Von Friedhelm Grützner

Parteiprogramme verkünden keine ewigen Wahrheiten. Sie sind nicht in Stein gemeißelt und damit jeder Kritik entzogen. Sie reflektieren vielmehr auf der Grundlage allgemeiner Prinzipien die jeweils aktuelle Situation und formulieren auf dieser Grundlage politische Forderungen, mit denen die Partei die Verhältnisse beeinflussen will. Parteiprogramme müssen reversibel sein. Sie müssen den sozialen Wandel und veränderte historische Konstellationen antizipieren, damit sie auf der Höhe der Zeit bleiben und nicht museal werden. Wer sich ihnen nicht stellt und auch unter veränderten Bedingungen die immer schon gewussten „Wahrheiten“ herunterbetet, verhält sich nicht nur im historischen Sinne anachronistisch, er läuft auch Gefahr, auf die neuen Problemstellungen nur hilflos zu reagieren und das Feld jenen zu überlassen, die ihre ganz eigene Agenda betreiben.

Der in dieser Form eigentlich von niemandem erwartete russische Überfall auf die Ukraine am 24.02.2022 trägt sowohl in der Kriegsführung als auch in den Kriegszielen atavistische Züge, die an den Zweiten Weltkrieg erinnern. Er wirft grundlegend neue Fragen nach einer Friedens- und Sicherheitspolitik auf, welche die berechtigten Interesse aller Staaten – ob „groß“ oder „klein“ – nach einem friedlichen Leben in gesicherten Grenzen und nationaler Unabhängigkeit berücksichtigen. Diese Fragen sind vor allem deshalb schwierig zu beantworten, weil durch den atavistischen Rückgriff der russischen Führung auf den Krieg als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“ (Clausewitz) nicht nur linke „Gewissheiten“ in Frage gestellt wurden, sondern auch all jene politischen Akteure unter schweren Legitimationsdruck geraten sind, die einer friedlichen Verständigung und einer vertraglichen Regulierung zwischenstaatlicher Konflikte in den internationalen Beziehungen das Wort geredet haben. Dadurch wird es jenen politischen Kräften ermöglicht, welchen die Entspannungspolitik schon immer suspekt war, im Windschatten der Empörung über den Krieg in der Ukraine auch die Positionen abzuräumen, die sie immer schon abräumen wollten, wofür sie aber bisher keine politischen Mehrheiten gewinnen konnten. Die Linke – und mit ihnen die Vertreter(innen) einer prinzipiell auf Verständigung ausgerichteten Außenpolitik – sind daher gut beraten, sich dem auf sie ausgeübten Legitimationsdruck zu stellen und ihre bisherigen Positionen einer kritischen Prüfung zu unterwerfen. Was bedeuten überhaupt „Krieg“ und „Frieden“ als politische Kategorien? Wie sind übergreifende „Sicherheitsarchitekturen“ im Vergleich zu Bündnissen zu bewerten? Welche Rolle spielte die NATO in der Vergangenheit und wie sieht ihre Zukunft aus? Welche Politik ist von Russland gegenüber dem Kontinent zu erwarten?

I. „Krieg“ und „Frieden“ als politische Kategorien

In linken und friedensbewegten Diskursen werden häufig „Kriegslogik“ und „Friedenslogik“ alternativ einander gegenübergestellt, wobei der Beobachter leicht den Eindruck gewinnt, als ob es vor allem die fehlende moralische Einsichtsfähigkeit der Akteure und die Verderbtheit ihrer egoistischen Motive seien, welche die „Kriegslogik“ über die „Friedenslogik“ triumphieren lasse. Dabei wird übersehen, dass es weder eine „Kriegslogik“ noch eine „Friedenslogik“ gibt, sondern nur eine „Logik der Politik“, der Krieg und Frieden zugeordnet sind. Krieg bedeutet „Politik im Naturzustand“ (status naturalis), während im Frieden die politischen Konflikte rechtlich und gewaltfrei reguliert werden (status civilis).

Ganz grundsätzlich geht es in der Politik bei der Ordnung öffentlicher Belange stets auch um die Durchsetzung rivalisierender Interessen und normativer Ordnungsvorstellungen, die in einem Wechselspiel von Konflikt und Ausgleich entweder (teilweise) durchgesetzt oder auf dem Kompromisswege (ebenfalls teilweise) befriedigt werden. Wie weit die jeweiligen Interessen in gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen oder in verbindlichen Entscheidungen der res publica berücksichtigt werden, hängt von der Konfliktfähigkeit und den Machtressourcen ab, über welche die hinter ihnen stehenden Akteure verfügen. Macht beruht nach Max Weber auf der „Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“. Auch Linke beziehen sich eigentlich ganz selbstverständlich auf diese Webersche Definition, wenn sie fordern, der „Macht“ der Herrschenden die „Gegenmacht“ der Unterprivilegierten entgegenzusetzen. Macht kann sich in vielfältigen Formen ausdrücken: als ökonomische Macht im Klassenkampf oder im Konkurrenzkampf wirtschaftlicher Akteure um knappe Ressourcen, als kommunikative Macht im Kulturbetrieb und in den Medien, in der Akkumulation von Stimmen bei Wahlen, im Gebrauch institutionell vorhandener Vetopositionen – oder im Einsatz von physischer Gewalt. Letztere ist die brutalste Machtressource, um ultimativ den „eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“. Der liberale Kontraktualismus von Thomas Hobbes bis Immanuel Kant war darauf gerichtet, innerstaatlich die Gewalt als politische Machtressource nur noch in Form des staatlichen Gewaltmonopols gegen Rechtsbrecher zu nutzen und sie ansonsten in den vorzivilisatorischen „Naturzustand“ (status naturalis) zu verweisen, dessen Überwindung nach Kant eine moralische Pflicht ist. Auch der „status civiles“ als rechtlich geordnetes Staatswesen kennt (wie oben beschrieben) Machtkämpfe um konkurrierende Interessen und divergierende Ordnungsvorstellungen, die allerdings auf dem Boden verfahrensgerechter Regularien friedlich auszufechten sind.

Bereits Kant hat in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ (1795) versucht, den liberalen Kontraktualismus mit seiner Unterscheidung zwischen dem „status naturalis“ und dem„status civiles“ auf die internationalen Beziehungen zu übertragen. Die Errichtung des Völkerbundes nach dem 1. Weltkrieg (1920), der Abschluss des Briand-Kellogg-Pakts (1928), die Verkündigung der UN-Charta (1945) und die Vereinbarungen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE 1975) verfolgten alle das Ziel, im Kantschen Sinne Kriege zu ächten und die Nutzung militärischer Gewalt als politische Machtressource für unzulässig zu erklären. Das durch die genannten Verträge und Statuten völkerrechtlich festgelegte Gewaltverbot schließt nicht aus, dass auch Staaten über eigene Interessen verfügen, seien diese nun ökonomischer oder geopolitischer Natur, die sie mal miteinander und mal gegeneinander zur Geltung bringen. Da es aber keinen allgemein anerkannten „Hüter der Weltordnung“ (Herfried Münkler) gibt, der das völkerrechtlich verbriefte Gewaltverbot auch durchzusetzen vermag, rangiert das Streben nach Sicherheit unabhängig vom kodifizierten Völkerrecht ganz vorn bei der Formulierung staatlicher und nationaler Interessen. Unter den Bedingungen des „bellum omnium contra omnes“ (Thomas Hobbes) wird Sicherheit als regulative Idee immer absolut verstanden. Aber absolute Sicherheit ist eine Illusion, denn sie wird mit der tendenziell absoluten Unsicherheit der Mit- und potentiellen Gegenspieler erkauft, die ihrerseits ihre möglichen Defizite mit erhöhten Sicherheitsaufwendungen zu kompensieren versuchen. Eine an den Realitäten ausgerichtete Friedenspolitik wird also zur Kenntnis nehmen müssen, dass es absolute Sicherheit auf internationaler Ebene nicht gibt, und das Streben danach eher friedensgefährdende Folgen haben kann.

