Am 15. und 16. März 2018 fand in Paris ein Völkertribunal zu den türkischen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kurden statt.

Beitrag von Jürgen Klute

Ab 1999 keimte eine Hoffnung auf Frieden in der Türkei auf. Damals begannen in Oslo erste geheime Gespräche zwischen Vertretern des Türkischen Staates und der PKK (die so genannten Oslo-Gespräche), um den bewaffneten Konflikt zu beenden. Dieser Prozess erreichte seinen Höhepunkt, als zum Newroz-Fest 2013 bei der zentralen Veranstaltung in Diyarbakir eine Botschaft des seit 1999 inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalans verlesen wurde. In dieser Botschaft erklärte Öcalan den bewaffneten Kampf der PKK gegen den türkischen Staat für beendet. Ab nun, so Öcalan, sollen die kurdischen Forderungen auf demokratischem Wege verhandelt werden. Die PKK, so hieß es weiter, werde sich vom Territorium der Türkei zurückziehen und zu einem späteren Zeitpunkt die Waffen niederlegen. Im Februar 2015 verständigte sich die kurdisch geprägte Partei HDP mit der türkischen Regierung auf einen Fahrplan zur endgültigen Beilegung des seit 1984 bewaffnet ausgetragenen Konfliktes. Im Sommer 2015 flammten die Konflikte zwischen dem türkischen Staat und der PKK jedoch wieder auf. Die türkische Armee ging massiv und  in bis dahin ungekannter Brutalität sowohl gegen die PKK als auch gegen Zivilisten in kurdischen Städten wie Cizre und Diyarbakir, die zu erheblichen Teilen zerstört wurden, vor. Damit war der Friedensprozess gescheitert.

Um was geht es bei dem Tribunal?

Vor diesem Hintergrund fand am 15. und 16. März 2018 in Paris das „Permanent Peoples Tribunal on Turkey and Kurds“ statt. Tagungsort war die Bourse du Travail wenige Meter entfernt vom Place de la République.

Initiiert wurde das Tribunal von den folgenden Institutionen: The international Association of Democratic Lawyers (IADL), The European Association of Lawyers for Democracy & World  Human Rights (ELDH), The Association for Democracy an International Law (MAF-DAD) und The Kurdish Institute of Brussels.

Gegenstand des Tribunals waren mutmaßliche Verletzungen internationalen Rechts und internationaler humanitärer Rechte durch die Türkische Republik und ihrer Vertreter gegenüber der kurdischen Bevölkerung und ihrer Organisationen.

Das „Permanent Peoples Tribunal“ ist angelehnt an das “Russel-Tribunal”, das auf Initiative des  britischen Mathematiker, Philosophen und Literaturnobelpreisträger Lord Bertrand Russell und Ken Coates erstmals 1966 stattfand. Ziel war die Untersuchung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen seitens der US-Armee im Vietnamkrieg. Das „Permanent Peoples Tribunal“ wurde 1979 als von Staaten unabhängige internationale Institution gegründet. Seit dem hat es knapp 40 Mal getagt.

Ein solches Tribunal kann aufgrund fehlender staatlicher Machtinstrumente keine Urteile verkünden und durchsetzen. Das Instrument, über das ein solches Tribunal verfügt, ist die öffentliche Darstellung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverstößen. Es will eine öffentliche Debatte über solcher Art staatlicher Verbrechen anstoßen, um so politischen Druck auf die politisch Verantwortlichen auszuüben.

Die Zusammensetzung des Tribunals zur Türkei und den Kurden

Das aktuelle Tribunal zur Türkei und den Kurden besteht aus dem Ankläger-Team und sieben Richter*innen. Das Anklägerteam bilden die italienische Juristin Sara Montinaro und der belgischen Juraprofessor von der Freien Universität Brüssel, Jan Fermon. Die Gruppe der Richter bilden Teresa Almeida Cravo (Portugal), Madjid Benchikh (Algerien), Luciana Castellina (Italien), Domenico Gallo (Italien), Denis Halliday (Irland / United Nations), Norman Paech (Deutschland) und Philippe Texier (Frankreich). Die dritte Gruppe des Tribunals bilden die Zeugen. Ihre Namen und die Bereiche, zu denen sie Aussagen gemacht haben, sind in der Tagesordnung des Tribunals nachzulesen.

