Am 9. Mai, am Europa-Tag, sollten das Projekt der Zukunftskonferenzen der Europäischen Union starten. Jene Konferenz, die Ursula von der Leyen dem Europäischen Parlament am 16. Juli 2019 zugesagt hatte für den Fall, dass sie zur Präsidentin der EU-Kommission gewählt wird – was dann ja auch geschehen ist. Ziel der Zukunftskonferenz, die über zwei Jahr laufen soll, ist es, mit Bürgerinnen und Bürgern der EU einen Dialog über die zukünftige politische Gestaltung der EU zu führen.

Corona bedingt konnte das Projekt verständlicherweise nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt starten. Allerdings machen sich engagierte Bürgerinnen Sorgen, dass das Projekt insgesamt der Coronakrise zum Opfer fallen könnte. Deshalb hat die Initiative „Wir sind Europa“ am Europa-Tag eine „Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas“ abgegeben, in der diese Sorg zum Ausdruck gebracht wird und zugleich die Bundesregierung aufgefordert wird, während der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 unbedingt das Projekt zu starten.

Auch die EU-weite Initiative „Citizens Take Over Europe“ drängt auf den Beginn der Zukunftskonferenz, von der sie sich erhofft, dass sie im Sinne und im Stil der bereits in Irland erprobten „Citizens Assemblies“ durchgeführt wird. Allerdings besteht bisher keine Übereinkunft zwischen Kommission, Rat und Parlament, wie die Zukunftskonferenz organisiert werden soll und was die genaue Themen sein sollen.

Nach dem das Europäische Parlament bereits am 4. Dezember letzten Jahres eine Anhörung zur Zukunftskonferenz durchgeführt hat und am 15. Januar dieses Jahres einen Standpunkt zur Zukunftskonferenz beschlossen hat, hat das Parlament sich am 18. Juni erneut mit einer Entschließung zu dem Thema geäußert. 

In der Entschließung vertritt das Europaparlament den dringenden Bedarf nach einer Reform der EU. Wörtlich heißt es: „[Das Europäische Parlament] ist der Ansicht, dass die COVID‑19-Krise noch deutlicher gemacht hat, dass die Europäische Union reformiert werden muss, und gezeigt hat, dass es dringend einer effektiven und effizienten Union bedarf; ist daher der Auffassung, dass die bestehenden Aufbauinstrumente der EU und die bereits etablierte Solidarität bei dem Prozess im Zusammenhang mit der Konferenz berücksichtigt werden sollten und dass dabei für ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Entwicklung, sozialen Fortschritt, Sicherheit und Demokratie gesorgt werden sollte.“

Zudem kritisiert das Parlament, „dass der Rat noch keinen Standpunkt zur Konferenz angenommen hat und fordert den Rat daher nachdrücklich auf, die Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und umgehend einen Standpunkt zum Format und zur Organisation der Konferenz vorzulegen“.

Helmut Scholz, verfassungspolitischer Sprecher der LINKEN im Europäischen Parlament, nach der  Abstimmung am 18. Juni: „Mit der Resolution fordern wir den Rat noch einmal unmissverständlich auf, sich nach acht Monaten des Herumlavierens endlich zu Format und Organisation der Konferenz zur Zukunft Europas zu positionieren“.

Ausdrücklich beziehe die Resolution, so Scholz weiter, einen möglichen Nachfolgeprozess der zweijährigen Konferenz ein: „In den Textverhandlungen konnten wir den Verweis auf Vertragsänderungen verankern und auch den notwendigen Bezug zum sozialen Europa herstellen. Angesichts des Istzustands der Integration auch im Kampf gegen die Folgen der Covid-19 Pandemie liegt dies vielen Menschen in der EU am Herzen. Es muss solidarisch und sozial werden in Europa. Deshalb sind Verweise auf den sozialen Fortschritt und die europäische Säule der sozialen Rechte überaus wichtig, wenn es um die Zukunft Europas geht. Die Konferenz kann und darf keine Wiederholung des Konvents werden, der weitgehend eine Veranstaltung der Exekutive und Legislative blieb“, so Scholz weiter. „Dieser musste mit dem Verfassungsvertragsentwurf scheitern, weil die Menschen nicht einbezogen wurden. Viele Entscheidungen wurden hinter verschlossenen Türen getroffen, die Tagesordnung verblieb in den Händen des Konvents-Präsidenten. Das Europäische Parlament ist sich einig: So nicht, wir wollen gemeinsam mit allen Menschen in den 27 Mitgliedstaaten das Europa gestalten, in dem wir leben wollen. Wir wollen eine integrative, offene und transparente Konferenz, bei der Vertragsänderungen auf dem Tisch liegen.“

Dokumentation

Entschließungsantrag des Europäischen Parlament vom 10.06.2020, eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung zum Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Konferenz zur Zukunft Europas (2020/2657(RSP))

