Von Jürgen Klute
Seit ein paar Jahren verfolge ich die Debatte um Bürgerräte, Citzens Assemblies, Bürgerdialoge, etc. Mittlerweile bin zu einem Verfechter dieses direktdemokratischen Instruments geworden. Also habe ich es zunächst sehr begrüßt, dass es jetzt auch einen Bürgerrat auf Bundesebene in der Bundesrepublik gibt. Nach dem ich mir das Video von der Pressekonferenz zu diesem Bürgerrat angeschaut habe, bin ich allerdings skeptisch, ob ein Bürgerrat so funktionieren kann, wie er vom Bundestag angelegt wurde.
Ich möchte meinen Ausführungen allerdings voranstellen, dass sie sich auf die Vorstellung des bundesdeutschen BürgerInnenrates „Deutschlands Rolle in der Welt“ auf der Bundespressekonferenz vom 13. Januar 2021 mit Marianne Birthler, Wolfgang Schäuble und Claudine Nierth beziehen und nicht auf die Treffen des Bürgerrates. Meine Anmerkungen beziehen sich also allein auf die von den genannten Personen dargestellte Konzeption dieses BürgerInnenrates.
Irritierend war für mich die Pressekonferenz als solche wie auch einige der inhaltlichen Verlautbarungen. So wie die Pressekonferenz angelegt war, schien sie mir eher den Charakter einer PR-Aktion für den Bundestag und Mehr Demokratie e.V. zu haben.
Das will ich im Folgenden an einigen markanten Stellen in dem Video von Tilo Jung von der Bundespressekonferenz vom 13. Januar 2021 zum Thema „Bürgerrat ‚Deutschlands Rolle in der Welt‘“ mit Wolfgang Schäuble (CDU), Schirmherr des Bürgerrats, Marianne Birthler (Die Grünen), Vorsitzende des Bürgerrats, und Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie e. V., aufzeigen. Das Video von der Bundespressekonferenz hat Tilo Jung am 30.Januar 2021 sowohl auf seiner Webseite „Jung & naiv“ als auch auf YouTube veröffentlicht.
Als Vergleichsmaßstab beziehe mich vor allem auf den ostbelgischen Bürgerdialog. Nach einem mehrjährigen Beratungsprozess unter Beteiligung von PolitikerInnen und Expertinnen – u.a. des belgischen Autors und Historikers David van Reybrouck, bekannt durch sein Buch „Gegen Wahlen“ – wurde vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens im Februar 2019 ein Gesetz zur Einführung eines permanenten Bürgerdialogs verabschiedet, das zugleich die Zusammensetzung und Arbeitsbedingungen des Bürgerdialogs regelt sowie das Verhältnis zwischen Bürgerdialog und gewähltem Parlament. Der Bürgerdialog besteht aus dem per Losverfahren zusammengesetzten Bürgerrat, der den Bürgerrat organisiert, dem ständigen Sekretariat, das zur Parlamentsverwaltung gehört und den Bürgerrat organisatorisch unterstützt, und der per Losverfahren zusammengesetzten Bürgerversammlung, in der die thematisch-inhaltliche Arbeit erfolgt. In diesem Interview hat der Präsident des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Karl-Heinz Lambertz, den ostbelgischen Bürgerdialog vorgestellt. Weitere Bezugspunkte siehe am Ende des Textes.
Bedauerlich ist, dass sich weitgehend die inklusionsfeindliche Begriffsversion „Bürgerdialog“ durchgesetzt hat. Angemessen wäre, von BürgerInnendialog zu sprechen, da es hier um partizipative Demokratie geht und um die Frage einer möglichst vollständigen Repräsentation aller gesellschaftlichen Gruppierungen. Dem entsprechend werde ich im Folgenden die inklusive Bezeichnung „BürgerInnendialog“ nutzen, es sei denn, es handelt sich um Textzitate.
Runde I
Nun aber zur Bundespressekonferenz. Auffallend ist schon gleich die Zusammensetzung der Konferenz: Dort sind ausschließlich Promis vertreten, die alle Zugang zu öffentlichen Kommunikationskanälen haben. Mit Wolfgang Schäuble als Schirmherr sitzt einer der einflussreichsten CDU-Politiker auf dem Podium. Claudine Nierth ist Vorstandssprecherin der mittlerweile bundesweit bekannten NGO „Mehr Demokratie e.V.“ und mit Marianne Birthler sitzt eine bundesweit bekannte bündnisgrüne Politikerin auf dem Podium, die als Vorsitzende den Bürgerrat vertritt. Diejenigen, um die es eigentliche gehen soll beim Bürgerrat, sind nicht auf dem Podium präsent.
