Von Jürgen Klute

Mit dem Verweis auf die Staatsräson wird in Deutschland schnell und oft aggressiv jede Kritik an der derzeitigen israelischen Kriegsführung erstickt. Den Begriff Staatsräson hat die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede vom 18. März 2008 vor der Knesset, dem israelischen Parlament, in die Beschreibung des Verhältnisses zwischen Deutschland, das für die Shoa verantwortlich ist, und Israel, das 1948 nicht zuletzt als Antwort auf die Shoa gegründet wurde, eingebracht. Doch was hat Merkel damit gemeint? Ein Blick in ihre damalige Rede zeigt, dass Staatsräson keineswegs blinde und kritiklose Zustimmung zu allem bedeutet, was eine israelische Regierung macht. Doch schauen wir zunächst einmal was Merkel tatsächlich gesagt hat.

„Gerade an dieser Stelle sage ich ausdrücklich: Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar. Und wenn das so ist, dann dürfen das in der Stunde der Bewährung keine leeren Worte bleiben. Deutschland setzt gemeinsam mit seinen Partnern auf eine diplomatische Lösung. Die Bundesregierung wird sich dabei, wenn der Iran nicht einlenkt, weiter entschieden für Sanktionen einsetzen.“ (Quelle: Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor der Knesset am 18. März 2008 in Jerusalem – abgerufen: 28.05.2026)

Beachtenswert ist der damalige Kontext. Merkel ging in ihrer Rede zunächst auf die deutschen Kriegsverbrechen ein und dann auf die Entwicklung der deutsch-israelischen Beziehungen, um dann auf die damalige (2008) Sicherheitslage Israels und auf die damaligen Friedensbemühungen während der Regierungszeit von Premierminister Ehud Olmert einzugehen.(*)

Merkel betonte ebenfalls, dass die Bundesrepublik auf eine Zwei-Staaten-Lösung im Blick auf den Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern setzt:

„Deutschland tritt entschieden für die Vision von zwei Staaten in sicheren Grenzen und in Frieden ein – für das jüdische Volk in Israel und das palästinensische in Palästina. Nachdrücklich unterstützen wir deshalb in der Folge der Annapolis-Konferenz(**) alle Bemühungen – insbesondere auch die der amerikanischen Regierung –, die dazu beitragen, diese Vision in die Tat umzusetzen und die helfen, Frieden in der Region herzustellen.“

Erst danach kam Merkel in ihrer Rede auf die viel zitierte Staatsräson zu sprechen. Zwar, das zeigt der Blick in den Text der Rede der damaligen Bundeskanzlerin, hat sie den Begriff Staatsräson auf die Sicherheit Israels bezogen, aber ohne die Notwendigkeit einer politisch-diplomatischen Lösung des Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern und deren Bedürfnis nach einem eigenen Staat, in dem sie in Frieden und Sicherheit leben können, aus dem Blick zu verlieren oder in Frage zu stellen – ganz im Gegenteil.

Was Altbundeskanzlerin Angela Merkel 2008 mit dem Begriff Staatsräson zum Ausdruck bringen wollte, scheint mir mit der Art, wie der Begriff in dem seit dem Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 auf Israel und dessen militärischer Reaktion darauf veränderten politischen Kontext benutzt wird, nicht vereinbar.

Merkel sprach 2008 von einer diplomatischen Lösung und hatte beide Seiten im Blick: die israelische und die palästinensische. Ihr ging es darum, dass beide Seiten in Frieden und Sicherheit leben können. Dazu gehört selbstverständlich, dass Staaten sich gegenseitig respektieren und sich nicht in Frage stellen. Das ergibt sich für die UN-Mitgliedsstaaten aus der am 26. Juni 1945 verabschiedeten UN-Charta. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Israel, sondern ebenso für einen palästinensischen Staat.

Das, was Merkel in dem Begriff Staatsräson als politische Handlungsprämisse im Blick auf Israel zusammenfasst, basiert folglich auf internationalem Recht, wozu die UN-Charta ebenso gehört wie die UN-Menschenrechtscharta vom 10. Dezember 1948. Somit lässt sich das Merkelsche Verständnis von Staatsräson durchaus so lesen, dass sie aus der Shoa, auf die sie in ihrer Rede vor der Knesset 2008 ausdrücklich Bezug nimmt, als Lehre ableitet, dass sich deutsche Politik nach der Shoa auf die Seite des internationalen Rechts und der Menschenrechte zu stellen hat.

