Beitrag von Halina Wawzyniak

Die Debatten um Migration und Flucht werden auch in der Linken geführt. Aus meiner Sicht ist die Frage von Migration und Flucht eine der entscheidenden gesellschaftlichen Debatten. Eine Positionierung der Linken scheint mir hier zentral. Insofern ist eine Debatte durchaus zu begrüßen.

Zu einigen Fakten habe ich hier schon einmal ausgeführt. Ich glaube, es ist darüberhinaus aber notwendig, sich mit einigen Mythen linker Migrationsdebatten auseinanderzusetzen. Was den Globalen Pakt für Migration angeht, habe ich hier schon einiges ausgeführt.

1. Der Kampf gegen Fluchtursachen stehe nicht im Globalen Pakt für Migration

Immer wieder wird, wie zum Beispiel an dieser Stelle, behauptet, der Pakt enthalte keine Aussagen zum Kampf gegen Fluchtursachen. Ausformuliert heißt es:

„… streift der Pakt die Frage der Ursachen für erzwungene Migration nur kurz und unterlässt eine Festlegung auf die Bekämpfung dieser. Es fehlen klare Ziele bei der Bekämpfung der globalen sozialen Ungleichheit … „

Dieser Analyse folgend sollen in den Pakt

konkrete und verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Flucht- und Migrationsursachen aufgenommen werden“.

Allerdings ist aus meiner Sicht schon die Analyse falsch. Ein Blick in den Globalen Pakt für Migration macht das deutlich. So wird in Ziffer 6 darauf hingewiesen, dass dem Pakt auch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu Grunde liegt. In Ziffer 12 wird formuliert, der Pakt habe das Ziel,

„die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu minimieren, die Menschen daran hindern, in ihren Herkunftsländern eine nachhaltige Existenzgrundlage aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und die sie dazu veranlassen, anderswo nach einer besseren Zukunft zu suchen.“

Wenn nun der Einwand kommt, das sei alles viel zu abstrakt, dann bietet sich ein Blick auf die Ziffern 18 ff. an, die das Ziel 2:

Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen

näher beschreiben.  Da geht es ganz klar um Verpflichtungen, zum Beispiel

förderliche politische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen sowie Umweltbedingungen zu schaffen, unter denen die Menschen in ihren eigenen Ländern ein friedliches, produktives und nachhaltiges Leben führen und  ihre persönlichen Ambitionen verwirklichen können

oder

„für eine rasche und vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu sorgen„.

Bleiben wir einen Moment bei der Agenda 2030. Diese Agenda 2030 stammt aus dem Jahr 2015 und beinhaltet 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und 169 Zielvorgaben. Sie firmiert auch unter UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG)  In einer Art Präambel steht:

Wir sind entschlossen, die Menschheit von der Tyrannei der Armut und der Not zu befreien und unseren Planeten zu heilen und zu schützen.

Ein Blick auf die Ziele der Agenda 2030 macht deutlich, dass sie viele Dinge enthält, die klar als Fluchtursachenbekämpfung einzuordnen sind. Beispielsweise:

Ziel 1:  Armut in all ihren Formen und überall beenden.

Ziel 2: Hunger beenden und Ernährungssicherheit erreichen

Ziel 3: Gesundes Leben für alle Menschen

Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung

Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen

Ziel 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, (…)  menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

In der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nahm zum Beispiel die Fraktion DIE LINKE. positiv Bezug auf die Agenda 2030. In dem damaligen Antrag wurde das Zustandekommen des Zielkatalogs begrüßt. Ganz konkret heißt es:

Der Bundestag nimmt besonders positiv Bezug auf das übergeordnete Ziel, bis 2030 alle Menschen von extremer Armut zu befreien, die Zahl der in Armut Lebenden um die Hälfte zu verringern und den Hunger zu beseitigen.

Wenn nun im Globalen Pakt für Migration die Verpflichtung enthalten ist,  „für eine rasche und vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu sorgen“ und im Jahr 2015 diese Agenda 2030 als sinnvoll angesehen wurde, kann wohl kaum davon die Rede sein, der Globale Pakt für Migration unterlässt eine Festlegung auf die Bekämpfung der Ursachen von Migration. Insbesondere für die Partei DIE LINKE ist interessant, dass sie im Wahlprogramm forderte:

Deutschland soll sich mindestens auf die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO (SDG) verbindlich verpflichten“.

