(15.01.20218) Die Stadt Paris arbeitet seit Jahren sehr ambitioniert an der Reduzierung der Umweltbelastungen (Treibhausgasen) und an einer menschenfreundlicheren Stadt. Die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo (PS), die seit April 2014 im Amt ist, gehört zu den treibenden Kräften in diesem Prozess. Seit 2012 wurden mehrere Abschnitte des Ufers auf beiden Seiten der Seine als Fußgänger- und Fahrradbereich umgebaut (Berges de Seine).

Zum 1. Januar 2018 folgten weitere Maßnahmen, die auf eine umweltfreundlichere Mobilität in Paris zielen. Mit einem ganzen Bündel finanzieller Anreize sollen Privatpersonen und Unternehmen zu einem Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge unterschiedlicher Art motiviert werden.

Die Maßnahmen gelten allerdings nicht für den Großraum Paris, sondern – sofern nichts anders vermerkt ist – für den Innenstadt-Bereich von Paris, also für den Bereich innerhalb des Pariser Autobahnrings (Peripherique).

Europa.blog dokumentiert hier die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen. Für die Übersetzung sorgte freundlicherweise Hanna Penzer.

Zunächst jedoch noch ein paar Erläuterungen zu den im folgenden Text vorkommenden Bezeichnungen:

  • Autolib‘: (halb)öffentliches Carsharing-System
  • Belib‘: Öffentliche Ladesäulen für Elektromobile
  • Navigo: Monats- bzw. Jahreskarte für den ÖPNV
  • Velib‘: (halb)öffentliches Fahrradsharing-System

  

 

Im Kampf gegen die Umweltverschmutzung bietet die Stadt neue Mobilitätsbeihilfen an 

Die Stadtverwaltung erweitert ihr Angebot an Finanzhilfen, um Privatpersonen und Gewerbetreibenden zusätzliche Anreize zur Nutzung sauberer Fortbewegungsmittel zu bieten. Auf der Sitzung des Rates der Stadt Paris vom Dezember 2017 wurden über 20 Einzelmaßnahmen vorgestellt.

Diese neuen Maßnahmen können von Gewerbetreibenden und Privatpersonen ab dem 1. Januar 2018 in Anspruch genommen werden. Sie ergänzen das Angebot der seit 2015 bestehenden Beihilfen.

Für Privatpersonen

Förderung der Fahrradnutzung

Maßnahme #1

Privatpersonen: Bis zu 400 EUR für den Kauf eines Elektrofahrrads – ein Zuschuss pro Person.

Maßnahme #2

Privatpersonen: Bis zu 600 EUR für den Kauf eines Lastenfahrrads (mit oder ohne Elektroantrieb) – ein Zuschuss pro Person.

Maßnahme #3

Privatpersonen: Bis zu 400 EUR für den Kauf eines Elektroantriebs zur Nachrüstung eines Fahrrads – ein Zuschuss pro Person.

Umweltfreundliche Erneuerung des Bestandes motorisierter Zweiräder von Privatpersonen

Maßnahme #4

Privatpersonen: Bis zu 400 EUR für den Austausch eines zweirädrigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor durch ein zweirädriges Elektrofahrzeug – ein Zuschuss pro Person.

Bedingungen: Eintausch gegen ein zweirädriges Fahrzeug mit Verbrennungsmotor (45 km/h, mind. 2 kW)

Anreize zur Aufgabe eines Privatfahrzeugs zugunsten alternativer Mobilitätsangebote für Privatpersonen

Maßnahme #5

Privatpersonen: Im Gegenzug zur Aufgabe eines Privatfahrzeugs wird ein auf 600 EUR gedeckeltes Paket aus Mobilitätslösungen (Navigo, Velib‘, Autolib‘…) angeboten – Beihilfe einmal pro Person.