Selbstverständlich gehört zu einem Tribunal nach rechtsstaatlichen Regeln die Möglichkeit, dass der Beklagte sich zu den erhobenen Vorwürfen äußern kann. Dementsprechend war die türkische Botschaft angeschrieben worden. Wie wohl nicht anders zu erwarten war, hat die türkische Botschaft auf das Anschreiben nicht reagiert und hat auch nicht die Möglichkeit einer Stellungnahme zu den Vorwürfen wahrgenommen.

Die Tagung des Tribunals war öffentlich.

Ablauf und Gegenstand des Tribunals

Eröffnet wurde das Tribunal mit der Anklage, die von Jan Fermon und Sara Montinaro vorgetragen wurde. Die Hauptklagepunkte sind Kriegsverbrechen unterschiedlicher Art in den Jahren 2015 bis 2017 sowie eine Reihe von Akten staatlichen Terrors gegen Bürger und Bürgerinnen in den letzten Jahrzehnten.

Sara Montinaro | Foto: J. Klute

Zu klären ist dabei, ob die für die Taten verantwortlichen Personen auf eigene Initiative handelten oder mit Wissen und im Auftrag oder zumindest mit dem Einverständnis des türkischen Staates bzw. staatlicher Institutionen.

Anders formuliert geht es darum, wie der Staat mit dem ihm zugestandenen und übertragenem Machtmonopol in Form von Polizei, Militär und Gerichtsbarkeit umgeht. Setzt er sie ein zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Minderheiten oder missbrauchen staatliche Instanzen und deren Vertreter das staatliche Machmonopol im eigenen bzw. im Interesse bestimmter gesellschaftlicher Gruppen.

Eine zweite Frage von zentraler Bedeutung in der Klage war, wie der Konflikt zwischen dem türkischen Staat und der PKK einzustufen ist. Ist die PKK, wie der türkische Staat behauptet, eine Terrorgruppe oder ist sie Konfliktpartei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt. Da die PKK nicht wahllos Ziele angreift, sondern gezielt bewaffnete Repräsentanten des Staates und weil sie eine innere Struktur aufweist, die bewaffneten Akteure in eine Befehlskette eingebunden sind, es eine militärische Ausbildung und Trainings gibt und die Ausrüstung von der PKK als ganzer organisiert wird, geht die Anklage davon aus, dass es sich bei der PKK nicht um eine Terrorgruppe handelt, sondern um eine bewaffnet Widerstandsgruppe.

Damit geht einher, dass die militärischen Aktionen der PKK nicht als Terrorakte zu werten sind, wie die Türkei es tut, und es sich bei dem Konflikt zwischen dem türkischen Staat und der PKK nach internationalem Recht um einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt handelt. Was allerdings nicht ausschließt, wie die Anklage betonte, dass es im Einzelfall auch in solch einem Konflikt zu Terrorakten kommen kann.

Die Anklage betonte, dass es sich bei den Vorwürfen gegen den türkischen Staat zwar auch um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, vor allem aber handle es sich um Kriegsverbrechen. Genau das hat die türkische Regierung bisher abgestritten. Eine Anerkennung, dass es sich nicht nur um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele, sondern zugleich um Kriegsverbrechen, würde eine Anerkennung des Konfliktes zwischen der Türkei und den Kurden als innerstaatlichen bewaffneten Konflikt bedeuten. Damit würde die türkische Regierung anerkennen, dass die PKK keine Terrorgruppe ist. Das lehnt die türkische Regierung ab, obgleich der ab 2009 begonnene Friedensprozess zumindest eine indirekte Anerkennung dieses Sachverhaltes ist.