Tamara Ehs, die BürgerInnenräte auch als eine Demokratisierung des Lobbyismus versteht, verweist in ihrem Artikel „Die demokratische Gleichheit des Loses: Aus der Nische des Rechtswesens zurück in die Polis“ wie zentral dieser Aspekt der BürgerInnenräte ist: „Die Entwicklung der wachsenden sozialen Ungleichheit bedroht den Gleichheitsaspekt der Demokratie, der nach der gleichen Berücksichtigung aller Interessen verlangt. Arme, prekär Beschäftigte und formal Geringgebildete haben im gegenwärtigen System nicht dieselbe Chance, dass ihre Anliegen im politischen Prozess gehört und umgesetzt werden, wie zuletzt Lea Elsässer in ihrer Responsivitätsstudie zur deutschen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik im Zeitraum von 1980 bis 2013 eindrücklich darlegte (Elsässer 2018). Soziale Ungleichheit untergräbt letztlich das Vertrauen in die repräsentative Demokratie und ihre Problemlösungsfähigkeit; übrig bleiben ‚dysfunktionale Gesellschaften’ (Wilkinson/Pickett 2009, Kap. 13) mit Neigung zu autoritärem Populismus.“*
Die Chance der BürgerInnendialog liegt für Ehs darin, dass „wie Untersuchungen ergaben, […] die BürgerInnen angesichts großer politischer Krisen eher einander als den staatlichen Behörden [vertrauen]. Die Vorarlberger Bürgerräte wiederum sehen die gelosten Gruppen zudem als Mittel gegen Populismus. Denn wenn Menschen ihre Echokammern verlassen und über soziale, ökonomische und Altersgrenzen hinweg miteinander ins (moderierte) Gespräch kommen, verlieren populistische Vorschläge im Lauf der Diskussionen deutlich an Boden (Fehrenbach 2017).“*
Aus solchen Erwägungen heraus schließt das Gesetz zum ostbelgische Bürgerdialog auch die Teilnahme von Persönlichkeiten, die ein Wahlamt inne haben oder repräsentative öffentliche Ämter oder Funktionen bekleiden von der Teilnahme am BürgerInnendialog aus (vgl. Artikel 3 § 4 Abs. 4 des oben verlinkten Dekrets zum Bürgerdialog). Bürgerinnen und Bürgern, deren Stimme in der Regel nicht bis in öffentliche Debatten vordringen, wird ganz bewusst im BürgerInnendialog ein Vorrang eingeräumt. Bei aller Wertschätzung für Frau Birthler als Politikerin, in Ostbelgien hätte sie niemals Vorsitzende oder Sprecherin einer BürgerInnenversammlung (zur Begrifflichkeit s.o.) werden können, da sie dort als Promi von der Teilnahme an einem solchen Gremium gänzlich ausgeschlossen ist. Aus guten Gründen, wie ich meine. Weshalb der bundesdeutsche BürgerInnenrat dieser Systematik nicht folgt, erschließt sich mir nicht und es erscheint mir kontraproduktiv im Sinne der Idee der BürgerInnenräte.
Dass Marianne Birthler sich in dieser Form an dem Bundes-BürgerInnendialog beteiligt, ist aus meiner Sicht irritierend. Immerhin hat die von den Grünen geführte Landesregierung Baden-Württembergs eigens ein Staatsministerium für BürgerInnenbeteiligung eingerichtet, so dass zu erwarten gewesen wäre, dass eine Grüne Politikerin wie Frau Birthler für solche Aspekte sensibilisiert ist. Zumal die Grünen sich in ihrem Parteiprogramm mittlerweile für BürgerInnenräte aussprechen.
Gleich zu Beginn der Pressekonferenz erklärt Wolfgang Schäuble, dass die Einberufung dieses BürgerInnenrates (er bezeichnet ihn als ein Format der aufsuchenden Beteiligung) auf Beschluss des Ältestenrates des Bundestages erfolgte (Minute: 01:52) und dass als Thema die Rolle Deutschlands in der Welt vorgegeben ist (02:00). Schäuble hält das Thema für sehr drängend. Ob die Mehrzahl der Bürgerinnen diese Einschätzung teilt, lässt sich allerdings bezweifeln – insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie. Später (ab 43:21) erläutert er noch einmal ausführlicher, dass die Themenfindung in einem umfassenden Beratungsprozess von Experten und bundespolitischen Zirkeln erfolgte. Politisch brisante Themen (wie etwa in Irland) oder auch Vorschläge von BürgerInnen waren seitens des Bundestages nicht gewünscht. In diesem Kontext betont Schäuble, dass der parlamentarische Beratungsprozess – der durch das Grundgesetz vorgegeben ist – sehr umfassend und intensiv sei und bereits die Einbeziehung von Expertenanhörungen, von Expertenbeiräten, etc. vorsehe.
Das klang fasst so, als wäre ein BürgerInnenrat angesichts dieses Beratungsprozesses aus Sicht des Bundestages redundant, also eigentlich überflüssig und eine Art Gnadenakt gegenüber den BürgerInnen – etwas zugespitzt könnte man Schäubles Einlassung auch so übersetzen, dass es darum geht, die zunehmende Renitenz von BürgerInnen wieder einzuhegen durch BürgerInnenräte, in denen man sie sich kontrolliert und moderiert an vorgegebenen Themen abarbeiten lässt.
Noch einmal zum Prozedere der Themenfindung: Man kann selbstverständlich so verfahren, wie Schäuble es beschreibt. Ob das klug ist, ist eine andere Frage. In Ostbelgien entscheidet der Bürgerrat (also das Steuerungsgremium des Bürgerdialogs) über die Themenfestlegung. Vorgeschlagen werden können Themen von allen Beteiligten einschließlich der Parlamentsfraktionen und auch alle Bürgerinnen können im Rahmen von Aufrufen Themen vorschlagen. Ebenso können in Vorarlberg BürgerInnen Themenvorschläge einreichen (Bürgerrats-Richtlinie § 5a, 4).
