Von Jürgen Klute
Faktisch gab es die Todesstrafe in Israel nicht mehr. Bei der Gründung des Staates Israel war sie allerdings für Verbrechen gegen die Menschlichkeit – also für Täter, die am deutschen Genozid an den Europäischen Juden beteiligt waren – zugelassen. Vollstreckt wurde sie in diesem Zusammenhang allerdings nur ein Mal: an dem Massenmörder Adolf Eichmann.
Das die aktuelle Regierung unter Benjamin Netanyahu nun die Todesstrafe in Israel wieder einführen will, hat international für massive Irritationen gesorgt. Denn nach internationalem Recht gilt die Todesstrafe als Verstoß gegen die Menschenrechte. In Israel hat die Wiedereinführung der Todesstrafe noch einen wesentlichen anderen Aspekt: Sie soll zwingend gegen Palästinenser verhängt werden, wenn sie als schuldig gelten, Terroraktionen gegen den Staat Israel und seine Existenz begangen zu haben. Eine solche Regelung verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, nach dem alle Menschen – unabhängig von Herkunft oder Rank und Geschlecht – vor der Recht gleich sind.
Uri Binnun hat sich in einem Artikel für das in Zürich erscheinenden jüdische Wochenmagazine Tacheles sehr ausführlich mit den Plänen der Netanyahu-Regierung zur Wiedereinführung der Todesstrafe auseinandergesetzt. Und zwar aus unterschiedlichen Blickwinkeln: aus einer theologischen Perspektive, aus einer Menschenrechtlichen Perspektive, aus einer juristischen Perspektive, aus einer politischen Perspektive und aus der historischen Perspektive der Entwicklung des jüdischen Staates. Es ist die bisher fundierteste Stellungnahme zu dem Thema und sie führt zu einem klaren Nein zu den Plänen der israelischen Regierung. Das macht diesen Artikel lesenswert.
Darüber hinaus sind hier weitere Artikel aus Zeitungen aus verschiedenen europäischen Ländern verlinkt, die sich ebenfalls mit diesem Thema befassen.
Hier geht es zu den Artikeln:
Titelbild: KI/AI-generiert mit Le Chat Pro (Mistral)
Auch ein Blog verursacht Ausgaben ...
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