Krieg als „Politik im Naturzustand“ kommt zustande, wenn staatliche Akteure meinen, sie könnten mit dem Einsatz von Gewalt als Machtressource politische Ziele eher und vollumfänglicher durchsetzen, als es auf dem Verhandlungsweg möglich wäre. Der Entscheidung zum Krieg geht eine Kosten-Nutzen-Kalkulation voraus, in der errechnet wird, ob angesichts des zu erwartenden militärischen Widerstands eine ausreichende eigene Überlegenheit an Waffen und Munition vorhanden ist, und ob der Aufwand an Menschen, Material, ökonomischer Ressourcen sowie die in Rechnung zu stellenden internationalen Verwerfungen in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. Der „Nutzen“ kann ökonomischer oder geopolitischer Natur sein, oder eine erhöhte Sicherheit im „bellum omnium contra omnes“ bedeuten. Im leicht abgewandelten Weberschen Sinne wäre der Krieg für den Aggressor eine „Chance, innerhalb internationaler Beziehungen den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“, oder in den Worten des preußischen Militärtheoretikers Carl von Clausewitz „ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“. Eine „mildere“ Form der „Politik im Naturzustand“ wäre der Versuch eines Staates, ein anderes Land mit einer militärischen Machtdemonstration oder einer glaubhaften militärischen Drohung so weit einzuschüchtern, dass es sich auf „Kompromisse“ einlässt, zu denen es unter normalen Bedingungen nicht bereit gewesen wäre. Das Münchener Abkommen von 1938 ist zumindest teilweise auch deshalb zustande gekommen, weil die deutsche Luftwaffe seit 1935 der britischen Luftverteidigung überlegen war, und die deutsche Seite dies den Briten gegenüber auch offengelegt hatte, so dass diese im Kriegsfall die Vernichtung ihrer Großstädte befürchteten. Großbritannien hat dann nach 1938 seine Luftverteidigung massiv ausgebaut, was sich zwei Jahre später auszahlte.

Wenn wir den Krieg als ein rationales und kalkulatorisch durchgerechnetes Projekt der „Politik im Naturzustand“ begreifen, dann wirken allgemeine Appelle an die „Friedenslogik“ zwar rührend, aber hilflos. Denn um gegen die „Kriegslogik“ anzukommen, müsste die „Friedenslogik“ gewaltfreie Machtressourcen benennen, welche in ihrer Wirkung die des Aggressors übersteigen und ihn gegen seinen Willen dazu zwingen, von seinem Tun abzulassen. Wie dies geschehen soll, bleibt ungesagt. Es dürfte wohl eher der Fall sein, dass im Konfliktfall entschlossene Aggressoren Hinweise auf die „Friedenslogik“ mit dem Stinkefinger beantworten und allenfalls mit Stalin fragen: „Wie viel Divisionen hat der Papst?“

II. „Sicherheitsarchitekturen“ und Bündnisse

In der Programmatik der LINKEN, aber auch in der Friedensbewegung, in der Friedensforschung und vereinzelt sogar von aktiven Außenpolitikern wie Hans Dietrich Genscher nach 1990 wurde und wird die Forderung vertreten, die traditionellen Bündnisse durch ein System kollektiver Sicherheit zu ersetzen, das nicht auf Abschreckung, sondern auf Abrüstungsvereinbarungen, struktureller Nichtangriffsfähigkeit und wechselseitigem Vertrauen beruht. Dem kantschen Ideal einer an den Grundeinsichten des liberalen Kontraktualismus orientierten „republikanischen“ internationalen Ordnung kommen solche Vorstellungen am nächsten. Entschiedene Einrede gegen diese Konzeption erheben die Vertreter der „(neo)realistischen“ Schule, welche in einer militärisch abgestützten Sicherheitspolitik der Staaten, die idealerweise in ein Gleichgewicht der Mächte einmündet, die sicherste Gewähr für eine stabile internationale Ordnung erblicken.

Tatsächlich haben in der Vergangenheit kollektive Sicherheitsarchitekturen – sofern sie überhaupt das Stadium theoretischer Erörterungen und unverbindlicher Deklarationen hinter sich ließen – , den Stresstest nicht bestanden. Ein negatives Beispiel liefert hierfür der 1920 errichtete Völkerbund, der nach dem Grauen des Ersten Weltkrieges ein System kollektiver Sicherheit errichten sollte. Im Gegensatz zur UNO enthielt seine Satzung eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, im Falle eines Angriffs sofort und direkt, d..h. ohne vorherigen Beschluss eines Gremiums, dem betroffenen Staat auch militärisch zu Hilfe zu eilen. Die erste „realpolitische“ Einschränkung dieses Prinzips der kollektiven Sicherheit erfolgte bereits 1926, als Deutschland seinen Beitritt zum Völkerbund mit der Bedingung versah, den Westmächten kein Durchmarschrecht gewähren zu müssen, wenn diese ihrer Beistandspflicht entsprechend Polen bei einem Angriff durch die Sowjetunion hätten zur Hilfe eilen wollen. Dieser deutschen „Extrawurst“ lag das teilweise klandestine deutsch-sowjetische Bündnis zugrunde, das gegen Polen gerichtet war, und von dem Deutschland sich Grenzkorrekturen im Osten erhoffte. Einen weiteren Stoß erhielt das Prinzip der kollektiven Sicherheit 1933 durch den Austritt Japans aus dem Völkerbund, weil sich dort Kritik gegen dessen Eroberungspolitik in der Mandschurei artikulierte, die Japan nicht hinzunehmen gedachte, obwohl niemand an Sanktionen gegen den Aggressor oder gar an militärischen Beistand für das angegriffene China dachte.

Vollends ins Hintertreffen geriet der Völkerbund und das Prinzip der kollektiven Sicherheit, als 1935 das faschistische Italien unter Mussolini in einer beispiellos grausamen Weise (u.a. durch den massenhaften Einsatz von Giftgas) das souveräne Äthiopien überfiel, um es seinem Kolonialreich einzuverleiben. Dieser Krieg zwischen zwei Mitglied staaten des Völkerbundes löste die schwerste internationale Krise seit Ende des Ersten Weltkrieges aus. Die Weltgemeinschaft hatte es mit einem Rechtsbrecher zu tun, der das System kollektiver Sicherheit von Grund auf in Frage stellte. Nach Artikel 16 der Völkerbundsatzung war die Aggression ein Kriegsakt gegen die Völkergemeinschaft als Ganzes. Aber fast wie aus dem „realpolitischen“ Lehrbuch scheiterte das Prinzip der kollektiven Sicherheit an den anderweitigen Interessen der europäischen Mächte. Es wurden nur halbherzige Sanktionen verhängt, die Mussolini nicht wehtaten. Eine militärische Intervention zugunsten des angegriffenen Landes unterblieb ebenfalls, weil Italien damals noch gemeinsam mit Großbritannien und Frankreich der „Front von Stresa“ angehörte, die sich gegen das aufstrebende nationalsozialistische Deutschland gebildet hatte, und in der die Westmächte (allerdings vergeblich) Mussolini halten wollten. Frankreich und Großbritannien entschlossen sich daher, dem Völkerbund zur Kriegsbeendigung eine Resolution vorzuschlagen, welche das angegriffene Äthiopien teilen und dem Aggressor einen Teil der Beute überlassen sollte. Der nach den beiden Außenministern Samuel Hoare und Pierre Laval benannte Hoare-Laval-Pakt scheiterte zwar nach Bekanntwerden an den Proteststürmen in den beteiligten Ländern und führte zum Rücktritt seiner Verfasser, aber gleichwohl war mit ihm und mit der Nichtintervention des Völkerbundes im Abessinienkrieg das System der kollektiven Sicherheit erledigt. Alle nachfolgenden Krisen bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges (die Annexion Österreichs durch Deutschland 1938, das Münchener Abkommen im gleichen Jahr, die deutsche Einverleibung der „Rest-Tschechei“ 1939 als Protektorat Böhmen und Mähren sowie die deutsch-polnische Krise um Danzig und den „Korridor“ ab Frühjahr 1939) begleitete der Völkerbund als Organ der kollektiven Sicherheit nur noch als Zombie, bis er 1945 sein würdelos gewordenes Dasein beendete und durch die UNO ersetzt wurde.

