Von Jürgen Klute

In der taz vom 28. Oktober 2020 (Corona und Gewaltenteilung) hat Christian Rath die Schläfrigkeit der deutschen Parlamente im Blick auf die Corona-Politik sehr schön nach gezeichnet und kommentiert.

Einerseits überrascht mich die Schläfrigkeit deutscher Parlamente nicht wirklich. Ironisch könnte man fragen, woher denn neben den vielen und oft sehr lukrativen Nebenbeschäftigungen etlicher Parlamentarier*innen auch noch die Zeit für die parlamentarische Haupttätigkeit kommen soll.

Zum andern war mir ehrlich gesagt nicht so klar, wie sehr die Parlamente in der Bundesrepublik tatsächlich schlafen. Ich habe eher die belgische Corona-Politik vor Augen. Auch in Belgien sind die Anti-Corona-Maßnahmen politisch umstritten, da alle Maßnahmen nunmal mit erheblichen überwiegend wirtschaftlich belastenden Folgen verknüpft sind. Doch es geht nicht um den politischen Streit als solchen. Der politische Streit um Corona Maßnahmen gehört – wie der Streit um alle anderen politischen Themen – zur Demokratie. Hier geht es um die Rolle der Parlamente.

Im Unterschied zum Bundestag ist das föderale Parlament Belgiens präsent in der Corona-Politik und lässt sich das Heft nicht aus der Hand nehmen, auch wenn die Regierung im März mit Sonderrechten ausgestattet wurde, damit sie schnell reagieren konnte, wo dies sachlich erforderlich war. Die Regierung handelt dabei in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Sicherheitsrat (vgl. Nationaler Sicherheitsrat tagt über mögliche Lockerung der Ausgangsbeschränkung, Flanderninfo vom 24.04.2020; dort ist auch die Zusammensetzung des Sicherheitsrates aufgelistet). Dazu muss man/frau im Blick haben, dass Belgien seit Dezember 2018 nur eine geschäftsführende Regierung hatte. Die damalige Regierung war über den UN-Migartionspakt zerbrochen. Nach den Wahlen vom 19. Mai 2019 konnte lange keine neue Regierung gefunden werden. Erst seit Oktober 2020 hat Belgien wieder eine reguläre Regierung.

Die Befugnisse der so genannten Notstandsregierung waren klar begrenzt und zeitlich befristet. Das Parlament behielt die volle Kontrolle über die Regierung auch während der Corona-Krise. Hier die wichtigsten Regeln dazu:

Sonderausschuss kontrolliert die Umsetzung:
Dieser Coronaausschuss arbeitet, wie alle anderen Ausschüsse auf Ebene des Bundesparlaments auch, mit 17 Mitgliedern arbeiten. Der Ausschuss kann die Regierungsmitglieder zu ihren Erlassen und befragen, bevor diese umgesetzt werden. Das kann z.B. sein, wenn es um Verlängerungen von Maßnahmen geht, die eigentlich für drei Monate beschlossen wurden. Das belgische Vollmachtengesetzt schreibt übrigens vor, dass darin vereinbarte Beschlüsse nach maximal einem Jahr als Königlicher Erlass ratifiziert werden müssen.
Quelle: Parlament stattet die Regierung Wilmès mit Vollmachten zur Coronakrise aus, Flanderninfo vom 27. März 2020

Dennoch erhält die Regierung keinen Blankoscheck. Die Vollmachten beschränken sich auf die Bewältigung der Coronakrise und sind zeitlich zunächst auf drei Monate beschränkt. Sie können auf weitere drei Monate verlängert werden. Außerdem behält das Parlament die klassische parlamentarische Kontrolle der Regierung. Zudem müssen alle Regierungsbeschlüsse durch das Parlament ratifiziert werden.
Quelle: Coronakrise: Geschäftsführende Regierung soll umfassende Vollmachten bekommen, BRF vom 15. März 2020

In diesem Sinne soll die Regierung zwar formal voll handlungsfähig sein, ihr Mandat sich aber nahezu ausschließlich auf den Kampf gegen das Coronavirus beziehen. MR-Chef Bouchez sagt dazu: „Es ist ausgeschlossen, dass jetzt zum Beispiel an einer neuen Rentenreform gearbeitet wird. Das Vertrauen, das die zehn Parteien der Regierung entgegenbringen, ist ein Vertrauen darauf, dass die aktuelle Krise angegangen wird.“
Quelle: Belgien bekommt eine Corona-Regierung, BRF vom 16. März 2020

Vor diesem Hintergrund war ich dann doch etwas überrascht über das Agieren der Bundes- und Landesregierungen und das Nicht-Agieren der Parlamente in der Bundesrepublik. Das ist allerdings auch Folge des Fehlens klarer Regeln für einen solchen Notfall wie eine Pandemie. Christian Rath hat das in seinem Kommentar noch einmal dargelegt. Im Frühjahr 2020 zu Beginn des Lockdowns wurde darüber auch ausführlich auf dem Verfassungsblog diskutiert. Die politische Schlussfolgerung daraus kann nur sein, nach der Pandemie klare Regelungen für einen solchen Fall wie eine Pandemie zu schaffen, die vor allem den Parlamenten eine Schlüsselrolle zuweisen. Aus historischer Angst vor Notstandsregelungen einen Zustand zu erzeugen, wie er jetzt vorliegt in der Bundesrepublik, ist keine akzeptable Lösung. Es gibt keine eindeutige Rechtsgrundlage für das Handeln, Gerichte müssen Ad-hoc-Entscheidungen treffen, Bundestag und Länderparlamente schlafen und haben zudem keine klaren Regeln zur Kontrolle der Regierung in einem solchen Ausnahmefall. Wie eine solche Notsituation wie die aktuelle Pandemie politisch besser zu managen ist, kann man/frau sich in Belgien abgucken. Vorausgesetzt, die deutschen Parlamente wechseln nicht direkt vom Sommer- in den Winterschlaf über. Wie gesagt, gibt es auch in Belgien heftige Debatten um Corona-Maßnahmen. Doch insgesamt ist das Vertrauen in die belgische Regierung und deren Corona-Politik aufgrund der klaren Regelungen und Begrenzung der Befugnisse (für die Notstandsregierung) nach meinem Eindruck höher als in der Bundesrepublik.

Weitere (deutschsprachige) Links zur Implementierung der belgischen Corona-Regierung:

Titelbild: Bundestag, Berlin. Foto: Lars Steffens CC BY-SA 2.0 via FlickR

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