Durch Berichte von Zeugen diese Fragen zu klären war bzw. ist das Ziel dieses Tribunals. Da aus zeitlichen Gründen nicht alle bekannten Fälle vermutlicher Verstöße gegen internationales Völkerrecht durch die Türkei untersucht werden können, hat sich das Tribunal auf eine repräsentative Auswahl konzentriert.

In einer ersten Anhörungsrunde wurden von Experten grundsätzliche Fragen zum Recht der Kurden als ethnischer Gruppe innerhalb der Türkei auf Selbstbestimmung erörtert.

Im zweiten Abschnitt des Tribunals ging es um die Kriegsverbrechen in den Jahren 2015 bis 2017. Im Mittelpunkt standen die militärischen Operationen in den Städten Cizre, Nusaybin, Sirnak und das Massaker von Robsoki. Der Gewalt gegen Frauen während der in den genannten Städten verhängten Ausgangssperren galt ein Extrapunkt.

Der dritte Abschnitt des Tribunals befasste sich mit Fällen staatlichen Terrors seit den 1990er Jahren. Dabei ging es um so genannte Todeskommandos, die im staatlichen Auftrag töteten, um Bombenanschläge, um False-Flag-Aktionen, in denen Terroranschläge im staatlichen Auftrag der PKK untergeschoben werden sollten, sowie um die gezielte Ermordung von kurdischen Politker*innen und Aktivist*innen in Europa.

Einige Beispiele aus dem Tribunal 

Exemplarisch soll im folgenden dargestellt werden, um welche Art von Vorwürfen gegen die Türkei es in diesem Tribunal ging und geht.

Kriegsverbrechen

Der Vorwurf der Kriegsverbrechen bezieht sich auf das brutale Vorgehen der türkischen Armee gegen kurdische Zivilisten in den Städten Cizre, Nusaybin, Sirnak und Sur, der Altstadt von Diyarbakir in der Zeit von 2015 bis 2017. Zeugen berichteten, dass in diesen Städten Zivilisten von der Wasser- und Lebensmittelversorgung abgeschnitten wurden. Häuser wurden soweit durch Artilleriebeschuss zerstört, dass sie nicht mehr bewohnbar sind. Zivilisten, die ihre zerstörten Häuser verließen, wurden gezielt beschossen. Ebenso Personen, die Verletzten auf den Straßen zur Hilfe kommen wollten. Mit Panzern, Artillerie und Scharfschützen ist das türkische Militär in diesen Städten gegen Zivilisten vorgegangen, so die übereinstimmenden Aussagen der Zeugen. Dutzende von Zivilisten – Männer, Frauen, Kinder, Jugendliche und Alte – seien gezielt von der türkischen Armee erschossen worden. Zwei der angehörten Zeugen berichteten, dass einige der Soldaten arabisch sprachen. Demnach wurde die türkische Armee bei diesen Einsätzen gegen kurdisch Zivilisten von Hilfstruppen der Dschihadisten unterstützt. Einige Zeugen sagten, sie haben den Eindruck gehabt, die kurdische Bevölkerung sollte aus den genannten Städten systematisch vertrieben werden.

Sur, die Altstadt von Diyarbakir nach der Zerstörung durch das türkische Militär

In Sur, der Altstadt von Diyarbakir, beließ die türkische Armee es nicht nur bei der Ermordung und Vertreibung von Zivilisten. Sie zerstörte zudem offenbar systematisch erst vor wenigen Jahren renovierte Jahrhunderte und teils Jahrtausende alte Gebäude, die als Weltkulturerbe eingestuft waren. Der Großteil von Sur wurde nicht nur zerstört, sondern anschließend wurden auch die Gebäudereste mit Bulldozern beseitigt, so dass dort, wo vor kurzem noch Straßen und Häuser waren, nur noch unbedeckter Boden zu sehen ist, wie auf Fotos zu sehen war, die nach den Verwüstungen durch die türkische Armee aufgenommen wurden. Den Großteil dieses brachliegenden Geländes soll der türkische Staat den ursprünglichen kurdischen Eigentümern enteignet haben. Die UN hat gegen die Zerstörungen dieses Weltkulturerbes protestiert. Allerdings hat die türkische Regierung diesen Protest ignoriert.