Das macht Deutschland mit dem Globalen Pakt für Migration (erneut).

2. Der Globale Pakt für Migration sei einseitig an den Interessen von Konzernen und Arbeitgeberverbänden ausgerichtet

Im Hinblick auf diesen Mythos empfiehlt sich ein Blick auf die Ziffern 22 ff, die das unter Ziffer 6 formulierte Ziel  „Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit“  untersetzen. Dort steht, dass mit dem Globalen Pakt für Migration die Verpflichtung einhergeht,

„alle Arbeitsmigranten vor allen Formen von Ausbeutung und Missbrauch zu schützen, um eine menschenwürdige Arbeit zu garantieren“.

Es soll mit dem Globalen Pakt für Migration Vermittler*innen und Arbeitgeber*innen verboten werden,

„Arbeitsmigranten Vermittlungsgebühren oder ähnliche Kosten in Rechnung zu stellen oder auf sie zu verlagern, mit dem Ziel, Schuldknechtschaft, Ausbeutung und Zwangsarbeit zuverhindern“.

Weiterhin sollen Arbeitsmigranten*innen schriftliche Verträge erhalten und in verständlicher Sprache über ihre Rechte und Pflichten sowie über ihre Zugangsmöglichkeiten zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen aufgeklärt werden. Es soll die Einziehung oder ohne Einwilligung erfolgende Einbehaltung von Arbeitsverträgen und Reise- oder Ausweisdokumenten von Migranten verboten werden.  Die zentrale Aussage im Globalen Pakt für Migration an dieser Stelle ist m.E. aber in Ziffer 22 i) zu finden. Danach ist Bestandteil des Paktes,

„Arbeitsmigranten, die einer bezahlten und vertragsgemäßen Arbeit nachgehen, dieselben Arbeitsrechte und denselben Arbeitsschutz (zu) gewährleisten, die allen Arbeitskräften im jeweiligen Sektor gewährt werden, beispielsweise das Recht auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken und auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit“

Selbstverständlich kommt es darauf an, dass das nicht auf dem Papier stehen bleibt, sondern in der Praxis auch umgesetzt wird. Selbstverständlich kann kritisiert werden, dass es hier um Nützlichkeit von Arbeitsmigraten*innen geht. Aber von einer einseitigen Ausrichtung an den Interessen von Konzernen und Arbeitgeberverbänden zu sprechen, scheint mir nicht angemessen zu sein. Es sei denn, deren Interessen bestehen neuerdings in gleichen Rechten und gleichem Schutz von Arbeitnehmer*innen, gleichem Entgelt für gleichwertige Arbeit und Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit im Betrieb. Wenn das so wäre, dann hätte sich der Kapitalismus ganz schön gewandelt, ohne dass es bemerkt wurde.

3. Fluchtursachenbekämpfung müsse alternativ zu Migration debattiert werden

Vor allem mit finanziellen Argumenten wird darauf verwiesen, dass Fluchtursachenbekämpfung wichtiger sei als Migration. So heißt es in einem Thesenpapier:

„Mit den gleichen finanziellen Aufwendungen kann in den Herkunftsländern oftmals ein Vielfaches dessen für die Verbesserung der Lebenssituation erreicht werden, was man hierzulande damit bewirken würde. Es ist eine rationale, pragmatische Betrachtung im Hinblick auf die bestmögliche Verwendung von kurz- und mittelfristig begrenzten Mitteln. Deshalb gilt es, Fluchtursachen zu beseitigen, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen und Lebensperspektiven vor Ort zu verbessern.“

Übersetzt heißt dies nichts anderes als: Statt die Mittel für hier lebende Migranten*innen ausgeben, sollten wir sie lieber in den Herkunftsländern ausgeben, dann kommen sie erst gar nicht. Ein solcher Ansatz ist jedoch instrumentell und macht Menschen zu Objekten angeblich begrenzter finanzieller Ressourcen. Ein solcher Ansatz vernachlässigt die Ausbeutung des Globalen Südens durch den globalen Norden, ein solcher Ansatz vernachlässigt die Notwendigkeit eines Systembruchs. Mit Geld rüberschieben ist Fluchtursachenbekämpfung nicht getan. Es geht dabei um eine neue Art der Produktion und des Lebens. Eine, in der der Spruch „Unseren Kindern soll es einmal besser gehen„, soweit er sich auf materielle Dinge bezieht, nicht umsetzbar sein wird.

