Von Frank Schwalba-Hoth

(For English version click here: Nightmare continues: Belgian Government refuses to follow decision of the court)

Am 06. Juni berichteten wir im europa.blog vom Alptraum von K.F, der marokkanischen Feministin, zivilgesellschaftlichen Aktivistin und Journalistin. Nachdem sie zwei Konferenzen (Interreligiöse Beziehungen, Medien in Afrika) im Europäischen Parlament (EP) organisiert hatte, registrierte sie ihre NGO “Organisation Internationale des Médias Africains” in Belgien und mietete eine Wohnung neben dem EP. Am 29. Mai kehrte sie mit einem gültigen Visum nach Belgien zurück, wurde am Flughafen verhaftet, Mobiltelefon und Papiere beschlagnahmt und ins Internierungslager “Centre Caricole” in Steenokkerzeel gebracht.

Die siebte Kammer des zuständigen belgischen Gerichts, der “Conseil du consitieux des étrangers”, ordnete nun am 6. Juni an, dass sie unverzüglich freigelassen werden solle. Was passierte? Sie ist immer noch hinter Gittern. Warum? Das zuständige Ministerium wies das Internierungslager an, der Entscheidung des Gerichts nicht Folge zu leisten. Das macht sprachlos. In einer westlich geprägten, rechtsstaatlichen Demokratie sollte nach wie vor gelten, dass die Verwaltung – dies schliesst Ministerien ein – verpflichtet ist, Gerichtsentscheidungen zu befolgen.

Was geht hier vor?

Titelbild: Rasande Tyskar CC BY-NC 4.0

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