Von Jürgen Klute
Am 10. August hat das türkische Parlament einem Gesetz zugestimmt, das den bewaffneten Konflikt zwischen dem türkischen Staat und der PKK beenden soll.
Bereits am 27. Februar 2025 hatte Abdullah Öcalan, einer der Mitbegründer der 1978 in der Türkei gegründeten PKK (Partiya Karkerên Kurdistan = Arbeiterpartei Kurdistans), zu deren Auflösung aufgerufen, die daraufhin im Mai 2025 ihre organisatorische Auflösung und das Ende ihrer bewaffneten Strategie beschloss und bekannt gab.
Das ist nicht der erste Anlauf zu einem Friedensprozess zwischen den Kurden in der Türkei und dem türkischen Staat. Der letzte Versuch, der 2013 begann, endete zwei Jahre später blutig. Somit stellt sich die Frage, ob dieser erneute Anlauf zu einem nachhaltigen Friedensprozess führen wird, um diesen seit 1984 andauernden bewaffneten Konflikt zu beenden, der auf beiden Seiten insgesamt über 40000 Tote gekostet hat.
Mit diesem Gesetzt gibt es jedoch erstmals einen rechtlichen Rahmen für einen Friedensprozess in der Türkei.
Am 6. August 2026 veröffentlichte das Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V. (Civaka Azad) in Berlin eine Pressemitteilung, in der es heißt, dass Vertreter:innen der kurdischen Freiheitsbewegung, der DEM-Partei (Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi = Partei für Emanzipation und Demokratie der Völker) und weiterer demokratische Kräfte in der Türkei mit vorsichtigem Optimismus auf den Entwurf reagiert haben, der am 10. August vom türkischen Parlament angenommen wurde.
Im Zentrum des zwölf Artikel umfassenden „Gesetzes zur Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ – so die Bezeichnung des Gesetzes – steht nach Angaben der Pressemeldung die Entwaffnung der PKK, der Umgang mit laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren sowie die institutionelle Umsetzung und parlamentarische Begleitung des Prozesses. Demnach sollen laufende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie der Vollzug bereits rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen für fünf bzw. zehn Jahre ausgesetzt werden, abhängig von der Dauer der jeweiligen Strafandrohung bzw. dem verhängten Strafmaß. Werden innerhalb dieses Zeitraums keine neuen Straftaten begangen, sollen die Verfahren beendet oder die Strafen als vollstreckt behandelt werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind laut der PM von Civaka Azad jedoch vorsätzliche Tötungsdelikte. Das soll, so heißt es weiter, ebenso für bestimmte Straftaten, die vor dem 1. Juni 2005 begangen wurden und mit lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, gelten. Damit falle der PKK-Mitbegründer Abdullah Öcalan nicht unter diese Amnestieregelungen und werde daher weiterhin im Gefängnis bleiben. Eine pauschale bedingte Freilassung von Mitgliedern oder Unterstützer:innen der Bewegung sehe der Entwurf hingegen nicht vor, so Civaka Azad.
Bereits kurz vor der Bekanntgabe des Gesetzesentwurfs, so teilt Civaka Azad mit, erklärte der seit 1999 auf der türkischen Gefängnisinsel İmralı inhaftierte Abdullah Öcalan nach einem Treffen mit der so genannten İmralı-Delegation der DEM-Partei: „Mit diesem Gesetz machen wir uns auf den Weg, ein historisches Problem zu lösen. Wir stehen am Beginn eines Demokratisierungsprozesses, der mindestens ebenso bedeutsam sein wird wie die Gründung der Republik.“
Öcalan sieht in dem Gesetz den Schlüssel für den weiteren Verlauf des Prozesses. Zugleich betonte er, dass noch nicht alle Fragen gelöst seien und der Erfolg davon abhinge, ob die unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräfte Verantwortung für den Prozess übernehmen. Seine vollständige Botschaft wurde von der DEM-Partei veröffentlicht.