Der Ansatz Fluchtursachenbekämpfung alternativ zu Migration zu debattieren findet häufig seinen Ausdruck in der Forderung eines „Rechts nicht migrieren zu müssen„. Ein solches Recht macht aber nur Sinn, wenn es eine Verpflichtung zur Migration gibt, der mann/frau sich durch ein Recht dies nicht zu tun, erwehren mus. Ich habe eine Weile recherchiert, aber eine Pflicht zur Migration nicht gefunden.

Statt Fluchtursachenbekämpfung alternativ zu Migration zu debattieren, sollte es um beides gehen. Um der Menschen willen. Nicht um Migration zu verhindern. Denn die Menschen sollen ein Leben ohne materielle Armut und in Demokratie haben. Ob sie dennoch migrieren wollen, ist ihre ganz persönliche Entscheidung.

4. (Erwerbs)Arbeitsmigration führe zu Brain Drain und das sei nicht internationalistisch

Ein sich über viele Jahr haltender Mythos ist der des „Brain Drain“. Zunächst müsste einmal geschaut werden, ob es diesen in Bezug auf Deutschland und Europa überhaupt gibt und wenn ja, ob es aus linker Perspektive angemessen ist, diesen gegen Migration ins Feld zu führen.

Unter Brain Drain wird die Abwanderung hochqualifizierer Fachkräfte verstanden. Gerade in linken Kreisen wird dieses Argument häufig mit dem Verweis auf Internationalismus vorgebracht. Danach müsse doch der reiche Norden eine Verantwortung dafür übernehmen, dass die Fachkräfte in den weniger entwickelten Ländern des globalen Südens bleiben. Neuerdings wird diesbezüglich sogar als Ziel formuliert eine „Kompensationszahlung, wie beispielsweise in Höhe der doppelten Ausbildungskosten“ zu übernehmen.

Wenn man sich nun die Statistik anschaut, gibt es diesen proklamierten Brain Drain aber gar nicht bzw. nicht in einem erheblichen Umfang. In der EU gibt es für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige die sog. blaue EU-Karte. Ein Blick auf die Zahlen 2017 zeigt, dass Antragsteller*innen für eine blaue EU-Karte überwiegend aus Indien (5.253), China (2.079), der Russischen Föderation (1.382), der Türkei (1.022) sowie der Ukraine (893) kamen. Aus der Übersicht auf Seiten 12, 16, 20 und 30 des Wanderungsmonitors ergibt sich deutlich, dass zum Beispiel Menschen aus afrikanischen Ländern, wenn überhaupt, nur in einem Umfang von der blauen EU-Karte partizipieren, der statistisch nicht erfasst wird. Das Problem des Brain Drain besteht -wenn es als Problem angesehen wird- primär nicht in Deutschland und Europa, sondern, soweit ich das recherchieren konnte, in den USA. Eine gute Zusammenfassung der Brain-Drain-Debatte findet sich hier, vor allem weil sie auch auf die neuere Entwicklung des Brain Gain eingeht.

Wenn nun der Einwand kommt, es gehe ja nicht nur um die blaue EU-Karte, sondern auch um andere Aufenthaltstitel, dann kann dem damit begegnet werden, dass im Jahr 2017 von den erteilten befristeten Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnisse und Blaue Karten EU) laut dem Wanderungsmonitor 43,6 %  aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wurden. Da es angeblich in der innerlinken Debatte nicht um völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe für einen Aufenthalt in Deutschland geht, da dies ja unumstritten möglich sein soll, reden wir tatsächlich nur über die blaue EU-Karte. Es sei denn, wegen dem Brain Drain soll auch das mit den völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen für Aufenthaltstitel überdacht werden.

