Beitrag von Bernhard Clasen

Seit dem 14. Februar ist der an diesem Tag von Hannover nach Moskau abgeschobene Tschetschene Schamil Soltamuradov in einem russischen Gefängnis im Nordkaukasus inhaftiert. Zwei Wochen lang hatten weder Angehörige noch russische Menschenrechtler von dem Abgeschobenen ein Lebenszeichen erhalten.

Am 31. Januar 2018 hatte ein französisches Appellationsgericht in Paris einen russischen Auslieferungsantrag abgelehnt und den Haftbefehl gegen den in französischer Abschiebehaft sitzenden Soltamuradov aufgehoben. Gleichzeitig wurde er sofort nach Deutschland abgeschoben, war dieser doch aus Deutschland nach Frankreich eingereist.

Dort wurde Soltamuradov schon erwartet, sollte am 1. Februar abgeschoben werden. Diese scheiterte jedoch am Widerstand von Soltamuradov. Am 14. Februar startete eine Chartermaschine von Hannover nach Moskau, in der nur ein Passagier saß: Schamil Soltamuradov. Deutschland hatte Schamil Soltamuradov abgeschoben, obwohl die Behörden wussten, dass sowohl Frankreich im Januar 2018 als auch das Oberlandesgericht Dresden am 21.1.2016 eine von Russland beantragte Auslieferung für unzulässig erklärt hatten. Die abschiebenden Behörden hatten wissen müssen, dass auf Soltamuradov ein russisches Gefängnis wartet.

Die französische Menschenrechtlerin Pascale Chaudot, die Soltamuradov in der französischen Auslieferungshaft betreut hatte, berichtet gegenüber dem Europablag: „In den neun Monaten in französischer Abschiebehaft war Schamil schwer depressiv. Er hat sich charakterlich sehr verändert, 16 Kilogramm abgenommen. Seine Bitte um psychologische Betreuung hatte man ihm abgeschlagen. Schrecklich die Vorstellung, dass er nun in russischer Haft ist.“ Ihre russische Kollegin Swetlana Gannuschkina stimmt ihr bei.

Der in Frankreich lebende Bruder von Soltamuradow, Isa, berichtet gegenüber „Radio France International“, dass sein Bruder Schamil 2014 in die Türkei ausgereist sei. Dort habe Isa seinem Bruder eine Wohnung besorgt. In seiner Zeit in der Türkei habe Schamil auf dem Bau gearbeitet und in Geschäften verkauft.

Damit widerspricht Isa, der inzwischen den Namen Olivier Richard trägt und französischer Staatsbürger ist, Angaben des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, sein Bruder sei in Syrien gewesen, wo er sich in Ausbildungslagern des „Islamischen Staates“ auf eine terroristische Tätigkeit vorbereitet haben soll. Das BAMF hatte in seinem ablehnenden Bescheid vom 29.1.2018 erwähnt, dass gegen Soltamuradov gemäß Beschluss des Stadtgerichtes Tscherkessk ein Strafverfahren anhängig und die Festnahme angeordnet sei, „da er nach Erkenntnissen des Föderationssicherheitsdienstes Russland in der Karatschai-Tscherkessischen Republik sich in Syrien dem IS angeschlossen habe und dort gegen die syrische Armee gekämpft habe.“.

Inzwischen hat die russische Menschenrechtlerin Swetlana Gannuschkina erfahren, dass Soltamuradov in russischer Haft in Anwesenheit eines staatlichen Pflichtverteidigers einen Ausbildungsaufenthalt in syrischen Lagern gestanden haben soll. Wessen Lager dies gewesen sein sollen, ist indes nicht bekannt.

„Ich wundere mich sehr“, so die russische Menschenrechtlerin und Trägerin des Alternativen Nobelpreises von 2016, Svetlana Gannuschkina, gegenüber dem „Europablog“, „dass die deutschen und französischen Behörden dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB mehr glauben als Menschenrechtlern. Schamil hatte nie gesagt, soweit ich weiß, dass er in irgendwelchen Trainingslagern in Syrien war. Doch jetzt ist er in Russland. Und hier gibt es die seltsamsten Geständnisse. Und wir wissen, wie das läuft.“

Gannuschkina hatte sich Anfang März im Namen der russischen Flüchtlingshilfsorganisation „Zivile Unterstützung“ in einem offenen Brief an Angela Merkel und Emmanuel Macron gewandt. „Wir sind erschüttert von dem, was mit Schamil Soltamuradow passiert ist. Wir können uns dies nicht erklären – nicht mit dem internationalen Recht, nicht mit dem Humanismus und auch nicht mit dem gesunden Menschenverstand.“. Faktisch, so Gannuschkina in dem Schreiben, hätten haben Frankreich und Deutschland mit dem Anschein einer Abschiebung eine Auslieferung an Russland vollzogen, so Gannuschkina in ihrem offenen Brief.

