Von Jürgen Klute
Eigentlich ist es gar keine Neuigkeit: Die Regelung ist schon seit Januar 2026 in Kraft, nämlich dass die Freizügigkeit von Männern im Alter zwischen 17 und 45 Jahren in der Bundesrepublik massiv eingeschränkt worden ist (näheres dazu siehe hier: Neue Wehrpflicht-Pflicht entdeckt).
In sozialen Medien wird das zur Zeit verstärkt diskutiert, weil die Frankfurter Rundschau wohl eher zufällig diese neue Regelung entdeckt hat, die im Vorfeld der Gesetzesänderung niemandem aufgefallen war – auch den Abgeordneten im Bundestag nicht, offensichtlich in keiner Partei.
Natürlich gab es auch schon vorher diesbezügliche Regelungen. Vor 1990 durften Bundeswehrangehörige und Beamte nicht in Warschauer-Pakt-Staaten einreisen, ohne das vorher bei der zuständigen Dienststelle anzumelden. Und in Konfliktfällen bzw. im Falle eines Angriffes auf die Bundesrepublik hätten Wehrpflichtige sich ebenfalls nicht ohne weiteres ins Ausland begeben dürfen.
Die Eingrenzung der Freizügigkeit ist aber jetzt so ausgeweitet worden, dass sie nicht mehr an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, wie es bisher der Fall war.
Das wirft Fragen auf.
Artikel 11 und 23 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 7 der EU-Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten vom 29. April 2004 garantiert allen EU-Bürgern Freizügigkeit innerhalb der gesamten EU. Dieses Recht auf EU-weite Freizügigkeit wird durch die neue Regelung für Männer zwischen 17 und 45 Jahren massiv beschnitten, wenn solche Aufenthalte jetzt nicht mehr ohne militärische Genehmigung möglich sind.
Ist im Vorfeld seitens der Regierung oder des Bundestages gefragt worden, inwieweit eine solche generelle Beschneidung der Freizügigkeit mit EU-Recht kompatibel ist? Oder ist das Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt worden und Ausdruck gewohnt schlechter Governance der Bundesregierung und handwerklich miserabler Gesetzgebung?
Warum trifft die Regelung nur Männer und nicht auch Frauen? Mittlerweile ist die Bundeswehr auch für Frauen geöffnet und sie leisten ebenso wie Männer Militärdienst. Wie passt folglich diese Regelung mit dem EU-rechtlich verankerten Diskriminierungsverbot zusammen?
Und warum wird die Genehmigung für einen länger als einem dreimonatigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik dem Militär übertragen? Pass- und Visa-Fragen sind in einem zivilisierten Staat keine Angelegenheit des Militärs, sondern in der Bundesrepublik waren sie bisher ausschließlich Angelegenheit der Einwohnermeldeämter der kommunalen Selbstverwaltung.
Da Bundesregierung und Bundestag sich offensichtlich mit solchen grundrechtlichen Fragen nicht weiter aufgehalten und damit deutlich gemacht haben, welchen Stellenwert Grundrechte in Deutschland haben, bleibt zu hoffen, dass die etwas verspätet begonnene Diskussion um diese Grundrechtsbeschneidung den nötigen Druck erhöht, diese Regelungen wieder zu streichen.
Das scheint mir noch aus einem weiteren Grund dringend nötig. Der Inhalt und das intransparente Verfahren zur Durchsetzung dieser Regelung erinnern an düsterste Epochen der deutschen Geschichte: an den preußischen Militarismus, der im Nationalsozialismus seine menschenverachtendste und verbrecherischste Zuspitzung erfahren hat. Man kann diese Regelung, dem Militär zivile Meldeangelegenheiten zu übertragen, durchaus als einen Akt der Wiederbelebung des preußischen bzw. deutschen Militarismus verstehen. Bei der aktuellen Bundesregierung überrascht ein solcher Versuch nicht.
