen benutzt Event- und PR-Begrifflichkeit wie auch den bei weitem viel zu knapp ausgestatteten EU-Haushalt, der kaum Spielraum für eine Weiterentwicklung der EU im Sinne der Bürger*innen lasse.

Guèrot bohrt mit ihrer Analyse und Kritik noch tiefer. Den tiefsten Kern der Probleme der EU verortet sie im Bürgerbegriff. Bürger werden nicht konsultiert, so Guért, sondern sie seien der Souverän und entscheiden (wie auch Lambertz zu Beginn seines Statements anmerkte). Zwar würde gerne von europäischen Bürgern gesprochen, aber es gäbe keinen europäischen Staat.  Aber ohne Staat gäbe es keine Bürger – ebensowenig, wie es ohne Bürger keinen Staat geben könne.

Auch die immer wieder bemühte Formulierung, die europäischen Bürger*innen teilten gemeinsame Werte (die EU als Wertegemeinschaft) lässt sich wohl am sinnvollsten der Kategorie einer simulativen Demokratie zuordnen. Bürger sein hieße eben nicht, gleiche Werte zu teilen, hebt Guérot hervor, sondern gleiche Rechte zu teilen.

Den Unterschied zwischen einer Rechts- und einer Wertegemeinschaft verdeutlichte Guérot mit dem Hinweis darauf, dass sie nicht im Geringsten die gleichen Werte mit einem Pegida-Anhänger teile, dass sie aber vor dem Recht dennoch gleich seien und das Recht beide gleichermaßen schütze – trotz gegenläufiger Wertevorstellungen.

Innerhalb der EU gäbe es heute allerdings lediglich eine Rechtsgleichheit für Güter im Rahmen des Binnenmarktes und der Währung – dem Euro – im Rahmen des Euroraums. Bürgerinnen seien maximal als Arbeitskräfte und als Konsumenten innerhalb der EU gleichgestellt, was oft genug noch mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) durchgesetzt werden müsse. Ansonsten werde immer noch nach Nationalitäten diskriminiert.

Den Kern einer Staatsbürgerschaft bilden für Guérot Wahlen, Steuern und der Zugang zu sozialen Rechten. In diesen Bereichen seien die Bürger*innen Europas aber gerade nicht gleichgestellt. Folglich nähmen an den geplanten Zukunftskonferenzen auch keine europäischen Bürger*innen teil, sondern italienische, portugiesische, irische, finnische oder slowenische Bürger*innen.

Eine Lösung der Probleme der heutigen EU sieht Guérot daher weniger in den Zukunftskonferenzen sondern in einem Blick in die Geschichte der EU: auf die europapolitischen Vorhaben vor allem von Jacques Delors, also in der Rückbesinnung auf den Aufbau einer politischen Union, einer europäischen Staatlichkeit. Es gehe um die Schaffung einer Rechtsgleichheit der Bürger*innen in der EU als Ausdruck einer europäischen Demokratie.

Als Weg dorthin schlug sie vor, eine Zeitschiene festzulegen, innerhalb derer eine europäische Sozialversicherungsnummer, eine europäische Steuernummer und eine europäische ID-Card (Ausweis) eingeführt wird, um so eine Republikanisierung der EU auf den Weg zu bringen, die den EU-Bürger*innen gleiche Rechte garantiert.

Fazit

Insgesamt gab es 10 Statements im Rahmen dieser Anhörung. Mit diesen drei Statements ist das Spannungsfeld des Projektes der Zukunftskonferenzen allerdings gut umrissen. Die drei hier erörterten Statements von Othmar Karas, Karl-Heinz Lambertz und Ulrike Guérot sich darin einig, dass es nicht beim Reden bleiben darf, sondern dass Probleme gelöst werden müssen in einer Weise, dass Bürger*innen wieder die Erfahrung machen, dass die EU für sie einen praktischen und materiellen Mehrwert hat. Dazu ist auch die Beteiligung von Kritikern an der EU an dem geplanten Bürgerdialog erforderlich – was eine gute Methodik sowohl im Blick auf die Auswahl und Zusammensetzung der Konferenzen (möglicherweise ein Losverfahren) als auch im Blick auf die Moderation der Konferenzen erfordert.

Die Grenzen der geplanten Zukunftskonferenzen liegen aber, wie Ulrike Guérot aufgezeigt hat, darin, dass es nicht nur eines Bürgerdialogs bedarf, um die heutigen EU-Probleme zu lösen, sondern eines neuen Verfassungskonvents, um der EU durch eine Republikanisierung die fehlende Staatlichkeit zu verleihen, die die Bürger*innen der EU-Mitgliedsländer zu EU-Bürger*innen macht.