Duran Kalkan, wie Öcalan Gründungsmitglied der aufgelösten PKK, erklärte laut Civaka Azad bereits Mitte Juli, dass die Bewegung bei den grundlegenden Fragen ihres Kampfes nicht allein auf den Staat vertraue: „Wir haben alles durch den Kampf, durch die Kraft des Volkes und durch den Willen der Gesellschaft errungen. Wir glauben, dass, wenn der Prozess gesellschaftlich verankert wird und sich auch die gesellschaftlichen Kräfte, die für Frieden und Demokratie eintreten, den Prozess zu eigen machen, aus einer kleinen Öffnung eine große Entwicklung entstehen kann.“
Wie es in der Pressemitteilung weiter heißt, erklärte auch die kurdische Frauenbewegung TJA (Tevgera Jinên Azad = Bewegung Freier Frauen), dass das Gesetz auch aus ihrer Sicht keinen Endpunkt darstelle, sondern den Beginn einer neuen Phase markieren müsse. Die TJA-Aktivistin Ayla Akat erklärte: „Als TJA werden wir weder von unserem Kampf für die Freiheit der Frauen noch von unserer Forderung nach der physischen Freiheit Abdullah Öcalans oder einem Friedensrecht, in dem Frauen konstituierende Subjekte sind, abrücken.“
Die Frauenbewegung forderte weiterhin eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an allen politischen Entscheidungs- und Verhandlungsprozessen, heißt es ergänzend in der Pressemeldung. Darüber hinaus müssten die Rolle Abdullah Öcalans im Friedensprozess, seine freien Arbeits- und Kommunikationsbedingungen sowie seine physische Freiheit rechtlich abgesichert werden.
Die DEM-Partei forderte nach Angaben von Civaka Azad eine weitergehende Demokratisierung. Tuncer Bakırhan, Ko-Vorsitzender der Partei, ordnete die Debatte um das Rahmengesetz in die tiefgreifenden politischen Umbrüche im Nahen Osten ein und erklärte: „Das Rahmengesetz ist kein Privilegiengesetz. Es eröffnet erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Lösung eines historischen Problems, das seit über hundert Jahren verleugnet wird. Es öffnet die Tür zum Frieden.“
Auch Bakırhan betonte, dass das Gesetz lediglich den Auftakt eines umfassenderen Demokratisierungsprozesses bilden könne. Nach der parlamentarischen Sommerpause müssten weitere Reformen folgen. Dazu gehören aus seiner Sicht die Stärkung der demokratischen Teilhabe, die Sicherung sprachlicher, kultureller und religiöser Rechte, der Ausbau der lokalen Demokratie sowie ein Ende der staatlichen Zwangsverwaltung gewählter Kommunen.
Mit dem Gesetz sollten zugleich Voraussetzungen für die Rückkehr von Menschen geschaffen werden, die seit Jahren im Exil leben oder sich in den Bergen befinden. Auch politische Gefangene könnten von den vorgesehenen Aussetzungen der Verfahren und des Strafvollzugs profitieren, heißt es in der Pressemeldung weiter.
Dersim Dağdeviren, Vorstandsmitglied der EUTCC (EU Turkey Civic Commission = EU-Türkei-Bürgerkommission), die 2004 mit dem Ziel der Begleitung des Beitrittsprozesses der Türkei zur EU mit dem Schwerpunkt auf eine diplomatische Lösung des kurdisch-türkischen Konflikts gegründet wurde und seit dem jährlich entsprechende Konferenzen im Europäischen Parlament in Brüssel durchführt, äußerte sich gegenüber EuropaBlog ebenfalls zu dem neuen Friedensprozess. Sie sieht darin „eine reale Chance, wenn gleich es keine Garantie gibt“, wie sie sagte. Es brauche dafür jedoch eine konsequente Weiterführung und eine rechtliche sowie demokratische Absicherung.
Ein wesentlicher Unterschied zum Prozess von 2013 bis 2015 läge aus ihrer Sicht in der Involvierung des Parlaments, zum einen über die Kommission, die gegründet worden, zum anderen über das Rahmengesetz. Die Kommission hat gesellschaftliche und politische Akteur:innen angehört, erklärt Dağdeviren weiter, und eine Delegation dieser Kommission habe Abdullah Öcalan auf İmralı besucht. Dies sei der erste Besuch von Öcalan durch eine parlamentarische Kommission gewesen, abgesehen von früheren Besuchen durch Mitglieder der DEM-Partei. Es habe also eine gewisse Institutionalisierung stattgefunden. Zuvor habe es weder diese parlamentarische Beteiligung noch irgendeinen gesetzlichen Rahmen gegeben, was eine der wesentlichen Schwächen des damaligen Prozesses damals gewesen sei.