Das Schicksal des Völkerbundes macht schlaglichtartig deutlich, welchen Problemen sich ein System der kollektiven Sicherheit stellen muss und welche Vorkehrungen erforderlich sind, damit die auf seiner Grundlage errichtete Sicherheitsarchitektur nicht beim ersten Stresstest in sich zusammenfällt. Denn die unterschiedlichen und konkurrierenden Interessen der ihm angehörenden Staaten bleiben weiterhin existent und müssen in einer Form eingehegt werden, die von allen Beteiligten als gerecht beurteilt werden. Internationale Ordnungen, die auf dem Prinzip der kollektiven Sicherheit beruhen – aber auch innerstaatliche Verfassungen – bewähren sich erst in der Krise, wenn ihre Konfliktregulationsmechanismen auf die Probe gestellt werden und sie diese bestehen. Das Schicksal des Völkerbundes beweist, dass kein System kollektiver Sicherheit ohne einen glaubhaften Sanktionsmechanismus auskommt, welcher den Rechtsbrecher in die Schranken weist. Dieser Sanktionsmechanismus kann von wirtschaftlichen Maßnahmen bis hin zum militärischen Beistand reichen. Er muss in seiner Rechtskonstruktion einerseits von allen Beteiligten als verfahrensgerecht bewertet werden, er darf sich aber auch nicht in langwierigen Konsultationsregelungen verlieren, welche einem möglichen Rechtsbrecher wertvolle Zeit verschaffen, um militärisch Fakten zu schaffen, die nur noch schwer zu korrigieren sind.

Ein kollektives Sicherheitssystem – oder eine „Sicherheitsarchitektur“, welche Bündnisse überflüssig macht – muss von der Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Teilnehmer ausgehen, die den gleichen und ungeteilten Anspruch auf nationale Unabhängigkeit und staatliche Souveränität besitzen. Privilegien einer Großmacht, welche besondere „Sicherheitsinteressen“ geltend macht oder Einflusszonen im „nahen Ausland“ beansprucht, sind hiermit unvereinbar. Sie unterminieren das Gesamtgefüge und befördern die erneute Bildung von Bündnissen, weil diese am Ende den ganz konkreten Bedürfnissen der beteiligten Staaten doch zuverlässiger erscheinen als wolkige und wohlwollende Absichtserklärungen, die den „harten“ Realitäten staatlicher Machtentfaltung nicht standzuhalten vermögen.

III. Die NATO in Vergangenheit und Zukunft

Das nordatlantische Verteidigungsbündnis besaß in linken Kontexten nie eine „gute Presse“, wobei es vor allem ihre Einsätze „out of aera“ nach 1990 waren, welche die Kritik herausforderten. Hier sticht der Krieg gegen Jugoslawien 1998 hervor und der nach zwanzig Jahren schließlich gescheiterte Versuch, in Afghanistan eine dem Westen wohlgesonnene Regierung zu installieren. Die Verteidigung des Bündnisgebietes als ihr ursprünglicher Zweck rückte zugunsten weltweiter Interventionen in den Hintergrund. Ein konventioneller Landkrieg, wie er derzeit in der Ukraine geführt wird, und wie er während des Kalten Krieges den militärischen Planungen zugrunde lag, schien nach 1991 aus der Zeit gefallen zu sein. Die Wehrpflicht wurde abgeschafft und die NATO-Verbände auf relativ kleine, spezialisierte und mobile Einsatzgruppen für die Out-of-Aera-Einsätze umgerüstet. Das ging einher mit einem Abbau militärischer Großverbände, die offensichtlich nicht mehr gebraucht wurden. Die USA reduzierten zwischen 1990 und 2014 ihr militärisches Personal in Europa um 85 %, und die Bundeswehr verringerte die Zahl ihrer Heeresdivisionen von zwölf im Jahre 1989 auf derzeit drei.

Als die NATO im Jahre 1949 gegründet wurde, verfolgte sie nach Auskunft ihres ersten Generalsekretärs Lord Ismay in Europa drei Ziele: „1. die Amerikaner drinnen, 2. die Russen draußen und 3. die Deutschen unten.“ Und eigentlich hat sich an dieser Zielsetzung in ihrer über siebzigjährigen Geschichte nicht viel geändert. Dies gilt besonders für Deutschland. Die linken NATO-Kritiker täten gut daran, sich einmal des tiefen Misstrauens der Franzosen, Briten und anderer westeuropäischer Staaten nach dem Ende des Kalten Krieges gegenüber einem wiedervereinigten Deutschland zu vergegenwärtigen, das in zwei Weltkriegen 1914 – 1918 und 1939 – 1945 „den Griff nach der Weltmacht“ wagte und zweimal nur mit äußerster Mühe (und unter entscheidender Mitwirkung der USA) von diesem Vorhaben abgehalten werden konnte. Wenn etwas bei den europäischen Nachbarn auch heute noch Befürchtungen hervorruft, dann ist es ein militärisch und wirtschaftlich nicht eingehegtes Deutschland, das als „loose cannon“ zwischen Ost und West hin und herpendelt und damit sowohl in Osteuropa (polnische Teilungen, Hitler-Stalin-Pakt) als auch im Westen („Rapallo“-Komplex) Befürchtungen vor einem erneuten deutschen Hegemonialstreben hervorruft. Dem steht in der deutschen historischen Erinnerung der cauchemar des coalitions („der Alptraum der Koalitionen“) gegenüber, von dem Bismarck bis zum Ende seiner Amtszeit geplagt wurde – und der wiederum zu jenen Einkreisungsängsten führte, welche die deutsche Politik besonders aggressiv werden ließ. Dieses Misstrauen gegenüber Deutschland als geopolitische Größe, das bei allen pazifistischen Bekundungen weiterhin eine potentielle Gefahr für den europäischen Frieden darstelle, kommt ausgerechnet bei dem amerikanischen neokonservativen Historiker Robert Kagan sehr plastisch zum Ausdruck.1

Nun hat sicherlich in der Umbruchsphase von 1990/91 die Möglichkeit bestanden, mit dem Zerfall des Warschauer Paktes auch die NATO in ihrer bisherigen Form aufzulösen und sie in eine an die KSZE (oder OSZE) angelehnte gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur einzubringen. Überlegungen dieser Art hat es gegeben (Hans Dietrich Genscher, Francois Mitterand, zeitweise Vaclav Havel), welche allerdings von den USA ziemlich rücksichtslos beiseite gefegt wurden, weil sie ihre einmal eingenommene Machtposition in Europa nicht aufgeben wollten und dies gegenüber der (damals noch bestehenden und arg geschwächten) Sowjetunion auch wenig taktvoll durchzusetzen vermochten.2 Diese amerikanische Vorgehensweise hat in der russischen politischen Elite tiefe Verletzungen hinterlassen, mit deren Folgen wir heute konfrontiert sind. Man geht jedoch fehl in der Annahme, für diese Entwicklung seien allein die US-Amerikaner verantwortlich gewesen. Es waren vielmehr die sich aus dem Warschauer Pakt herauslösenden osteuropäischen „Visegrad-Staaten“ (Polen, Ungarn, Tschechoslowakei) und später die ehemaligen Sowjetrepubliken im Baltikum, die nicht schnell genug unter den Schutzschirm des Art. 5 des NATO-Vertrages schlüpfen wollten. Die Clinton-Administration verhielt sich gegenüber diesem Drängeln mit Rücksicht auf die atomaren Abrüstungsverhandlungen mit Russland zunächst eher zurückhaltend und verwies die Bewerber (zusammen mit Russland und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion) auf eine lose „Partnerschaft für den Frieden“, die im Frühjahr 1994 ins Leben gerufen worden war. Diese sollte zwar die Sicherheitsinteressen der osteuropäischen Teilnehmer berücksichtigen (und beruhigen), aber keine neuen militärischen Grenzlinien in Europa ziehen und auch keine Beistandsgarantie nach Art. 5 des NATO-Vertrages anbieten.3

Für die osteuropäischen Staaten war dies eine unbefriedigende Situation. Sie besaßen alle eine problematische gemeinsame Geschichte mit dem zu dieser Zeit geschwächten großen Nachbarn, und es war ihnen nicht wohl bei dem Gedanken, dass er zu alter Stärke zurückkehren könnte. Es sei hier nur an die diversen polnischen Teilungen, an die Annexion des Baltikums 1940 und an die Interventionen der Sowjetunion 1956 in Ungarn und 1968 in der Tschechoslowakei erinnert. Die Polen lebten noch in der ersten Hälfte der 1980er Jahre unter der ständigen Drohung einer sowjetischen Intervention. Die Staaten des Nordatlantikvertrages von 1949 einschließlich des wiedervereinigten Deutschlands genossen die Beistandsgarantie des Art. 5 und notfalls den atomaren Schutzschirm der USA, während sich die osteuropäischen Staaten in einer sicherheitspolitisch instabilen „Grauzone“ sahen, die aus ihrer Sicht jederzeit zu ihren Ungunsten kippen konnte.