Vor diesem Hintergrund sieht der bundesdeutsche BürgerInnenrat nach pratizipativer Demokratie von oben aus, zugespitzt formuliert als Gnadenakt des Ältestenrates des Bundestages. Dieser Eindruck verstärkt sich durch die weiteren Erläuterungen Schäubles. Aus seiner Sicht sollen BürgerInnenräte den Parlamentarierinnen Einblick in die Sichtweisen der Bürgerinnen geben, ohne sich in irgend einer Weise daran zu binden. Und die Teilnehmenden sollen lernen, was es heißt, mit unterschiedlichen Meinungen umzugehen. Das sind ohne Zweifel Aspekte eines BürgerInnendialogs – aber darin kann sich ein BürgerInnenrat nicht erschöpfen. Nach Schäubles Ausführungen klingen so, als sähe er den BürgerInnenrat eher als eine Art Rollenspiel für das Unterrichtsfach Gemeinschaftskunde.
Nach Wolfgang Schäuble kam Marianne Birthler zu Wort. Den Wert eines BürgerInnenrates sieht sie darin, das er die Lust an der Debatte, die Freude an der Diskussion mit Leuten, deren Meinung für einen selbst gar nicht von vornherein berechenbar ist, das Interesse an politischen Themen weckt und fördert und eine Brücke schlägt zwischen Politik und Gesellschaft. Die Politik soll von neuen Blickwinkeln und sorgfältig entwickelten Meinungsbildern profitieren. Es geht aus Sicht von M. Birthler vor allem um eine öffentliche Debatte von gut informierten Bürgern auf der Grundlage der Verfassungswerte (!) und in Augenhöhe mit der Politik. (ab 09:25) Das alles ist nicht falsch und sind Aspekte eines BürgerInnendialogs, aber an keiner Stelle hat M. Birthler von partizipativer Demokratie und Formen der Mitbestimmung gesprochen. Selbstverständlich ist ein BürgerInnenrat kein gewähltes Parlament und hat daher keine gesetzgeberische Legitimation. Gleichwohl geht es bei einem BürgerInnenrat nicht nur um schöngeistige Debatten um ihrer Selbstwillen, sondern sehr wohl auch um Einflussnahme auf Gesetzgebungsprozesse – im Sinne einer Demokratisierung des Lobbyismus, um noch einmal eine Formulierung von Tamara Ehs aufzunehmen.
Claudine Nierth von Mehr Demokratie e.V. erläutert, dass 169 Bürgerinnen und Bürger (später korrigiert auf 160 = 10 pro Bundesland) aus den Einwohnermelderegistern der Bundesrepublik per Zufallsalgorithmus gelost wurden. Die Altersspanne der Teilnehmenden erstreckt sich von 16 bis 90 Jahre. Der Querschnitt der Bevölkerung wird gespiegelt nach Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss und nach Migrationshintergrund (ab 10:43).
Hier fällt zunächst auf, dass es sich um nur vier Kriterien handelt. Dem gegenüber weist der französische Klimarat sechs Kriterien auf: Geschlecht, Alter, Bildungsniveau, sozio-professionelle Kategorien (Arbeiter, Angestellte, Manager …), Wohnsitz und Geografisches Gebiet.
Auffällig beim deutschen BürgerInnenrat ist zudem die Kategorie Migrationshintergrund. Bei anderen BürgerInnenräten ist mir diese Kategorie bisher nicht aufgefallen. Sie ist nicht nur – zurückhaltend formuliert – aussondernd, sondern auch äußerst unpräzise. Allein im Ruhrgebiet leben Menschen, die selbst oder deren Vorfahren aus mehr als 140 Ländern kommen. Eine repräsentative Vertretung von Migrantinnen gestaltet sich bei der Gesamtgröße des BürgerInnenrates als problematisch. Außerdem: Wer ist denn MigrantIn und wer definiert das? Werden in der Bundesrepublik geborene Kinder und Enkel von zugewanderten Menschen noch als MigrantInnen gerechnet? Müssen beide Elternteile zugewandert sein? Werden die als solche definierten MigrantInnen gefragt, ob sie sich selbst noch als MigrantInnen sehen? Da scheint die Kategorisierung des französischen Klimarats klüger. Sie kommt ohne ausgrenzende Kategorien wie „Migrationshintergrund“ aus und erfasst über die geografischen Kriterien auch zugewanderte Menschen und deren in Frankreich geborenen Nachkommen, ohne sie als solche zu etikettieren.
Des Weiteren erklärt C. Nierth, dass das Thema des Bürgerrates – Deutschlands Rolle in der Welt – aus dem Bundestag kommt und das alle Fraktionen sich für dieses Thema ausgesprochen haben. Abgeordnete aller Fraktionen seien in die Vorbereitung des Bürgerrates eingebunden gewesen und hätten bekundet, auch weiterhin eingebunden sein zu wollen. C. Nierth hält das für schlüssig, da die Ergebnisse anschlussfähig sein müssen im Parlament, wie sie betont. Auch an dieser Stelle drängt sich mir der Eindruck auf, dass eine Unabhängigkeit und Eigenständigkeit des BürgerInnenrates nicht beabsichtigt bzw. nicht gewollt ist.
