Die UNO und infolge auch die EU arbeiten schon seit einigen Jahren daran, die Einhaltung von Menschenrechten in Unternehmen global zur Pflicht zu machen. In Deutschland wird dieses Gesetzesprojekt meist unter dem Stichwort Lieferkettengesetz diskutiert.

Die entsprechende Gesetzgebung der EU, die EU-Lieferketten-Richtlinie, kommt nun auf die Zielgerade. Morgen, am 1. Juni 2023, steht im Europäischen Parlament die Abstimmung über diese Richtlinie an.

Helmut Scholz, handelspolitischer Sprecher der Linksfraktion THE LEFT im Europäischen Parlament, warnt in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung vor einer Aufweichung des Vorschlags für eine Europäische Lieferketten-Richtlinie:

„Die morgige Abstimmung ist wegweisend: Europa muss zeigen, dass wir es ernst meinen mit Menschen- und Arbeitnehmerrechten. Heuchelei und faule Kompromisse untergraben unsere Glaubwürdigkeit in der Welt.

In den vergangen Wochen haben uns tausende Zuschriften erreicht, die eine wirksame EU-Regelung einfordern. Dies deckt sich mit den Forderungen der Konferenz zur Zukunft Europas: Europäische Unternehmen sollen sicherstellen, dass kein Blut an ihren Produkten klebt.“

Die Linke im europäischen Parlament unterstützt die Parlamentsposition trotz einiger Schwachstellen. Dazu sagt Helmut Scholz:

„Als Linke haben wir einen besseren Opferschutz eingefordert: Außenstehende haben keinen Einblick in interne Unternehmensprozesse. Bei Streitigkeiten sollten Unternehmen deshalb nachweisen müssen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten gegenüber Zulieferern tatsächlich nachgekommen sind. Hier hätten wir uns mehr gewünscht.“

Zum Hintergrund:

Abstimmung zur Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten – worum geht es?

Die EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen für Nachhaltigkeit würde dafür sorgen, dass sich die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden an europäische Zivilgerichte wenden können, um ihre Rechte durchzusetzen. Europäische Unternehmen müssen dann sicherstellen, dass auch Zulieferer Menschen- und Arbeitnehmer:innenrechte achten.

Der Richtlinienentwurf wurde am 23. Februar 2022 von der EU-Kommission vorgelegt. Die Wirtschaftsministerien der Mitgliedstaaten haben ihre Position am 1. Dezember 2022 festgezurrt. Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, müssen Parlament und Rat einen gemeinsamen Kompromiss finden. Ziel ist es, die Richtlinie noch vor den Europawahlen zu beschließen.

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Titelbild: Rana Plaza survivors by ILO / Sarah Jane Saltmarsh CC BY-NC-ND 2.0 via FlickR

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