Was für Informationen auch immer aus Russland über die Persönlichkeit von Schamil Soltamuradow eingegangen sind: Artikel 3 der Europäischen Konvention zu Menschen- und Bürgerrechten ist absolut. Die hohe Wahrscheinlichkeit der Anwendung von Folter ist ein Grund, die betreffende Person nicht nur nicht abzuschieben, sondern sie auch nicht in ein Land auszuliefern, in dem dies passieren kann.“

Gannuschkina, die allein 2018 bereits zwei Mal in Tschetschenien war, weiß um die Lage der Menschenrechte in dieser nordkaukasischen russischen Teilrepublik. Anfang März wohnte sie in Grosnij einer Gerichtsverhandlung bei, bei der die Untersuchungshaft für ihren tschetschenischen Bürochef Ojub Titiew um weitere zwei Monate verlängert worden war.

Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien

Mehrere Dutzend Homosexuelle, so Gannuschkina, wurden im vergangenen Jahr in Tschetschenien misshandelt. Viele der Opfer überlebten diese Foltern nicht. Einige wurden regelrecht hingerichtet.

Nach Informationen der Menschenrechtsorganisation „Memorial“ und der „Nowaja Gaseta“ werden seit Dezember 2016  mindestens 27 Personen in Tschetschenien vermisst. Verschwunden sind diese nach „Sonderoperationen“ staatlicher Sicherheitskräfte. Russische Menschenrechtler befürchten, dass diese Vermissten ermordet wurden.

Im Dezember 2014 wurden in Grosnij mindestens 15 Häuser von Familien in Brand gesteckt, in denen ein Familienmitglied mutmaßlich bei den Rebellen kämpft. Diese Praxis hält weiter an. Betroffen sind nicht nur Familien, denen man Sympathien mit den Separatisten nachsagt.

Wie genau prüft Deutschland Auslieferungsgesuche aus Russland?

„Bei einem Gespräch im deutschen Außenministerium in Dezember“ so Gannuschkina, „hatte mir ein hochrangiger Beamter gesagt, dass Deutschland nicht jedes Auslieferungsgesuchen inhaltlich überprüfen könne.

Aber, so war mir im Außenministerium in Berlin mitgeteilt worden, Russland halte die von Deutschland gestellten Bedingungen einer Auslieferung, Tschetschenen nicht in Tschetschenien zu verurteilen und ihnen eine Verbüßung ihrer Haftstrafe außerhalb Tschetscheniens zu ermöglichen, ein.“

Gannuschkina geht davon aus, dass Russland tatsächlich die von Deutschland bei einer Auslieferung gestellten Bedingungen einhalte. Doch letztendlich sei dies unerheblich.

„Es spielt überhaupt keine Rolle, ob ein Prozess in Tschetschenien oder einem anderen Teil Russlands stattfindet. In Russland gibt es eine Tschetschenen-Phobie. Richter entscheiden so, wie es von ihnen erwartet wird.

Tschetschenen werden in russischen Haftanstalten häufig diskriminiert und misshandelt. Viele Beamte im Strafvollzug hatten in Tschetschenien gekämpft. Und von dort haben sie eine traumatisierte Seele, Aggressionen und ein Bild von Tschetschenen als Feinden mitgebracht. Immer wieder kommt es vor, dass ein tschetschenischer Gefangener ausgerechnet kurz vor dem lange erwarteten Besuch von Mutter oder Vater in die Strafzelle muß.“

Wie weiter?

Nun gehe es darum, dass sich Deutschland zu seiner Verantwortung für das Schicksal von Soltamuradov bekenne, das tue, was es auch sonst bei Auslieferungen tue. „Das heißt, Angehörige der deutschen Botschaft in Moskau müssen Schamil vor Ort im Gefängnis besuchen, den Prozess beobachten, sicherstellen, dass seine Rechte nicht verletzt werden. Ich bin gerne in diesem Zusammenhang zu einer Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft bereit.“ so Swetlana Gannuschkina gegenüber dem „Europablog“.

Titelfoto: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Denis Simonet CC-BY 2.0

Schamil Soltamuradov

Svetlana Gannuschkina

7257