Das „Global Justice Network“, ein internationaler Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die weltweit Verbraucher und Geschädigte juristisch unterstützen und vertreten, sowie die italienische Verbraucherschutzorganisation ADUSBEF haben am 28. Juni 2024 im Namen von europäischen Verbraucher:innen in der norditalienischen Stadt Mailand eine Sammelklage gegen den medizinischen Gerätehersteller Philips eingereicht. Das teilten Vertreter der beiden Organisationen auf einer Pressekonferenz am 4. Juli 2024 im Brüssler Presseclub mit.
Laut Auskunft der beiden Organisationen handelt es sich bei dieser Sammelklage, der sich rund 1,2 Millionen europäische Bürger:innen angeschlossen haben, um die erste Klage dieser Art innerhalb der Europäischen Union. 20 Rechtsanwältin:innen aus 15 verschiedenen Kanzleien sowie acht wissenschaftliche Experten sind an der Sammelklage beteiligt.
Anlass für die Sammelklage ist ein Schaden an einem so genannten Beatmungsgerät mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (continuous positive airway pressure (CPAP) respirator), der bei Menschen mit Schlaf-Apnoe (Atemstillstand im Schlaf) zum Einsatz kommt. Kommt es während des Schlafs zu einem Atemstillstand, dann sorgt das CPAP-Gerät dafür, dass die Lunge der Betroffnen weiter mit Luft besorgt wird.
Dem Gerätehersteller Philips wird vorgeworfen, bei dem Atemfilter Materialien Eingesetz zu haben, die zu schweren Gesundheitsschäden bis hin zu Lungenkrebs führen können. Laut den Rechtsvertretern hat der Einsatz dieser Geräte auch zu Todesfällen geführt. Die Gesundheitsschäden, so hieß es weiter, werden hervorgerufen durch Gase und Partikel, die infolge von Konstruktionsfehlern im inneren des Gerätes während des Gebrauchs entstehen und durch den Beatmungsschlauch in die Lunge der Betroffenen geleitet werden. Laut Experten sollen die Geräte etwa 50 giftige Komponenten freigesetzt haben.
Unterlagen der Firma Philips international sei zu entnehmen, dass in Europa mehr als eine Million Patient:innen betroffen sind. Weltweit wurden 15 Millionen Geräte dieses Typs verkauft, davon fünf Millionen in den USA.
In den USA gab es bereits eine ähnlich Sammelklage, die zugunsten der Klagenden ausfiel. Infolge musste Philips erhebliche Entschädigungen für erlittene physische und psychische Schäden bezahlen. Die europäischen Kläger hoffen auf eine ähnliche gerichtliche Entscheidung zugunsten der geschädigten Patient:innen. Den Unterlagen der amerikanischen Sammelklage sei zu entnehmen, dass Philips bereits seit 2008 von diesen Problemen wusste und dass es 2016 interne Diskussionen in dem Unternehmen dazu gab.
Die Kläger der europäischen Sammelklage haben eine Webseite eingerichtet, auf der detaillierte Informationen zu der Klage und zu den Klagegründen zur Verfügung gestellt werden: CPAP Europe Class Action
Titelbild: Jürgen Klute
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