Bedingungen: Aufgabe eines Diesel- oder Benzinautos oder eines zweirädrigen Fahrzeugs mit Umweltplakette „Crit’Air 4“ oder älter. Kumulierung von maximal 3 der 5 Beihilfen möglich:

  • Deckelung der Kostenübernahme für den „Pass Navigo“ auf 400 EUR/ Jahr
  • -50 % auf den Abonnementpreis für Autolib‘ und eine Gutschrift von 50 EUR für Fahrten
  • Ein Zuschuss von 400 EUR für den Kauf eines Fahrrads mit oder ohne Elektroantrieb
  • Ein Zuschuss von 600 EUR für den Kauf eines Lastenfahrrads mit oder ohne Elektroantrieb
  • Kostenübernahme für das Jahresabo Vélib‘

Anreize für Fahranfänger zur Nutzung von Mobilitätsdiensten

Maßnahme #6

Privatpersonen: Nach dem Erwerb ihres Führerscheins wird Pariser Fahranfängern ein 50 %iger Nachlass auf ihr Abonnement bei Autolib‘ und dem Jahresabo bei Vélib‘ sowie eine Gutschrift von 50 EUR für Fahrten angeboten – Beihilfe einmal pro Person.

Bedingungen: Abschaffung des Mindestalters von 30 Jahren. Besitz des Führerscheins seit mindestens einem Jahr.

Für Gewerbetreibende

Kauf oder Leasing von Nutzfahrzeugen

Beihilfen für Selbstständige, Mikrounternehmen und kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in Paris und den umliegenden Bezirken 92, 93 und 94.

Maßnahme #7

Gewerbetreibende: Bis zu 1.000 EUR für ein Mininutzfahrzeug zum Warentransport (unter 1 t) mit Elektro-, Wasserstoff- oder Erdgasantrieb.

Maßnahme #8

Gewerbetreibende: Bis zu 6.000 EUR für ein leichtes Nutzfahrzeug mit Elektro-, Wasserstoff- oder Erdgasantrieb (max. 3,5 t).

Maßnahme #9

Gewerbetreibende: Bis zu 9.000 EUR für ein schweres Nutzfahrzeug mit Elektro-, Wasserstoff- oder Erdgasantrieb (über 3,5 t).

Kauf oder Leasing von zweirädrigen Elektrofahrzeugen

Beihilfen für Selbstständige, Mikrounternehmen und kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in Paris

Maßnahme #10

Gewerbetreibende: Bis zu 400 EUR zum Kauf oder Leasing eines zweirädrigen Elektrofahrzeugs (max. 33 % des Preises).

Maßnahme #11

Gewerbetreibende: Bis zu 2.000 EUR (max. 50 % des Preises) für die Einrichtung einer Ladestation für zweirädrige Elektrofahrzeuge.

Kauf oder Leasing von E-Bikes

Beihilfen für Selbstständige, Mikrounternehmen und kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in Paris

Maßnahme #12

Gewerbetreibende: Bis zu 400 EUR zum Kauf oder Leasing eines Elektrofahrrads.

Maßnahme #13

Gewerbetreibende: Bis zu 600 EUR zum Kauf oder Leasing eines Lastenfahrrads mit oder ohne Elektroantrieb.

Maßnahme #14

Gewerbetreibende: Bis zu 1.200 EUR zum Kauf oder Leasing eines Lastendreirads mit oder ohne Elektroantrieb.

Maßnahme #15

Gewerbetreibende: Bis zu 400 EUR für einen Elektroantrieb zur Umrüstung eines Fahrrads in ein Elektrofahrrad.

Umweltfreundliche Umrüstung von Schiffsmotoren

Beihilfen für Unternehmen aus der Region Île-de-France, die auf der Staustufe der Seine, dem Kanal Saint-Martin, dem Canal de l‘Ourq und dem Kanal Saint-Denis im Bereich der Personenbeförderung tätig sind

Beihilfen für Unternehmen, die in Paris im Bereich des Warentransports tätig sind

Maßnahme #16

Gewerbetreibende: Bis zu 1.200 EUR für den Kauf einer Abgasreinigungsanlage für Heizöl- oder Dieselmotoren von Schiffen.