Im Gegensatz dazu haben sich nach dem Hamas-Terroranschlag vom 7. Oktober 2023 sowohl die Ampel-Koalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als auch die aktuelle Regierung unter Friedrich Merz (CDU) an der Seite der israelischen Regierung unter Benjamin Netanyahu Position bezogen – einer Regierung, die ohne jeden Zweifel weit rechts steht und die nicht bereit ist, internationales Recht zu respektieren. Statt sich für eine nachhaltige Konfliktlösung einzusetzen, die beiden Gesellschaften eine sichere staatliche Existenz ermöglicht, haben die Bundeskanzler Scholz und Merz auf Kumpanei mit einer israelischen Regierung gesetzt, die den von Merkel angesprochenen und unterstützten Lösungsvorschlag um jeden Preis – einschließlich völkerrechtswidriger militärischer Einsätze – zunichte machen will.

Bekannt ist, dass Netanyahu mit dem seit Oktober 2023 andauernden Kriegen verhindert, dass er sein Amt verliert und anschließend wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht gestellt wird. Weniger bekannt ist in Deutschland, welche Rolle Netanyahu beim Aufbau der Hamas gespielt hat. Am 17. September 2025 veröffentlichte die belgische Zeitung De Morgen ein Interview mit Ami Dror, dem ehemaligen Chef-Leibwächter von Netanjahu. Auf die Äußerung von Jan Stevens, der das Interview führte, „Einigen zufolge kam der Hamas-Terror vom 7. Oktober Netanjahu gelegen“ antwortete Dror:

„Im Gegenteil, es war sein schlimmster Albtraum. Er hätte sich den Horror des 7. Oktober, als 1.200 Israelis starben und 251 weitere entführt wurden, niemals erträumen können. Weißt du, was Bibi damals hätte tun sollen? Aus ehrlicher Scham vom Dach springen. Denn ursprünglich sah er die Hamas als strategischen Trumpf. Mehr als zehn Jahre lang hat er diese Terrororganisation mit aufgebaut. Er war derjenige, der Katar bat, die Hamas finanziell zu unterstützen. Er bestand darauf, dass das Geld in bar in Koffern nach Gaza geschmuggelt wurde.

Netanjahu ist der Architekt der Hamas. Das erfinde ich nicht, er hat das selbst oft erklärt. Seine These lautete: Solange die Hamas in Gaza an der Macht ist, streiten sich die Palästinenser untereinander. Ein nie endender Konflikt zwischen der Palästinensischen Autonomiebehörde und der Hamas war seiner Meinung nach die Garantie dafür, dass es niemals einen palästinensischen Staat geben würde. Netanjahu war jahrelang der Geldgeber und treueste Partner der Hamas. Deshalb hat er panische Angst vor jeder künftigen Untersuchung und klammert sich an die Macht.“

Bis heute ist diese Aussage von Dror unwidersprochen geblieben, obgleich der jüdischen Community in Antwerpen, dem Verlagsort von De Morgen, eine große Nähe zu Netanyahu nachgesagt wird und sie auch einen nicht unerheblichen politischen Einfluss und dieses Interview ohne Zweifel zur Kenntnis genommen hat.

Das rechtfertigt selbstverständlich nicht den Terror der Hamas, aber dieser Sachverhalt sollte eigentlich zu einer anderen als der Haltung der Bundesregierung zur aktuellen israelischen Regierung und zu Netanyahu führen. Der Satz „From the river to the sea“ gilt in der Bundesrepublik als zentrale Forderung der Hamas, den Staat Israel zu vernichten, um den Zustand von vor der israelischen Staatsgründung 1948 wieder herzustellen. Nach der Aussage von Ami Dror ist die Lage so eindeutig nicht. Und schaut man auf das militärische Vorgehen Israels in Gaza und auf die Siedlungspolitik auf der Westbank (beide Gebiete gelten nach internationalem Recht als besetzte Gebiete; die Ansiedlung israelischer Bürger in den Gebieten ist nach internationalem Recht verboten), dann ist es längst nicht mehr nur eine politische Absicht von Netanyahu, eine Zweit-Staaten-Lösung verhindern zu wollen, sondern er setzt schlicht die Forderung „From the river to the sea“ in der Lesart rechter israelischer Parteien um. Damit macht er eine Zwei-Staaten-Lösung als diplomatische Lösung, wie Angela Merkel sie in ihrer Rede 2008 vor der Knesset als ausdrücklich unterstützte, unmöglich.

