Standpunkt von: Sven Giegold | MdEP, Die Grünen

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Bereits seit der letzten Legislaturperiode (2009 -2014) hat die Europäische Union Schritte zur Integration und Stabilisierung der EU-Finanzmärkte getan. So wurden Richtlinien zu Hedgefonds und Private Equities, zum Derivatehandel, zur Eigenkapitalbildung von Banken, zu Einlagensicherungsfonds und zur Abwicklung von Banken sowie zum Wertpapierhandel verabschiedet bzw. revidiert und europäische Aufsichtsbehörden für Banken, Wertpapiermärkte und Versicherungen geschaffen.

Am 7. März 2018 hat die EU Kommission einen weiteren Schritt getan indem sie ein Paket zur Vertiefung der Kapitalmarktunion beschlossen hat. In diesem Paket sind Vorschläge zu FinTech und Crowd-Funding, gedeckten Pfandbriefen und dem grenzüberschreitenden Vertrieb von Investment Fonds enthalten.

Außerdem enthält das Paket einen Aktionsplan zu nachhaltigem Finanzwesen (Sustainable Finance). Prioritäten dieses Aktionsplans sind eine Klassifikation (Taxonomie) und ein Label für nachhaltige Finanzprodukte sowie prudentielle Vorschriften für Banken und Versicherungen.

Der Aktionsplan entstand auch, so der grüne MdEP Sven Giegold, als Reaktion auf grüne Forderungen bei der Ernennung von Finanzmarkt-Kommissar Dombrovskis. Ein Gesetzgebungspaket zu nachhaltigem Finanzwesen will die Kommission schon im Mai veröffentlichen.

Im Wortlaut dazu der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

“Unser Drängen für eine systematische Förderung grüner Finanzmärkte trägt endlich Früchte. Der Aktionsplan der Kommission enthält Schlüsselprojekte, die inzwischen auch von weiten Teilen des Finanzsektors gefordert werden. Nachhaltige Finanzprodukte sind auch ein Beitrag zu den in Paris vereinbarten Klimazielen. Europa muss jetzt die richtigen Standards setzen, um zum Leitmarkt für grüne Finanzanlagen zu werden. Diese zukunftsweisende Initiative dürfen wir nicht von konservativen Skeptikern kaputt machen lassen. Bei der Umsetzung der Vorschläge muss die Kommission darauf achten, mit ihren Definitionen und Regeln nicht nur Gutes zu fördern, sondern auch Schädliches auszuschließen. Atom- und Kohlekraftwerke oder fossile Infrastruktur gehören in kein nachhaltiges Finanzprodukt, vielmehr können sie den Ruf des jungen Markts ruinieren. Ein nachhaltiges Finanzsystem kann als Rahmenordnung die richtige Anreize setzen, ist aber keine Alternative zu grünen Zukunftsinvestitionen und entschiedener Umweltgesetzgebung. Finanzmärkte können nur finanzieren, was sich rechnet.

Eigenkapitalvorschriften für grüne Investitionen von Banken und Versicherungen dürfen nur erleichtert werden, wenn sich deren geringeres Risiko tatsächlich nachweisen lässt. Höhere Klimarisiken sollten entsprechend auch mit mehr Eigenkapital unterlegt werden. Die Offenlegung von umwelt- und sozial relevanten Faktoren muss für Unternehmen endlich verpflichtend werden. Ein einheitliches Label für grüne Finanzprodukte an das EU-Umweltzeichen anzuknüpfen ist ein wegweisender Vorschlag und würde Kleinanlegern eine einfachere und transparentere Investitionsentscheidung ermöglichen.

Es ist richtig, dass die EU-Kommission Finanzinnovationen grundsätzlich positiv gegenüber steht. Mehr Wettbewerb im Bereich der Finanzwirtschaft ist auch im Interesse der Verbraucher und der Realwirtschaft. Wo Probleme für Verbraucher sichtbar werden, muss Europa jedoch rasch handeln. Im Bereich Kryptowährungen dürfen wir keine rechtsfreien Räume dulden. Maßnahmen gegen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität müssen hier Standard werden. Dazu hat die Kommission heute versäumt, Vorschläge vorzulegen.”

Titelfoto: Euro burning, Karl-Ludwig Poggemann CC BY 2.0

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