Das Thema Deutschlands Rolle in der Welt soll auf folgende fünf Themenfelder runter gebrochen werden: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie; Wirtschaft und Handel; Frieden und Sicherheit; Nachhaltige Entwicklung und Europäische Union. (ab 11:07)
Der BürgerInnenrat bekommt also ein bis ins Detail vorbereitetes Menü vorgesetzt, auf dessen Zusammensetzung und Zubereitung er keinerlei Einfluss hatte. Der BürgerInnenrat kann nur vorgegebenes konsumieren. Verantwortlich für die Durchführung des BürgerInnenrates sind laut C. Nierth die drei Durchführungspartner von Mehr Demokratie e.V.: Nexus, IFUK und das Institut für partizipative Gestaltung. Diese Institutionen haben den BürgerInnenrat organisiert und initiiert.
Zehn Beratungstage mit insgesamt zweiundzwanzig Sitzungsstunden (später auf 42 Stunden korrigiert), die Corona bedingt online erfolgen, sind für den BürgerInnenrat vorgesehen. Seine Empfehlungen sollen bereits am 19. März 2021 dem Bundesrat übergeben werden.
Auch zu den Kosten des BürgerInnenrates hat C. Nierth sich geäußert. Sie liegen bei gut 1,8 Millionen Euro. Aufgebracht werden sie aus Spenden und Mitteln von verschiedenen Stiftungen. Später (ab 48:25) ergänzt C. Nierth, wofür die Gelder genutzt wurden. Zum einen erhielten die Teilnehmenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 450 Euro pro Kopf. Der Bürgerrat wurde seit Juli 2020 von einem Team von über 90 Personen organisiert und vorbereitet und dieses Team wird nach dessen Ende den Bürgerrat noch nachbereiten.
Nach Auskunft von C. Nierth ist dieser Bürgerrat eine Folgeveranstaltung des ersten BürgerInnenrates vor rund einem Jahr zum Thema Demokratie. Dieser erste BürgerInnenrat hatte sich für die Einführung geloster BürgerInnenräte ausgesprochen. C. Nierth beton zum Abschluss ihres Votums, dass es in der heutigen schwierigen gesellschaftlichen Lage neue Konsenstechniken brauche und neue Formate, in denen sich Andersdenkende begegnen und einander zuhören und miteinander mehrheitsfähige Lösungen hervorbringen im Sinne einer Unterstützung der parlamentarischen Arbeit. (ab12:00)
Zwischenbilanz: Nach diesen drei einführenden Voten kristallisiert sich bei mir der Eindruck heraus, dass der bundesdeutsche BürgerInnenrat eine ausgesprochen paternalistische Veranstaltung ist, die sich für mich nicht wirklich mit der Idee einer partizipativen Demokratie verbinden will.
Runde II
Nach diesen einführenden Voten geht es weiter mit Fragen von Journalistinnen und Journalisten.
Zunächst die Frage an Wolfgang Schäuble (ab 14:40): Halten Sie es für erwägenswert, BürgerInnenräte zu institutionalisieren um den Bundestag zu beraten? Und: Müssten nicht Regeln festgelegt werden, damit die Ergebnisse von BürgerInnenräte ernstgenommen werden und sie sich in den parlamentarischen Entscheidungen wiederfinden?
Schäuble verweist in seiner Antwort auf die Notwendigkeit, die Demokratie zu stabilisieren angesichts gesellschaftlicher Spaltungen. Auf die erste Frage ist er nicht direkt eingegangen. Er verwies statt dessen darauf, dass es sich um einen Versuch handle und dass man sehen müsse, was daraus werde. Im Blick auf Regeln hält Schäuble es für sinnvoll, die Ergebnisse des BürgerInnenrates nicht einfach beiseite zu schieben, setzt aber auf eine Selbstverpflichtung des Parlaments statt auf Regeln. Auf klare Vereinbarungen, wie sie im Dekret zum ostbelgischen Bürgerdialog festgeschrieben sind, will der Präsident des deutschen Bundestages sich also nicht einlassen.
Diese Frage wird ein späterer Stelle (ab 30:41) noch einmal angesprochen, da Unklarheit im Blick auf den Umgang mit den Ergebnissen von den JournalistInnen als eher kontraproduktiv eingeschätzt wurden. Die Antworten aller drei VertreterInnen zeigen, dass es absolut keine Vorstellungen zu diesem Punkt gibt. Wobei M. Birthler und C. Nierth sich – anders als W. Schäuble – für Regelungen zum Umgang des Parlaments mit den Ergebnissen eines BürgerInnenrates ausgesprochen haben.
C. Nierth kann sich sogar einen BürgerInnenrat von unten vorstellen, in dem BürgerInnen Themen zur Bearbeitung benennen (was in Ostbelgien Vorarlberg eine Selbstverständlichkeit ist) und sieht auch von daher eine Notwendigkeit für entsprechende Regeln zum Umgang des Parlaments mit den Ergebnissen eines solchen BürgerInnenrates von unten, der nicht im Auftrag des Bundestages agiert. (ab 34:53)
Diese Anmerkung von C. Nierth kann ich nur unterstreichen. Zu einem vollwertigen Instrument partizipativer Demokratie wird ein Bürgerrat erst dann, wenn auch Bürgerinnen und Bürger bzw. Einwohnerinnen und Einwohner (damit wäre der Kreis der Beteiligten auch auf diejenigen ausgeweitet, die zwar in der Bundesrepublik leben, aber keinen deutschen Pass haben – so ist es üblich) Themen für einen BürgerInnenrat setzten können – und eben nicht nur das Parlament. Es ist richtig, dass auch Regierungen und Parlamente Themen vorschlagen können, aber sie dürfen nicht diejenigen sein, die allein die Themen festlegen.