Aber unabhängig davon, ob es diesen Brain Drain gibt oder nicht: Der Ansatz Menschen, in diesem Fall hochqualifizierten Menschen, vorzuschreiben oder nahezulegen, sie mögen doch bitte in ihrer Heimat bleiben, ist am Ende  nichts anderes, als Menschen unter Nützlichkeitsgesichtspunkten zu betrachten. Sie sollen sich den Nützlichkeitserwägungen ihrer jeweiligen Staaten unterordnen. In dieser Logik liegt es dann übrigens auch, Menschen wegen ihrer Nützlichkeit mit Mauern und Gewalt daran zu hindern, ihr Land zu verlassen. Ein solcher Ansatz hat, wie auch schon der Ansatz unter Ziffer 3, ein instrumentelles Verhältnis zu Menschen. Auch hier werden sie wieder zu Objekten staatlichen Handelns und geht ihre Subjektqualität verloren.

5. Die Position „offene Grenzen“ sei nicht realistisch und es soll um realistische Forderungen gehen

Besonders beliebt in linken Debatten ist der Vorwurf, die Position „offene Grenzen“ sei nicht realistisch. Deshalb solle sie auch nicht vertreten werden.

Mal abgesehen davon, dass eine gesellschaftliche Linke einfach einpacken kann, wenn sie keine Visionen mehr hat und nur realistische, umsetzbare Forderungen postuliert, wird dieses Argument nur an dieser Stelle vorgetragen.

Eine wirkliche Fluchtursachenbeseitigung, die einen Systembruch benötigen würde (siehe 3.) ist mindestens genauso realistisch und umsetzbar, wie offene Grenzen. Sie würde im Übrigen auch nicht sofort wirken. Aber auch an anderen Stellen ist das mit der realistischen Umsetzbarkeit so eine Sache. Die Vortragenden des „nicht umsetzbar und unrealistisch„-Arguments sollten sich, wenn sie konsequent sind, diese Frage auch bei unter anderem folgenden Forderungen stellen: Pharmaindustrie dem Gemeinwohl verpflichten und unter demokratische Kontrolle stellen, gesetzliche Mindeststundenanzahl an menschlichem Kontakt in Pflegeeinrichtungen, Immobilienfonds die Zulassung entziehen, Beseitigung des Gender Pay Gap, Co-Elternschaft, Verpflichtung der Transnationalen Konzerne ihre Kerndaten offenzulegen, Beteiligungsverbot deutscher Unternehmen an internationalen oder ausländischen Rüstungsunternehmen, Ächtung von vollautonomen Kampfsystemen (bewaffnete Drohnen und Kampfroboter) im Rahmen einer internationalen Konvention, gerechtes internationales Steuersystem und die Trockenlegung von Steueroasen, Verfassungsschutz und perspektivisch alle Geheimdienste abschaffen.

Es wäre in der Debatte schon sehr viel geholfen, wenn klar werden würde, dass es zum links sein dazu gehört, Forderungen zu haben, denen mann/frau sich schrittweise nähern muss und die nicht sofort Wirkung entfalten (können). Forderungen, die eine Leitschnur für das konkrete politische Handeln sind. An einer Stelle zu sagen, das sei ja völlig unrealistisch was gefordert wird, läuft Gefahr zum Bumerang zu werden. Am Ende steht eine entkernte gesellschaftliche Linke, die sich mit kleinen Verbesserungen im hier und jetzt begnügt.

6. Wer sich der Position „offene Grenzen“ anschließt, könne nicht gleichzeitig ein Einwanderungskonzept vorlegen. 

Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 der Partei DIE LINKE. hieß es:

„Auch Menschen, die nicht wegen politischer Verfolgung oder vor Krieg geflüchtet sind, sondern aus anderen Motiven einwandern, wollen wir die Möglichkeit geben, in der Bundesrepublik Deutschland zu leben. Das geltende restriktive Aufenthaltsgesetz wollen wir abschaffen.“

Über den Vorschlag  einer linken Konzeption einer  Einwanderungs- und Flüchtlingesgesetzgebung habe ich hier bereits geschrieben. Diesem Konzept wird nun an der einen oder anderen Stelle vorgeworfen, seine Autoren*innen und Vertreter*innen könnten ja gar nicht für „offene Grenzen“ sein, sie würden ja schließlich ein Konzept für eine Einwanderungsgesetzgebung vorlegen.