Maßnahme #17

Gewerbetreibende: Bis zu 9.000 EUR für den Kauf eines Motors mit einer alternativen Antriebstechnik für Heizöl- oder Dieselmotoren von Schiffen.

Kauf oder Leasing von Bussen mit Elektro-, Wasserstoff- oder Erdgasantrieb

Beihilfen für Unternehmen aus der Region Île-de-France mit bis zu 150 Beschäftigten, die im Bereich des Passagiertransports nach APE-Code 4939B tätig sind

Maßnahme #18

Gewerbetreibende: Zuschuss in Höhe von 9.000 EUR zum Kauf oder Leasing eines Busses mit Elektro-, Wasserstoff oder Erdgasantrieb.

Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen für Fahrschulen

Beihilfen für Pariser Fahrschulen

Maßnahme #19

Fahrschulen: Zuschuss zum Kauf eines Elektrofahrzeugs mit Doppelbedienung für Fahrschulen mit bis zu 50 in Paris gemeldeten Beschäftigten (bis zu 60.00 EUR).

Für Taxis

Kauf oder Leasing eines Taxis mit Plug-In-Hybrid-, Elektro- oder Wasserstoffantrieb

Beihilfen für Inhaber einer Taxilizenz für Paris

Maßnahme #20

Taxis: Ein Pauschalzuschuss in Höhe von 4.000 EUR für einen Benzin-Neuwagen mit Plug-In-Hybridantrieb und in Höhe von 6.000 EUR für einen Neuwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb.

Maßnahme #21

Taxis: Ein Pauschalzuschuss in Höhe von 2.000 EUR für einen gebrauchten Benziner mit Plug-In-Hybridantrieb und in Höhe von 3.000 EUR für ein gebrauchtes Fahrzeug mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb.

Bedingungen: Mindestens 12 Monate altes Fahrzeug

Maßnahme #22

Taxis: Für Immobilien, die von Nicht-Parisern zum Abstellen eines Taxis genutzt werden, wird eine Beihilfe über 50 % der Umbaukosten (in Höhe von max. 4.000 EUR) gewährt, mit denen die zur Einrichtung einer Ladestation für Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb am Stellplatz notwendigen Vorarbeiten bezuschusst werden.

Nutzung der Belib‘-Ladesäulen

Beihilfen für Inhaber einer Taxilizenz für Paris

Maßnahme #23

Taxis: Pariser Taxifahrer erhalten kostenfreien Zugriff auf die Belib‘-Ladesäulen im Pariser Stadtgebiet. Dieser ist ab Registrierung bei Belib‘ ein Jahr lang gültig und innerhalb von 365 aufeinanderfolgenden Tagen auf 200 Ladevorgänge von jeweils max. einer Stunde begrenzt.

Für Eigentumswohnungen

Beihilfen für mit der Verwaltung von Sozialwohnungen in Paris betraute Wohnungseigentümer- und Mietergemeinschaften

Maßnahme #24

Eigentumswohnungen: Besitzern von Eigentumswohnungen, die den Stellplatz eines Fahrzeugs mit Elektro- oder Hybridantrieb mit einer Ladestation versehen möchten, wird eine Beihilfe über 50 % der erforderlichen Elektroarbeiten (in Höhe von max. 4.000 EUR) gewährt.

Dieser Zuschuss wird ebenfalls im Rahmen der Beihilfen für Pariser Taxifahrer gewährt

Maßnahme #25

Eigentumswohnungen: Besitzern von Eigentumswohnungen, die Ladestationen zur gemeinsamen Nutzung für Anwohner oder Gäste einrichten möchten, wird eine Beihilfe über 50 % der Baukosten gewährt (500 EUR pro Ladestation, max. 4 Ladestationen).

Maßnahme #26

Eigentumswohnungen: Zur Einrichtung von sicheren Abstellplätzen für Elektrofahrräder in Eigentumswohnungen und bei Mietern in Sozialwohnungen wird eine Beihilfe über 50 % der Kosten (bis zu 2.000 EUR) gewährt.

Letzte Aktualisierung: Dienstag, 2. Januar 2018

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