Die Frage nach dem Umgang mit dem Ergebnis des BürgerInnenrates hat mehrere der anwesenden Journalistinnen und Journalisten bewegt. Einer der Journalisten fragte noch einmal nach, ob es nicht denkbar wäre, das Parlament wenigstens zu Verpflichten sich mit den Ergebnissen eines Bürgerrates zu befassen ohne sie übernehmen zu müssen. C. Nierth hält das für eine staatsrechtliche Frage. Denn eine solche Regelung gäbe dem BürgerInnenrat einen so hohen Einfluss, dass die freie Entscheidung eines Abgeordneten darüber, ob er die Ergebnisse eines BürgerInnenrates übernehmen will oder nicht, berührt wäre. In Ostbelgien hängt man diese Frage allerdings etwas weniger hoch auf und will den Bürgerinnen gerade einen höheren Einfluss geben. Denn dort ist es ganz ähnlich geregelt, wie der Fragesteller es als Möglichkeit in seiner Frage angedeutet hat: Das Parlament muss sich mit dem Ergebnis Innerhalb einer Frist von einem Jahr mit dem Vorschlag der Bürgerversammlung befassen und dann öffentlich darlegen und begründen, welche Folgerungen es aus der Eingabe der Bürgerversammlung gezogen hat. Ähnlich verhält es sich mit der Europäischen Bürgerinitiative, mit der sich, wenn sie eine Mindestanzahl von Unterschriften erzielt hat, die EU-Kommission befassen muss. Innhalb von drei Monaten muss die EU-Kommission ihre Schlussfolgerungen zu einer erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative schriftlich veröffentlichen und begründen. Informationshalber füge ich den entsprechenden Paragraphen des ostbelgischen Dekrets zum Bürgerdialog hier ein:
Art. 9 – Empfehlungen der Bürgerversammlung und deren Berücksichtigung durch das Parlament
§1 – Nach Abschluss der Beratungen formuliert die Bürgerversammlung eine oder mehrere Empfehlungen, die dem Präsidium des Parlaments übermittelt werden.
§2 – Das Präsidium verweist die Empfehlungen an einen Parlamentsausschuss, der eine öffentliche Sitzung anberaumt, in der die Empfehlungen durch eine Delegation der Bürgerversammlung vorgestellt werden und anschließend mit den Ausschussmitgliedern sowie den zuständigen Ministern diskutiert werden. Dazu werden alle Mitglieder der Bürgerversammlung eingeladen.
Im Anschluss arbeitet der Ausschuss unter Mitwirkung der zuständigen Minister eine Stellungnahme zu den einzelnen Empfehlungen aus. Darin wird dargelegt, ob und auf welche Weise die Empfehlungen umgesetzt werden sollen. Wird die Umsetzung einer Empfehlung abgelehnt, wird dies gesondert begründet.
§3 – Anschließend findet eine weitere öffentliche Sitzung des Parlamentsausschusses statt, in der die Stellungnahme vorgestellt und mit den Mitgliedern der Bürgerversammlung diskutiert wird.
Weshalb sich alle drei VertreterInnen bei der Beantwortung der Frage nach verbindlichen Regeln zum Umgang mit den Ergebnissen eines BürgerInnenrates so zieren, erschließt sich mir nicht wirklich. Oder ist es schlicht nur ein paternalistisches Demokratieverständnis, dass das Parlament und die Regierung als eine Art kollektiven Feudalherren begreifen?
C. Nierth hat in diesem Kontext erfreulicherweise auf die Corona-Bürgerräte – insbesondere in Baden-Württemberg – verwiesen. Wolfgang Schäuble nahm das zum Anlass, vor der Einrichtung solcher BürgerInnenräte dringlichst abzuraten – weshalb verriet er nicht (ab 36:33).
(ab 18:13) Einer weiteren Frage von Tilo Jung nach den Bedingungen, unter denen Schäuble sich eine Insitutionalisierung vorstellen kann, weicht er wortreich aus. Diese Frage war verbunden mit einer zweiten nach Volksentscheiden. Schäuble lehnte diese generell ab, da er sie für hochgradig populismusanfällig hält. Schäuble konstruiert in seiner Antwort einen Gegensatz von BürgerInnenentscheiden als diskursiven Instrumenten und Volksentscheiden als tendenziell populistischen Instrumenten. Schaut man auf den Brexit, dann erscheint die Position von Schäuble zunächst nachvollziehbar. Bedauerlicherweise blendet er jedoch die irische Variante aus. Dort hat man Ergebnisse von BürgerInnenräte bereits Volksentscheiden unterzogen und damit gute Erfahrungen gemacht. Das heißt, beide Instrumente lassen sich durchaus gut kombinieren und stehen eben keinesfalls per se im Widerspruch zueinander – vielmehr kann die Kombination beider Instrumente einem populistischen Missbrauch von Volksentscheiden den Boden entziehen. Allerdings hat C. Nierth dann auf die positiven Erfahrungen in Irland mit der Kombination beider Instrumente hingewiesen.
