Von Frederik D. Tunnat

Ob der neue Digital Services Act zu einer Verbesserung innerhalb des world wide web, sprich des Internets führt, oder, wie ich befürchte, nur neue, monströse Bürokratie entfacht, ist derzeit noch nicht ausgemacht. Eines jedoch ist bereits klar – wie Kloßbrühe: der Sprung der EU-Kommission landet weiterhin im trüben Morast des Internet-Dschungels.

Denn so viel, wie in der neuen EU Verordnung auch geregelt, vorgegeben und herum gedoktert wird, die alles entscheidende Hürde wurde erneut nicht genommen! Nämlich klare, gesetzliche Vorgaben, welche Inhalte im Internet – dem modernen Wilden Westen der globalisierten Welt – künftig statthaft sind, und was nicht vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.

Statt klarer Vorgaben erzwingt der Digital Services Act enorme administrative wie Kontrollfunktionen von Unternehmen wie Organisationen, selbst von privaten Plattform-Betreibern, führt Kontrolle und teuer bezahlte staatliche Kontrolleure und Kontrollgremien der Kontrolle ein, was zu ausufernden Kosten führt, jedoch in keinster Weise jene Demokratie und Gesellschaft zerstörenden Hassreden, Fake-Informationen, Verschwörungstheorien, sowie digitale Zufluchtsstätten von Feinden und Zerstörern demokratisch verfasster Staaten auch nur annähernd einschränkt oder wenigstens auf ein Mindestmaß reduziert. Stattdessen drückt sich der Gesetzgeber, in Form der Europäischen Union wie seiner Mitgliedsstaaten, erneut davor, privaten Anbietern sogenannter sozialer Medien wie Facebook, Google, Twitter und Konsorten gesetzlich klare Grenzen zu setzen. Weiter werden private Unternehmen, später schließlich in aufwändigen, teuren Verfahren Gerichte zu entscheiden haben, was unter die Reglung des Digital Services Act fällt, bzw. was von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein soll.

Eine derart bürokratisch aufgezäumte Struktur, wie sie der Digital Services Act vorgibt und auf ein, zwei Jahrzehnte festschreibt, ist alles andere als dazu angetan, die Schwachstellen und Probleme zu lösen, die im Zusammenhang mit staatsfeindlichen Aktivitäten im Internet sattsam sichtbar wurden. Über den letzten, vom und über das Internet ausgelösten Sturm auf das Herz einer Demokratie, konnten wir via Medien am 6. Januar 2021 Augenzeugen sein. Die teilweise Aufarbeitung der Vorgänge von Washington findet diese Woche im Senat mit dem Impeachment-Verfahren gegen den abgewählten Ex-Präsidenten Donald Trump statt. Dass dieser eindeutige Versuch eines Staatsstreichs dennoch allem Anschein nach keine rechtlichen Konsequenzen für den Hauptauslöser Trump zeitigen wird, dafür sorgen die, durch soziale Medien weiterhin mit Falschinformationen sattsam versorgten US-Bürger, die noch immer den Lügen Trumps von einer gestohlenen Wahl glauben und ihre republikanischen Abgeordneten in „sozialmediale“ Geiselhaft nehmen, nach dem Motto: flickt ihr dem Trump am zeug, strafen wir euch bei der nächsten Wahl ab, oder greifen euch und eure Familien via Internet und sozialer Medien an.

Das, was sich in den sozialen Medien in den USA ereignete, und in kleinem Format ebenso bereits in Berlin oder Paris, Amsterdam und anderen Orten, hätte es wahrlich verdient, im Digital Services Act Berücksichtigung zu finden. Stattdessen wird weiterhin das angeblich hohe Gut der uneingeschränkt freien Meinungsäußerung hochgehalten, dessen falsche, einseitige Auslegung durch die Plattformbetreiber wie Twitter und Facebook überhaupt erst dafür sorgten, dass eine Demokratie an den Rand ihres Zusammenbruchs geriet.

Der Digital Services Act stellt, in Bezug auf derartige, durch und über die sozialen Medien ausgelöste Spontan-Revolutionen, keinerlei Fortschritt oder Verbesserung dar. Dabei muss man inzwischen die „vornehme“ Zurückhaltung von Gesetzgebern bei der gesetzlichen Regulierung des Internets als „unterlassene Hilfeleistung“ für das Modell der Demokratie werten. Wer bitteschön, wenn nicht EU-Kommission oder Nationalstaaten bzw. deren Gesetzgeber in Form von Regierung und Parlament, sind dazu befugt und aufgerufen, der falschen Ausweitung einer destruktiven, falsch verstandenen Meinungsfreiheit im Internet Einhalt zu gebieten?

Der vorliegende Digital Services Act wird dieser Anforderung zum effektiven Schutz von Demokratie und Freiheit nicht annähernd gerecht. Deshalb sind das EU-Parlament und dessen Politiker aufgerufen, im Rahmen des gesetzgeberischen Verfahrens für die nötigen – überlebensnotwendigen – Präzisierungen und Verschärfungen zum Schutz der westlichen Demokratien Europas zu sorgen.

Titelbild: Zeitleiste Entwicklung des Internet. Grfik: Grafik: Jan Schmidt CC BY-SA 2.0 via FlickR

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