Einen weiteren zentralen Unterschied sieht Dağdeviren darin, dass es von kurdischer Seite – entsprechend dem Aufruf von Abdullah Öcalan vom 27. Februar 2025 – weitreichende Schritte gab, die ihre Entschlossenheit unter Beweis stellten: die Beendigung des bewaffneten Kampfes und die Auflösung der PKK. Auch 1999 habe sich die PKK dem Aufruf Abdullah Öcalan’s folgend aus den Grenzen der Türkei zurückgezogen. Doch die Entwicklungen reichten nicht bis zur endgültigen Beendigung des bewaffneten Kampfes. Nun sei ein wesentlicher Meilenstein für die Transformation des Konflikts von der militärischen auf die politische und rechtliche Ebene gesetzt worden. Diese aus ihrer Sicht relevanten Unterschiede dürften nicht unterschätzt werden.
Heute gäbe es zudem eine stärkere Verknüpfung von Frieden und Demokratie. So habe Abdullah Öcalan den Prozess als Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft bezeichnet. Es gehe also nicht nur um die Einstellung des bewaffneten Kampfes, sondern um die Lösung der grundlegenden politischen Frage, zumindest für die kurdische Seite. Die Repressionen gegen die CHP bzw. die Yeni Parti zeigten, führte Dağdeviren weiter aus, wie wichtig es sei, Frieden und Demokratie gemeinsam zu denken. Das sei der Beginn der eigentlich schwierigen Phase.
Dağdeviren verweist allerdings auch auf kritische Aspekte des neuen Friedensprozesses: „Den kurdischen Erwartungen entspricht das Gesetz bei weitem nicht. Ich würde es dennoch als essentiellen ersten Schritt bewerten. Das Gesetz ist im Kern ein Gesetz zur rechtlichen Absicherung der Entwaffnung und Auflösung der PKK und zur Regelung der strafrechtlichen Folgen für einen Teil der Betroffenen. Es ist kein Friedens- oder gar Demokratisierungsgesetz. Es braucht dafür eine demokratische Transformation und die Einhaltung universeller Menschenrechtsstandards. Das Wording des Gesetzes zeigt ebenfalls, welche Herangehensweise der Staat hat. In den ersten zwei Artikeln wird vom PKK-/KCK Terror gesprochen. Dennoch bleibt das Rahmengesetz ein wichtiger erster Schritt. Es müssen nun weitere folgen, die die Demokratisierung im Zentrum haben.“
Als Fortschritt wertet Dağdeviren, dass es erstmals einen rechtlichen Rahmen für die Beendigung des bewaffneten Konflikts gäbe. Das gehe über Absichtserklärungen hinaus. Die breite parlamentarische Zustimmung sei ebenfalls wichtig. „Dies heißt jedoch nicht, dass ein Konsens im Hinblick auf die politische Lösung der kurdischen Frage herrscht, weder parlamentarisch geschweige denn gesellschaftlich“, präzisiert sie.
Für Dağdeviren wurde das Gesetzt noch zu stark aus der Perspektive der „Terrorismusbekämpfung“ geschrieben und nicht im Sinne einer politischen Lösung der kurdischen Frage. „Die essentielle Frage, wie es nach der Entwaffnung weitergeht, ist exkludiert“, erklärt sie. „Es garantiert keine politische Partizipation und hebt die Einschränkungen der Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit nicht auf. Die Kommunen stehen weiter unter Zwangsverwaltung. Osman Kavala (siehe taz vom 25.08.2026: Menschenrechte in der Türkei: Straßburg fordert Kavalas Freiheit.), Selahattin Demirtaş u.a. sind trotz EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg) Urteilen weiter inhaftiert. Die Rechte – politisch und kulturell – sind nicht garantiert.“ Somit reiche das Gesetz aus ihrer Sicht nicht für einen nachhaltigen Friedensprozess aus. Problematisch sei zudem, dass die Entscheidung über die Umsetzung in erheblichem Maße bei staatlichen Institutionen bleibe. Es bedürfe vielmehr unabhängiger Gremien.