Kurz vor Ende der Pressekonferenz kam ein Journalist mit erkennbar griechischem Akzent zur Wort. Er sprach das Misstrauen insbesondere südeuropäischer EU-Länder gegenüber Deutschland an, dass aus der deutschen Dominanz, aus nationalem Egoismus und nationalen Alleingängen sowohl in der Eurokrise vor zehn Jahren als auch jetzt im Rahmen der Corona-Krise resultiere und wollte wissen, ob der Bürgerrat dem etwas entgegensetzen könne. Schäuble antwortete auf diese Frage, er gehe zwar davon aus, dass die Frage der europäischen Solidarität im BürgerInnenrat eine Rolle spielen wird. Ansonsten decke sich seine Wirklichkeitswahrnehmung aber einfach nicht mit der des fragenden Journalisten. M. Birthler sah sich nicht wirklich in der Lage, einzuschätzen, wie das Misstrauen anderer Länder gegenüber Deutschland sei. Sie habe aber den Eindruck, so formulierte sie, dass das Misstrauen gegenüber Deutschland nicht größer sei als gegenüber manchen anderen europäischen Ländern. Vor lauter an den Tag gelegter Irritation über diese Journalistenfrage, kam M. Birthler gar nicht mehr auf die eigentliche Frage zu sprechen, ob der BürgerInnenrat zum Abbau des von dem Journalisten beschriebenen Misstrauens beitragen könnte. Diese kurze Frage- und Antwortsequenz war vielleicht die spannenfst der gesamten Bundespressekonferenz. Zeigt sie doch, dass PolitikerInnen in Berlin sich entweder nicht vorstellen wollen oder sich nicht vorstellen können, dass Deutschland außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes schon mal anders wahrgenommen wird als in der Berliner Provinz.
Tilo Jung verweist in einer weiteren Frage (ab 54:53) darauf, dass die großen Parteien im Bundestag die Rolle Deutschlands in der Welt zunehmend militärisch definieren, dass die Bevölkerung aber mehrheitlich sehr viel antimilitaristischer eingestellt ist als die Regierung und die Mehrheit des Bundestages und daher diese Entwicklung kritisch sieht. Würde der BürgerInnenrat ernstgenommen, so die Frage von Tilo Jung, wenn ein antimilitaristisches Ergebnis bei den Beratungen herauskäme. An C. Nierth richtet Tilo Jung dann noch die Frage nach der Auswahl der den BürgerInnenrat beratenden Fachleute. Kommen dort NATO befürwortende Stimmen zu Wort oder auch NATO kritische Stimmen oder die Stimmen von MenschenrechtlerInnen, so die Frage von Tilo Jung.
M. Birthlers Antwort auf die erste Frage ist schon fast entlarvend zu nennen. Sie sagte, sie sei am meisten gespannt auf diesen Teil der Debatte und es sei aus ihrer Sicht überhaupt nicht einschätzbar, in welche Richtung die Antwort gehen werde. Es ginge hier ja nicht um Momentaufnahmen wie bei Umfragen. (An der Stelle warf Tilo Jung ein, dass die Umfragen zu diesem Thema seit Jahrzehnten stabil seien.) Nach ihrer Erfahrung, so Birthler, sei es doch so, wenn Menschen sehr gründlich und auf der Basis seriöser Informationen über diese Frage diskutieren, dann würde die Sache doch immer komplizierter. Selbstverständlich, so Birthler, müsse sich der Bundestag auch mit einem Votum des BürgerInnenrates auseinandersetzen, wenn es im Widerspruch zur Mehrheitsposition des Parlaments stehe und dann gut begründen, wenn der Bundestag dieses Votum nicht aufnähme. Aber sie sähe das Ergebnis an dieser Stelle nicht so klar wie Tilo Jung. Der BürgerInnenrat sei ja völlig anders zusammengesetzt als der Bundestag. Sie wolle daher keine Prognose wagen, wie nach einem fachlichen Input und einer gründlichen Debatte das Ergebnis sei. Diese Frage beträfe ja auch die eigene Existenz der Mitglieder des Bürgerrates und die ihrer Kinder. Aber sie wolle offen bleiben und den Bürgerrat nicht in eine Richtung mit ihren Äußerungen drängen. Diese Offenheit sei ja das spannende an dem Bürgerrat. Wolfgang Schäuble merkte zu dieser Frage im wesentlichen an, dass er die Analyse und Einschätzung von Tilo Jung nicht teile. Spätestens hier wird dieser Bürgerrat ad absurdum geführt. Nicht allein, dass ein Polit-Promi Vorsitzende des BürgerInnenrates ist. Sie bezieht hier auch noch inhaltlich in einer eindeutigen Weise Stellung, die wohl kaum ohne Einfluss auf den Diskussionsverlauf zu diesem Punkt bleiben dürfte – unabhängig davon, in welche Richtung sich dieser Einfluss auswirken wird. Es hätte ja völlig ausgereicht zu sagen, dass sie sich öffentlich vor Beginn der Debatte im BürgerInnenrat inhaltlich zu dieser Frage nicht äußern wird, dass sie aber erwarte und davon ausgehe, dass der Bundestag sich mit dem Ergebnis des BürgerInnenrates ernsthaft auseinandersetzt unabhängig davon, wie es ausfällt.
