Die Europäische Ombudsfrau oder bzw. Europäische Bürgerbeauftragte ist eine nur wenig bekannte EU-Institution. Sie nimmt zum einen Bürgerinnenbeschwerden entgegen. Zum anderen kann sie aus eigener Initiative die EU-Institutionen und die EU-Verwaltung deren konkreten Handeln befragen und Stellungnahmen zu den entsprechenden Antworten vornehmen und veröffentlichen. Seit 2013 nimmt Emily O’Reilly diese Aufgabe wahr. Bisher hat O’Reilly sich als kompetent sowie handwillig und handlungsfähig im Blick auf ihre Aufgabe erwiesen.

Kürzlich hat O’Reilly sich mit der Vergabepraxis von Aufträgen der EU-Kommission befasst. Im März 2020 hatte die Kommission eine Studie zu Instrumenten und Mechanismen zur Integration von umweltpolitischen und sozialen Faktoren in den aufsichtsrechtlichen Rahmen für den EU-Bankensektor an BlackRock Investment Management vergeben. Da BlackRock selbst ein relevanter Finanzmarktakteur ist, hielt O’Reilly die Vergabe für kritikwürdig und hat sich die Vergabepraxis näher angeschaut.

Im Blick auf die Bundesrepublik finde ich diese Stellungnahme der Europäischen Ombudsfrau insofern bemerkens- und daher auch empfehlenswert, weil sie mit Friedrich Merz seit geraumer Zeit ein früherer BlackRock-Mitarbeiter um stärkeren politischen Einfluss in der Bundesrepublik bemüht – wobei nicht ganz klar ist angesichts der Tollpatschigkeit von Merz, ob das nun eine gezielte Lobbyattacke von BlackRock ist oder nur der Versuch, einen Tollpatsch galant zu entsorgen.

Die deutschsprachige Pressemeldung der Ombudsfrau zu dieser Angelengen wird im folgenden ungekürzt wiedergegeben. Am Ende der Meldung findet sich ein Link auf die englischsprachige Stellungnahme der Ombudsfrau.

Die Europäische Ombudsfrau Emily O’Reilly hat die Kommission aufgefordert, ihre Leitlinien für die Bewertung von Bietern bei öffentlichen Aufträgen zu verbessern. Die Kommission hatte BlackRock Investment Management einen Studienauftrag zu einem Thema erteilt, das von finanzpolitischem Interesse für das Unternehmen war.

Frau O’Reilly forderte die Kommission auch auf, die Regeln für Interessenskonflikte in der EU-Haushaltsordnung zu stärken, also der Rechtsordnung, die bestimmt, wie aus dem EU-Budget finanzierte öffentliche Vergabeverfahren durchgeführt werden.

Sie erklärte, dass die geltenden Regeln nicht robust und klar genug seien, um es den zuständigen Beamten zu ermöglichen, Interessenskonflikte außerhalb sehr eng gefasster professioneller Konflikte festzustellen.

“Die Bewerbung eines Unternehmens, eine EU-Studie durchzuführen, die in das Regelwerk zur Regulierung der Geschäftsinteressen dieses Unternehmens einfließen soll, hätte eine wesentlich kritischere Prüfung durch die Kommission verlangt”, so O‘Reilly.

Die Ombudsfrau war der Meinung, dass die Kommission mehr hätte tun können, um zu prüfen, ob das Unternehmen wegen eines möglichen Interessenskonflikts von dem Verfahren hätte ausgeschlossen werden sollen. Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass das tiefer liegende Problem in den geltenden EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen bestehe. Sie werde daher die Angelegenheit den gesetzgebenden Organen der EU zur Kenntnis bringen.

“Das Risiko von Interessenskonflikten bei der Vergabe von Aufträgen, in denen es um EU-Politikfelder geht, muss sowohl im EU-Recht als auch von den verantwortlichen Beamten viel stärker berücksichtigt werden”, sagte O’Reilly.

“Bei der Vergabe bestimmter Aufträge kann man nicht einfach eine Checkliste abhaken. Die Gleichbehandlung von Bewerbern ist wichtig, aber andere entscheidende Faktoren müssen bei der Bewertung von Angeboten im Interesse der Öffentlichkeit ebenfalls angemessen berücksichtigt werden”.

Die Ombudsfrau hatte zuvor die Entscheidung der Kommission untersucht, BlackRock mit der Durchführung einer Studie über die Integration von umweltpolitischen und sozialen Faktoren in den aufsichtsrechtlichen Rahmen für den EU-Bankensektor zu beauftragen. Die Ombudsfrau erhielt dazu drei Beschwerden – zwei von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und eine von einer zivilgesellschaftlichen Gruppe.

Die Untersuchung der Ombudsfrau lenkte die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass BlackRock die Chancen, den Auftrag zu erhalten, durch ein außergewöhnlich niedriges finanzielles Angebot erhöhte. Das konnte als Versuch aufgefasst werden, Einfluss auf einen Investitionsbereich auszuüben, der relevant für die Kunden des Unternehmens war.

Frau O’Reilly erklärte: “Es hätten Fragen zur Motivation und zur Preisstrategie gestellt werden sollen und dazu, ob die internen Maßnahmen des Unternehmens zur Vermeidung von Interessenskonflikten wirklich ausreichend waren”.

“Die EU wird in den kommenden Jahren Ausgaben und Investitionen in noch nie dagewesener Höhe und mit bedeutenden Verbindungen zum Privatsektor tätigen. Bürger*innen müssen sicher sein können, dass mit EU-Geldern finanzierte Aufträge erst nach strengen Überprüfungsverfahren vergeben werden. Die derzeitigen Vorschriften reichen nicht aus, um das zu gewährleisten”.

Hintergrund

Die Kommission entwickelt derzeit Instrumente und Mechanismen zur Integration von umweltpolitischen und sozialen Faktoren in den aufsichtsrechtlichen Rahmen für den EU-Bankensektor. Im Juli 2019 schrieb sie eine Studie aus, um die aktuelle Situation zu skizzieren und relevante Herausforderungen zu identifizieren. Sie erhielt neun Angebote und vergab den Auftrag im März 2020 an BlackRock Investment Management, das einzige große Investmentunternehmen unter den Bewerbern.

Bei der Prüfung dieser Entscheidung stellte die Ombudsfrau fest, dass die kommissionsinternen Leitlinien für das öffentliche Auftragswesen nicht klar genug sind, um den Mitarbeiter*innen der Kommission ein Urteil über mögliche Interessenskonflikte zu erlauben.

Die Ombudsfrau befand außerdem, dass die EU-Haushaltsordnung Interessenskonflikte zu vage definiert, um in einer so spezifischen Situation wie der mit BlackRock hilfreich zu sein. Aufgrund dieser Unzulänglichkeit in der Haushaltsordnung stellte die Ombudsfrau in diesem Fall keine schlechte Verwaltungspraxis seitens der Kommission fest. Stattdessen schlug sie eine Verschärfung der Vorschriften vor und leitete ihre Entscheidung in dieser Untersuchung an das Parlament und den Rat – die EU-Gesetzgeber – zur Prüfung weiter.

Lesen Sie die Entscheidung der Ombudsfrau hier (EN).


Quelle: Ombudsfrau kritisiert Kommission nach Prüfung eines BlackRock-Vertrags, Pressemitteilung der Europäischen Ombudsfrau vom 25.11.2020

Titelbild: BlackRock is the world’s largest asset manager with over $4.5 trillion in assets under management as of 2016. Foto: Thomas Hawk CC BY-NC 2.0 via FlickR

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