Auffällig ist die Parallele zwischen dem Vorgehen der türkischen Armee in Sur und dem Vorgehen des IS im Irak und in Syrien, wo durch den IS ebenfalls mehrere uralte Baudenkmäler, die als Weltkulturerbe eingestuft waren, zerstört wurden.

Roboski

Am 28. Dezember 2011 wurden unweit der irakisch-türkischen Grenze nahe der Ortschaft Roboski 24 junge Kurden durch einen Luftangriff getötet. Das türkische Militär behauptete, es habe sich um PKK-angehörige gehandelt. Tatsächlich handelte es sich um eine Gruppe von Schmugglern.

Insbesondere die Aussagen der niederländischen Journalistin Fréderike Geerdink, die einige Jahre in Diyarbakir gelebt und gearbeitet und zu Roboski umfassende Recherchen gemacht hat, die sie in einem Buch veröffentlichte, sind hier erwähnenswert.

Nach den Recherchen von Fréderike Geerdink gab es wenige Tage vor dem Massaker von Roboski eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen der türkischen Armee und der PKK. Die türkische Armee ging offenbar davon aus, dass die entsprechende PKK-Gruppe, in der das türkische Militär einen ranghohen PKK-Kommandanten vermutete, sich bei Roboski über die Grenze in den Nordirak zurückziehen wollte.

Im Rahmen ihrer Recherchen hatte F. Geerdink auch Gespräche mit Abgeordneten des türkischen Parlaments über die Behandlung dieses Massaker in einem parlamentarischen Ausschuss geführt. Nach ihren Informationen wurde in dem Ausschuss unverblümt über den Ablauf des Massakers gesprochen. So hatten Bilder von Wärmekameras aus Drohen gezeigt, dass die Gruppe, die von der türkischen Luftwaffe angegriffen wurde, sich keineswegs wie eine erfahrene Guerilla verhalten habe. Zum einen sei die Gruppe in ihrem Verhalten im Vergleich zu Guerillas undiszipliniert gewesen. Sie hätten nicht versucht, sich möglichst unauffällig und in Deckung zu bewegen. Zum anderen habe die Gruppe sich beim Beschuss durch die Luftwaffe völlig untypisch für eine Guerilla-Gruppe verhalten: Die Gruppe sei eng zusammen gerückt, während Guerillas in einem solchen Falle sofort auseinander gelaufen wären und sich zu Boden geworfen hätten. Obgleich es sich nach Aussagen von Militärvertretern in dem parlamentarischen Ausschuss bei der Gruppe also erkennbar nicht um Guerillas gehandelt hat, wurde der Angriff nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt. Der Bericht des Parlamentsausschusses wurde laut F. Geerdink nicht veröffentlicht, obgleich alle Oppositionsparteien dies gefordert hätten.

Der Dreifachmord von Paris

Am 9. Januar 2013 wurden die drei kurdischen Aktivist*innen Fidan „Rojbin“ Doğan, Sakine Cansız und Leyla Şaylemez in Paris ermordet. Der vermutliche Täter stand allem Anschein nach in Kontakt mit dem türkischen Geheimdienst MIT und hat vermutlich in dessen Auftrag gehandelt. Wenige Tage vor Prozessbeginn in Paris starb der vermutliche Täter in der Haft an einer unheilbaren Erkrankung. Die Täterschaft kann zwar als gesichert angesehen werden. Über Hintergründe und Drahtzieher lässt sich vor Gericht nun keine Klarheit mehr ermitteln. Im Rahmen des Tribunals in Paris wurde jedoch ein Video von einem Verhör eines im Irak gefangen genommenen Mitarbeiters des türkischen Geheimdienstes MIT gezeigt, in dem dieser MIT-Mitarbeiter von sich aus über den Dreifachmord in Paris sprach. Das spricht dann doch für die Richtigkeit der Vermutung, dass der Mord an den drei kurdischen Aktivist*innen vom türkischen Staat als Auftraggeber zu verantworten ist.