Zwei Beispiele sollen diesen Umstand verdeutlichen: Die USA waren nach dem Zerfall der Sowjetunion brennend daran interessiert, dass anstelle der einen sowjetischen Atommacht nun nicht plötzlich gleich vier davon (neben Russland noch die Ukraine, Belarus und Kasachstan) auf dem Territorium der einstigen Supermacht existierten, von denen man nicht wissen konnte, wer dort künftig regieren würde und wie stabil sich ihre inneren Verhältnisse gestalteten. Selbst in den kältesten Zeiten des Kalten Krieges verfolgten die USA und die Sowjetunion das gemeinsame Interesse, den Club der Atommächte möglichst klein zu halten. Nach 1991 sollten die in vier Staaten zerstreut gelagerten ehemals sowjetischen Atomwaffen möglichst schnell in Russland zentralisiert und dann zum Gegenstand von Abrüstungsverhandlungen gemacht werden. Aber plötzlich stellte sich der ukrainische Präsident Leonid Krawtschuk quer und erwog 1992 kurzzeitig, „die Atomwaffenverträge nicht erfüllen“ zu wollen, solange sein Land sich nicht unter dem „atomaren Schutzschirm der USA“ befinde.4 Auch in Polen gab es bereits 1992 Stimmen, welche den Erwerb von Nuklearwaffen ins Spiel brachten, wenn das Land nicht in die NATO aufgenommen würde.5 Dass die Befürchtung der osteuropäischen Staaten, in einer sicherheitspolitischen „Grauzone“ möglichen russischen Pressionen ausgesetzt zu sein, nicht völlig grundlos war, machte ein Gespräch des deutschen Diplomaten Wolfgang Ischinger 1993 mit einem russischen „hochrangigen“ Kollegen deutlich. Als Ischinger anregte, der Kreml möge polnische und ukrainische Ängste besänftigen, erhielt er die Antwort: „Was soll schlecht daran sein, wenn unsere Nachbarn uns fürchten?“ Der Politikwissenschaftler Reinhard Wolf, der diese Äußerung zitiert, kommentiert dazu treffend: „Mit dieser Einstellung konnten die russischen Eliten ihre Nachbarstaaten nur in die Arme der Nato treiben und sich selbst in Europa isolieren.“6

Die amerikanische Historikerin Mary Elise Sarotte bewertet im historischen Rückblick das Scheitern der „Partnerschaft für den Frieden“ durch die Aufnahme zahlreicher ihrer osteuropäischen Mitglieder in die NATO als eine vertane Chance, doch noch eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur zustande bringen zu können. „Obwohl sie nicht dasselbe war wie eine paneuropäische Sicherheitsorganisation, die Mitterand früher propagiert hatte – dafür war sie zu USA-zentrisch -, besaß die PfP (Partnership for Peace F.G.) dennoch das Potential, Aspekte einer so weitreichenden, inklusiven Organisation zu entwickeln.“7 Allerdings sind an dieser Stelle die miteinander korrespondierende Faktoren in West und Ost zu berücksichtigen, die schließlich den Prozess der NATO-Osterweiterung befördert haben. In den USA war es der Sieg der „Falken“ über die „Tauben“ innerhalb der Clinton-Administration (letztere wollten die Abrüstungsverhandlungen mit Russland nicht gefährden) und der Erfolg der nach rechts drehenden Republikaner bei den Midterms Elections 1994 in beiden Häusern des Kongresses, welche auf eine rasche Osterweiterung der NATO drängten. Hinzu kam, dass in den gegenüber der PfP eh schon skeptischen osteuropäischen Staaten der gewaltsame Staatsstreich Jelzins gegen das eigenen Parlament mit 145 Toten und 800 Verletzten (1993) sowie der mit 20 000 Toten und 400 000 Vertriebenen sehr grausam geführte interne russische Krieg gegen das abtrünnige Tschetschenien (1994 – 1996) ungute Erinnerungen an frühere Zeiten weckte, der in ihnen den Wunsch verstärkte, möglichst schnell des vollständigen Schutzes durch den Art. 5 des NATO-Vertrages teilhaftig zu werden.

Was aus der NATO wird – und in welche Richtung sie sich entwickelt – darüber wagt der Verfasser keine Prognose. In ihrer jetzigen Form steht und fällt sie mit der Bündnistreue der USA und deren Bereitschaft, in Europa präsent zu bleiben. Die Hinwendung der Vereinigten Staaten nach Fernost, die Blockierung der Ukraine-Hilfe durch den US-Kongress und ein möglicher Wahlsieg von Donald Trump bei den nächsten US-Präsidentenwahlen stellen ihre Zuverlässigkeit als Bündnispartner in Frage. Dies ist vor allem für die osteuropäischen Staaten bitter, die sich im Irak-Krieg von 2003 als angeblich „neues Europa“ (so Donald Rumsfeld) den USA in der „Koalition der Willigen“ als besonders loyale Gefolgsleute andienten, weil sie im nordamerikanischen Bündnispartner letztlich die einzig sichere Gewähr ihrer nationalen Unabhängigkeit erblickten. Schon in der Vergangenheit bildeten die Staaten an der NATO-Ostflanke den militanteren Teil des Bündnisses, die sich jetzt durch den russischen Angriff auf die Ukraine bestätigt sehen und durch den Hinzutritt von Schweden und Finnland verstärkt worden sind. Ein möglicher Rückzug der USA aus dem Bündnis (oder eine teilweise Rücknahme ihrer Beistandgarantie) könnte innerhalb dieser Länder die Frage aufwerfen, welchen Wert die NATO unter diesen Umständen für sie noch hat. Wenn man die Dinge etwas spekulativ betrachtet, dann könnte sich – sei es innerhalb oder außerhalb des Nordatlantikvertrages – ein Sonderbund der Ost- und Nordstaaten formen, welcher sich (auf welchem Wege auch immer) atomar bewaffnet, um eine eigene Abschreckungskomponente gegen mögliche russische Übergriffigkeiten zu besitzen. Polen böte sich hier als Führungsmacht an, das schon jetzt massiv aufrüstet und mit 3,9 % des Bruttosozialprodukts an Verteidigungsausgaben einsam an der Spitze aller europäischen NATO-Staaten steht.

Das Worst-Case-Szenario wäre ein Sieg Donald Trumps bei den nächsten US-Präsidentenwahlen 2024 und die Errichtung eines rechtsautoritären Regimes in Nordamerika, das auch nicht mehr durch Wahlen abgelöst werden kann. Seit dem Sturm auf das Kapitol am 06.01.2021, wo US-Parlamentarier(innen) nur knapp dem Lynchmob entkommen sind, hält der Verfasser die amerikanische Demokratie nicht mehr für sattelfest. Die von Trump während seiner ersten Amtszeit installierte rechtsradikale Majorität im Supreme Court wird möglicherweise jedem Verfassungsbruch höchstrichterlich ihren Segen erteilen, sodass die USA sich in Richtung „illiberale Demokratie“ entwickeln könnten, wie wir sie schon in der Türkei, in Ungarn und in Polen kennengelernt haben. Ein Europa, das weltpolitisch von zwei autoritären Flügelmächten (USA unter Trump, Russland unter Putin) eingerahmt wäre und in seinem Innern auch noch durch rechtsradikale Kräfte unter Druck geriete, käme voraussichtlich in eine Situation, welche alle bisherigen linken Debatten über Sicherheitspolitik obsolet machen würde.