Als eine zentrale Schwachstelle des neuen Gesetzes betrachte Dağdeviren die Situation von Abdullah Öcalan. Als zentraler Akteur bleibe seine Rolle unberücksichtigt. Sie sieht darin zwar keine Sollbruchstelle, aber doch eine zentrale offene Frage. Dağdeviren wörtlich: „Öcalan selbst hat immer wieder deutlich gemacht, dass für ihn die entscheidende Frage nicht seine persönliche Situation ist, sondern ob der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vorankommt. Das bedeutet nicht, dass seine rechtliche Situation irrelevant ist. Wenn der Staat von ihm Erwartungen hinsichtlich des Prozesses hat, muss er auch die Bedingungen schaffen, unter denen er diese Rolle tatsächlich ausüben kann.“
„Das Rahmengesetz wurde in der Resmî Gazete veröffentlicht und ist damit in Kraft“, ergänzt Dağdeviren. Entscheidend sei nun, welche weiteren Gesetze folgen. Aus ihrer Sicht brauche es unbedingt weitere Gesetze. Zudem müssten bereits vorhandene Gesetze auch umgesetzt werden, ebenso die Urteile des EGMR, insbesondere das Recht auf Hoffnung[*]. Die Abschaffung der Antiterrorgesetzgebung sei essentiell. Das Parlament habe erstmals Verantwortung übernommen für einen Friedensprozess. Damit hinge der Prozess nicht mehr allein von Erdoğan ab. Diese Verantwortung sollte das Parlament auch weiter wahrnehmen.
Gleichzeitig unterstreicht Dağdeviren, dass ein formaler Prozess allein für einen dauerhaften Frieden nicht ausreiche. Vielmehr bedürfe es einer Vergesellschaftung des Prozesses. Die gesamte türkische Gesellschaft müsse den Prozess tragen. Dies sei der wichtigste Schritt überhaupt. Parlamentarische Kontrolle sei wichtig, ebenso aber Transparenz, Demokratisierung und ein größerer Raum für die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen und insbesondere Frauenorganisationen. Das Ziel dürfe nicht allein eine „terrorfreie Türkei“ sein. „Das Ziel muss eine Türkei sein, in der alle Bevölkerungsgruppen gleichberechtigt und frei miteinander leben können“, betont Dağdeviren. „Wir haben heute erstmals die Chance, aus einem Dialog einen institutionalisierten Friedens- und Demokratisierungsprozess zu machen – aber diese Chance ist noch nicht der Frieden selbst.“
Dass die deutsche Bundesregierung sich nach wie vor weigert, nach der Auflösung der PKK und des vom türkischen Parlament verabschiedeten Gesetzes, das zumindest eine begrenzte Amnestie für PKK-Mitglieder in der Türkei vorsieht, ihre Repressionen gegen kurdische Aktivisten in der Bundesrepublik endlich einzustellen, wie nd-aktuell am 12. August berichtete (Trotz Friedensprozess: BRD will Kurden weiter hart verfolgen), zeigt nur die außenpolitische Orientierungslosigkeit der Bundesregierung und deren Desinteresse an diplomatischen Konfliktlösungen und Friedensprozessen. Abgesehen von der Verbesserung der humanitären Lage der Menschen in den Konfliktgebieten durch eine diplomatisch-politische Lösung des Konfliktes zwischen den Kurden und dem türkischen Staat, ist die Beendigung dieses Konfliktes auch aus Sicht der Europäischen Union und aus geostrategischer sowie geoökonomischer Sicht wünschenswert, denn er ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der politischen Situation im Mittleren Osten.
[*] Das Recht auf Hoffnung ist ein Rechtsprinzip. Der EGMR hat im Fall „Turkey vs Gurban“ 2014 geurteilt, dass auch Menschen, die zu lebenslanger Haft verurteilt werden, eine Chance auf Freilassung haben müssen. Die Türkei ist aufgefordert, dieses Urteil umzusetzen. Es stand zuletzt 2025 auf der Agenda des Ministerkomitees des Europarates. Der Türkei wurde eine Frist bis Juni 2026 gesetzt, entsprechende Maßnahmen für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen einzuleiten.
(Aktualisiert am 25. und 26.08.2026)
Siehe auch:
Titelbild: Kurdish PKK Guerillas Kurdishstruggle CC BY 2.0 DEED via FlickR
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