Beitrag von Jürgen Klute

Das ist eine kleine Sensation: Das Brüsseler Berufungsgericht (Cour d’appel) hat in einer heute (14. September 2017) gefällten Entscheidung festgestellt, dass die kurdisch-türkische PKK keine Terrororganisation ist, sondern Kriegspartei. Das teilte der Kurdische Nationalkongress (KNK), der seinen Sitz in Brüssel hat, heute mit.

Eine kleine Sensation ist das deshalb, weil die PKK seit Jahren auf der EU-Terrorliste als Terrororganisation geführt wird. Seit Jahren bemühen sich kurdische Verbände und Politiker*innen darum, den Rat der EU, der über die Liste entscheidet, davon zu überzeugen, dass die PKK keine Terrororganisation ist. Nun könnten sie diesem Ziel einen Schritt näher gekommen sein. Allerdings bedarf es der Einstimmigkeit im EU-Rat, um eine Organisation von der Terrorliste zu streichen.

Die belgische Staatsanwaltschaft hatte 36 kurdische Politiker*innen sowie einen in Belgien ansässigen kurdischen TV-Sender angeklagt. Den Politiker*innen – untern ihnen Zubeyir Aydar, Remzi Kartal and Adem Uzun – wurden beschuldigt, führende Mitglieder einer Terrororganisation zu sein.

Das Brüsseler Berufungsgericht entschied nun, dass es in der Türkei einen bewaffneten Konflikt gibt und dass die PKK Konfliktpartei in diesem innertürkischen bewaffneten Konflikt ist. Die Entscheidung hält fest, dass die PKK keine Bürger*innen terrorisiert, sondern für die Rechte der Kurden kämpft. Bürger und Bürgerinnen sind, so das Berufungsgericht, nicht Ziel der PKK, selbst wenn es bei Angriffen auf militärische Ziele auch zivile Opfer gibt.

Folglich, so das Berufungsgericht, könne die PKK nicht als Terrororganisation eingestuft  und vermutliche Mitglieder der PKK auch nicht als Terroristen verklagt werden.

Bleibt abzuwarten, wie die belgische Regierung darauf reagieren wird und ob dieses Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts möglicherweise im Blick auf die politische Wertung der PKK zu einem Umdenken im Rat der EU führen wird. In Belgien jedenfalls dürfen sich kurdische Politiker*innen nach diesem Urteil deutlich sicherer fühlen. Willkürliche Verhaftungen kurdischer Politiker*innen und Kulturschaffender durch Europol- oder Interpol aufgrund von internationalen Haftbefehlen, die die Türkei regelmäßig ausstellt, dürften in Belgien jedenfalls keinen Erfolg mehr haben.

Das deutschsprachige öffentlich-rechtliche belgische Nachrichtenportal Flanderninfo schrieb zu diesem Urteil am 16.09.2017:

“Dieses Urteil ist das erste Urteil seiner Art in der Europäischen Union, dass den türkisch-kurdischen Konflikt als Bürgerkrieg qualifiziert und nicht als terroristische Angelegenheit. Nach Ansicht der belgischen Justiz müsse hier das internationale Kriegsrecht angewendet werden, da es sich bei diesem Bürgerkrieg um einen bewaffneten Konflikt handelt. Der Anwalt der PKK-Angeklagten in Brüssel zeigte sich im Namen seiner Klienten zufrieden darüber, dass die belgische Justiz diesen Konflikt als einen Bürgerkrieg ansieht.” (Ergänzt am 25.02.2024)

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Titelfoto: PKK-Verbot-Demo, Berlin 21.02.2015,  Montecruz Foto

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