IV. Russland und der europäische Kontinent

Von Egon Bahr gibt es die Feststellung, die USA seien für Europa „unersetzlich“, aber Russland sei „unverrückbar“. Seit dem Ende des Großen Nordischen Krieges im Jahre 1721 ist Russland ein fester Bestandteil der europäischen Politik und gehörte zum europäischen „Konzert der Mächte“, bis sich dieses Mitte des 20. Jahrhunderts auflöste und an ihre Stelle die bipolare Ordnung des Kalten Krieges trat. Den Mittel- und Westeuropäern war immer ein bisschen unheimlich zumute, wenn sie die riesige Landmasse im Osten mit seiner auf den ersten Blick fremdartigen Kultur betrachteten. Linke und liberale Kreise fürchteten sich vor dem russischen Zaren als dem „Gendarm Europas“ und sahen im zaristischen Russland den „Hort der Reaktion und der kulturellen Barbarei“, während umgekehrt die europäischen Konservativen nach 1789 in ihm ihren Sehnsuchtsort erblickten, der sie von den üblen Folgen der Französischen Revolution erlösen würde. Es war dann eine Frage der politischen Konjunktur, welches Russlandbild gerade vorherrschte.

Das zwiespältige Verhältnis zu Russland durchzieht spätestens seit dessen Überfall auf die Ukraine erneut die außen- und sicherheitspolitischen Diskurse über die „richtige“ Russlandpolitik, wobei die einstigen Frontlinien zwischen rechts und links nicht mehr so eindeutig zu erkennen sind. Angesichts der verwirrenden Zeiten ist es auch für den Verfasser nicht ganz einfach, hier seine eigene Position zu formulieren. Im Gegensatz zu jenen „Kalten Kriegern“, die es schon immer besser wussten, hält er auch weiterhin die Entspannungspolitik ab den 1970er Jahren für richtig. Es war auch richtig, dass Angela Merkel während ihrer Kanzlerschaft versuchte, Russland in Europa ökonomisch einzubinden und sicherheitspolitisch einzuhegen. Dass diese Politik gescheitert ist, dass sie zumindest teilweise blauäugig gewesen sein mag und allzusehr auf die Ratio des „aufgeklärten Eigeninteresses“ bei den russischen Eliten setzte, diskreditiert sie nicht von vornherein – und sie sollte wieder aufgenommen werden, wenn sich Chancen ergeben, an sie anzuknüpfen. Allerdings gilt auch, dass ein Eroberungskrieg in der Mitte Europas nicht hingenommen werden darf, und die Orientierung auf einen russisch beherrschten Großraum in Osteuropa, der mit einem „Interventionsverbot für raumfremde Mächte“ (Carl Schmitt) belegt ist, wäre ein völlig unakzeptabler Zustand, vor dem sich zu schützen jeder Staat das Recht auf eine gesamteuropäische Solidarität besitzt.

Ausgangspunkt für die weitere Betrachtung ist die Feststellung, dass Russland – ob unter dem Zaren, dem Politbüro oder Putin – nie ein klassischer Nationalstaat mit einem klar abgegrenztem Territorium und einem identifizierbaren Staatsvolk war, sondern sich als „Reich“ verstand, das analog zum Heiligen Römischen Reich (mit der Donaumonarchie als seiner Fortsetzung) und zum Osmanischen Reich als „Drittes Rom“ einen universalen Anspruch erhob und dessen Grenzen im Ungefähren verliefen. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts bildeten sich auf dem Boden dieser sich übernational verstehenden Reiche zentrifugal wirkende eigenständige Nationen heraus, die aus dem Reichsverband drängten und eine eigene Staatsbildung anstrebten, was die Reiche wiederum mit einem assimilatorischen Reichsnationalismus zu beantworten versuchten. Verloren ging dem russländischen Imperium durch das Ende der Sowjetunion das Baltikum als Zugang zur Ostsee, und mit der Ukraine löste sich ein Land aus dem Reichsverband, das seit Katharina II. im Bewusstsein der russischen Eliten eine herausragende geopolitische Bedeutung für die europäische Großmachtstellung Russlands besaß, und in dem sie deshalb auch ständig polnische und österreichische „Wühlereien“ am Werk sahen, die das Reich destabilisieren sollten. Von den angeblichen „Intrigen“ der Polen und Österreichern auf ukrainischem Boden im 19. Jahrhundert zieht Putin in seinen diversen geschichtspolitischen Ergüssen eine gerade Linie zu den Aktivitäten des heutigen „kollektiven Westens“, welche es (erneut) abzuwehren gelte.

In Russland gab es seit Peter dem Großen stets den Widerstreit zwischen „Westlern“ und „Slawophilen“. Während erstere den Anschluss an die technologischen Errungenschaften des Westens suchten, wodurch auch dessen „subversive“ Ideen teilweise in die Eliten eindrangen und sich in der „Intelligenzija“ verbreiteten, wehrten sich die Slawophilen gegen die fremden Einflüsse und sahen in ihnen eine Gefährdung der spezifisch russischen Identität. Allerdings bedienten sich die „Westler“ bei der Durchsetzung ihrer Vorstellungen häufig recht brachialer Methoden. Die gewaltsamen Versuche, Russland autoritär und von oben herab zu „verwestlichen“, ohne dass auf die Bevölkerungsmehrheit besonders Rücksicht genommen wurde, setzten sich nach 1990 in der Ära Jelzin fort. Die von westlichen Beratern angeleiteten neoliberalen „Schocktherapien“ zerstörten das Land in sozialer Hinsicht. Teilweise konnten die staatlichen Institutionen nicht einmal mehr ihre Basisaufgaben wahrnehmen. Armut und soziale Verelendung gingen einher mit der Anhäufung riesiger Reichtümer in den Händen weniger Oligarchen, welche die Politik fest im Griff hatten. Die vollständige Abtrennung dieser neoliberalen Modernisierung von den liberal-demokratischen westlichen „Werten“ kulminierte am 04. Oktober 1993 im Staatsstreich Jelzins gegen ein widerspenstiges frei gewähltes Parlament, das er buchstäblich von Panzern zusammenschießen ließ. Die anschließende Installation einer „Superpräsidialverfassung“ ebnete Putin später den Weg zur absoluten Macht. Tatsächlich diskreditierten die neoliberalen „Reformen“ und ihre gewaltsame Durchsetzung in Russland die „westlichen Werte“ von Grund auf und stärkten die slawophile Opposition, die in den 2000er Jahren sukzessiv an Boden gewann und ab ca. 2010 die Grundlage des „Putinismus“ bildet.8

Die inneren und äußeren Dynamiken, die schließlich dazu führten, dass in Russland das Pendel von den „Westlern“ zu den Slawophilen zurückschlug, sind vielfach beschrieben worden.9 Der Historiker Gerd Koenen hat an einer Stelle den Zerfall der Sowjetunion und den damit verbundenen „Rückbau“ des russländischen Imperiums auf die westlichen Grenzen des ursprünglichen Großfürstentums Moskau mit dem Zustand Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg verglichen, das als europäische Großmacht einen Friedensvertrag zu akzeptieren gezwungen war, den seine Eliten als demütigend empfanden und dessen Revision sie anstrebten. Der Vergleich ist insofern passend, als zwischen den beiden Weltkriegen im deutschen Bürgertum ähnliche Kräfte die kulturelle Hegemonie erlangten wie in Russland nach dem Scheitern der neoliberalen „Schocktherapien“. Es ist schon auffällig, wie ideologisch affin sich die russischen slawophilen Diskurse von heute zu jenen der präfaschistischen deutschen Rechtsintellektuellen verhalten, die in der deutschen Politik- und Geschichtswissenschaft (nicht unumstritten) als „Konservative Revolution“ firmieren und heute in den Thinktanks der Neuen Rechten wieder zum Leben erweckt werden.