C. Nierth antwortete anschließen auf die an sie gerichtete Frage nach den Experten. Mehr Demokratie e.V. habe sich bezüglich der Expertenauswahl beraten lassen von einer WissenschaftlerInnengruppe und von zwei Expertinnen, die für das auswärtige Amt Bürgerdialoge organisiert und eine Studie dazu erstellt haben. Eine Liste der möglichen Expertinnen wurde dann anschließend noch dem Bundestag vorgestellt, um eine Ausgewogenheit sicher zu stellen. Über 30 Experten sind dann am Ende benannt worden, um den BürgerInnenrat mit Fachinformationen zu versorgen. C. Nierth betonte, dass zu jedem Thema mindestens eine Pro- und eine Contra-Stimme spricht. Zu einigen Themen seien sogar vier Expertinnen vorgesehen. Angesichts dieser Praxis kann ich nur erneut auf Ostbelgien und Vorarlberg verweisen. Dort liegt es in der Entscheidung des Bürgerrates, nach Bedarf Experten zu Rate zu ziehen. Dem Bürgerrat eine von außen handverlesene Expertenkommission zur Seite zu stellen, ist schon ein bemerkenswertes Vorgehen, dass meinen Eindruck eines „betreuten Beraters“ noch einmal untermauert.
Fazit
Zusammenfassend lässt auf Grund der Darstellung des bundesweiten BürgerInnenrates auf der Bundespressekonferenz folgendes sagen:
Offensichtlich traut man den BürgerInnen nicht allzu viel zu. Das zum Ausdruck kommenden Demokratieverständnis ist hochgradig paternalistisch geprägt. Ziel des BürgerInnenrates scheint vor allem zu sein, die BürgerInnen wieder in die so genannte Mitte zu holen, um so die Demokratie zu stabilisieren. Die BürgerInnen sollen verstehen lernen, wie komplex und kompliziert das Aushandeln politischer Lösungen ist. Sie sollen aber selbst nicht zu viel Einflussmöglichkeiten auf die politischen Aushandlungsprozesse gestanden bekommen. Satirisch zugespitzt könnte man sagen, es handelt sich bei diesem BürgerInnenrat um ein betreutes Beraten von BürgerInnen, denen die Politik nicht über den Weg traut und denen sie auch fachlich nicht viel zutraut.
Die Art, wie der bundesweite BürgerInnenrat organisiert ist und durchgeführt wird, bleibt damit deutlich hinter dem zurück, was sich in anderen Ländern zwischenzeitlich als eine Art Standard für BürgerInnenräte etabliert hat.
Und auch die Debatte bleibt hinter dem zurück, was international als „state of the art“ gilt – etwas die sehr artifizielle Konstruktion eines antagonistischen Widerspruchs zwischen BürgerInnenräten und Volksentscheiden, die vor allem durch Misstrauen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern geprägt ist. Lediglich C. Nierth hat zögerlich darauf verwiesen, dass das in Irland anders gesehen und erfolgreich anders gehandhabt wird. Hier immer wieder, wie auch Wolfgang Schäuble es gemacht hat, auf das Brexit-Referendum zu verweisen, greift zu kurz. Das Brexit-Referendum war ohne Zweifel eine Katastrophe. Das lag aber nicht allein an der Bürgerinnen und Bürgern, sondern vor allem an den Politikerinnen und Politikern, die für die Durchführung des Brexit verantwortlich waren. Die Durchführung blieb schlicht hinter allen Standards zur Vorbereitung und Durchführung von Referenden zurück. BürgerInnenräte sind ein sinnvolles und gutes Instrument partizipativer und direkter Demokratie. Der bundesweite BüergerInnenrat zeigt, wie man ein solches Instrument zum Scheitern bringen kann.
Ingesamt klingt das Konzept des bundesweiten BürgerInnenrates in meinen Ohren eher nach einem Volkshochschul-Demokratie-Workshop statt nach partizipativer Demokratie und einer verändernden Weiterentwicklung der Demokratie angesichts veränderter gesellschaftlicher Bedingungen – wir leben eben nicht mehr in einer Industriegesellschaft, sondern in einer digitalisierten Gesellschaft. David van Reyboruck hat das in seinem Buch „Gegen Wahlen“ gut auf den Punkt gebracht, was sich seit in den letzten Jahrzehnten in unseren Gesellschaften geändert hat.
Für David van Reybouck zeigt sich „die Krise der Legitimität“ in drei für ihn unverkennbaren Symptomen. „Erstens“, so Reybrouck, „gehen immer weniger Menschen wählen. […] Zweitens: Neben Wahlverweigerung ist Wahlwanderung zu beobachten. Stimmberechtigte in Europa wählen nicht nur weniger, sondern auch launischer. […] Drittens sind immer weniger Menschen Mitglied einer politischen Partei.“ (van Reybrouck 2016: 15 ff.) Die Hauptursache für diese Entwicklung sieht van Reybrouck in den Wahlen als Kernstück liberaler Demokratien. Van Reybrouck verweist darauf, dass in den Nachkriegsjahren ein Netz aus Massenparteien, Gewerkschaften und weiteren großen zivilgesellschaftlichen Organisationen die öffentliche Sphäre prägten und dafür sorgten, dass die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern politisches Gehör fanden.
