Am 13. Februar 2019 hat die EU-Kommission eine Liste der Staaten vorgelegt, denen vorgeworfen wird, gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung nicht ausreichend oder gar nicht vorzugehen. 23 Länder enthält die aktuelle Liste.

Im Vorfeld gab es Auseinandersetzungen zwischen der EU-Kommission und dem EU-Rat um diese Liste. Mehrere Länder, darunter die Bundesrepublik, wollten um jeden Preis verhindern, dass Panama und Saudi-Arabien – also zwei Länder, die besonders im Verdacht der Geldwäsche und Terrorfinanzierung stehen – auf diese Liste gesetzt werden.

Im Gegensatz zum EU-Rat unterstützt das Europäische Parlament die von der EU-Kommission vorgelegte Liste. Der Linke Europaabgeordnete Martin Schirdewan begrüßt die Liste als Schritt in die richtige Richtung, hält sie aber bei weitem nicht für ausreichend. Der finanzpolitische Sprecher der Linken im Europäischen Parlament wörtlich:

„Die überarbeitete Geldwäscheliste der EU-Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir sind noch längst nicht am Ziel. Dass alle EU-Mitgliedsländer und insbesondere Deutschland – der Geldwäschehotspot im Immobiliensektor – auf der Liste fehlen, zeigt eine Problematik der schwarzen Liste auf“.

Schirdewan weiter: „Auf Initiative der Linksfraktion im Europäischen Parlament wurde die Geldwäscheliste der Kommission mehrmals vom Parlament zurückgewiesen. Dadurch zwangen wir die Kommission zu mehr Eigeninitiative, anstatt bloß schon bestehende Listen zu kopieren. Die heute vorgelegte Liste stellt somit einen Fortschritt zu den letzten Versuchen dar, aber sie bleibt verbesserungswürdig. So sind beispielsweise EU-Mitgliedstaaten von vornherein von der Liste ausgeschlossen. Eine vollständige Auswertung aller Länder ist erst bis 2025 vorgesehen. Es ist außerdem nicht transparent, warum bestimmte Länder am Ende des Tages auf der Liste auftauchen und andere nicht. Das haben wir schon bei der EU schwarzen Liste von Steueroasen gesehen.”

Die Liste tritt in Kraft, wenn innerhalb der nächsten vier Wochen keine Einwänden von Seiten der beiden gesetzgebenden Kammern der EU erhoben werden. Derzeit werden jedoch weder vom Europäischen Parlament noch vom EU-Rat Einwände erwartet. Die Regierungen, die Einwände erheben würden, müssten sich dann dazu öffentlich bekennen, Länder zu unterstützen, die im Verdacht stehen, Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu dulden oder zu fördern.

Nach In-Kraft-Treten der Liste unterliegen Geschäftskontakte von Unternehmen aus EU-Ländern in die auf der Liste aufgeführten Länder einer verschärften behördlichen Kontrolle.

Titelbild: Geldwäsche stoppen (Campact) | Jakob Huber CC BY-NC 2.0

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