Dieser Akt der Wiederbelebung des Ungeistes des deutschen Militarismus beschränkt sich leider nicht allein auf die Übertragung bestimmter ziviler Meldeangelegenheiten auf das Militär. Schon mehrfach war von Vertretern der Ampel-Regierung wie der aktuellen Regierung – zuletzt aus dem Munde des leider weder alt- noch sonst wie klugen Bundeskanzler Friedrich Merz – zu hören, dass die Bundeswehr wieder zur stärksten Armee Europas werden müsse. Und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) – immerhin nennt er sich noch nicht nach us-amerikanischem Vorbild „Kriegsminister“ – will Deutschland wieder kriegstüchtig machen, statt die Selbstverteidigungsfähigkeit wieder herzustellen (vgl. dazu den taz-Kommentar von Silke Mertins „Wehrpflichtdebatte: Willkommen in Absurdistan“; ergänzt am 06.04.2026). Ankündigungen, die in einigen Nachbarländern nicht nur Begeisterung auslösen, sondern ebenfalls Erinnerungen an zwei von deutscher Seite losgetretene Weltkriege. Allein die Unfähigkeit der aktuellen bundesdeutschen Regierung zur Problemlösung vermag die Beunruhigung in gewissen Grenzen zu halten.
Dennoch stehen die Aussagen im Raum, die in übler Weise an deutschen Größenwahn und deutsches Dominanzgehabe und seine blutigen Folgen für Europa erinnern und anknüpfen. Deutschen Größenwahn und deutsches Dominanzgehabe dauerhaft einzudämmen war ein zentrales Ziel der Europäischen Union und ihrer Vorläuferorganisationen.
Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten (dessen östlicher Teil historisch gesehen erst im 13. Jahrhundert durch den Deutschen Orden, aus dem nach dessen Zerfall das Königtum Preußen(**) entstand, kolonialisiert wurde) hat allerdings aufgrund der Einwohnerzahl und der Wirtschaftsmacht Deutschlands zu einem erheblichen Ungleichgewicht auf mehrere Ebenen innerhalb der EU geführt. Würde dieses bestehende Ungleichgewicht noch durch ein militärisches Ungleichgewicht (das durch den 4 + 2 Vertrag eigentlich verhindert werden sollte) erweitert werden, dann stünde das im krassen Widerspruch zu einer der zentralsten Gründungsideen der Europäischen Union: deutschen Größenwahn und deutsches Dominanzgehabe einzuhegen und zu unterbinden.
Der wohl einzige Weg, das Ziel weiter hin zu erreichen, wäre eine europäische Sicherheitspolitik, die eine europäische Armee umfasst. Eine Armee, in der die Bundeswehr aufgeht, um einen neuen deutschen Militarismus zu unterbinden. Eine Armee, die auf Verteidigung ausgelegt ist und nicht auf Bedrohung anderer Länder. Eine Sicherheitspolitik, die sich von den USA löst und – durchaus im Sinne der Rede des kanadischen Premierministers Mark Carney auf dem Weltwirtschaftsforum am 23. Januar 2026 in Davos – auf eine globale Kooperation demokratischer Rechtsstaaten setzt, die sich nicht unter den Schirm einer der bestehenden militärischen Supermächte begeben wollen.
Die EU könnte sich zum Vorreiter dieser Idee machen und so zu einer globalem Kraft werden, die sowohl auf eine Stärkung regelbasierter globaler Beziehungen als auch auf eine Erneuerung und Stärkung der UNO setzt.