Wer aus der Shoa gelernt haben will, kann eine solche Politik nicht unterstützen. Wer es trotzdem macht, tauscht letztlich nur die Opfergruppen aus. Verantwortungsübernahme für die historische Schuld, die aus der Shoa und auch den weiteren Kriegsverbrechen der deutschen Tätergesellschaft resultiert, kann nicht darin bestehen, einen Teil der ehemaligen Opfergruppe in Form der heutigen israelischen Regierung darin zu unterstützen, jetzt ihrerseits den Palästinensern ihr Existenzrecht streitig zu machen. Verantwortungsübernahme für die historische Schuld der deutschen Tätergesellschaft kann doch nur darin bestehen, auf der Grundlage internationalen Rechts und der Menschenrechte für eine politische Lösung einzutreten, die – wie Angela Merkel es 2008 betont hat – beiden Seiten ein Leben in Selbstbestimmung, Frieden und Sicherheit ermöglicht.

Dazu gehört auch, die palästinensische Seite zu hören. Meine erste Begegnung mit einer palästinensischen Sicht hatte ich während meines Zivildienstes. Mein damaliger direkter Vorgesetzter in der sozialen Einrichtung, in der ich meinen Zivildienst absolvierte, kam aus Palästina. Seine Familie lebte ursprünglich in der Nähe von Haifa und hatte dort eine Orangenplantage. Durch die Staatsgründung Israels wurde sie von dort vertrieben und zumindest ein Teil seiner Familie wanderte dann aus in die Bundesrepublik. Wir haben damals häufig über den Konflikt zwischen Israel und Palästinensern gesprochen. Auf mein Argument, dass es doch auch für Menschen jüdischen Glaubens einen Staat geben müsse, der sie vor so etwas wie der Shoa schützt, antwortete er, dass er das durchaus verstehe, dass Menschen jüdischen Glaubens einen Staat haben wollen, der sie schützt. Aber, so sagte er weiter, es ist doch ein europäisches Problem. Seit Jahrhunderten leben Menschen jüdischen Glaubens in Europa und immer wieder wurden sie Opfer von Diskriminierung, Verfolgung, Unterdrückung, Pogromen und Morden. Seit Jahrhunderten haben europäische Gesellschaften es also nicht geschafft, jüdische Menschen zu integrieren und ihnen den Schutz zu gewähren, den nicht-jüdische Europäer erhalten haben. Und nun wollt ihr Europäer das Problem lösen, indem ihr es nach Palästina auslagert und auf unsere Kosten einen israelischen Staat gründet. Warum löst ihr als Europäer eure eigenen Probleme nicht bei euch selbst in Europa?

Ich kann nicht sagen, wie repräsentativ diese spezifische Sicht unter Palästinensern war und ist. Nachvollziehen konnte und kann ich diese Sicht jedoch. Diese Sicht enthält keine praktische Lösung – heute, rund 50 Jahre später – noch weniger als damals. Diese Sicht mahnt allerdings völlig zurecht an, nicht zu vergessen, welchen Anteil Europa an dem Konflikt im Mittleren Osten hat. Das heißt nicht, dass die Gesellschaften im Mittleren Osten keine Verantwortung an dem jahrzehntelangen Konflikt tragen, es jedoch heißt nicht mehr und nicht weniger als anzuerkennen, dass es eine europäische Mitverantwortung gibt – und insbesondere eine deutsche Mitverantwortung, denn die deutsche Gesellschaft trägt die Verantwortung für die Shoa, die einen wesentlichen Impuls zur Gründung des Staates Israels gab.

Diese Verantwortung anzuerkennen und anzunehmen bedeutet, aufzuhören, jede Kritik an der israelischen Regierung als Antisemitismus zu brandmarken. Kritik an einer Regierung bedeutet keineswegs eine Infragestellung des Existenzrechtes des entsprechenden Staates. Sie ist schlicht eine demokratische Notwendigkeit, wenn eine Regierung beispielsweise mit ihrem Handeln gegen geltendes Recht verstößt.

Diese Verantwortung anzuerkennen und anzunehmen bedeutet, die Unterstützung für die Kriege der aktuellen rechtsextremen israelischen Regierung unter Netanyahu einzustellen – und entsprechende Maßnahmen zum Umgang mit Israel auf EU-Ebene nicht länger zu blockieren.

Diese Verantwortung anzuerkennen und anzunehmen bedeutet, damit aufzuhören, Antisemitismus als Import muslimischer Zuwanderer zu brandmarken und folglich aufzuhören, Menschen islamischen Glaubens pauschal des Antisemitismus zu verdächtigen. Der Antisemitismus hat eine lange Tradition in Europa und insbesondere Deutschland, deren Wurzeln Jahrhunderte zurückreichen und zu denen in Deutschland nicht zuletzt der explizit antijudaistische Reformator Dr. Martin Luther gehört.