Seit den achtziger und neunziger Jahren sieht van Reybrouck diese über lange Zeit stabile und relativ ausbalancierte gesellschaftliche Struktur „durch das neoliberale Denken“ grundlegend verändert. Statt der Zivilgesellschaft wurde der freie Markt der „wichtigste Architekt“ des öffentlichen Raums. Mit Rückgriff auf den britischen Soziologen Colin Crouch, der 2004 den Terminus „Postdemokratie“ einführte, beschreibt van Reybrouck den neoliberal umstrukturierten öffentlichen Raum als ein Gemeinwesen, in dem zwar noch Wahlen behalten werden, „in dem [allerdings] konkurrierende Teams professioneller PR-Experten die öffentliche Debatte während der Wahlkämpfe so stark kontrollieren, dass sie zu einem reinen Spektakel verkommt, bei dem man nur über eine Reihe von Problemen diskutiert, die die Experten zuvor ausgewählt haben. Die Mehrheit der Bürger spielt dabei eine passive, schweigende, ja sogar apathische Rolle, sie reagieren nur auf die Signale, die man ihnen gibt. Im Schatten dieser politischen Inszenierung wird die reale Politik hinter verschlossenen Türen gemacht: von gewählten Regierungen und Eliten, die vor allem die Interessen der Wirtschaft vertreten.“ (Vgl. van Reybrouck: Gegen Wahlen, 2016, S. 55 ff, insb. 57)
Ein einfaches Zurück zu alten Zeiten – auch im politischen Sinne – wird es angesichts dieser Veränderungen nicht geben. Die drei VertreterInnen auf dem Podium der Bundespressekonferenz verknüpfen solche Fragestellungen gerade nicht mit dem partizipativen Instrument des BürgerInnenrates. Auch das bestätigt den Eindruck, dass es hier wohl eher um einen Akt symbolischer Politik geht. Das wird aber kaum zur Stabilisierung der Demokratie beitragen, weil diese Konzeption von BürgerInnenrat nur Ausdruck der Verweigerung nötiger Veränderungen der Demokratie ist, um sie zukunftsfähig zu machen. Es wäre von zentraler Bedeutung, angesichts der tief greifenden gesellschaftlichen Änderungen, die David van Reybrouck beschreibt, ernst gemeinte gesellschaftliche Diskussionsprozesse über dringend nötige demokratische Reformen in Gang zu setzen. Solange „die Politik“ den Bürgerinnen und Bürgern aber so misstraut, wie es in der Bundespressekonferenz zum Ausdruck kam, wird die Krise der Demokratie nicht gelöst werden.
Zum Abschluss will ich noch einmal Tamara Ehs zu Wort kommen lassen:
„Denn wie Untersuchungen ergaben, vertrauen die BürgerInnen angesichts großer politischer Krisen eher einander als den staatlichen Behörden. Die Vorarlberger Bürgerräte wiederum sehen die gelosten Gruppen zudem als Mittel gegen Populismus. Denn wenn Menschen ihre Echokammern verlassen und über soziale, ökonomische und Altersgrenzen hinweg miteinander ins (moderierte) Gespräch kommen, verlieren populistische Vorschläge im Lauf der Diskussionen deutlich an Boden (Fehrenbach 2017).“* (Ehs 2019-I: 20)
Ob der bundesweite BürgerInnenrat in der Konzeption, wie sie auf der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde, diesem Anliegen gerecht werden kann, bezweifle ich. Dafür ist m.E. in diesem Konzept zu wenig Spielraum für eigenständiges Handeln des BürgerInnenrates gelassen worden.
* Tamara Ehs: Die demokratische Gleichheit des Loses: Aus der Nische des Rechtswesens zurück in die Polis. In: Momentum Quarterly, Vol. 8, No. 1, Insbruck 2019, S. 20 f. (abgerufen 19.02.2021)
Nachtrag (20.02.2021)
Am 20.02.2021 hat Hannes Koch in der taz unter dem Titel “Können Bürgerräte die Demokratie retten?” einen längeren Bericht über den bundesweiten BürgerInnenrat veröffentlicht. Dieser Beitrag von Hannes Koch ist aus einer völlig anderen Perspektive geschrieben als mein Beirrag oben. Das Ende seines Artikels bestätigt jedoch die Zweifel, die ich am Ende meines Beitrags bezüglich der Konzeption dieses BürgerInnenrates formuliert habe, als berechtig. Ich will hier noch einmal betonen: Ich bin ein Verfechter von BürgerInnenräten. Und genau deshalb halte ich eine vergleichende und kritische Analyse von unterschiedlichen Konzepten zur Durchführung von BürgerInnenräten für nötig, um sie tatsächlich zu einem wirksamen Instrument partizipativer Demokratie zu entwickeln. Das von “Mehr Demokratie e.V.” entwickelte Konzept für diesen bundesweiten BürgerInnenrat scheint mir nach wie vor kein erfolgreicher Weg für mehr Demokratie bzw. für BürgerInnenräte zu sein.
Siehe auch:
Weiterführende Links zum Artikel
Titelbild: Screenshot der Videodokumentation von Jung & naiv von der Bundespressekonferenz am 13. Januar 2021
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