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Von Jürgen Klute
In der Nacht vom 22. auf den 23. April 2024 hat die belgische Polizei die Räume des kurdischen Sender Roj-TV in Denderleeuw nahe Brüssel aufgebrochen und unter anderm Laptop und Aktenordner beschlagnahmt. Wie zu erfahren war, erfolgte die Durchsuchung und Beschlagnahme auf Anweisung der belgischen föderalen Staatsanwaltschaft. Nach Informationen seitens eines im Auftrag von Roj-TV mit dem Fall befassten Rechtsanwaltes scheint die Initiative für die Durchsuchung nicht von der belgischen Staatsanwalt ausgegangen zu sein. Nach bisherigem Informationsstand hat die belgische Staatsanwaltschaft auf Antrag der französischen Staatsanwaltschaft gehandelt. Hintergrund für den französischen Antrag scheinen Ermittlungen im Zusammenhang mit PKK-Finanzierungen zu sein. Aus Sicht der französischen Staatsanwaltschaft geht es damit offensichtlich um Ermittlungen im Rahmen eines Verdachts auf Terrorfinanzierung, da die PKK nach wie vor auf der Terrorliste der Europäischen Union steht.
Für die belgische Staatsanwaltschaft ist dieser Fall allerdings brisant. Bereits im September 2017 entschied das Brüsseler Berufungsgericht (Cour d’appel), dass die PKK keine Terrororganisation ist, sondern Konfliktpartei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt. Daher, so das Berufungsgericht, darf die Antiterrorgesetzgebung nicht auf die PKK angewandt werden, sondern es muss internationales Kriegsrecht angewandt werden. Dieses Urteil wurde im Jahr 2020 noch einmal bestätigt. Diesem höchstgerichtlichen Entscheid unterliegt auch eine Staatsanwaltschaft.
Vor diesem Hintergrund hätte die belgische Staatsanwaltschaft den Antrag der französischen Staatsanwaltschaft auf Rechtshilfe eigentlich ablehnen müssen. Das hat sie allerdings nicht gemacht. Hintergrund ist, dass die belgische Regierung und die belgische Staatsanwaltschaft von der Entscheidung des Cour d’appel nicht begeistert sind. Aber in einem Rechtsstaat sind auch Regierungen und Staatsanwaltschaften an höchstrichterliche Entscheidungen gebunden. Das ist das Fundament eines Rechtsstaates und der demokratischen Gewaltenteilung.
Belgien gehört neben der Schweiz und Großbritannien zu den ältesten Demokratien in Europa. Die Gründung des heutigen belgischen Staates erfolgte 1830 durch die Abspaltung vom Königreich der Niederlande. Diese lange demokratische Tradition verpflichtet die belgische Regierung und die belgische Staatsanwaltschaft dazu, die Polizeiaktion vom 22./23. April 2024 gegen den kurdischen Sender Roj-TV selbstkritisch aufzuarbeiten und Sorge dafür zu tragen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt. Das Begehren der französischen Staatsanwaltschaft ist kein Grund, die Entscheidung des höchsten belgischen Gerichts zu ignorieren.
Aber auch die Europäische Union ist gefragt. Derzeit hat Belgien die rotierende Ratspräsidentschaft der Europäischen Union inne und der Präsident des Europäischen Rates ist der belgische Politiker Charles Michel, der der französischsprachigen Liberalen Partei „Mouvement Réformateur“ (kurz: MR – Reformbewegung) angehört.
Die Europäische Union beansprucht, eine Verteidigerin der Menschenrechte, der Meinungsfreiheit und der Rechte von Minderheiten zu sein. Dem entsprechend verleiht das Europäische Parlament seit langem jährlich den Sacharow-Preis, der an Personen oder Organisationen vergeben wird, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit einsetzen. Und seit 2021 vergibt das Europäische Parlament zudem noch den Daphne-Caruana-Galizia-Preis an Journalisten und Journalistinnen. Benannt ist dieser Preis nach der am 16. Oktober 2017 durch eine Autobombe ermordete investigative maltesische Journalistin Daphne Caruana Galizia. Mit der Verleihung dieses Preises will das Europäische Parlament Pressefreiheit und kritische Berichterstattung fördern und stärken.
Eine politische Institution, die sich in einer solchen Weise mit der Verteidigung von Menschenrechten, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und damit auch der Verteidigung von Minderheitenrechten brüstet, kann zu dem polizeilichen Vorgehen gegen den kurdischen Sender Roj-TV nicht schweigen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren will.
Die in der Europäischen Union lebenden Kurden suchen hier Schutz vor Verfolgung, mit der sie vielfach in ihren Herkunftsländern konfrontiert sind. Sie setzen sich von Europa aus mit politisch-diplomatischen Mitteln für ihre Rechte in ihren Herkunftsländern ein. Seit Jahren bieten die in der Türkei existierenden kurdischen Organisationen dem türkischen Staat Gespräche an. Sie wollen den bewaffneten Konflikt beenden und ihre berechtigten Forderungen nach kultureller und politische Anerkennung und Autonomie auf politischem Wege erreichen. Gleichwohl geht die türkische Regierung nach wie vor mit Gewalt gegen Kurdische Organisationen, Politiker und Politikerinnen und Journalistinnen und Journalisten vor. Erst kürzlich hat die türkische Armee wieder kurdische Siedlungsgebiete im Nordirak/Südkurdistan angegriffen. diese Angriffe sind eindeutig Völkerrechtswidrig. Seit Jahren passiert ähnliches regelmäßig in Nordsyrien/Rojava.
Wenn die Europäische Union es ernst meint mit der Verteidigung von Menschenrechten, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und der Verteidigung von Minderheitenrechten, dann kann sie nicht zu den polizeilichen Übergriffen gegen den kurdischen Sender Roj-TV im belgischen Denderleeuw schweigen. Dann sollte der aus Belgien kommende Präsident des Europäischen Rates die Regierung seines Herkunftslandes unüberhörbar an die Werte der Europäischen Union erinnern. Denn als Mitgliedsland der Europäischen Union ist auch Belgien diesen Werten verpflichtet. Während zweier Weltkriege hat Belgien selbst zweimal erfahren, was er bedeutet besetzt und unterdrückt zu werden und dass es Situationen gibt, in denen Widerstand gegen Besetzer notwendig ist. Aufgrund dieser Erfahrungen gehörte Belgien zu den sechs Gründungsstaaten der Europäischen Union. Ziel der Europäischen Union war und ist es, eine politische Institution zu bieten, um die Interessenkonflikte zwischen den Mitgliedsstaaten politisch-diplomatisch zu lösen. Aus dieser historischen Erfahrung heraus sollte der aus Belgien kommende Präsident der Europäischen Union und die belgische Regierung die kurdischen Organisationen in ihrem politischen Kampf für ihre kulturellen und politischen Rechte in ihren Herkunftsländern unterstützen, statt gegen ihren in Belgien ansässigen TV-Sender aufgrund französischer Begierden und entgegen der Entscheidung des höchsten belgischen Gerichts vorzugehen.
Titelbild: Screenshot
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