Eine Integration der Armeen der EU-Mitgliedsstaaten, die zur Zeit insgesamt etwa 3,3 Millionen Soldaten und Soldatinnen zählen (während die russische Armee 1,3 Millionen Soldaten zählt), zu einer EU-Armee, könnte zu einer deutlich kleineren und effektiveren Verteidigungsarmee führen – wie im Europäischen Parlament schon seit deutlich über 10 Jahren wiederholt angeregt wurde. Das wäre eine deutliche klügere und günstigere Alternative als dem von Donald Trump formulierten Ziel für die NATO-Mitgliedsstaaten nachzulaufen, fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes für ihre Armeen auszugeben – zumal Donald Trump die NATO von einem Verteidigungsbündnis zu einem offen völkerrechtswidrigen Angriffsbündnis ummodeln will, wie der Krieg gegen den Iran zeigt.(***)
Für die Friedensbewegung und für einen Teil der gesellschaftlichen Linken ist das zwar eine schwer zu akzeptierende Vorstellung. Doch sie müssen in Rechnung stellen, dass moderne Staaten infolge des Westfälischen Friedens von 1648 auf dem staatlichen – oder moderner vielleicht: gesellschaftlichen – Gewaltmonopol basieren. Dem nach sind die Staaten für die innere und äußere Sicherheit ihrer Bürger und Bürgerinnen verantwortlich. Im Gegenzug verzichten Bürger und Bürgerinnen darauf, selbst für ihre Sicherheit zu sorgen, etwa durch eigene Bewaffnung oder durch bewaffnete Wächter. Dieses Konzept zielt auf eine Befriedung von Bürgerkriegs geplagten Gesellschaften. Das ist heute nicht weniger relevant als im 17. Jahrhundert während des 30-jährigen Krieges, als das Gebiet des heutigen Deutschlands der weltweit berüchtigste Terror-Hotspot war. Auf das staatliche oder gesellschaftliche Gewaltmonopol zu verzichten, würde bedeuten, innere und äußere Sicherheit zu privatisieren. Kreativer und produktiver wäre es, darüber nachzudenken, wie ein zeitgemäßes, rechtsstaatlich verankertes, demokratisches gesellschaftliches Gewaltmonopol innerhalb der EU konzipiert sein sollte, zu dem dann auch eine EU-Armee gehört einschließlich einer entsprechenden Weiterentwicklungen des institutionellen Rahmens der Europäischen Union.
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(*) Militarismus bezeichnet eine politische und gesellschaftliche Haltung, bei der das Militär eine herausgehobene Rolle spielt, das Militär also im Gegensatz zu einer konstitutionellen Demokratie einen großen Einfluss auf Politik und Gesellschaft hat und Konflikte mit militärischer Gewalt gelöst werden als durch Diplomatie. Neben den im Folgenden kommentierten Entwicklungen in Deutschland (die seit dem 1. Januar 2026 geltende Regelung, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren länger als dreimonatige Aufenthalte jenseits der deutschen Grenzen vom Militär genehmigen lassen müssen), kann man auch die Aufhebung der Schuldenbremse für Militärausgaben und das so genannte 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr (das faktisch aber Sonderschulden sind, die in einen Schattenhaushalt verschoben werden, damit sie den offiziellen Haushalt nicht belasten und damit die Schuldenbremse formal eingehalten wird – auch hier stellt sich die Frage, inwieweit die EU diese Vernebelungstaktik akzeptiert) sowie die seit dem 1. Januar 2020 für private und dienstliche Reisen von Bundeswehrsoldaten geltende Regelung, dass sie in Uniform kostenlos mit den Zügen der Deutschen Bahn im Fern- und Regionalverkehr fahren können, wie auch die Forderung, die Bundeswehr zur größten Armee in Europa auszubauen, als Schritte zu einer Wiederbelebung des preußisch-deutschen Militarismus lesen. (Nachträglich ergänzt am 05.04.2026)
(**) Der französische Staatsmann und Schriftsteller Honoré Gabriel de Riqueti, Comte de Mirabeau (1749-1791), soll sinngemäß gesagt haben, dass Preußen kein Staat mit einer Armee sei, sondern eine Armee mit einem Staat, da im damaligen Preußen das Militär eine so dominante Rolle spielte, dass der Staat gewissermaßen um die Armee herum organisiert war und nicht umgekehrt, wie in normalen Staaten. (Nachträglich ergänzt am 05.04.2026)
(***) Vgl. dazu auch das Interview mit Koert Debeuf, Professor für Internationale Politik an der Freien Universität Brüssel (VUB), über den Nahen Osten, Russland und die dringende Notwendigkeit für Europa, seine Trennungsangst gegenüber den USA zu überwinden: „Midden-Oosten-expert Koert Debeuf: ‘De westerse geloofwaardigheid keldert gigantisch, alweer’“ in der belgischen Zeitung (NL) De Morgen vom 28. März 2026
Titelbild: Soldaten in Deutschland in den 1920er Jahren; Archiv Wolfgang Sterneck CC BY-NC-SA 2.0 DEED via FlickR
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