„Am Liberalismus gehen die Völker zugrunde“ lautete der Kernsatz von Arthur Moeller van den Bruck, der als bedeutender Vertreter der deutschen „konservativen Revolutionäre“ gilt. Er verstarb zwar bereits 1925, aber von ihm stammt der Begriff des „Dritten Reiches“, den die Nazis dann für sich reklamierten. Sein Kernsatz vom Liberalismus als „Volksverderber“ könnte auch die Ideologieproduktionen umschreiben, mit denen die russischen Eliten sich vom „kollektiven Westen“ abgrenzen und sich entweder als eigenständige „eurasische“ Zivilisation“ beschreiben oder das gesamte normative Gerüst der Aufklärung, der individuellen Menschenrechte und der Französischen Revolution als Degeneration und als angeblichen Abfall von Tradition, Religion und überzeitlichen Werten verurteilen.10 Ähnlich wie der heutige slawophile Autoritarismus in Russland sah sich der deutsche Antiliberalismus der 1920/30er Jahre in Opposition zu den universalistischen „Ideen von 1789“ und zum „perfiden Albion“ mit seiner „angelsächsischen Händlermoral“. Es war nach 1945 vor allem der „NS-Kronjurist“ Carl Schmitt, der in seinem völkerrechtlichen Spätwerk („Der Nomos der Erde“; „Land und Meer“) diese antiliberale Stoßrichtung fortführte und sie mit einer antiimperialistischen Wendung gegen die angelsächsischen „Seemächte“ im Allgemeinen und gegen die USA im Besonderen versah. Er hielt ihnen vor, dass sie eine „universalistische Ideologie“ vertreten würden, welche „die ganze Erde in das Schlachtfeld ihrer Interventionen verwandelt und sich jedem natürlichen Wachstum lebendiger Völker in den Weg stellt“.11 Wenn wir noch seine berüchtigte Behauptung „wer Menschheit sagt, der will betrügen“ hinzunehmen, dann liegt uns ein gegen die angelsächsischen „Seemächte“ gerichteter Antiimperialismus vor, der zwar von rechts kommt, aber mit seinem ressentimentgeladenen Antiamerikanismus weit ins linke Lager hinein Berührungspunkte findet. Von Arthur Moeller van den Bruck, über Xi Jinping und Wladimir Putin bis hin zu Sahra Wagenknecht: sie alle können in den Schmittschen Formulierungen ihren „Antiimperialismus“ wiederfinden. Die demokratischen Sozialisten haben dagegen stets den Anspruch erhoben, dass sie jene Verheißungen des politischen Liberalismus und der bürgerlichen Demokratie, welche die Klassengrenzen überschreiten und damit über ihren bürgerlichen Entstehungshorizont hinausweisen, zur Wirklichkeit werden lassen wollen. Diese politische Selbsteinschätzung verträgt sich nicht mit einer (vorsichtig ausgedrückt) neutralen Haltung gegenüber den geopolitischen Hegemonialansprüchen einer Großmacht, welche die Emanzipationsgewinne der Aufklärung als Dekadenzphänomene diskreditiert und die – auch von der Arbeiterbewegung miterkämpften – Errungenschaften der bürgerlichen Revolutionen seit 1789 als Auslaufmodelle ansieht.

Spätestens seit Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine reklamiert Putin in der russischen Reichstradition den Anspruch, „russische Erde einzusammeln“, wobei er betont, dass bestehende staatliche Grenzen hierfür kein Hindernis seien. „Ja, es hat Zeiten in der Geschichte unseres Landes gegeben, in denen wir gezwungen waren, uns zurückzuziehen – aber nur, um unsere Stärke wiederzuerlangen und nach vorn zu gehen. Es ist unmöglich – verstehen Sie? – unmöglich, einen Zaun um ein Land wie Russland zu bauen. Und wir haben nicht vor, diesen Zaun zu bauen.“12 Der „Zaun“ des russischen Nationalstaats wird auch durch die geschichtspolitische Konstruktion einer „Russischen Welt“ (Russkij Mir) überschritten, welche unabhängig von staatlichen Grenzen die Groß-, Bela- und Kleinrussen (Ukrainer) als völkische Einheit zusammenfassen soll, und die von den Betroffenen als objektive Gegebenheit nicht in Frage gestellt werden darf.13 In seinem völkischen Pamphlet vom 12. Juli 2021 „über die historische Einheit von Russen und Ukrainern“, in seinen verschiedenen Kriegsreden und zuletzt in seinem Interview mit Tucker Carlson hat Putin allen Ansprüchen der Ukrainer auf eine von der „Russischen Welt“ unabhängige nationale Existenz und staatliche Souveränität eine Absage erteilt. Allerdings lässt er es entsprechend dem fluiden Charakter von Imperien offen, ob die „Heimholung“ der Ukraine auf dem Wege direkter Annexionen oder durch die Einrichtung eines Vasallenstaats wie in Belarus unter russischer Aufsicht erfolgt – oder durch eine Mischung von beidem. Da sowohl das „Sammeln russischer Erde“ als auch das völkische Konstrukt der dreieinigen „Russischen Welt“ keine staatlichen Grenzen kennt, müssen die Anrainerstaaten mit einem hohen russischstämmigen Bevölkerungsanteil damit rechnen, ähnlich wie die Ukraine ab 2014 mit einer russischen „Irredenta“ konfrontiert zu werden, die in ihre staatlichen Souveränitätsrechte einzugreifen versucht.

Welche Formen die russischen außenpolitischen Ambitionen annehmen, kann derzeit niemand prognostizieren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die auch davon abhängig sein werden, wie sich die Weltlage gestaltet. Die weitestgehenden Befürchtungen gehen dahin, dass Russland die USA aus Europa herausdrängen und der NATO ein Ende bereiten wolle, um auf diese Weise die Hegemonie auf dem Kontinent zu erringen. Es ist nicht nur Alexander Dugin, der solche Fantasien von sich gibt, sondern mit Sergej Karaganow auch ein recht prominentes Mitglied der russischen akademischen Politikberatung, der sich mit lautem kulturkämpferischem Getöse in dieser Richtung verbreitet.14 Allerdings hält der Verfasser dieses Szenario für unrealistisch, weil Russlands schon rein ökonomisch dazu nicht in der Lage wäre und seine politische Kultur keinerlei Werbewirksamkeit nach außen ausstrahlt, auf die ein Hegemon angewiesen ist, um den von ihm beherrschten Raum auch unter Kontrolle zu behalten. Denn wie der napoleonische Außenminister Talleyrand einmal zutreffend feststellte: Bajonette eignen sich für vieles, „man kann nur nicht auf ihnen sitzen“. Auch sollte berücksichtigt werden, dass es am Ende ihre „imperiale Überdehnung“ (imperial overstretch) war, wodurch die Sowjetunion zuerst ihres osteuropäischen Hegemonialraums verlustig ging und sich dann auch als „Reich“ auflöste. Die russische Politik könnte sich zwar auf die geistesverwandte europäische Rechte stützen und mit ihr klandestin an der Delegitimierung der europäischen Institutionen arbeiten. Aber dies betrifft nicht mehr die Außen- und Sicherheitspolitik, sondern jenen Bereich, wo sich die Linke innenpolitisch der rechtsautoritären Konkurrenz von AfD et al. zu erwehren hat.