Diese Verantwortung anzuerkennen und anzunehmen bedeutet aufzuhören, über Gesetze nachzudenken, wie derzeit in Hessen, die das Leugnen des Existenzrechts Israels bestrafen sollen. Weshalb das ein unsinniges Unterfangen ist, hat Daniel Bax in seinem Kommentar „Meinungsfreiheit in Deutschland – Ein gefährlicher Gesetzentwurf“ in der taz vom 10.05.2026 dargelegt. Unter anderem würde ein solches Verbot jedes Nachdenken über eine sinnvolle politische Lösung des Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern unmöglich machen. Über eine Ein-Staaten-Lösung, die z.B. für beide Seiten selbstverwaltete Gebiete vorsieht mit einer übergeordneten gemeinsamen Gesamtregierung (etwa in Anlehnung an den belgischen Föderalstaat oder an die EU), wäre dann in Hessen strafbar.

Diese Verantwortung anzuerkennen und anzunehmen bedeutet, ernst zu nehmen, dass Menschenrechte genauso für Israelis wie für Palästinenser gelten, weil Menschenrechte für jeden Menschen gelten. Letztendlich hängt auch die Sicherheit Israels von einer funktionierenden UNO und einem respektierten und wirksamen internationalem Recht ab. Das Existenzrecht Israels – wie das aller anderen Staaten – gründet in der UNO-Charta von 1945.

Diese Verantwortung anzuerkennen und anzunehmen bedeutet, auch Stimmen von Palästinenserinnen und Palästinensern zu Wort kommen zu lassen in den Debatten über die Lösung des Konflikts im Mittleren Osten, wie auch jüdische Stimmen zu Wort kommen, die ja ihrerseits teils auch die völkerrechtswidrige Politik Netanyahus verteidigen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Eine demokratische Gesellschaft muss in der Lage sein, die daraus entstehenden Spannung auszuhalten und sie muss auch die Spannung aushalten können, dass sowohl der Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 als auch der israelische Krieg gegen die Palästinenser im Gaza-Streifen als Antwort auf den Hamas-Terror gegen internationales Recht und die Menschenrechte verstoßen. Diese Spannung sollte dazu führen, jeden möglichen politischen Druck auf die Kriegsparteien auszuüben, diesen Krieg endlich gänzlich einzustellen und mit einer Aufarbeitung der Kriegsverbrechen zu beginnen, um eine neue Grundlage für eine dauerhafte politische Lösung zu schaffen, die auf Dauer Frieden und Sicherheit und Selbstbestimmung garantieren.

Das wären angemessene Konsequenzen aus der Verantwortung für die Shoa seitens der Tätergesellschaft. Sie entsprechen dem Verständnis der Staatsräson, wie sie von Angela Merkel 2008 formuliert wurde. Sie setzte auf die Unterstützung einer diplomatischen Lösung, die im Sinne internationalen Rechts als Option für die Menschenrechte als Lehre für die deutsche Politik aus der Shoa gelesen werden kann und sollte. Ein solches Verständnis der vielzitierten Staatsräson steht in diametralem Gegensatz zu dem, was die Ampel-Regierung und die aktuelle Bundesregierung aus dem Begriff der Staatsräson gemacht haben – die den Begriff umgedeutet haben in eine bedingungslose Unterstützung einer rechtsextremen und bewusst gegen internationales Recht handelnde israelische Regierung. Nur: Davon war in Merkels Rede von 2008 nicht die Rede.

(*) Ursprünglich wurde hier irrtümlicherweise David Ben Gurion genannt. Der Irrtum wurde korrigiert. (03.06.2026)

(**) Vgl. dazu: Konfliktregelungsversuche in Nahost nach dem Scheitern des Oslo-Prozesses. Von der einseitigen israelischen Abkoppelung zum Annapolis-Friedensprozess. Von Patrick Müller | Bundeszentrale für politische Bildung, 28.03.2008 (abgerufen: 28.05.2026) und den Wikipedia-Artikel: Annapolis Conference (abgerufen: 28.05.2026).

Titelbild:  Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und der ehemalige israelische Außenminster Benjamin Netanyhu am 18.01.2010 auf einer Pressekonferenz in Berlin. Foto: Moshe Milner GPO CC BY-NC 2.0 DEED via FlickR

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