Auch Kurden in Deutschland sind im Visier des türkischen Staates

Jan Fermon | Foto: J. Klute

Als letztes sei der Fall Yüksel Koc (vgl.: Bremer Kurdenführer im Visier der Türkei, Weser-Kurier vom 26.11.2016) an dieser Stelle erwähnt. Er ist der frühere Vorsitzende des Dachverbandes kurdischer Vereinigungen in Deutschland, YEK-KOM, und seit 2016 der Ko-Vorsitzende des Democratic Kurdish Society Congress (KCDK-E). Es ist wohl nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass ein offenbar geplantes Mordkomplott gegen den in Deutschland lebenden kurdischen Politiker nicht realisiert wurde. Der als Journalist getarnte MIT-Mitarbeiter, der den Anschlag offenbar vorbereiten und möglicherweise auch durchführen sollte, wurde vorzeitig enttarnt. Nachdem die deutsche Polizei den MIT-Mitarbeiter nach 7 Monaten endlich stellte und festnahm, kam es im Oktober 2017 zu einer Verurteilung des türkischen Spions – allerdings nur für Spionage gegen die BRD und nicht wegen Vorbereitung eines Attentats. Er erhielt eine Geldstrafe und eine Gefängnisstrafe auf Bewährung (vgl.: Zu blöd zum Spionieren – Erdoğans Agent bekommt Bewährung, taz vom 14.10.2017). Wie Yüksel Koc im Rahmen seiner Anhörung berichtete, war die deutsche Polizei nicht übermäßig besorgt. Er erhielt eine Broschüre mit Ratschlägen, wie man seine Wohnung sicherer machen kann und einen Fragebogen, in dem unter anderem gefragt wurde, mit welchen Waffen er denn bedroht worden sei.

Zum Abschluss des Tribunals hatte noch einmal die Anklageseite das Wort. Jan Fermon kam zu dem Schluss, dass der türkische Staat seit den 1990er Jahren wie eine kriminelle Organisation agiere, vergleichbar der Mafia. Er habe Verbrechen in Auftrag gegen und verschleiere anschließend die Tat und schütze die Täter. Eine unabhängige Untersuchung der Fälle lehne die Türkei prinzipiell ab. Deshalb seien die genauen Befehlsketten und die verantwortlichen Personen innerhalb des Staatsapparates nicht bekannt. Gleichwohl habe es in der Vergangenheit immer wieder Verurteilungen der Türkei durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben. Die Türkei hielte mit Abstand die Spitzenposition der vor dem EuGMR verklagten und verurteilten Staaten inne.

Wie bereits erwähnt war die türkische Botschaft in Paris offiziell über das Tribunal informiert und zu einer Stellungnahme zu den gemachten Vorwürfen aufgefordert worden, hatte darauf aber nicht reagiert und nahm folglich die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, nicht wahr.

Zu welchem Schluss die Jury kommt, stand zum Abschluss des zweitägigen Tribunals noch nicht fest. Die Zeugen haben ihre Aussagen jeweils auch schriftlich eingereicht. Auf der Grundlage dieser Aussagen und weitere Dokumente wie Fotos und Videos wird die Jury in den nächsten Wochen zu einem Entschluss kommen. Der soll im Mai 2018 in Paris und in Brüssel im Europäischen Parlament der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.

Nähere Informationen dazu werden rechtzeitig auf der Webseite des Tribunals veröffentlicht.

Veröffentlichung der Entscheidung des PPT am 24. Mai 2018 im Europäischen Parlament in Brüssel

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