Das Europäische Parlament,

[die hier üblicherweise aufgelisteten Verweise auf andere Texte sind hier um Willen einer besseren Lesbarkeit nicht aufgeführt]

A. in der Erwägung, dass die internen und externen Herausforderungen, mit denen Europa konfrontiert ist, und die neuen gesellschaftlichen und länderübergreifenden Herausforderungen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags von Lissabon noch nicht vollständig absehbar waren, angegangen werden müssen; in der Erwägung, dass die Zahl der schwerwiegenden Krisen, die die Union durchlaufen hat, zeigt, dass in mehreren Bereichen der politischen Steuerung institutionelle und politische Reformen erforderlich sind;

B. in der Erwägung, dass die aktuelle COVID‑19-Krise zu einem sehr hohen Preis gezeigt hat, dass die EU noch immer ein unvollendetes Projekt ist und dass im Rahmen der Konferenz besser auf den Umstand, dass nicht für Solidarität und Koordinierung gesorgt wurde, wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Schocks und die anhaltenden Angriffe auf die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit eingegangen werden muss; in der Erwägung, dass die Europäische Union aufgrund der anhaltenden Krise daher noch dringender damit beginnen muss, darauf hinzuarbeiten, effektiver, demokratischer und bürgernäher zu werden;

C. in der Erwägung, dass das Parlament, die Kommission und der Rat alle erklärt haben, dass eine Konferenz zur Zukunft Europas organisiert werden sollte und dass der Prozess im Zusammenhang mit der Konferenz eine Gelegenheit dafür bieten sollte, die Unionsbürger eng in einen „Bottom-up“-Prozess einzubinden, in dessen Rahmen sie Gehör finden und einen Beitrag zu den Debatten über die Zukunft Europas leisten können;

D. in der Erwägung, dass die Konferenz ein offenes Forum für Diskussionen mit offenem Ergebnis zwischen den verschiedenen Teilnehmern bieten sollte; in der Erwägung, dass das Einvernehmen der drei Organe daher nur das Format und die Organisation der Konferenz betreffen sollte;

1. vertritt die Auffassung, dass es 10 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, 70 Jahre nach der Schuman-Erklärung und vor dem Hintergrund der COVID‑19-Pandemie an der Zeit für eine Neubewertung der Union ist; ist der Ansicht, dass die Konferenz aufgrund der COVID‑19-Krise noch dringender verwirklicht werden muss;

2. ist der Ansicht, dass die COVID‑19-Krise noch deutlicher gemacht hat, dass die Europäische Union reformiert werden muss, und gezeigt hat, dass es dringend einer effektiven und effizienten Union bedarf; ist daher der Auffassung, dass die bestehenden Aufbauinstrumente der EU und die bereits etablierte Solidarität bei dem Prozess im Zusammenhang mit der Konferenz berücksichtigt werden sollten und dass dabei für ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Entwicklung, sozialen Fortschritt, Sicherheit und Demokratie gesorgt werden sollte;

3. bekräftigt den Standpunkt, den es in seiner Entschließung vom 15. Januar 2020 dargelegt hat, in allen Belangen und fordert den Rat und die Kommission erneut auf, Verhandlungen zu führen, um vor der Sommerpause ein Einvernehmen über die Einrichtung der Konferenz zur Zukunft Europas zu erzielen;

4. bedauert, dass der Rat noch keinen Standpunkt zur Konferenz angenommen hat und fordert den Rat daher nachdrücklich auf, die Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und umgehend einen Standpunkt zum Format und zur Organisation der Konferenz vorzulegen;

5. begrüßt, dass die Kommission ihren Standpunkt zur Konferenz angenommen hat und bereit ist, rasch Fortschritte zu erzielen;

6. fordert den Rat nachdrücklich auf, bei seinem Mandat eine Verpflichtung für sinnvolle Folgemaßnahmen und die sinnvolle direkte Einbeziehung der Bürger zu berücksichtigen und beim Rahmen der Konferenz keine möglichen Ergebnisse – einschließlich Gesetzgebungsvorschlägen, selbst wenn dadurch Änderungen an den Verträgen angestoßen werden – auszuschließen;

7. betont, dass das unmittelbare Engagement von Bürgern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartnern und gewählten Vertretern bei der Konferenz trotz der Pandemie weiterhin Priorität haben muss; freut sich daher darauf, mit der Konferenz zu beginnen, um zusammen mit allen Unionsbürgern eine demokratischere, effektivere und widerstandsfähigere Union zu schaffen;

8. stellt fest, dass der Beginn der Konferenz wegen der Pandemie verschoben werden musste; weist jedoch darauf hin, dass einige Schwächen der Union durch die Pandemie hervorgehoben wurden; ist daher entschlossen, mit der Konferenz so bald wie möglich im Herbst 2020 zu beginnen;

9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Quelle: Europäisches Parlament

Titelbild: EPinstameet at the European Parliament; European Youth Event 2016 | Foto: European Parliament CC BY-NC-ND 2.0 via FlickR

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