Genaueres Lesen des Konzepts zeigt, dass diese Aussage leicht zu widerlegen ist. Das Konzept systematisiert nicht nur die über 60 verschiedenen Aufenthaltstitel, es formuliert eine Umsetzung von „offene Grenzen„. Dies geschieht vor allem über die Definition von sozialem Anknüpfungspunkt (I.1.) und legale Einreise (II.). Wer nun aber meint, mit der Definition von legale Einreise wird „offene Grenzen“ in Frage gestellt, der/die liegt falsch. Denn Voraussetzung für eine legale Einreise ist, dass kein Ausschlusstatbestand und kein Einreiseverbot vorliegt. Ein Ausschlusstatbestand liegt vor, wenn ein Antrag auf internationalen Schutz oder auf die Prüfung nationaler Abschiebungsverbote nicht gestellt wird oder bereits rechtskräftig abgelehnt wurde und kein sozialer Anknüpfungspunkt im Bundesgebiet besteht oder geschaffen werden soll. Im Kern kann das nie passieren, wenn sich die Gesamtsystematik des Entwurfs angeschaut wird. Die Punkte, die als Einreiseverbote vorgesehen wurden, scheinen mir innerhalb der Linken unstrittig und das Prinzip offene Grenzen nicht in Frage zu stellen.  Einreiseverbote gibt es, wenn die Einreise zum Zweck der Spionage oder der Begehung einer Straftat dienen soll oder es sich bei dem/der Einreisewilligen um eine Person handelt, die den Tatbestand der § 6 – 12 VStGB (Kriegsverbrechen) erfüllt hat oder Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass der/die Einreisewillige Waffen oder Sprengstoff mit sich führt.  Schließlich muss hier auch noch der Punkt Legalisierung (V.) betrachtet werden, nachdem selbst bei illegaler Einreise oder bei der Einführung des Konzepts als Gesetz für illegalisierte oder geduldete Personen sowie für anderweitig ausreisepflichtige Personen die Möglichkeit besteht, auf Grund des sozialen Anknüpfungspunktes einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Das Argument, wer ein Einwanderungsgesetz vorlegt, könne nicht für offene Grenzen sein, dient aus meiner Sicht vielmehr dazu, so zu tun, als würde in diesem Konzept Erwerbsarbeitsmigration in Frage gestellt. Genau das passiert aber nicht. Dies ergibt sich aus der Definition von Legaler Aufenthalt (III.). Die entscheidende Formulierung lautet:

„Nach Ablauf des Jahres wird  vermutet, dass ein sozialer Anknüpfungspunkt besteht und kein Einreiseverbot besteht. Der soziale Anknüpfungspunkt muss nicht dem der Einreise entsprechen. Ein erfolglos durchgeführtes Asylverfahren steht einem Aufenthalt wegen eines sozialen Anknüpfungspunktes nicht entgegen.“

Gerade die Umkehr der Beweislast ist hier von enormer Bedeutung. Im übrigen wird unter IV.2. festgehalten, dass jeder Aufenthalt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Titelfoto: Mexican Fruit Pickers, Alex Proimos CC BY-NC 2.0

Zur Autorin

Foto: privat


Halina Wawzyniak, Jahrgang 1973, ist Rechtsanwältin. Von 2006 bis 2009 arbeitete sie im Justiziaritat der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Von 2009 bis 2017 war sie Mitglied des Bundestages für Die Linke.

Der Beitrag “Mythen linker Migrationsdebatten” erschien ursprünglich am 2. Dezember 2018 auf dem Blog von Halina Wawzyniak – Geschichten über heute, morgen und gestern.

Hier geht es zu ihrem Blog

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