Kürzlich berichtete Europa.blog über die Bemühungen der Bundesregierung, die Durchsetzung von Menschenrechten in Unternehmen auf UN-Ebene zu blockieren (Wer die Durchsetzung von Menschenrechten in Unternehmen tatsächlich blockiert).
Am 2. Oktober 2018 stand das UN-Abkommen über verbindliche Menschenrechtsnormen für Unternehmen (Binding Treaty der Vereinten Nationen) auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments während seiner monatlichen Plenarsitzung in Straßburg.
Diese Debatte mit anschließender Resolutionsempfehlung zu einem solchen Abkommen, das transnationale Wirtschaftsunternehmen für Nachhaltigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte in die Pflicht nimmt, hatte die EP-Linksfraktion GUE/NGL, der die Delegation der Linken angehört, beantragt.
Update vom 04.10.2018 | Konservative Blockade gescheitert: EP-Mehrheit befürwortet UN-Vertrag über Pflichten von Konzernen
In einer Pressemitteilung vom 04.10.2018 teilte der linke Europaabgeordnete Helmut Scholz mit, dass sich heute gegen die Stimmen der Fraktionen mit Abgeordneten der CDU/CSU (EVP) und der AfD (EFDD) eine Mehrheit aus linken, sozialdemokratischen, grünen und liberalen Europaabgeordneten für einen UNO-Vertrag ausgesprochen hat, in dem die Pflichten von Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte rechtsverbindlich festgeschrieben werden sollen.
Der Text der Resolution in der deutschen Version ist hier nachlesbar:
Standpunkt von Helmut Scholz
Der handelspolitischer Sprecher der Delegation Die Linke im Europäischen Parlament, Helmut Scholz, betonte in der Plenardebatte: „Wir können nicht länger Geschäftsmodelle akzeptieren, die Menschenrechte und Umweltschutz ignorieren.“
Scholz verwies darauf, dass die UN ein Anwachsen von einschüchternder Gewalt und Morden an Menschen, die gegen Verstöße von Firmen vor Ort protestieren, feststellen. „Es schadet auch uns, wenn Unternehmen ihre Produktion in Länder mit schwacher Justiz verlagern, um dort durch skandalöse Ausbeutung und Einsparung von Kosten für den Umweltschutz den Profit erhöhen zu können. Und es schadet nicht nur unserem Ruf, wenn ausgerechnet die Europäer in Genf den Schutz der Menschenrechte blockieren“, so Helmut Scholz weiter.
Im Juli hatte die vom UNO-Menschenrechtsrat eingerichtete unbefristete Regierungs-Arbeitsgruppe (OEIGWG) einen ersten Entwurf für ein Abkommen über verbindliche Menschenrechtsnormen für Unternehmen vorgelegt, der auf der Tagung der OEIGWG Mitte Oktober in Genf diskutiert werden soll.
„Ich fordere die Mitgliedstaaten im UNO-Menschenrechtsrat, die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außenpolitik auf, sich bei den Verhandlungen in Genf aktiv einzubringen, diesen wichtigen Vertrag fertig zu verhandeln und verbindlich zu machen. Konzerne müssen haftbar gemacht werden können, wenn sie Verstöße gegen die Menschenrechte begehen. Dabei dürfen wir auch keine Schlupflöcher für Subunternehmen und Zulieferer zulassen. Verantwortliches Handeln muss entlang der gesamten Produktionskette zur Pflicht werden“, so Helmut Scholz weiter.
“Die jüngste Entscheidung des Schiedsgerichts in Den Haag zugunsten von Chevron/Texaco und gegen eine Entschädigungszahlung für Tausende von Menschen, die in den ecuadorianischen Regenwäldern durch Ölkatastrophen leiden, zeigt, wie dringend wir ein konkretes, transparentes und verbindliches Instrument benötigen, um die Menschenrechte zu garantieren. Sonst werden wir die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung niemals erreichen.” Mit diesen Worten unterstrich der Europaabgeordnete die Dringlichkeit des Abschlusses eines solchen Abkommens.
Titelfoto: ILO Asia, CC BY-NC-ND 2.0
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