Ob das Projekt zu einer Demokratiesimulation wird oder gangbare Wege zur Lösung der seit Jahren ungelösten Probleme der EU aufzeigen wird, werden die nächsten 24 Monate zeigen. Mit der AFCO-Anhörung sind in jedem Fall Perspektiven aufgezeigt und Richtungen angezeigt worden, die dem Projekt zum Erfolg verhelfen könnten. Und niemand kann den Akteuren der Zukunftskonferenzen verbieten, am Ende der zweijährigen Dialogphase die Zukunftskonferenzen in einen neuen Verfassungskonvent einmünden zu lassen, der dann aus dem Europa der Mitgliedsländer eine Europäische Republik formen kann mit echten europäischen Bürger*innen – oder wie Othmar Karas es formulier, eine europäische Demokratie mit Rechtsstaatlichkeit, die alle EU-Bürger*innen zu einer Rechtsgemeinschaft macht, in der alle Bürgerinnen und Bürger – und nicht nur Waren und Währung – gleiche Rechte teilen.

Ein Hinweis zum Abschluss

Die vollständige AFCO-Anhörung wurde live im Internet übertragen. Das entsprechende Video ist mit Übersetzungen in mehrere Amtssprachen der EU versehen und kann hier abgerufen und angeschaut werden (Othmar Karas ab 10:08:16 Uhr, Karl-Heinz Lambertz ab 10:38:33 Uhr und Ulrike Guérot ab 11:38:44 Uhr).

Neben Einschätzungen zu den Ergebnissen der Europawahl vom 26. Mai 2019 und zu den Konferenzen zur Zukunft Europas ging es – wie u.a. von Karl-Heinz Lambertz angesprochen – auch um das Thema der Spitzenkandidaten. Ob der Vorschlag zur Einführung von Spitzenkandidatinnen allerdings eine gute Idee war, kann man bezweifeln. Denn es ist ein Element aus einem Demokratiemodell, das im wesentlichen auf Konkurrenz aufgebaut und das ausgesprochen anfällig für Populismus ist. Die politische Architektur der EU folgt allerdings einem anderen Demokratiemodell: einer auf Konsens ausgerichteten deliberativen Demokratie, einer Gremiendemokratie ohne Regierung, wie sie in der Schweiz existiert. Mehr dazu hier! Die EU ist aus guten historischen Gründen auf Konsens ausgerichtet. Bei Reformen und bei einer Weiterentwicklung der EU hin zu einer europäischen Republik muss dies im Fokus bleiben.

Titelbild: Public Hearing, AFCO, 04.12.2019, Europäisches Parlament, Brüssel | Foto: Jürgen Klute CC BY-NC-SA 4.0

Links zum Beitrag

Losverfahren …

Karl-Heinz Lambertz hat im Blick auf die Zusammensetzung der Zukunftskonferenzen auf die Möglichkeit eines Losverfahrens hingewiesen. Unter dem Titel “Citizen Assemblies für Europas Zukunft” hat Gisela Erler, Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft und Mitglied der Landesregierung von Baden-Württemberg, am 21. November 2019 auf Euractiv beschrieben, wie ein Losverfahren funktioniert. Zugleich hat sie in ihrem Beitrag einen Vorschlag vorgelegt, wie eine auf dem Losverfahren und dem Modell der “Citizen Assemblies” basierende Methodik für die Zukunftskonferenzen aussehen könnte.  Zu dem Artikel von Gisela Erler geht es hier!

Einen grundlegenderen Artikel zum Thema Losverfahren hat Tamara Ehs von der Universität Wien kürzlich unter dem Titel “Aleatorische Demokratie – Plötzlich Politiker” in Ausgabe 15 des Katapult Magazin veröffentlicht.

Sehr ausführlich hat sich der belgische Autor David van Reybrouk mit diesem Thema befasst in seinem 2013 erschienen Buch “Gegen Wahlen” (deutsch: 2016). David van Reybrouck gehört u.a. dem Beraterkreis an, der die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (DG) bei dem 2019 dauerhaft eingeführten Bürgerdialog beraten hat. Die Mitglieder dieses Bürgerdialogs werden im Rahmen eines Losverfahrens bestimmt. Daher auch der Hinweis von Karl-Heinz Lambertz auf dieses Verfahren. Lambertz war über viele Jahre Präsident der DG und gehört derzeit auch dem DG-Parlament an.

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