Beitrag von Bernhard Clasen

Wie erst jetzt bekannt wurde, wurde der am 14. Februar 2018(*) trotz gerichtlichem Auslieferungsverbot von Hannover nach Russland abgeschobene Tschetschene Schamil Soltamuradow am 10. April 2019 von einem russischen Militärgericht in Rostow zu einer Haftstrafe von 17 Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich in einem Trainingslager einer illegalen bewaffneten Einheit aufgehalten habe. Dies berichtet die russische Menschenrechtlerin und Trägerin des alternativen Nobelpreises von 2016, Swetlana Gannuschkina, telefonisch dem „Europa.blog“.

Der 29-jährige Soltamuradow, der sich bis zum Januar 2018(*) in Deutschland und Frankreich aufgehalten hatte, war 2014 aus Tschetschenien in die Türkei geflohen, weil er nicht in die russische Armee eingezogen werden wollte. Von dort war er Anfang 2016 nach Deutschland gereist.

Sowohl ein deutsches als auch ein französisches Gericht hatten russische Auslieferungsgesuche abgelehnt.

Am 1. Februar 2018(*) war Soltamuradow von Frankreich nach Deutschland, am 14. Februar von Deutschland nach Russland abgeschoben worden. Zuvor noch hatte sich Swetlana Gannuschkina über die deutsche Sektion von Amnesty International an Bundeskanzlerin Merkel mit der Bitte gewandt, eine Abschiebung von Soltamuradow nach Russland zu verhindern, drohten ihm dort doch Folter und Haft. Aus dem Bundeskanzleramt hatte man Gannuschkina wissen lassen, dass man alles tun werde, um eine Abschiebung zu verhindern.

Doch Soltamuradow ist abgeschoben worden, und kaum in russischer Haft hatte er Dinge gestanden, die er in Frankreich und Deutschland noch weit von sich gewiesen hatte. Man wisse bei den russischen Ermittlungsbehörden, wie man Geständnisse erzwinge, kommentierte Gannuschkina dessen „Geständnis“.

Formal haben sich die deutschen Behörden an das Auslieferungsverbot gehalten, als sie Soltamuradow am 14. Februar nach Russland abgeschoben haben. Doch Soltamuradow dürfte sich kaum für den juristischen Unterschied von Abschiebung und Auslieferung interessieren.

(*) An den so markierten Stellen hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Statt “2018” stand an diesen Stellen ursprünglich “2019”. Korrekt ist die Angabe “2018”. Dieser Fehler wurde am 15.09.2019 korrigiert.

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