Anders sieht es mit Osteuropa aus. Russland hat seit Peter dem Großen den Raum zwischen der Ostsee und dem Schwarzen Meer stets als seine „natürliche“ Einflusszone betrachtet, aus der es seit 1991 mit der Auflösung der Sowjetunion verschwunden ist. Hierzu gehören die Ukraine, die baltischen Staaten, Polen (bis zur Weichsel), Moldawien, zeitweise Finnland und (als manchmal unzuverlässiger „Klient“) Bulgarien. In diesen Staaten wurden schon 2005 unangenehme Erinnerungen wach, als Putin die Auflösung der Sowjetunion als „die größte geopolitische Katastrophe des 20. Jahrhundert“ bezeichnete, und seine Redereien über das „Sammeln russischer Erde“ nach dem Einfall in die Ukraine dürfte die Besorgnisse nicht geringer gemacht haben. Der Verfasser vermutet nun nicht, dass in absehbarer Zeit russische Truppen in diese Länder einfallen werden, um sie „heim ins Reich“ zu holen oder in die „natürliche“ russische Einflusszone einzugliedern. Allerdings sind mit Interventionsdrohungen versehene militärische Machtdemonstrationen an den Grenzen dieser Staaten möglich, um von ihnen Zugeständnisse zu erpressen, die ihre innere Souveränität (russische „Irredenta“) oder ihre äußeren Beziehungen betreffen. Die Auseinandersetzungen um die Ukraine seit 2014 haben gezeigt, wie so etwas funktioniert – und es wird abzuwarten sein, ob der Artikel 5 des NATO-Vertrages dann seine Bewährungsprobe als Abschreckungsmechanismus besteht.

V. Fazit

(1) Innerhalb der Linken (und der LINKEN) gibt es eine Fixierung auf geopolitische Betrachtungen, die überhaupt nicht „links“ sind, sondern eher trüben Quellen entstammen (Halford Mackinder, Karl Haushofer, Carl Schmitt). Sie gehen vom „Primat der Außenpolitik“ aus, wonach die inneren Verhältnisse eines Staates durch seine machtpolitische Stellung in den internationalen Beziehungen bestimmt wird. In der Geschichtswissenschaft – die lange dem „Primat der Außenpolitik“ folgte – gilt dieser Ansatz inzwischen als antiquiert. Er wurde ab den 1960er Jahren unter dem Einfluss der Sozialwissenschaften durch den „Primat der Innenpolitik“ (Eckart Kehr) ersetzt, welcher die innerstaatlichen Kräfteverhältnissen und die dynamischen Prozesse des sozioökonomischen Wandels als Determinanten außenpolitischer Orientierungen zum Thema machte. Derzeit hat sich die Geschichtswissenschaft auf einer mittleren Linie eingependelt, welche Innen- und Außenpolitik in ein interdependentes Verhältnis zueinander setzt, wobei der ersteren ein leichtes Übergewicht eingeräumt wird. Es wirkt daher etwas komisch, wenn Vertreter aus dem linken Spektrum bei Erörterung der „Vorgeschichte“ des russisch-ukrainischen Kriegs unter dem Stichwort „Geopolitik“ den eigentlich überholten Ansatz vom „Primat der Außenpolitik“ wieder herauskramen, während sie die inneren russischen und ukrainischen Dynamiken, die zu diesem Krieg geführt haben, weitgehend in einer Black-Box verschwinden lassen.

(2) Korrespondierend mit ihrer geopolitischen Fokussierung auf die USA als dem „altbösen Feind“ ist bei Linken ein weitgehendes Desinteresse an den osteuropäischen Ländern, die zwischen Deutschland und Russland liegen, zu beobachten. Als Kollektivsubjekte mit einer eigenen Geschichte und mit einem eigenen politischen Wollen tauchen sie schlicht nicht auf. In Postings auf Facebook schlägt der Ukraine vielmehr als Opfer eines Angriffskrieges manchmal regelrecht Hass und Verachtung entgegen, deren Politiker sich angeblich an den US-Imperialismus verkauft hätten und jetzt ihre Soldaten als „Kanonenfutter“ für dessen Interessen verheizen lassen würden. Es kommt in diesen Beiträgen mitunter auch eine verhaltene Wut zum Vorschein, weil die „militärische Spezialoperation“ Russlands nicht so reibungslos ablief wie die Annexion der Krim im Jahre 2014 und die Ukrainer(innen) auch nach zwei Jahren Krieg immer noch so „unvernünftig“ seien, sich nicht in das Unvermeidliche zu fügen. Dieses vollständige Desinteresse an Land und Leuten, denen man den Subjektcharakter abspricht und lediglich als Verfügungsmasse im geopolitischen Spiel der „Großen Mächte“ betrachtet, schlägt allen linken Grundsätzen von Freiheit, Selbstbestimmung und internationaler Solidarität ins Gesicht. Besonders widerlich wird es, wenn die objektive Begünstigung der russischen Aggressionspolitik auch noch mit dem Symbol der Friedenstaube bedacht wird.

(3) Die geopolitischen Forderungen Russlands nach Einflusssphären im „nahen Ausland“ sind ein aus der Zeit gefallener Anachronismus. Denn was soll passieren, wenn die innerhalb der „Zonen privilegierter Interessen“ existierenden Staaten nicht so „wollen“ wie sie „sollen“? Da bleibt doch nur noch pure Gewalt übrig. Natürlich gab es und gibt es stets „Mächte“, die nach einer Hegemonialstellung weltweit oder regional strebten oder streben, welche dann aber regelmäßig auf Staatenkoalitionen trafen oder treffen, die sich dem Hegemon entgegenstellten oder entgegenstellen. Hybris und anschließender Fall lagen in der Geschichte häufig dicht nebeneinander.15 Der Unilateralismus der USA in den 1990er und 2000er Jahre fand seine Begrenzung im Aufstieg Chinas und im Zusammenschluss der aufstrebenden „Mächte“ des globalen Südens. Aber auch regional sieht es nicht viel anders aus, wo sich Staaten gegen den Hegemon vor Ort zusammenschließen und sich dabei der Hilfe einer geografisch entfernteren „Macht“ versichern. Gegen Chinas hegemoniale Stellung im südostasiatischen Raum hat sich eine lose Koalition aus Japan, den Philippinen, Südkorea – und Vietnam (!) mit den USA als „Patron“ gebildet. In Südamerika wiederum erwecken die „Gringos“ aus Nordamerika zurecht Misstrauen, weshalb Staaten des Subkontinents sich den verschiedenen Zusammenschlüsse des „Globalen Südens“ zuwenden. Ähnlich verhalten sich die osteuropäischen Staaten, wenn sie sich als Teil von EU und NATO unter das Patronat der USA begeben, um befürchtete (und im Fall der Ukraine auch geltend gemachte) russische Hegemonialansprüche abzuwehren.

Anstelle geopolitischer Erörterungen (und leicht angestaubter Imperialismustheorien) hält es der Verfasser für angebrachter, die asymmetrisch verlaufenden internationalen Beziehungen unter dem Aspekt von „Patron“ und „Klient“ zu analysieren. Obwohl diese Beziehungen machtpolitisch ungleich sind, so beruhen sie doch auf Freiwilligkeit und auf der Interessenkonvergenz beider Seiten. Ihre Interessen müssen dabei nicht deckungsgleich sein. Der „Klient“ kann beispielsweise in einer für ihn besonders wichtigen Angelegenheit vorpreschen und damit den „Patron“ ganz bewusst unter Zugzwang setzen. Er kann dessen Interessenlage in Konflikten vor Ort auch schlicht ignorieren, wenn er sich seines Wertes als regionaler Verbündeter bewusst ist (wie es derzeit Netanjahu im Gaza-Streifen gegenüber den USA praktiziert, wo er Joe Biden am Nasenring durch die Manege führt). Es ist auch möglich, dass der „Klient“ seinen „Patron“ wechselt, wenn er meint, dass dieser seinen Interessen nicht (mehr) ausreichend nützt. Ein prominentes Beispiel aus der jüngeren Geschichte ist der Wechsel Ägyptens in den 1970er Jahren unter Anwar as Sadat aus der sowjetischen „Klientel“ in die der USA. Die Verbindungen zwischen „Patron“ und „Klient“ werden sicherlich durch ökonomische Verflechtungen und politisch-kulturelle Affinitäten gefördert (wie in der EU und in der NATO), aber zwingend sind sie hierfür nicht.

