Von Jürgen Klute
Der belgische Staat muss erstmals Schadensersatz an Opfer der Verbrechen in der ehemaligen belgischen Kolonie Kongo bezahlen. Das entschied der belgische Kassationsgerichtshof, das höchste belgische Gericht, am 22. Mai in letzter Instanz, wie die belgische niederländischsprachige Zeitung De Morgen am 23. Mai berichtete.
Es ist allerdings nicht nur das erste Mal, dass Belgien zu einer solchen Zahlung verurteilt wurde, es ist das erste Mal, dass überhaupt ein europäischer Staat für Kolonialverbrechen in dieser Weise zur Rechenschaft gezogen worden sei, wie die belgische Zeitung betont.
Damit wurde eine vorinstanzliche Entscheidung aus 2024 bestätigt, gegen die der belgische Staat am 2. Dezember 2024 Berufung eingelegt hatte.
Verklagt wurde der belgische Staat von Monique Bitu Bingi, Marie-José Loshi, Noëlle Verbeken, Léa Tavares Mujinga und Simone Vandenbroecke-Ngalula, die zwischen 1946 und 1950 im Kongo geboren wurden. Die Väter waren jeweils Belgier, die Mütter Kongolesinnen. Derzeit stand der Kongo noch unter belgischer Kolonialherrschaft und es war eine verbreitete Praxis, dass Mischlingskinder den Müttern ohne deren Zustimmung staatlicherseits weggenommen und in katholische Waisenhäuser in Belgien gebracht wurden. Die Klägerinnen waren laut De Morgen zu dem Zeitpunkt nicht älter als 7 Jahre. Laut VRT-News konnte anhand von Dokumenten aus Kolonialarchiven belegt werden, dass belgische Offiziere mit Wissen der katholischen Kirche diese Entführungen organisierten und das belgische Kolonialbeamte verpflichtet waren, Kinder aus Mischehen aufzuspüren und deren Mütter zur Herausgabe ihrer Kinder zu zwingen.
Weiter heißt es, dass ein belgisches Zivilgericht 2021 entschieden habe, dass der Fall verjährt sei. Das Berufungsgericht in Brüssel hatte daraufhin 2024 entschieden, dass die Wegnahme der Kinder durch den belgischen Staat als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der Nürnberger Prozesse von 1945/46 zu werten sei und daher keiner Verjährungsfrist unterliege. Laut VRT-News sprach das Gericht von einer „systematischen Entführung von Kindern aus Mischehen“.
Mit der Entscheidung des Kassationsgerichtshofes wird der belgische Staat zu einer Entschädigung für die Zufügung immaterieller Schäden verurteilt, und zwar sowohl in Form des Leids, das den Frauen durch die Trennung von ihren Müttern und von ihrem Umfeld zugefügt wurde, als auch für die negativen Auswirkungen dieser erzwungenen Trennung auf ihre Identität.
Laut einer Nachricht des französischsprachigen öffentlich-rechtlichen Senders RTBF vom 22. Mai muss der belgische Staat jeder der Klägerinnen, die die Klage vor acht Jahren eingereicht hatten, eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 50000 Euro plus Ausgleichszinsen zahlen. Gegenüber der Nachrichtenagentur Belga, so heißt es weiter in dem Artikel, zeigten sich die Klägerinnen mit dem Urteil zufrieden. Vier von ihnen (Monique Bitu Bingi, Marie-José Loshi, Noëlle Verbeken und Simone Vandenbroecke-Ngalula) waren bei der Urteilsverkündigung in Lüttich anwesend. „Man kann an die Justiz glauben. Sie tut ihre Arbeit. Auf diese Gerechtigkeit haben wir gezählt.“ Mit diesem Satz wird die 78-jährige Marie-José Loshi. zitiert. „Die Justiz hat ihre Arbeit getan“, ergänzte laut RTBF die 75-jährige Simone Vandenbroecke-Ngalula. „Das ist eine Erleichterung, das tut sehr gut. Es ist die Anerkennung des Leids, das wir erlitten haben. Wir haben auf diese Wiedergutmachung gewartet“, fügte die 79-jährige Léa Tavares Mujinga, mittlerweile Urgroßmutter, hinzu. Sie betonte auch die Bedeutung der finanziellen Entschädigung, wie RTBF berichtet: „Es muss eine Entschädigung geben“, so Léa Tavares Mujinga „Man kann ein zerbrochenes Leben, das unbezahlbar ist, nicht wiedergutmachen, aber man kann eine Geste machen, etwas tun, das tut immer gut“.
Auch die Anwältin der fünf kongolesischen Frauen, Michèle Hirsch, begrüßte die Entscheidung des Kassationsgerichts. Laut VRT-News erklärte sie, dass die Entscheidung ein „bedeutender Sieg für das Recht und die Entwicklung des europäischen Rechts“ sei. Weiter erklärte die Anwältin, dass sie hofft, dass Belgien mit diesem Urteil als Beispiel in anderen Kolonialprozessen in Europa dienen könne und dass die Arbeit an einer Gesetzgebung zur Entschädigung für koloniale Verbrechen und für alle Menschen gemischter Abstammung, die von einer schwarzen Mutter und einem weißen Vater abstammen und während der Kolonialisierung im Kongo, in Ruanda oder in Burundi von ihren Müttern getrennt wurden, aufgenommen werden könne.
(Aktualisiert am 24. und am 27.05.2026)
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Titelbild: Palais de Justice Bruxelles; Foto: Antonio Ponte CC BY-NC-SA 2.0 DEED via FlickR
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