Als Antwort auf die demokratie- und menschenrechtsablehnende so genannte „Erklärung 2018“ getragen von Mitgliedern der rechten Szene wie Vera Lengsfeld und Uwe Tellkamp haben nun Schriftstellerinnen (Männer sind immer mit gemeint) und Künstlerinnen begrüßenswerterweise einen knappen und präzisen Aufruf für Demokratie und Menschenrechte verfasst:
Die Menschenrechte enden an keiner Grenze dieser Welt. Wir solidarisieren uns mit allen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder Armut in unserem Land Zuflucht suchen, und wenden uns gegen jede Ausgrenzung.
Wie die taz-online am 6. April 2018 berichtet, zählen zu den Erstunterzeichnerinnen dieses Aufrufs für Demokratie und Menschenrechte u.a. der Autor Michael Wildenhain, der Liedermacher Manfred Maurenbrecher, der Verleger Christoph Links sowie die Autorin Nina George. Letztere gehört seit 2017 dem Bundesvorstand des Verbandes deutscher Schriftsteller und Schriftstellerinnen (VS) an.
Die Initiatorinnen und Autorinnen des Aufrufes für Demokratie und Menschenrechte, der mittlerweile rund 2.100 Unterschriften träg, wollen mit ihrer Aktion deutlich machen, dass die Mehrheit der Schriftstellerinnen nicht hinter der rechten „Erklärung 2018“ steht.
An dieser Stelle sei ergänzt, dass in der europäischen Geschichte oft genug gerade Schriftstellerinnen, Künstlerinnen und und Intellektuelle vor staatlichem Terror und staatlicher Verfolgung flüchten mussten. Von daher ist es ganz und gar nicht nachvollziehbar, dass auch Schriftstellerinnen die rechte „Erklärung 2018“ mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Titelfoto: Demo gegen Rechts in Augsburg, Boris Ott CC BY-NC 2.0
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Das höchste und wertvollste Gut eines Volkes ist die Selbstbestimmung! Wie fehlgeleitet und verblendet muss man sein, einem Volk zu empfehlen auf sein höchstes und wertvollstes Gut freiwillig zu verzichten? Leider besteht der Bundesrat- Ständerat- und Nationalrat aus über 65% ehrlosen Verfassungsbrechern und Euroturbo Trotteln!
Das Konzept von Selbstbestimmung eines Volkes fußt auf dem Konzept staatlicher Souveränität. Dieses Konzept entstand im Laufe des Dreißigjährigen Krieges und wurde mit dem Westfälischen Frieden durchgesetzt. Im Zentrum dieses Konzepts steht das staatliche Machmonopol. Allein der Staat hat die Macht in seinem Territorium Regeln durchzusetzen und allein der Staat hat das Recht auf entsprechende Machinstrumente (Gerichte, Polizei, Armee), diese Regeln durchzusetzen. Dieses Konzept diente ursprünglich zur Bändigung der Söldnertruppen, die im Dreißigjährigen Krieg ihr Unwesen trieben. Das ist auch gelungen.
Gleichzeitig zeigte sich aber auch schnell, dass diese Form der Souveränität und des Machtmonopols
anfällig für Machtmissbrauch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern war und ist. Seine schärfste Zuspitzung hat dieser Machtmissbrauch im Nationalsozialismus und in dem von ihm zu verantwortenden Holocaust erfahren. Die Nürnberger Rassengesetze wurden parlamentarisch legitimiert, waren also formal ein Akt der Selbstbestimmung eines Volkes. Und sie waren trotzdem Unrecht.
Um einen solchen Machmissbrauch des Selbstbestimmungsrechtes und der staatlichen Souveränität zu verhindern, wurden ab 1948 Schritt für Schritt internationale Rechtsnormen (Menschenrechte) eingeführt, die Selbstbestimmung Souveränität nationaler Staaten einschränken, um einen solchen Machtmissbrauch zu verhindern. Daraus entwickelte sich das Konzept einer liberalen Demokratie, zu der der Schutz und die Rechte von Minderheiten gehören.
In diesem Sinne ist die EU entwickelt worden.
Neben diesen historischen Gründen für die Beschränkung von Selbstbestimmung und Souveränität gibt es heute zusätzliche Gründe für diese Beschränkung. Eine Regulierung von internationalen Märkten in einer globalisierten Welt, die mehr und mehr auf dem Internet basieren, sowie der Umgang mit dem Klimawandel ist auf der Ebene kleiner Nationalstaaten nicht mehr leistbar.
Verbindliche Regulierungen internationaler Märkte und eine effiziente Regulierung zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels erfordern eine Neudefinition von Selbstbestimmung und Souveränität. Man kann das als Beschränkung von Selbstbestimmung und Souveränität bezeichnen, man kann das aber auch als ein Teilen von Selbstbestimmung und Souveränität verstehen. Notwendig ist eine Neudefinition von Souveränität und Selbstbestimmung nicht nur, weil Kleinstaaten keine internationalen Regeln gegen transnationale Wirtschaftskonzerne durchsetzen können, sondern weil bestimmte Entscheidungen von Staaten auch deren Nachbarn betreffen. Wasserversorgung, Hochwasserschutz, Umweltverschmutzung und die großflächigen und lang anhaltenden Wirkungen von Unfällen in Atomkraftwerken sind ein paar sinnfällig Beispiele dafür.
Die von Ihnen geschmähte EU bietet einen politisch-parlamentarischen Raum, in dem diese Interessenkonflikte politisch verbindlich ausgehandelt werden können. Vor der EU und ihren Vorläufern sind solcher Interessenkonflikte in Europa militärisch ausgefochten worden. Es ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt, dass durch die EU – trotz all ihrer Mängel – Interessenkonflikte nicht mehr blutig auf Schlachtfeldern ausgefochten werden müssen.
Wer diesen Fortschritt zurückdrehen will, schlägt den Weg zurück in die Zeit blutiger Kriege als zentrales Instrument des Ausfechtens von Interessenkonflikten ein.