Die Einrichtung imperialer Einflusszonen auch gegen den Willen der betroffenen Länder hat schon im 19. Jahrhundert nicht funktioniert. Da mochte Bulgarien seine staatliche Existenz allein dem Gut und Blut russischer Soldaten in der Großen Orientkrise 1875 – 1878 zu verdanken haben und deshalb auf dem Berliner Kongress 1878 von den anderen Großmächten der russischen „Einflusszone“ zugewiesen worden sein, aber das hielt das Land nicht davon ab, dem Zaren im Jahre 1887 den Stinkefinger zu zeigen und in die konkurrierende österreichische „Klientel“ abzuwandern. Im 20. Jahrhundert zahlten die USA (und Großbritannien) einen hohen Preis, als sie 1953 im Iran gegen die demokratisch gewählte Regierung Mossadegh zugunsten des Schahs intervenierten und sich dafür 1979 mit der Islamischen Republik ein Regime einhandelten, das die USA in der über ein Jahr dauernden Botschaftsbesetzung bis auf die Knochen blamierte und seitdem eine geradezu fanatische antiamerikanische Position einnimmt. Sehr viel besser wird es Russland auch in der Ukraine nicht ergehen – und zwar ganz egal, wie der Krieg ausgeht. Der zweitgrößte Flächenstaat Europas mit einer feindseligen Bevölkerung kann nicht auf Dauer militärisch besetzt werden, und eine irgendwie geartete Loyalität der Ukrainer(innen) zur dreieinigen „Russischen Welt“ wird es nach diesem Blutvergießen auch nicht geben. Auf Zwang beruhende und gegen den Willen der Betroffenen eingerichtete Einflusszonen werden sich auf Dauer für jede Hegemonialmacht als geopolitische Belastung und nicht als Gewinn erweisen.

(4) Der Satz „Frieden ist nur mit Russland möglich“ ist richtig. Ebenfalls richtig ist aber auch der Satz „Frieden ist nur mit der Ukraine, mit Polen und mit den baltischen Staaten möglich.“ Und damit befinden wir uns in einem Spannungsverhältnis, dem sich die Linken (und die LINKEN) nie gestellt haben. Sie haben nie realisiert, dass die von ihnen perhorreszierte NATO-Osterweiterung von den Nachbarstaaten Russlands aktiv betrieben wurde. Sie haben sich auch nie eingehend mit deren Motiven befasst. Wenn man im Internet nach Äußerungen von osteuropäischen Linken über ihre westlichen Genoss(innen) recherchiert, dann ertönt dort seit dem 24.02.2022 unisono die Klage über den „Antiimperialismus der Idioten“, über deren Besserwisserei und belehrende Klugscheißerei. Kürzlich hat die finnische Linkspartei mehrheitlich dem Beitritt ihres Landes zur NATO aus „trauriger Notwendigkeit“ zugestimmt – und bei den deutschen LINKEN herrscht darob dröhnendes Schweigen.

Die Durchsetzung von vielem, was den Linken friedenspolitisch lieb und teuer ist (Abrüstung, Truppenreduzierung, strukturelle Nichtangriffsfähigkeit, atomwaffenfreie Zonen) lässt sich angesichts des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und gegen den Widerstand der an Russland angrenzenden Staaten derzeit nicht realisieren. DIE LINKE muss akzeptieren, dass auch diese Länder in „Zwischeneuropa“ ihre „Sicherheitsinteressen“ geltend machen und verlangen, dass sie gleichrangig mit denen der Russischen Föderation behandelt werden. Frieden in Osteuropa setzt voraus, dass Russland gegenüber seinen Nachbarn auf alle Hegemonialansprüche („nahes Ausland“ oder „Zonen privilegierter Interessen“) verzichtet und mit ihnen von Gleich zu Gleich auf der Basis des Völkerrechts verkehrt. Bis dahin wird es ein weiter Weg sein, den DIE LINKE nur wenig beeinflussen kann. Ein Austausch über friedenspolitische Möglichkeiten mit den osteuropäischen Linken (einschließlich der Linken in der Ukraine und – soweit es möglich ist – mit der russischen Linken) könnte für ein besseres Verständnis untereinander sorgen und sich in der Zukunft einmal als nützlich erweisen.

Anmerkungen

1 Robert Kagan, Die Rückkehr der deutschen Frage, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Mai 2019
https://www.blaetter.de/ausgabe/2019/mai/die-rueckkehr-der-deutschen-frage

2 Ich folge hier und weiter unten weitgehend: Mary Elise Sarotte, Nicht einen Schritt weiter nach Osten – Amerika, Russland und die wahre Geschichte der Nato-Osterweiterung, München 2023; Reinhard Wolf, Getäuscht, bedroht und provoziert? Russlands Krieg und der Westen, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 7/23, S. 79 – 89

3 Zur „Partnerschaft für den Frieden“ vgl. Sarotte S. 211 – 218

4 Zu den recht zähen Verhandlungen mit einer widerspenstigen Ukraine, welche schließlich zum Budapester Memorandum von 1994 führten vgl. Sarotte S. 194 ff. und Serhii Plokhy, Der Angriff – Russlands Krieg gegen die Ukraine und seine Folgen für die Welt, Hamburg 2023, S. 108 – 113

5 Sarotte S. 178; Plokhy S. 115

6 Wolf S. 84

7 Sarotte S. 213

8 Eine fulminante Abrechnung mit der Ära Jelzin und den im Westen teilweise hochangesehenen „liberalen Reformern“ liefert der ehemalige russische Präsidentenberater Wladislaw Inosemzew, Die Wegbereiter des Putinismus, in: Dekoder 11/2016 https://www.dekoder.org/de/article/wegbereiter-putinismus-1990er

9 Vgl. u.a. Katharina Bluhm, Russland und der Westen – Ideologie, Ökonomie und Politik seit dem Ende der Sowjetunion, Berlin 2023; Benno Ennker, Russlands außenpolitische Wende – Innere Voraussetzungen 2011 – 2013, in: Zeitschrift Osteuropa 9-10/2017 S. 89 – 108.

10 Vgl. Igor Torbakov, Putins Russland oder: Die geistige Entkoppelung von Europa, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 3/1922 und https://www.eurozine.com/putins-russland-oder-die-geistige-entkopplung-von-europa/

11 Zit. nach: Volker Weiß, Die autoritäre Revolte. Die Neue Rechte und der Untergang des Abendlandes, 2. Aufl., Stuttgart 2020, S. 205. – dort auch S. 202 – 211 Ausführungen zu Carl Schmitt als Stichwortgeber für die russophile Position der Neuen Rechten.

12 „Putin vergleicht sich mit Peter dem Großen“, in: DIE ZEIT online 10.06.2022 https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-06/wladimir-putin-krieg-ukraine-russland-vergleich-peter-der-grosse

13 Der Begriff „völkisch“ wird hier im kulturalistischen Sinne verwandt. In der völkischen Romantik gibt es sowohl eine kulturalistische als auch eine biologistisch-rassistische Variante, die sich allerdings überkreuzen können wie beim „Blut-und-Boden“.

14 Tagesspiegel vom 06.04.2022, Interview mit Putins Vordenker, „Die Demokratie in ihrer jetzigen Form wird im Großteil Europas nicht überleben“, Sergej Karaganow war einer der Ideengeber für die Ukraine-Invasion. Er sieht viele Verlierer und einen Gewinner – der allerdings nicht Putin heißt. https://www.tagesspiegel.de/politik/die-demokratie-in-ihrer-jetzigen-form-wird-im-grossteil-europas-nicht-uberleben-6852853.html

15 Vgl. Paul Kennedy, Aufstieg und Fall der großen Mächte. Ökonomischer Wandel und militärischer Konflikt von 1500 bis 2000, Frankfurt/Main 1987

Link zum Artikel

Titelbild: Chris Christian CC BY-NC 2.0 DEED via FlickR

Auch ein Blog verursacht Ausgaben ...

… Wenn Ihnen / Euch Europa.blog gefällt, dann können Sie / könnt Ihr uns gerne auch finanziell unterstützen. Denn auch der Betrieb eines Blogs ist mit Kosten verbunden für Recherchen, Übersetzungen, technische Ausrüstung, etc. Eine einfache Möglichkeit uns mit einem kleinen einmaligen Betrag zu unterstützen gibt es hier:

Foto: privat

Friedhelm Grützner ist promovierter Historiker und Mitglied der LINKEN in Bremen.

4700